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Kündigung - und dann?

85 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Arbeit, Probleme, JOB ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Kündigung - und dann?

18.09.2013 um 10:27
ich hab schon mehrmals gekündigt, im schnitt wechsle ich alle 4 jahre den job weils mir dann langweilig wird und ich mags nicht wenn alles zur routine verkommt.

bei uns sind es auch 3 monate kündigungsfrist, was aber nie ein problem war.
ich wurde gleich behandelt wie während dem ganzen arbeitsverhältnis, es gab auch meistens ne schöne abschiedskarte.

auch wenn mir mal gekündigt wurde weil ich den revoluzzer rausgehängt hab, hatte ich nie negative erlebnisse während dieser frist.


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Kündigung - und dann?

18.09.2013 um 11:12
Wie sich die Kollegen/der Chef nach einer Kündigung verhalten kommt auf dich und das Verhältnis zu deinen Kollegen an. Ich habe schon oft gekündigt, sei es um mir eine neue Herausforderung zu suchen, oder wegen Prkatikas/Abschlussarbeiten im studium. Ich hatte noch nie Probleme, die Frage ist immer wie fair beide Seite zu einander sind. Sagst du früh genug Bescheid, dass es in der Firma nicht zu einer Lücke und somit zu Problemen kommt? Gönnt dir dein Chef dein persönliches Weiterkommen? Wie steht ihr zu einander? Also ich hab damit bisher immer nur postive Erfahrungen gemacht. Denk immer dran, man sieht sich immer zweimal im Leben, da ist es gut, wenn man positiv aus einander geht!


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Kündigung - und dann?

18.09.2013 um 12:45
@kleinundgrün

Wieso ist so ein Wettbewerbverbot unzulässig? In leitenden Positionen ist sowas üblich und Bestandteil des Arbeitsvertags.
Allerdings kann man ihn ablehnen wenn er nachträglich in den Vertrag aufgenommen werden soll.


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Kündigung - und dann?

18.09.2013 um 13:15
Zitat von alasdairalasdair schrieb:Wieso ist so ein Wettbewerbverbot unzulässig? In leitenden Positionen ist sowas üblich und Bestandteil des Arbeitsvertags.
Und auch dort recht oft nicht wirksam. Es ist - kurz gesagt - eine Beschränkung der Berufsfreiheit aus Art. 12 GG und muss daher besonderen Anforderungen genügen. Zum einen muss eine ausreichend hohe Karenzentschädigung für die Zeit des Wettbewerbsverbotes vereinbart sein und zum anderen unterliegen Arbeitsverträge dem "AGB-Recht", so dass Unklarheiten oder unzulässige Vereinbarungen nicht geltungserhaltend angepasst werden, sondern schlicht unwirksam (für den AG) sind.

Zwar finden sich solche Regelungen in vielen Arbeitsverhältnissen, sind aber auch in vielen Fällen unwirksam und haben eher eine "moralische" Funktion.


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Kündigung - und dann?

18.09.2013 um 13:31
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Und auch dort recht oft nicht wirksam. Es ist - kurz gesagt - eine Beschränkung der Berufsfreiheit aus Art. 12 GG und muss daher besonderen Anforderungen genügen
Sorry, das ist schlicht und einfach falsch. Es gibt maximal Beschränkungen bei der Wirksamkeit der nachvertraglichen Wettbewerbsverbots - Klausel, aber ansonsten: voll wirksam und üblich bei Kaufleuten.


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Kündigung - und dann?

18.09.2013 um 13:34
Ich habe erst einmal in meinem Leben selber gekündigt. Habe damals was besseres gefunden. Die ersten 2 Wochen der Kündigungsfrist liefen reibungslos und ohne Probleme. Aber dannach fing es plötzlich an immer schlimmer zu werden und es wurde angefangen auf mir rumzuhacken. Ich wurde von Kollegen und dem Chef sehr gemobbt und auch beleidigt. Das war dann nicht mehr schön. Ich bin aber sehr stolz auf mich, weil ich mich nicht habe unterkriegen lassen und ich bin die ganzen 4 Wochen Kündigungsfrist vollzeit da gewesen!
Rechtliche Schritte gegen meinen Chef habe ich nicht eingelegt, dass war mir der Aufwand dann nicht wert.


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18.09.2013 um 13:47
Zitat von Putzteufel78Putzteufel78 schrieb:Sorry, das ist schlicht und einfach falsch.
Ach? Dann begründe doch bitte, warum das falsch ist.
Zitat von Putzteufel78Putzteufel78 schrieb:Es gibt maximal Beschränkungen bei der Wirksamkeit der nachvertraglichen Wettbewerbsverbots - Klausel, aber ansonsten: voll wirksam und üblich bei Kaufleuten.
Was auch immer Du damit sagen möchtest. Denn zunächst reden wir hier von Arbeitnehmern, nicht von Kaufleuten. Und zweitens geht es hier ja gerade um die Unwirksamkeit nachvertraglicher Wettbewerbsverbote. Inwiefern kann hier von "voll wirksam" die Rede sein?

Wenn Du das also noch ausführen würdest, wovon Du redest, wäre das nett.


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Kündigung - und dann?

18.09.2013 um 14:44
@Putzteufel78
Mein AG hat die selbe Kündigungsfrist. Das mit dem Wettbewerb ist bei mir nicht so interessant, da ich wenn ich die Stelle bekomme zu jemanden gehe mit dem mein AG nichts zu tun hat.

Ich werd ja sehen wie sich das gestaltet. Da muss ich eben meinen Mut zusammen nehmen und mit dem Chef dann sprechen.

Danke für eure Hilfe


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19.09.2013 um 10:04
@kleinundgrün
Nur kurz, weil ich wichtigeres zu tun habe:
ein Wettbewerbsverbot ist nicht unwirksam, sondern schlicht und einfach wirksam.
Natürlich unterliegt es gewissen Vorgaben, die einzuhalten sind und muss entsprechend formuliert sein, das führt hier aber zu weit.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Denn zunächst reden wir hier von Arbeitnehmern, nicht von Kaufleuten.
Und das ist der Moment, an dem mir meine Zeit zu schade ist, da Du augenscheinlich keine Ahnung hast und hier irgendwas wild reinkopierst.
Was sind denn Kaufleute? Keine Arbeitnehmer?


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19.09.2013 um 10:37
Zitat von Putzteufel78Putzteufel78 schrieb:Was sind denn Kaufleute? Keine Arbeitnehmer?
Ja, keine Arbeitnehmer. Ich fürchte, dass Du diejenige ohne Ahnung bist.
Zitat von Putzteufel78Putzteufel78 schrieb:ein Wettbewerbsverbot ist nicht unwirksam, sondern schlicht und einfach wirksam.
Natürlich unterliegt es gewissen Vorgaben, die einzuhalten sind und muss entsprechend formuliert sein, das führt hier aber zu weit.
Du darfst es gerne mit mir per PN klären, falls Du Dich traust ;)


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19.09.2013 um 10:46
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Und auch dort recht oft nicht wirksam. Es ist - kurz gesagt - eine Beschränkung der Berufsfreiheit aus Art. 12 GG und muss daher besonderen Anforderungen genügen
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig
Ich glaube du hast den Gesetzestext falsch verstanden. Lese dir nochmal Pkt. 1 genau durch.

Die Arbeitsstätte wird vom AN frei gewählt, ein Wettbewerbsverbot ist dann ein Teil, des zwischen AG und AN vereinbarten Vertrags.
Ich hab in meinem Vertrag ein Wettbewerbsverbot von 6 Monaten, mit einer Lohrfortzahlung des AG´s in Höhe von 75%.


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19.09.2013 um 10:58
Zitat von alasdairalasdair schrieb:Ich glaube du hast den Gesetzestext falsch verstanden. Lese dir nochmal Pkt. 1 genau durch.
Ich fürchte nein. Immerhin habe ich das "gelernt" ;)
Zitat von alasdairalasdair schrieb:Die Arbeitsstätte wird vom AN frei gewählt, ein Wettbewerbsverbot ist dann ein Teil, des zwischen AG und AN vereinbarten Vertrags.
schon, aber dieser Vertrag - bzw. diese Klausel des Vertrages - verstößt unter bestimmten Umständen gegen zwingendes Recht. Nämlich der Garantie, dass der Arbeitnehmer nicht durch Verträge in seiner Berufswahl gehindert werden darf, bzw. dass es nur unter bestimmten Voraussetzungen, die den Schutzzweck der Norm berücksichtigen, geschehen darf.
In Deutschland herrsch zwar grundsätzlich Vertragsfreiheit, aber nicht überall. Gerade im Arbeitsrecht können die Parteien nicht vereinbaren, wonach ihnen der Sinn steht.
Zitat von alasdairalasdair schrieb:Ich hab in meinem Vertrag ein Wettbewerbsverbot von 6 Monaten, mit einer Lohrfortzahlung des AG´s in Höhe von 75%.
Eben. Da ist eine Karenzentschädigung vereinbart. Das ist eine der Voraussetzungen für eine Wirksamkeit.


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19.09.2013 um 11:17
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Eben. Da ist eine Karenzentschädigung vereinbart. Das ist eine der Voraussetzungen für eine Wirksamkeit.
Gut passt.
Dann ist es aber nicht wie du geschrieben hast grundsätzlich bzw. oft verboten (unwirksam)
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Und auch dort recht oft nicht wirksam.
Wir könnten jetzt noch noch das HGB in Spiel bringen und die einzelnen Klauseln besprechen.
Wann ist ein Wettbewerbsverbot wirksam wann nicht, wie hoch muss die Karenentschädigung ausfallen usw.


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19.09.2013 um 11:59
@kleinundgrün
Kaufleute = Kaufmänner, auch Kaufmannsgehilfen werden so bezeichnet = Arbeitnehmer.
Aber ja, Du hast Recht: Kaufleute sind Unternehmer, Gewerbetreibende, etc.

Und da Du ja allllleeeees gelernt hast, ist jede weitere Diskussion mit Dir überflüssig *untergebenst nickt*


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Kündigung - und dann?

19.09.2013 um 12:14
Zitat von alasdairalasdair schrieb:Dann ist es aber nicht wie du geschrieben hast grundsätzlich bzw. oft verboten
Nirgends schrieb ich, es sei grundsätzlich verboten.

Allerdings schrieb ich, dass diese Klauseln oft unwirksam sind, weil entweder keine angemessenen Karenzentschädigung vereinbart ist oder das Wettbewerbsverbot zu umfassend formuliert ist.
Und da sich auf Arbeitsverträge in der Regel die §§ 305 ff. anwenden lassen, sind solche Klauseln nicht im Sinne des AG auslegbar.
Zitat von Putzteufel78Putzteufel78 schrieb:Kaufleute = Kaufmänner, auch Kaufmannsgehilfen werden so bezeichnet = Arbeitnehmer.
Aber ja, Du hast Recht: Kaufleute sind Unternehmer, Gewerbetreibende, etc.
Genau. Nur umgangssprachlich werden kaufmännische Angestellte als "Kaufleute" bezeichnet.

Nur spielt das hier alles keine Rolle. Wir reden von Arbeitnehmern und da sind nachvertragliche Wettbewerbsklauseln nur dann wirksam, wenn sie bestimmten Anforderungen genügen. Und diesen Anforderungen genügen viele derartige Klauseln in der Praxis nicht.

Ich verstehe gar nicht, warum gerade bei juristischen Themen Laien sich derart aufplustern und angepisst sind, wenn sie unrecht haben. Geht ihr auch zum Arzt und erklärt ihm, wie er den Blinddarm zu entfernen hat?
Jedenfalls legst Du ein ziemliche kindisches Diskussionsverhalten an den Tag, @Putzteufel78 Keine Begründungen sondern nur Geblubber.


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20.09.2013 um 09:57
Was mich richtig stört, dass die Kollegen nach der Küdigung plötzlich totel nett geworden sind.


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Kündigung - und dann?

20.09.2013 um 10:02
Zitat von 6Marylin66Marylin6 schrieb:Was mich richtig stört, dass die Kollegen nach der Küdigung plötzlich totel nett geworden sind.
Sie freuen sich halt, dass du aufhörst, hrhrhrhrhr.


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20.09.2013 um 10:03
als ich gekündigt habe, wurde das allgemein akzeptiert, aber ich wurde nicht mehr richtig mit in den Berufsalltag einbezogen. Es war, als wenn ich ab nun nicht mehr zum Team gehöre.

In einer anderen Apotheke wurde ich gekündigt, weil ich "nicht zum Team passe"
Das war, weil ich mal meine Meinung gesagt habe, aber das ist ein anderes Thema. Ich durfte dann noch meine Nachfolgerin einarbeiten :) naja, an schwierigen Situationen wächst man ja bekanntlich


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Kündigung - und dann?

20.09.2013 um 10:12
@Miss_Hippie

Aber wenn du kündigst, dann gehörst du doch auch nicht mehr ,,zum Team".

Das stimmt doch eigentlich, finde ich. Du bist dann halt, wenn du noch weiter mitarbeitest, eben ein Mitarbeiter und das war`s.


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20.09.2013 um 10:15
@Kc
ja das stimmt natürlich, im Grunde gehört man nicht mehr dazu. Es ist trotzdem ein seltsames Gefühl.


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