@Dr.Precht Das hatte ich gesagt.
@Dr.PrechtSo etwas wie Liebe kann man sicher so gut wie nicht normen. Außer es verstöße gegen Gesetze.
Man sollte aber sicher zwischen einem Strafrechtlichen und Moralischen Aspekt unterscheiden. Geht jemand als Beispiel Fremd ist das Strafrechtlich irrelevant, moralisch aber sicher verwerflich.
Sehe ich nicht ganz so.
Was du meinst ist die Abgrenzung zwischen Bürgerrechten und Menschenrechten. Wobei letztere für jeden gelten und unwiderruflich sind und auch sein sollten.
Es gibt nichts und niemanden, der das Recht gepachtet hat, uns grundsätzliche Rechte als Mensch zuzusprechen - wir selbst und selbst, am aller wenigsten
Diese Einteilung stellt auf jeden Fall sicher, das auch ein Fremder in einem fremden Land, obwohl er da kein Bürger ist, ebenfalls über Rechte, eben Menschenrechte verfügt, die niemand umgehen darf! Ansonsten wären Schikanen, Willkür etc Tür und Tor geöffnet. Diese Rechte werden übrigens niemandem zugesprochen, er hat sie automatisch mit seiner Geburt inne! Oder schon kurz nach der Zeugung im Mutterleib (Schutz des ungeborenen Lebens).
mfg
Eye