kittyka schrieb:Was ich mir vorstellen könnte, wäre eine Art komisches Helfersyndrom.
Viel wahrscheinlicher halte ich es, jemanden mit sowas einfach bloß zu stellen, bewusst zu provozieren.
Was meinst du?
Eintagsfliegin schrieb:Aber ganz schön distanzlos, wenn man drüber nachdenkt..."du hast doch Borderline; bist bestimmt bipolar; Autist und schieß mich tot...
Erwachsenen Kindergarten..
Der Unterschied zwischen beidem ist meist aus dem sonstigen Verhalten der Person einem selbst und anderen gegenüber abschätzbar.
Für mich wäre der Unterschied zwischen
"So blöd wie du dich bei [...] angestellt hast - lass' dich mal auf Autismus testen!"
"Schon jetzt endlich mal beim Psychologen gewesen?"
"Autisten wie du wohl einer bist können halt nicht..."
("Kindergarten", bloßstellen, provozieren)
und
"Mir ist aufgefallen dass dich [...] öfter stört und [..]. Es ist mir aufgefallen weil ich das von mir selbst, von meiner Schwester [wenn das zutrifft!] kenne. Meine Schwester ist Autistin und nutzt z.B. Noise-Cancelling-Kopfhörer."
(hilfreich gemeint)
offensichtlich.
Entsprechend unterschiedlich wäre auch meine Reaktion:
- bei ersterem: abweisende Reaktionen wie von etliche oben genannt
- bei letzterem: mich der Person gegenüber neutral verhalten, Gespräch kann man ja auch mit "ah danke, werde ich mir mal überlegen" beenden.
- bei beidem: mich neugierdehalber (wenn ich das nicht wüsste) informieren was Autismus kennzeichnet und inwieweit ds auf mich zutreffen könnte (kann nützlich sein um sich ggf. gegen sowas zu wehren, kann auch nützlich sein um evl. vorhandene Vorurteile gegenüber Autismus abzubauen, und im "hilfreich gemeint"-Beispiel könnte ja evl. doch etwas dran sein), was aber ich in beiden Fällen niemandem erzählen würde.
Resultat der Überlegungen bleibt meines.
Und eine Diagnostik: Selbst wenn man einen Überlapp bemerkt und dass Strategien die für Menschen mit Autismus empfohlen werden gut zu einem passen muss man noch lange keine Diagnose durchführen lassen. Ob man diese möchte, oder nur manches als Tipp für sich umsetzt - bleibt einem überlassen, Arbeitgeber muss von gar nichts wissen.
Abahatschi schrieb:Es gibt eine kleine Sondersituation in DE, wenn die Person dein Vorgesetzter ist UND die mögliche Krankheit der Arbeitsleistung entgegen steht, kann er Dich drauf ansprechen, er hat Fürsorgepflicht.
Autismus ist keine Krankheit die man irgendwann bekommt (eingestellt ohne Autismussymptome, jetzt sind welche da). Somit trifft der Punkt, der mir bekannt ist (als Arbeitnehmer mit einer (körperlich bedingten) Schwerbehinderung, GdB bei seit der Kindheit bestehenden Einschränkungen erst Jahre nach Berufseinstieg festgestellt worden), hier nicht zu.