Zuletzt hab ich über dieses Thema im Rahmen des Prozesses um den Grazer Amokfahrer diskutiert.
Die Frage ist natürlich immer, um welches Delikt geht es, besteht eine Gefahr.
Wovon ich überhaupt nichts halte ist von den immer öfter werdenden Gutachten, die Unzurechnungsfähigkeit aufgrund Schizophrenie o.ä. attestieren. Man kann ja wenn diverse Umstände gegeben sind, dezent strafmildernd (oder erhöhend wenn durch Alkohol oder Drogen beeinflusst) urteilen, aber Schuldunfähigkeit gibt es nicht. Jeder Täter ist schuldfähig, auch wenn er geistesgestört ist, hat er eine Schuld auf sich geladen und muss bestraft werden.
Beispiel: In Graz gibt es eine Dame, die seit einem Jahr unterwegs ist und Autos zerkratzt. Die Polizei kennt die Täterin, sie wurde für unzurechnungsfähig erklärt, man kann ihr nichts anhaben, sie nicht einsperren, sie läuft frei herum und zerkratzt weiterhin Autos, völlig unbehelligt. Mittlerweile hat sie über 1.000 Autos zerkratzt, teilweise bleiben die Opfer sogar auf dem Schaden sitzen. Link hier:
http://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5070429/Nicht-schuldfaehig_Steirerin-zerkratzt-mehr-als-1000-Autos-und?from=rssSoweit hat uns das gebracht. Die Frage ist natürlich, warum immer wieder diverse Gutachter dazu tendieren, Verbrechern zu gute kommende Bescheinigungen auszustellen. Das könnte man jetzt wenn man will, auf die politische Gesinnung zurückführen.
Aber gut, zurück zum eigentlichen Thema - Strafvollzug. Es gibt immer wieder Wege, das Gefängnis zu vermeiden. Ich kenne kein deutsches Gesetz, kann daher nur von Österreich reden. Wenn hier jemand straffällig wird, je nachdem wie schwer, dann wird zuerst einmal Anzeige erstattet, meistens auf freiem Fuß.
In diesem Fall, kann man sogar wenn eine Schuld erwiesen ist, sich unter Umständen der Verurteilung entziehen. Wenn wir zB von Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung oder ähnlichen "kleineren" Delikten sprechen, gibt es den Tatausgleich. Hier helfen auch diverse Institutionen mit, Täter und Opfer an einen Tisch zu bekommen, man einigt sich über die Art und Weise des Ausgleichs, der Täter bezahlt Summe X oder in manchen Fällen arbeitet seine Tat ab. Es gibt hier viele Vorteile: Der Täter hat noch eine Chance erhalten, seine Tat gut zu machen und sein Leben zu ändern, und der größte Vorteil hier ist, der Tatausgleich kann NUR DANN stattfinden, wenn das Opfer einverstanden ist. Der einzige Nachteil ist, einige Straftäter lernen natürlich erst wenn sie einmal verurteilt wurden.
Sei es wie es sei, kommt man dann vor Gericht, kann man wenn man kein Schwerverbrecher ist, immer noch darauf hoffen, auf Bewährung verurteilt zu werden und falls nicht kann man darauf hoffen, früher oder später mit Fußfesseln oder als Freigänger nochmal glimpflich davonkommen. Und die die einsitzen, haben auch noch Chancen, vorzeitig zumindest auf Bewährung entlassen zu werden.
Das heißt, es bleiben wirklich nur mehr die Personen langfristig einsitzen, die schwere Verbrechen begehen, und die müssen auch hinter Schloss und Riegel bleiben.
Möglichkeiten ohne Gefängnis gibt es zur Genüge, es kommt immer darauf an wie schwer die Schuld ist die man auf sich lädt.