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Polizeiverhör - was beachten?

318 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Polizei, Betrug, Strafe ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Polizeiverhör - was beachten?

12.12.2014 um 12:18
@kleinkatzi
ja, das wird teuer. In den Knast wird niemand wegen sowas gehen. Aber man kann schon mal nachschauen, was noch auf dem Sparkonto ist. 500 Euro haben die einem in der Verwandtschaft mit Bußgeld auferlegt, für nicht gefährdende Fahrstunden auf abgelegenem Parkplatz. Keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Sachen, wohlgemerkt. Diese Unterscheidung gibt es aber im § "Fahren ohne Führerschein" offenbar nicht.


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Polizeiverhör - was beachten?

14.12.2014 um 14:58
@Eraz:

Was der ein oder andere hier geschrieben hat, ist vollkommener Blödsinn!

Du MUSST gegenüber der Polizei keinerlei Angaben machen, geschweige den, dass du zu dem Verhör erscheinen musst!

Nach § 163a III StPO MUSST du nur zu einer staatsanwaltlichen bzw. einer richterlichen Vernehmung erscheinen.
Und auch nur DA kann eine Zwangsvorführung erwirkt werden!

Du musst in keinsterweise damit rechnen, dass du bei der Polizei "Zwangsvorgeführt" wirst...

A B E R . . .
Du solltest Dir gut überlegen dort nicht hinzugehen, da einen ein solches Verhalten (oftmals) als eine Art Schuldeingeständnis ausgelegt wird!

Wie der ein oder andere "Vorredner" schon geschrieben hat, solltest du evtl. die Person (innerhalb der Family) der DU am meisten traust, in´s Vertrauen ziehen und diese (auf jeden Fall) mitnehmen zu der Vernehmung!

Ansonsten kannst du nur versuchen, so etwas wie "Schadensbegrenzung" zu betreiben...

Auch wenn die Anzeige schon steht, (versuche) dich zu entschuldigen und (versuche) dich iwie mit dem "Opfer" zu einigen!

Wenn es auch nicht akzeptiert wird, wird das auf jeden Fall (vom Gericht) mit berücksichtigt und kann dazu beitragen, dass die Strafe entsprechend geringer ausfällt!

Weiß von einen Bekannten, der bei einer (bekannten) Auktionsplattform, Geräte verkauft hat die er nicht hatte, das ihn diese Maßnahmen, dazu verholfen haben, das er mit einer (relativ) geringen Geldstrafe davon gekommen ist!

Viel Glück!


Greetz,
Gai_Jin


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Polizeiverhör - was beachten?

14.12.2014 um 17:13
@Gai_Jin
Zu spät, der Termin war bereits am vergangenen Montag :D


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14.12.2014 um 20:18
@emz
ja, wie doch die Zeit vergeht, oder auch nicht.


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Polizeiverhör - was beachten?

14.12.2014 um 20:50
Ja, war Montag, warte jetzt auf die Post ob die Sache weiterverfolgt wird oder nicht. Wenn ja werde ich bei der StA aussagen, falls nein, auch gut :D


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14.12.2014 um 22:38
@Eraz
da kannst Du 6 Monate warten.


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14.12.2014 um 22:49
@Eraz
Oder noch länger,ich würd weder bei Staatsanwalt noch Bullen auch nur ein Wort mehr als zum Namen und Geburtsdatum sagen.
Du verquatschst dich nur


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Polizeiverhör - was beachten?

14.12.2014 um 22:51
@Warhead
in einem privaten Baurechtsverfahren dauert die Verfahrensdauer 4-6 Jahre. Auch bei anderen Verfahren kann es sich bis zu zehn Jahre hinziehen. Ich habe mal bei Gericht als Aushilfe gearbeitet, daher weiß ich das.


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Polizeiverhör - was beachten?

14.12.2014 um 22:56
@Allesforscher
Da sitzt du nicht mehr auf nem Stuhl,du sitzt auf nem Aktenberg,für nen Stuhl ist gar kein Platz mehr


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15.12.2014 um 00:24
Na wenn ein Verfahren so lange dauert, koennte jemand, der schuldig ist, ja jahrelang krumme Sachen drehen bis er mal vor Gericht landet. Ob das stimmt...klingt für mich nicht plausibel. Aber da ich mit der Juristerei nichts am Hut habe, muss ich mich auf euer Wort verlassen.


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15.12.2014 um 03:14
@Allesforscher
Was für ein Aushilfsjob war das denn, Kaffeekochen, Blumen gießen, Post holen? Das erklärt natürlich dein "daher weiß ich das". Vielleicht darf ich mal ganz vorsichtig darauf hinweisen, dass @Eraz eigentlich nicht vorhat, ein Häuschen zu bauen.

Mal ganz vereinfacht gesagt, ein Baurechtsverfahren ist das, was an Papierkram abzuwickeln und zu genehmigen ist, bevor eine Baugenehmigung für beispielsweise ein Gebäude erteilt wird. Hier steht noch was zu den Problemen, wenn es zu einem Prozess kommt.
http://jakobs-rechtsanwaelte.de/unzumutbare-prozessdauer-bei-baurechtsverfahren/

So, und nun vergessen wir den ganzen Schmarrn mit den 4 bis 6 Jahren.


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15.12.2014 um 14:13
@Eraz
Warst du jetzt eigentlich bei dem Termin? Oder beim Anwalt?


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Polizeiverhör - was beachten?

15.12.2014 um 15:03
@emz
auch bei Insolvenzsachen ist die Verfahrensdauer sehr lange. Und von Leuten, die im Straßenverkehr geblitzt wurden, hört man auch, das sie erst nach 3-6 Monaten Post bekommen haben. Das ist überhaupt kein Schmarrn.


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Polizeiverhör - was beachten?

15.12.2014 um 15:24
@Allesforscher
Und ob das ein Schmarrn ist und der wird nur noch größer, wenn du jetzt auch noch von "Insolvenzsachen" schreibst. Was hat das bitte mit dem Fall zu tun? Nichts, aber auch schon rein gar nichts. Gilt gleichermaßen für Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Bist du wirklich so dumm, oder trollst du?


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Polizeiverhör - was beachten?

15.12.2014 um 15:26
@Phoebia
Einfach mal ein bisschen zurück blättern.


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Polizeiverhör - was beachten?

15.12.2014 um 15:38
@emz
Ja habs jetzt gesehen habs überlesen. XD

Aber dann ist ja alles gut. Das Gericht wird da keinen großen Aufwand betreiben das steht überhaupt nicht im Verhältnis zu den anfallenden Gerichtskosten etc pp. Wegen den paar Euro steigern die sich ned so rein :D die sind ja schon so penibel wenns um die Auszahlung der BerHi geht.


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Polizeiverhör - was beachten?

15.12.2014 um 15:39
Das Wichtigste hat Gai_Jin zum Glück schon erwähnt: Du musst nicht zur Beschuldigtenvernehmung und eine Zwangsvorladung ist auch nicht zu befürchten. Streng genommen müsstest du nicht einmal zur Verhandlung, dann wird "in Abwesenheit" Recht gesprochen. Es ist sogar zu spekulieren, ob der Fall überhaupt weiter verfolgt wird. Womöglich wird er wg. Geringfügigkeit eingestellt. Da der Vorwurf auf "Betrug" lautet, muss man dir einen Vorsatz nachweisen (absichtliche rechtswidrige Bereicherung). Sehr unwahrscheinlich, dass das haltbar wäre. Im Idealfall war es eine Auktion, kein Festpreis, dann wäre es noch unwahrscheinlicher, weil du den Gewinn vorab nicht kalkulieren hättest können.

Ich kann verstehen, dass du Panik schiebst, aber das ist echt nicht nötig. Lehne dich zurück und warte ab. Einen Anwalt brauchst du nicht - der wird dir nur das gleiche sagen und vermutlich nicht einmal Akteneinsicht einfordern, weil da in deinem Fall nicht sonderlich viel drinstehen wird. Zeit- und Geldverschwendung. Aber falls es dich trotzdem beruhigt, kannst du im Rahmen einer Erstberatung zum Anwalt gehen. Das geht auf 123recht sogar online und kostet allenfalls Taschengeld. Aber glaube mir, auch das ist Geldverschwendung.

Mit dem Geschädigten zu reden ist aber Unfug, der kann nichts ausrichten, weil Strafrecht. Selbst, wenn er die Anzeige zurücknehmen würde und ihr euch anderweitig einigt, entscheidet der Staatsanwalt, wie es weitergeht. Und der wird keinen Bock haben, weil es in keinem Verhältnis steht. Jede Wette, dass das im Sand verläuft.


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Polizeiverhör - was beachten?

15.12.2014 um 16:00
der thread kann wohl geschlossen werden.

@unverzichtbar

bitte keine rechtsratschläge erteilen, wenn du es nicht so genau weißt ...

grundsätzlich wird ohne den angeklagten nicht verhandelt und es besteht für den angeklagten eine anwesenheitspflicht. er kann, wenn er sein ausbleiben nicht genügend entschuldigt oder sich entfernt, vorgeführt, verhaftet oder sonst in gewahrsam genommen werden (siehe §§ 230, 231 StPO). ausnahmen sind möglich (vgl. §§ 231 a-c, 232, 233 StPO).

und es muss nicht nur vorsatz, sondern auch absicht nachgewiesen werden. insoweit ist der klammerzusatz in deinem posting
Zitat von unverzichtbarunverzichtbar schrieb:muss man dir einen Vorsatz nachweisen (absichtliche rechtswidrige Bereicherung)
materiell-rechtlich fehlerhaft.


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