Vorab: Weder die Vor- und Nachteile offener Küchen noch Spekulationen über die Entwicklung der Kinder des F. sind hier das Thema.
rhapsody3004 schrieb:Nur weil der Dirk B (geänderter Name) und der auch gar nicht in den Fall R involviert gewesen ist, andere Erfahrungen mit Google gemacht hat und kennt, muss das ja nicht immer für alle Fälle gleich gelten.
Klingt nach Wichtigtuer. Oder dem Haus- und Hofinformanten des Mediums. Als sog. "Insider".
TheGardensTale schrieb:Korrekt. Dennoch war Motiv und Gelegenheit gegeben. Daraus resultiert Gefahr im Verzug und Verdunklungsgefahr.
@emz Hat zurecht darauf hingewiesen, dass bei einem Tötungsdelikt
kein Haftgrund nach § 112 Abs. 2 StPO erforderlich ist. Wir brauchen also weder Verdunkelungs- noch sonstige Gefahren. Es reicht der dringende Tatverdacht (§ 112 Abs. 3 StPO).
emz schrieb:Zu den Voraussetzungen für einen Haftbefehl möchte ich zum Haftgrund ergänzen:
https://dejure.org/gesetze/StPO/112.html
Firmlead schrieb:…und beim Sprung nimmt sie ihre Schultasche, ihren Shopper und eine lila Decke mit?
Nein, das kann ich mir nicht vorstellen.
Ich mir auch nicht. Zumal wir dafür keinen tatsächlichen Anhaltspunkt (z.B. Äußerung Suizidgedanken, Vorbereitungshandlungen oder Erkrankungen ha
Kukri schrieb:Es gab schon Kriminalfälle oder auch allgemein Ermittlungsarbeiten, die nicht gut durchgeführt wurden. Ganz ohne Bezug auf den Fall Rebecca Reusch ist das ein Fakt.
Ja, die gibt es. Fakt ist aber auch, dass die Ermittler im Falle eines Gerichtsverfahrens nicht selten Haue vom Gericht bekommen. Und ggf. ein Freispruch erfolgt.
So hat ein LG in einem mir ganz gut bekannten Verfahren die Polizei mehrfach aufgefordert, alle abgehörten Gespräche zu verschriftlichen, damit der Verteidiger Einsicht nehmen kann, ob nicht etwas Entlastendes gesprochen wurde. In der Praxis läuft das nämlich so, dass nur die aus Sicht der Ermittler fallrelevanten Teile der Gespräche verschriftlicht werden. Und das ist auch nicht unsinnig, wenn eben Entlastendes mit berücksichtigt wird. Bei heutigen Telefonverhalten müsste man z.B. ein 2stündiges Gespräch verschriftlichen. Das sind so an die 40 Seiten. Das kann ich auch keiner KI in den Rachen werfen, da muss Mündliches und Schriftliches geprüft werden.
Kurz und gut, ich empfand das als Schikane des LG, weil diese Praxis bundesweit angewendet wird. Aber die Ermittler konnten nichts dagegen machen. Weil sie zig Stunden nicht in relativ kurzer Frist verschriftlichen konnten, ließ das LG die abgehörten Telefonate nicht als Beweismittel zu. Zu den Motiven schweige ich mich aus, aber es war ein politisch heikler Fall.