Blaubeeren schrieb:Ein "unbescholtener" und völlig unbeteiligter Mann gibt nicht die Verbringung einer Kinderleiche zu und gesteht hierüber indirekt zudem das langjährige Schweigen und das Mitwirken an der Tortur von Familienangehörigen.
Ja, absolut unglaubwürdig. Es ist im Gegenteil zu vermuten, dass er ausschließlich das eingeräumt hat, was ihm sowieso nachgewiesen werden konnte, und dies für ihn so günstig wie möglich. Auch um den Preis der Absurdität, am hellichten Tag an einem gut einsehbaren Bushäuschen eine Kinderleiche von einem Kumpel zu übernehmen.
Blaubeeren schrieb:Ich denke, er hat bewusst nur die verjährte Verbringung geschildert, weil er sich entweder selbst spätestens ab dem Leichenfund über die Verjährung informiert hat oder ihm dies in der Vernehmung vorher mitgeteilt worden ist.
So oder so erscheint es mir als Kalkül und nicht als Ausweichen aus der Drucksituation.
Sehr gut möglich. Trotzdem wird der Anwalt ihm klargemacht haben, dass dies ein schwerer taktischer Fehler war, der mit absurden Spielchen aus der Welt geschafft werden muss.
Falls die bereits genannten Voraussetzungen zu meiner Arbeitshypothese zutreffen, handelte es sich bei diesem "Geständnis" um einen weiteren Versuch, die Tatschuld von sich weg- und jemandem Anderen in die Schuhe zu schieben.
All-apologies schrieb:Ich hab hier schon mal genauer definiert was Behinderung und Intelligenzminderung bestimmt und auch kundgetan, dass ich von einer Lernschwäche ULvis ausgehe.
Er wurde doch auch mal mit 89 getestet, oder verwechsel ich da was? Irgendwo im Schattenreich zwischen 70 und 90 wird er angesiedelt sein, eher Richtung 70 als höher, sicher auch tagesformabhängig. Abhängig von Umfeld und Förderung können solche Menschen unauffällig ihr Leben leben und sind weder darauf angewiesen, sich unter dem Vorwand eines "Spaßes" vor der Dorfjugend zu exhibitionieren noch neunjährige Mädchen zu vergewaltigen. Das wäre eine Beleidigung gegenüber allen schlichtgestrickten, aber anständigen Menschen.
Mangels systematisch förderndem Umfeld konnte U. K. sicher nicht das Optimum aus seinen eingeschränkten Anlagen rausholen. Die Restschläue reicht allemal um festzustellen, dass man gewisse Narrenfreiheit bekommt, wenn man den Dorfclown mimt, und dass man es als solcher einfacher im Leben hat, als wenn man sich immer furchtbar Mühe gibt und doch nicht so performt wie Andere. Im Laufe der Zeit lässt die intellektuelle Kapazität tatsächlich nach. Use it or lose it.
Spätestens seit in seinem Umfeld gerödelt wird, steht er geradezu in der Pflicht, sich so debil wie möglich zu geben. Eigentlich tragisch, wäre es nur das.
Andante schrieb:Wen das 2001 auch schon so war, war montags Mittagspause zwischen 12:30 und 14:30, die Bäckerei in dieser Zeit also zu. Damit entfiele das immer wieder vorgebrachte Argument, UK habe nicht am 7. Mai 2001 gegen 13:00 auf der Bank am H-M-Platz sitzen können, denn sonst hätten ihn zahllose Kunden der Bäckerei dort sehen müssen.
Wenn das heute so ist, war es damals garantiert nicht anders. Diese Öffnungszeiten "auf dem Land" sind absolut üblich. In meiner Jugend gab´s durchgehende Öffnungszeiten überhaupt nicht (Vorort einer Landeshauptstadt, nota bene, und keineswegs Pampa - von 12.30 bis 15 Uhr war geschlossen, basta, und zwar überall). Die Inhaber inhabergeführter Läden wollen auch mal Pause machen. Erst die Supermarktketten haben mit der Jederzeit-Verfügbarkeit angefangen. Man kann es sich heutzutage nicht mehr vorstellen, dass früher sämtliche Läden in einem Dorf oder einer Kleinstadt im frühen Nachmittag geschlossen waren.
Noch mal zu der Verfolgungs"jagd". Ich kann Lemmers Argumentation einfach nicht nachvollziehen, dass Peggy auf jeden Fall ins Haus geflüchtet sein "müsste". So wie das Haus angeordnet ist, würde ich noch nicht einmal vermuten, dass der Hauptzugang verschlossen war. Nicht vergessen, damals war die Welt noch halbwegs in Ordnung. Die Wohnung von Peggys Mutter lag im Hinterhaus. Vorn wohnte eine andere Mietpartei. Falls man sich nicht die Arbeit machen möchte, zweimal auf- und abzuschließen, würde es in einem ländlichen Umfeld zur damaligen Zeit überhaupt nicht ungewöhnlich sein, den Hauptzugang offen zu lassen und nur den eigenen Wohnbereich abzuschließen.
Peggy könnte allerdings "hintenrum" gegangen sein, wenn sie vor dem Haus jemanden gesehen hätte, dem sie ausweichen / nicht begegnen wollte. Wie die anlässlich des projektierten Verkaufs veröffentlichten Fotos zeigen, ist das Hinterhaus auch von ebenjenem Weg zugänglich, auf dem die angebliche Verfolgungsjagd stattgefunden haben soll. Es muss keine aufmerksamkeiterregende Haschmich-Szene im Laufschritt gegeben haben. U. K. war damals 18 Jahre jünger als heute und noch nicht so fett. Ich teile die Auffassung, dass er auch damals keinen Halbmarathon laufen konnte. Aber beschleunigten Schrittes hinter einem ausweichenden Mädchen her... er hat doch keine körperliche Einschränkung (heute schon, aber die traurige Geschichte ist fast 2 Jahrzehnte her, und auch ein dicker junger Mann ist eines beschleunigten Schrittes inkl. kurzem Durchstarten fähig).