Polizeiverhör - was beachten?
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06.12.2014 um 18:44@DoctorWho Das treibt doch Für Ihm nur unnötig die Kosten in die Höhe, @Eraz hat keine Rechtschutzversicherung und helfen tut es Ihm in Dem Fall eher nicht.
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06.12.2014 um 18:46@Eraz
Du sagtest doch du gehst noch zur Schule oder hab ich das falsch gelesen? Wenn dem so ist dann kannst du zum zuständigen Amtsgericht gehen und dir einen Beratungshilfeschein besorgen. Dann gehst du zu einem Anwalt deines Vertrauens und gibst ihm diesen Schein, zahlst 15 Euro und lässt dich ordentlich beraten. Er kann dir auch genau aufdröseln was für Kosten auf dich zu kommen werden, da du falls du schuldig gesprochen wirst die Gerichtskosten zu tragen hast.
Du sagtest doch du gehst noch zur Schule oder hab ich das falsch gelesen? Wenn dem so ist dann kannst du zum zuständigen Amtsgericht gehen und dir einen Beratungshilfeschein besorgen. Dann gehst du zu einem Anwalt deines Vertrauens und gibst ihm diesen Schein, zahlst 15 Euro und lässt dich ordentlich beraten. Er kann dir auch genau aufdröseln was für Kosten auf dich zu kommen werden, da du falls du schuldig gesprochen wirst die Gerichtskosten zu tragen hast.
Eraz
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06.12.2014 um 18:47=DoctoroWho]regel nummer 1: nie, nie, NIE vor der polizei aussagen. du machst von deinem aussageverweigerungsrecht gebrauch und wartest erst einmal ab, was passiert.Könnte das aber nicht den Anschein erwecken, ich hätte vorsätzlich gehandelt? Wenn Post vom Staatsanwalt kommt, dann muss ich ja auch auftauchen, dann ist es ja die selbe Situation
Bzw., könnte (wenn ich jetzt nicht hingehe und aussage) ein Verfahren eröffnet werden? Oder muss ich davor doch was aussagen? Wenn ich hingehe, und die Wahrheit sage und die Anzeige wird eingestellt, ist es mir lieber als dass ich die Aussage verweigere, und ein Verfahren eröffnet wird, weil sie vom schlimmsten ausgehen
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06.12.2014 um 18:48@Schrotty
er muss wissen was er tut. nur beklagen soll er sich hinterher nicht, wenn er sich um kopf und kragen geredet hat ...
plan b kann ja auch so aussehen: er sagt aus, dass er den gürtel von seinem onkel mit der maßgabe erworben hat, dieser sei ein original. insoweit unterlag er einem irrtum, der sich durchgezogen hat. daher habe er nicht vorsätzlich gehandelt ... wenn, dann sei sein onkel derjenige, welcher möglicherweise vorsätzlich einen irrtum erregt hat, um sich einen vermögensvorteil zu verschaffen ... ja, das hat was ...
er muss wissen was er tut. nur beklagen soll er sich hinterher nicht, wenn er sich um kopf und kragen geredet hat ...
plan b kann ja auch so aussehen: er sagt aus, dass er den gürtel von seinem onkel mit der maßgabe erworben hat, dieser sei ein original. insoweit unterlag er einem irrtum, der sich durchgezogen hat. daher habe er nicht vorsätzlich gehandelt ... wenn, dann sei sein onkel derjenige, welcher möglicherweise vorsätzlich einen irrtum erregt hat, um sich einen vermögensvorteil zu verschaffen ... ja, das hat was ...
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06.12.2014 um 18:49@DoctorWho Plan b ist ja das was ich sagte, Er handelte im Guten Glauben, oder giebt es diesen Rechtskniff nichtmehr?
Eraz
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06.12.2014 um 18:51@Eraz
auch vor dem staatsanwalt gilt dein ausságeverweigerungsrecht. wenn du jetzt nichts tust, also weder zur polizei gehst, noch eine aussage machst, geht die sache so wie sie ist zum staatsanwalt. der entscheidet sodann, was er macht. hier kommt sogar eine einstellung nach § 170 abs. 2 StPO in betracht.
@Schrotty
du hast den plan b nicht wirklich verstanden ... er belastet seinen onkel und beschuldigt ihn des betruges ...
auch vor dem staatsanwalt gilt dein ausságeverweigerungsrecht. wenn du jetzt nichts tust, also weder zur polizei gehst, noch eine aussage machst, geht die sache so wie sie ist zum staatsanwalt. der entscheidet sodann, was er macht. hier kommt sogar eine einstellung nach § 170 abs. 2 StPO in betracht.
@Schrotty
du hast den plan b nicht wirklich verstanden ... er belastet seinen onkel und beschuldigt ihn des betruges ...
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06.12.2014 um 18:52@Schrotty
Es geht dabei nämlich um das Verhältnis bzw. die Differenz zwischen Neuwert und dem Preis den er bezahlt hat.......ist der Unterschied zu groß, kann man nicht mehr vom "gutgläubigen Kauf" sprechen.
Beispiel: Bietest Du mir ein neuwertiges Gerät für 100 Euro zum Kauf an, dieses Gerät kostet aber im Laden neu 1000 Euro......fällt die Klausel des gutgläubigen Kaufs weg bzw. ist nichtig.
Bietest Du mir das Gerät aber für 900 Euro an.....zieht die Klausel.
Schrotty schrieb:Er handelte im Guten Glauben, oder giebt es diesen Rechtskniff nichtmehr?Den gibts schon noch, allerdings hätte der TE sich da vorher schlau machen müssen, als er den Gürtel angekauft hat.
Es geht dabei nämlich um das Verhältnis bzw. die Differenz zwischen Neuwert und dem Preis den er bezahlt hat.......ist der Unterschied zu groß, kann man nicht mehr vom "gutgläubigen Kauf" sprechen.
Beispiel: Bietest Du mir ein neuwertiges Gerät für 100 Euro zum Kauf an, dieses Gerät kostet aber im Laden neu 1000 Euro......fällt die Klausel des gutgläubigen Kaufs weg bzw. ist nichtig.
Bietest Du mir das Gerät aber für 900 Euro an.....zieht die Klausel.
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06.12.2014 um 18:53Polizeiverhör - was beachten?
06.12.2014 um 18:53Polizeiverhör - was beachten?
06.12.2014 um 18:54@Schrotty
das mag de facto so sein, aber meine süffisanz hast du gleichwohl überlesen, denn seinen onkel will er ja wohl nicht belasten ;)
das mag de facto so sein, aber meine süffisanz hast du gleichwohl überlesen, denn seinen onkel will er ja wohl nicht belasten ;)
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06.12.2014 um 18:55@DoctorWho Das ist es ja, was ich nicht begreife, denn im ET steht, der Onkel hat ihm den Gürtel als ORIGINAL verkauft.
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06.12.2014 um 18:56@Eraz
Na wenn du nur zur Polizei vorgeladen wurdest solltest du überhaupt keine Aussage machen und ihnen lediglich sagen dass du dich anwaltlich vertreten lassen wirst und dann würde ich sofort danach eben diesen BEratungshilfeschein besorgen und zum Anwalt gehen.
Na wenn du nur zur Polizei vorgeladen wurdest solltest du überhaupt keine Aussage machen und ihnen lediglich sagen dass du dich anwaltlich vertreten lassen wirst und dann würde ich sofort danach eben diesen BEratungshilfeschein besorgen und zum Anwalt gehen.
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06.12.2014 um 18:57@Eraz, warum musste eigentlich dein Verwandter beim Kauf versichern, es handelt sich um ein Original, dann müssen ja schon leichte Zweifel vorhanden gewesen sein?
Eraz
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06.12.2014 um 18:58Ja, zur Polizei.
VORLADUNGSo kam der Brief...und das "Sie" ist in der Tat klein geschrieben im Anhang, keine Ahnung warum :D
Sehr geehrter Herr XXX,
wir bitten Sie, bei unserer Dienststelle vorzusprechen.
Anlass, Zeit und Ort sowie die näheren Umstände entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Eintragungen.
Falls der Termin nicht wahrgenommen werden kann, bitten wir um neue Terminvereinbarung. Sollten Sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, bitten wir um Mitteilung.
Anlass: Betrug
Tatort: unbekannt
Tatzeit: 26.11.2014
Zweck: Beschuldigtenvernehmung
Termin: Mo, 08.12.2014 09:00 h
Örtlichkeit: XXX
Erbetene Unterlagen: Personalausweis
Beachten Sie bitte:
Beschuldigte sind bei der Vernehmung nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Sie erhalten jedoch Gelegenheit, sich zu der Beschuldigung zu äußern, vorliegende Verdachtsgründe zu beseitigen, Tatsachen zu ihren Gunsten geltend zu machen bzw. entlastende Beweiserhebungen zu beantragen. Halten sie den Vorladungstermin ohne ausreichenden Grund nicht ein, müssen sie damit rechnen, dass sie durch die Staatsanwaltschaft zur Vernehmung vorgeladen werden und ggf. ihr Erscheinen durch eine Vorführung erzwungen wird.
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06.12.2014 um 18:58@Schrotty
Das verstehst nicht nur du nicht, dass versteht keiner. Sein Onkel verkauft ihm (in Betrugsabsicht?) einen Gürtel als vermeintliches Original und nun soll der Bub die Suppe allein auslöffeln.
Das verstehst nicht nur du nicht, dass versteht keiner. Sein Onkel verkauft ihm (in Betrugsabsicht?) einen Gürtel als vermeintliches Original und nun soll der Bub die Suppe allein auslöffeln.
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06.12.2014 um 18:58@Eraz
Als erstes würde ich mal mit Deinen Eltern reden, denn die stehen Dir zur Seite!
Als zweites würde ich mal mit Deinen Eltern reden, denn die stehen Dir zur Seite!
Und als drittes würde ich mal mit Deinen Eltern reden, denn die stehen Dir zur Seite!
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Als zweites würde ich mal mit Deinen Eltern reden, denn die stehen Dir zur Seite!
Und als drittes würde ich mal mit Deinen Eltern reden, denn die stehen Dir zur Seite!
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06.12.2014 um 18:59@Schrotty
das weiß ich und die frage ist, ob der ersteller seinen onkel mit einem strafrechtlich relevantem vorwurf vor der polizei überziehen will ... nicht umsonst habe ich es so formuliert, wie ich es geschrieben habe.
der ersteller kann machen was er will. meinen professionellen rat habe ich gegeben. er kann ihn befolgen oder nicht.
das weiß ich und die frage ist, ob der ersteller seinen onkel mit einem strafrechtlich relevantem vorwurf vor der polizei überziehen will ... nicht umsonst habe ich es so formuliert, wie ich es geschrieben habe.
der ersteller kann machen was er will. meinen professionellen rat habe ich gegeben. er kann ihn befolgen oder nicht.