Ich möchte nochmal auf die Eidesstattliche Versicherung des V-Manns Hofmann zurückkommen. Hat zufällig jemand das gesamte Dokument zur Verfügung?
Auf Seite 2029 wurde ein Teil des Dokumentes eingestellt
jaska schrieb am 14.04.2014:Der sagt also:
Ich habe im Strafverfahren gegen Herrn Ulvi Kulac aus Lichtenberg wahrheitswidrig ausgesagt, dass mir Herr Kulac gestanden hätte, Peggy Knobloch getötet zu haben. Tatsache ist, dass Herr Kulac mir gegenüber nie ein derartiges Geständnis abgelegt hat. Er hat sich mir gegenüber dahingehend geäußert, dass er Peggy Knobloch beim gemeinsamen Spiel an einer Play-Station durch Fummeln sexuell belästigt habe. Er erklärte in diesem Zusammenhang aber mehrfach auch, dass er sie nicht getötet hat.
Alex9247 schrieb am 09.04.2019:Ich bin mir jetzt unsicher, da ich die Aussage des V-mann nicht im Detail kenne. Aber falls diese nah an das abgehörte Vater Sohn Gespräch herankommt, dann könnte man ihn doch trotz seines Ablebens der Lüge überführen. Und daraus könnte man sich einen WAV Grund basteln. Oder?
Vorher müsste sich natürlich herausstellen, dass die Tat sich tatsächlich so zugetragen hat wie in der Aufnahme.
Ich bin mir nicht sicher, ob man unbedingt nachweisen muss, dass die Tat sich so zugetragen hat, wie UK sie im Gespräch mit seinem Vater quasi "gestanden" hat. Vielmehr müsste nachgewiesen werden, dass UK dem V-Mann davon erzählte und das tat er mMn sogar mehrmals.
Wenn Hofmann in seiner Eidesstattlichen Erklärung behauptet, UK hätte ihm gegenüber nie ein derartiges Geständnis abgelegt, von wem konnte Hofmann dann wissen, dass ein gewisser „Mirko Scholz“ dabei gewesen sein soll? Warum ging UK zu einem Pfleger, den er darum bat die Beschreibung eines angeblichen Ablageortes zu notieren? Da kann es doch nicht um den Missbrauch an Peggy gegangen sein, vom dem UK einzig und alleine gesprochen haben soll.
Kann sich jemand vorstellen, dass man nach den heutigen Erkenntnissen in Hofmanns Eidesstattlicher Erklärung eine Falschaussage nachweisen könnte?
Eine Falschaussage an Eides statt, wäre ein Grund für ein erneutes WAV zu Ungunsten des damals Freigesprochenen, da muss man nicht einmal etwas zusammenbasteln.