FadingScreams schrieb:sollte der V-Mann zugunsten UKs gelogen haben, weil ihm die Justiz ein Dorn im Auge war - oder was auch immer,
dann kann man evtl davon ausgehen dass im WAV das Vater/Sohn Gespräch irgendwie durchgerutscht ist - oder clever übergangen wurde?
ich habe ja eigentlich gar keine Ahnung - aber der ungesühnte Tod der kleinen Peggy lässt mich nicht los..
vielleicht würde ein Untersuchungsausschuss doch weiterhelfen?
Man hatte keine Leiche und musste davon ausgehen, dass UKs Geständnisse komplett erfunden waren. Welche Rolle die Aufnahme im WAV spielte ist glaube nicht bekannt. Jedenfalls mir nicht. Allerdings wäre es auch nicht verwunderlich, wenn es im Prozess zwar eine Rolle spielte, aber nicht so ernst genommen wurde.
Es wird halt jetzt erst mit der Leiche rund. Da erst bestätigten sich viele der von UK erwähnten Fakten.
Wie schon oft erwähnt bzw. gemutmaßt, hätte es sicher keinen Freispruch gegeben, wenn die Leiche ehr gefunden worden wäre. Ohne Ranzen... etc.
Mir war so als hätte ich mal irgendwo gelesen, dass das Gespräch nicht als Beweismittel zugelassen wurde. Kann das sein? Und von welchem der beiden Prozesse könnte die Rede sein? Kennt vielleicht jemand einen passenden link?
Könnte ja theoretisch stimmen, denn nur weil es rechtmäßig abgesegnet aufgenommen werden durfte, heißt es ja nicht, dass jeder Richter damit als Beweis einverstanden sein musste. Oder?
Ich glaube der Untersuchungsausschuss ist nicht mehr nötig. Ich gehe davon aus, dass die Ermittlungen schon sehr sehr weit fortgeschritten sind... Würde mit der Ruhe auf der Kulacseite zusammenpassen.
Hier nochmal mein gelöschter Beitrag von eben:
Blaubeeren schrieb:
Ja, rechtfertigt es auch meiner Meinung nach. Aber mehr hinsichtlich dessen, dass EK sich nicht über die Unschuld seines Sohnes dermaßen sicher gewesen sein dürfte, dass es die hohe existenzschwächende Schadensersatzklage gegen Kröber rechtfertigen würde. Denn lt Band stellte er diese Unschuld UKs nicht in Frage, was er hätte aber als erstes in Frage stellen müssen, wenn er sich so sicher gewesen wäre.
Ich: Genau. Wie du im Abschnitt drüber erklärt hast macht es derzeit nur Sinn EK vorzuwerfen, dass er anscheinend nicht an der Schuld seines Sohnes zweifelte und nun aber, wenn es ums Geld geht, anders darüber denkt.
Ob es sich nur um ein zutrauen der Tat, oder um Wissen darüber handelte wissen wir ja leider noch nicht.
Und ob nicht vielleicht doch wenigstens der Ranzen bei den Ks im Keller zwischenlagerte kann man noch nicht ganz ausschließen. Diesen könnte UK dort hingebracht haben. Wobei es mehr Sinn macht, wenn der Ranzen einfach mit bei MS im Auto lag.
EclipseFirst schrieb:
Moment, wenn ich mich nicht irre, es wäre keine Straftat, weil es sein Junge ist und weil er als Angehöriger Zeugnisverweigerungsrecht hat. Oder falls es eine wäre, wäre sie längst verjährt. Niemand ist verpflichtet, seinen Sohn anzuzeigen.
Ich: Ja ist richtig. Klar darf er schweigen. Ich sagte nur, dass er sicher mehr weiß als er sagt.
Die Straffreiheit wäre allerdings dahin, wenn MS der Mörder wäre. Aber nochmal, es ist unwahrscheinlich, dass EK mit drin hängt. Zutrauen ja, aber Sinn macht es nach dem uns bekannten Stand derzeit nicht.
kätzchen4 schrieb:
Ich möchte nochmal auf die Eidesstattliche Versicherung des V-Manns Hofmann zurückkommen
Ich:Ich denke er hat zugunsten UKs gelogen, weil ihm die Justiz ein Dorn im Auge war und er sich auf diese Weise rächen konnte. Wie du aufgeführt hast muss UK ihm etwas erzählt haben.
Vielleicht mochte er UK, man lernt sich schließlich gut kennen in Gefangenschaft wo man sonst niemanden hat. Solche Ausnahmesituationen schweißen zusammen. Solange aber für ihn eigene Vorteile im Vordergrund standen, war ihm das egal. Enttäuscht und eventuell nach der Verjährung der falschen Aussage und mit etwas Rödelscher Überzeugungsarbeit kam dann vielleicht die neue Aussage zustande.
Könnte mit etwas Glück wirklich für ein WAV reichen.