Organspendegesetz - sagt das schon alles über die Deutschen?
12.12.2020 um 20:57Nach dem mein letzter Beitrag gelöscht wurde, nun diese Beiträge von mir, Quellen aus dem Internet:
https://www.wodarg.com/2019/03/04/gedanken-zur-aktuellen-diskussion-um-die-organspende/
Teilbeitrag aus der oben genannten Quelle von Dr. Wolfgang Wodarg:
Ich bin der Meinung, über Organspende sollte jeder gut aufgeklärt sein, um eine Entscheidung überhaupt treffen zu können. Das mit der Aufklärung wird derzeit interessengeleitet vernachlässigt. Seine Körperteile im Sterben unter intensivmedizinischer Behandlung chirurgisch entnehmen zu lassen, ist keine Selbstverständlichkeit. Es hat mit unserer Kultur und unserem Menschenbild sehr viel zu tun. Ein Mensch ist kein Ersatzteillager für andere, und Artikel 1 unseres Grundgesetzes verpflichtet den Staat, die Menschenwürde auch eines sterbenden Menschen bis zu seinem endgültigen Tod zu schützen.
Wikipedia: Wolfgang Wodarg
https://www.transplantation-information.de/gesetze_organspende_transplantation/drucksache/drucksache_13_4114.html
Teilbeitrag aus der oben genannten Quelle:
Die Würde des Menschen ist unantastbar und deshalb unteilbar. Es ist folglich geboten, auch dem Sterbenden in Respekt für seine Würde zu begegnen. Kein Gut, auch nicht die mögliche Rettung eines anderen Menschen durch Organspende, darf diese Unteilbarkeit der Menschenwürde relativierend in Frage stellen.
https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01-245122
https://www.wodarg.com/2019/03/04/gedanken-zur-aktuellen-diskussion-um-die-organspende/
Teilbeitrag aus der oben genannten Quelle von Dr. Wolfgang Wodarg:
Ich bin der Meinung, über Organspende sollte jeder gut aufgeklärt sein, um eine Entscheidung überhaupt treffen zu können. Das mit der Aufklärung wird derzeit interessengeleitet vernachlässigt. Seine Körperteile im Sterben unter intensivmedizinischer Behandlung chirurgisch entnehmen zu lassen, ist keine Selbstverständlichkeit. Es hat mit unserer Kultur und unserem Menschenbild sehr viel zu tun. Ein Mensch ist kein Ersatzteillager für andere, und Artikel 1 unseres Grundgesetzes verpflichtet den Staat, die Menschenwürde auch eines sterbenden Menschen bis zu seinem endgültigen Tod zu schützen.
Wikipedia: Wolfgang Wodarg
https://www.transplantation-information.de/gesetze_organspende_transplantation/drucksache/drucksache_13_4114.html
Teilbeitrag aus der oben genannten Quelle:
Die Würde des Menschen ist unantastbar und deshalb unteilbar. Es ist folglich geboten, auch dem Sterbenden in Respekt für seine Würde zu begegnen. Kein Gut, auch nicht die mögliche Rettung eines anderen Menschen durch Organspende, darf diese Unteilbarkeit der Menschenwürde relativierend in Frage stellen.
https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01-245122