KiraundPercy schrieb:Ich habe heute mit den Damen gesprochen und sie haben sich entschuldigt. Ich werde nicht mehr früher nach Hause geschickt und Probleme mit mir oder Fehler die ich mache werden künftig sofort angesprochen. Beide waren heute sehr freundlich und haben mir viel gezeigt.
Ein Kollege war bei unserem Chef und hat seine Probleme mit den Damen geschildert, dieser hat wohl gemeint, wenn nochmal etwas vorkommt wird er mit ihnen ein Gespräch führen.
Ich werde erst mal nicht zum Chef gehen, solange es so wie heute läuft.
Vielen lieben Dank für eure Tipps, das hat mir wirklich sehr geholfen
Na also. Dann wünsche ich dir und deinen Kollegen, dass es so bleibt.
Sind letzte Woche bestimmt nur mit dem falschen Fuß aufgestanden und ihren Unmut über die Situation an dir ausgelassen.
Vielleicht gab es auch schon eine freundliche-bestimmende Ansage eures Chefs.
Egal. Hoffen wir, dass das Betriebsklima bis Ende des Jahres harmonisch bleibt.
Tussinelda schrieb:Der wichtigste Punkt, die Zeit muss bezahlt werden, egal wer sie nach Hause schickt.
Wäre dem eigentlich auch so, wenn Nicht-Dienstberechtigte Mitarbeiter früher nach Hause schicken würden e bzw. überhaupt von Personen ohne Weisungsrechte oder ihnen übertragene?
Können sich Mitarbeiter da einfach blind drauf verlassen und dann ruhigen Gewissens gehen, dass auch in so einem Anfall, bei dem Nicht-Dienst- und Weisungsberechtigte Personen Mitarbeiter nach Hause schicken würden, Vergütungsanspruch aufgrund §615 BGB für sie bestehen würde?
Insbesondere, darum geht mir, wenn sich Mitarbeiter einfach nur blind darauf verlassen würden - ohne vorab nochmal Rücksprache mit einem Weisungsberechtigten gehalten zu haben und der im schlimmsten Fall gar nichts davon gewusst hat und auch nicht angeordnet hätte, dass Mitarbeiter früher nach Hause gehen sollen.
Greift § 615 BGB wirklich ausnahmslos und spielt es wirklich keine Rolle wer Mitarbeiter früher nach Hause schicken würde und müssen sich Mitarbeiter auch nicht vorher bei definitiv weisungsberechtigten Personen wie bspw. dem Arbeitgeber oder anderen direkten Vorgesetzen mit Weisungsbefugnissen rückversichern?
(Kann ich mir persönlich nicht vorstellen)