@Luminita Ist immer die Frage, in welchem Kontext die Veröffentlichung von Bildern der Kinder steht.
Natürlich stimme ich zu, wenn eine Kindergartenpraktikantin für ihre Präsentation Bilder knipst und diese in ihren Ordner packen will. Auch habe ich eine Erklärung des Kindergartens unterschrieben, dass z.B. Bilder im örtlichen Amtsblatt veröffentlicht werden dürfen und meine Tochter war da nun schon mehrfach zu sehen.
Das betrifft aber eben auch nur einen kleinen Kreis (die Ortschaft) und nicht die halbe Welt und steht im Zusammenhang mit dem Kindergarten, der da mit irgendwelchen Aktionen oder Feierlichkeiten öffentlich präsentiert wird.
Aber ich lasse mein Kind nicht vor der Kamera modeln, um möglichst viele Klicks oder Likes zu erhalten oder nehme es gar per bewegter Bilder auf, um auf Youtube durchzustarten.
Aber letztlich muss das jedes Elternteil für sich entscheiden. Ich halte da nicht viel davon.