Eraz
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Polizeiverhör - was beachten?
06.12.2014 um 15:53Hallo,
Ich nehme mal an, dass dies nicht zu Kriminalfälle passt, da es doch persönlich ist - darum habe ich es mal hier eröffnet.
Folgendes: Ein Verwandter hat mir einen Markengürtel günstig verkauft. Er hat mir versichert, dass es ein Original ist - da es ein Verwandter ist, blieb die große Skepsis aus.
Da ich den Gürtel im Folgenden nur selten angezogen habe, habe ich mich dazu entschlossen, ihn auf Kleinanzeigen zu verkaufen. (Hab es für 50 gekauft, für 100 verkauft). Es hat sich wohl herausgestellt, dass es eine Fälschung ist, der Käufer hat eine Anzeige erstattet. Für Montag früh habe ich eine Vorladung.
Zu mir: Ich bin unter 21 und falle demnach noch unter das Jugendstrafrecht, bin jedoch schon volljährig. Ich bin gerade dabei, mein Abitur zu machen (nächsten Monat habe ich die schriftlichen Prüfungen). Mit der Polizei war ich noch nie in Kontakt - außer einmal, als ich etwas gefundenes abgegeben habe und mir mein Fahrrad gestohlen wurde. Eine "reine Weste" also.
Der Vorwurf lautet Betrug. Die Sache ist, dass es nicht vorsätzlich war. Ich hatte ja wirklich keine Ahnung, dass es ein Plagiat ist. Von meinem Aussageverweigerungsrecht werde ich nicht gebrauch machen, ich intendiere aufzutauchen. Den Verwandten werde ich aber nicht nennen, muss ich ja auch nicht.
Meine Frage nun - wie wird das Verhör ablaufen? Ich habe keinen Rechtsschutz und werde also ohne Anwalt auftauchen. Auf was sollte ich achten, evtl. Versprecher, die es zu vermeiden gilt? Kann ich mich auf das Verhör vorbereiten, welches Strafmaß würde mich erwarten? Ich bin nicht ganz sicher, aber glaube ich wäre (sollte das vor Gericht kommen und schlecht ausgehen für mich) dennoch nicht dadurch vorbestraft, oder irre ich mich?
Die Situation ist sehr komplex und schwierig für mich. Meine Eltern wissen noch nichts davon.
Für etwaige Hilfen und Antworten bin ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Ich nehme mal an, dass dies nicht zu Kriminalfälle passt, da es doch persönlich ist - darum habe ich es mal hier eröffnet.
Folgendes: Ein Verwandter hat mir einen Markengürtel günstig verkauft. Er hat mir versichert, dass es ein Original ist - da es ein Verwandter ist, blieb die große Skepsis aus.
Da ich den Gürtel im Folgenden nur selten angezogen habe, habe ich mich dazu entschlossen, ihn auf Kleinanzeigen zu verkaufen. (Hab es für 50 gekauft, für 100 verkauft). Es hat sich wohl herausgestellt, dass es eine Fälschung ist, der Käufer hat eine Anzeige erstattet. Für Montag früh habe ich eine Vorladung.
Zu mir: Ich bin unter 21 und falle demnach noch unter das Jugendstrafrecht, bin jedoch schon volljährig. Ich bin gerade dabei, mein Abitur zu machen (nächsten Monat habe ich die schriftlichen Prüfungen). Mit der Polizei war ich noch nie in Kontakt - außer einmal, als ich etwas gefundenes abgegeben habe und mir mein Fahrrad gestohlen wurde. Eine "reine Weste" also.
Der Vorwurf lautet Betrug. Die Sache ist, dass es nicht vorsätzlich war. Ich hatte ja wirklich keine Ahnung, dass es ein Plagiat ist. Von meinem Aussageverweigerungsrecht werde ich nicht gebrauch machen, ich intendiere aufzutauchen. Den Verwandten werde ich aber nicht nennen, muss ich ja auch nicht.
Meine Frage nun - wie wird das Verhör ablaufen? Ich habe keinen Rechtsschutz und werde also ohne Anwalt auftauchen. Auf was sollte ich achten, evtl. Versprecher, die es zu vermeiden gilt? Kann ich mich auf das Verhör vorbereiten, welches Strafmaß würde mich erwarten? Ich bin nicht ganz sicher, aber glaube ich wäre (sollte das vor Gericht kommen und schlecht ausgehen für mich) dennoch nicht dadurch vorbestraft, oder irre ich mich?
Die Situation ist sehr komplex und schwierig für mich. Meine Eltern wissen noch nichts davon.
Für etwaige Hilfen und Antworten bin ich sehr dankbar.
Liebe Grüße