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Polizeiverhör - was beachten?

318 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Polizei, Betrug, Strafe ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Polizeiverhör - was beachten?

06.12.2014 um 16:36
@e7ernity
Sollte der Polizei aber auch rechtzeitig mitgeteilt werden.

Und er meinte ja, er will eigentlich keinen Rechtsbeistand und die Eltern sollen auch nichts davon erfahren.


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Polizeiverhör - was beachten?

06.12.2014 um 16:36
@Eraz

Ohje, das ist garnicht gut. Sowas wird immer hart bestraft. Du wirst eine hohe 4-stellige Summe zahlen müssen oder du sitzt erstmal ein. Du sitzt tief in der Scheisse, sehr tief.

Die werden dir dass niemals abkaufen dass du nicht bescheid gewusst hast, diese Ausreden hören die ständig.

Alles gute.


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Polizeiverhör - was beachten?

06.12.2014 um 16:37
Also... Einen Anwalt für diese Sache zu konsultieren fände ich jetzt auch etwas zu viel des Guten. Die Rechtslage ist klar:
Du hast ein Plagiat als "Original" verkauft. (Unwissenheit schützt vor Strafe leider nicht)
Auch wenn du den Gürtel wider besseren Wissens verkauft hast.

Erzähl der Polizei einfach den kompletten Sachverhalt, aber dass du gegen den, der dir den Gürtel verkauft hat ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht.
Denk bitte dran, das steht dir nur bei direkten Familienangehörigen in 1. und 2. Linie sowie bei Verschwägerten und Verlobten zu.
Also wenn es dein Cousin war, Pustekuchen.

Einfach die gesamte Geschichte erzählen, wie sie war, ohne Namen zu nennen und aufs Zeugnisverweigerungsrecht berufen.

Denn bestraft wirst du so oder so. Sehr wahrscheinlich aber wird das Verfahren entweder eingestellt gegen Zahlung einer Geldstrafe (Schätzungsweise 200 Euro) oder per Strafbefehl abgehandelt.

Es ist im Grunde egal, ob du die Geschichte erzählst oder von deinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machst. Denn die Strafe kommt so oder so. Nur für den Staatsanwalt macht es einen besseren bzw. "ehrlicheren" Eindruck, wenn du die Geschichte so wie hier erzählst.

EDIT:
PKH (Prozesskostenhilfe) bekommst du nur bei Aussicht auf Erfolg des Verfahrens. Und das ist hier völlig ausgeschlossen.


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Polizeiverhör - was beachten?

06.12.2014 um 16:38
Zitat von Dyne00Dyne00 schrieb:Ohje, das ist garnicht gut. Sowas wird immer hart bestraft. Du wirst eine hohe 4-stellige Summe zahlen müssen oder du sitzt erstmal ein. Du sitzt tief in der Scheisse, sehr tief.
Red keinen Schwachsinn!
Er wird dort NIEMALS Vorbestraft rausgehen.


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Polizeiverhör - was beachten?

06.12.2014 um 16:39
Zitat von NerokNerok schrieb:Red keinen Schwachsinn!
Er wird dort NIEMALS Vorbestraft rausgehen.
Vorbestraft wird man beim Jugendstrafe nicht. Nur eine Eintragung ins Erziehungsregister.
Auch wird man bei einer Erstmaligen Verurteilung unter 690 Euro nicht ins BZR eingetragen.

Und Strafbefehlsverfahren bei erstmalig in diesem Fall wird unter dieser Summe liegen, daher wird keine Vorstrafe kommen.
Ich denke aber auch eher, dass es eingestellt wird gegen Geldstrafe.


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06.12.2014 um 16:40
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Er wird
hoffentlich die nächste Zeit mit seiner Familie und seinen Freunden verbringen.


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06.12.2014 um 16:42
@Dyne00
Gefängnisstrafe ist äußerst unwahrscheinlich. Informiere dich doch bitte anständig, bevor du hier Angst und Schrecken verbreitest.


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06.12.2014 um 16:43
Ein simpler Gürtel um 50 Euro und dann um 100 verkauft?
Jetzt weiß ich, wo meine Steuern bleiben.
Wer sich sowas leisten kann, hat auch einen persönlichen Anwalt nötig.

Im Ernst, nächstens kommt man auch für ein gebrauchtes Taschentuch vor den Kadi.


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06.12.2014 um 16:45
@Ungustl
GEfängnisstrafe bei einer Sache mit Wert von 100 Euro? :D
Bei einer Geldstrafe um die 200 Euro? :D

Oh man, ihr macht den armen Kerl echt bekloppter, als er sich selbst macht.

Also Schlußendlich @Eraz
Du wirst schlimmstenfalls mit einem Strafbefehl rechnen können und einer Geldstrafe von 200 max 300 Euro.
Auch wenn man allgemein Rät, nichts zu sagen, würde ich an deiner Stelle, den Sachverhalt erklären, um klar zu machen, dass du nicht vorsätzlich gehandelt hast, was ein besseres Bild beim Staatsanwalt macht.
Ich vermute aber eher, vorläufige Einstellung gegen Zahlung einer Geldstrafe.

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften sind derart überlastet, die sind froh, so nen Kleinscheiss vom Tisch zu haben.


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06.12.2014 um 16:46
@Ungustl

Ich sehe da keine chance aus der Nummer heile rauszukommen, aber wahrscheinlich lassen sie ihn noch die Abiprüfung machen, dann hat er noch Zeit sich drauf vorzubereiten


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06.12.2014 um 16:46
@Dyne00
Dein Sarkasmus in allen Ehren, aber ich glaube, der kommt hier nicht bei allen so an, wie er gemeint ist :)


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06.12.2014 um 16:46
@RubberDuck
Ganz ehrlich, ich hätt das auch zur Anzeige gebracht wenn ich ein Markenartikel ersteigert hätte (und 100 Euro ist nicht wenig) um dann festzustellen das es nur eine olle Kopie ist die man auch für nen 20er bekäme.

Mir würde es da auch weniger ums Geld gehen, eher da drum das ich über den Tisch gezogen worden wäre.


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06.12.2014 um 16:49
@Dyne00
Bist du der, für den ich dich halte?

@Saturius
Ich meinte ja, eine Gefängnisstrafe ist UNWAHRSCHEINLICH. :D


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06.12.2014 um 16:50
@Eraz

Wieso verkauft man sowas überhaupt?
Also wenn ich mir überlege ich krieg 'ne Chancel Handtasche für 200€ von einer bekannten, die aber den wert XXX€ hat/hatte wieso sollte ich sie dann für 400/500€ verkaufen?


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06.12.2014 um 16:50
Ist genau wie mit den Raubkopierern, die werden schlimmer behandelt als Pädophile.


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06.12.2014 um 16:50
@Ungustl
Ich hab dich schon verstanden. Ich wollte es nur nochmal hervorheben... Weil DAS wäre wohl einzigartig in der deutschen Rechtsgeschichte :D


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06.12.2014 um 16:51
@Eraz

also ohne einen anwalt würde ich keine aussage machen.
die verarschen dich und stellen fragen wo du eig. nicht antworten musst.


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06.12.2014 um 16:51
@Saturius
Gut, gut aber einmal ist aber immer das erste mal. ;)
So, nun genug gescherzt.


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06.12.2014 um 16:51
@Eraz
Also ich hab beim Amtsgericht meine Ausbildung gemacht und beim Landgericht gearbeitet. Glaub mir, die Richter haben besseres zu tun, als einen kleinen Fauxpas wegen der Unwissenheit zu verhandeln.
Vorausgesetzt natürlich, es war unwissentlich und ausversehen. Deshalb lieber die Aussage machen.


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06.12.2014 um 16:53
@Saturius, wie wahrscheinlich ist eine Hausdurchsuchung?


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