@Eraz Also ich bin der Meinung, dass du sagen solltest: Du hast den Gürtel von deinem Verwandten bekommen und es war nicht erkennbar für dich, dass dieser Gürtel gefälscht war.
Auch die Umstände mussten dich nicht misstrauisch machen, schließlich geht man ja nicht routinemäßig davon aus, dass einen der Cousin über`s Ohr haut.
Der hat dir gesagt, er hat sich das Teil mal vor einer Weile gekauft, hat es aber praktisch nie getragen.
Oder er fand es dann später doch nicht schick und hat dir den Gürtel eben zum Freundschaftspreis verkauft.
Woher er den hatte, weiss er nicht mehr, man kann sich ja nicht an alles erinnern, vor allem dann nicht, wenn das schon länger her ist, aber auch er hat das ganz regulär gekauft und konnte nicht davon ausgehen, dass das Teil gefälscht wäre.
Es gab für dich also absolut keinen Grund, anzunehmen, dass der Gürtel gefälscht sei, man kann demnach nicht einmal Fahrlässigkeit unterstellen. Schließlich bist du ja auch kein Experte für gefälschte Markenartikel.
Es tut dir wirklich Leid, du hast dir noch nie was zu Schulden kommen lassen und hast das auch in Zukunft nicht vor.
Darüber hinaus muss man sich auch klar machen:
Die Ermittler müssen deine Schuld beweisen, nicht du deine Unschuld!