ThoFra schrieb:Die Psychiater werden hoffentlich wohl nicht ähnlich naiv sein und dahinterkommen, dass diese ganze 'böse-Stimmen-Nummer' geplant/ vorgetäuscht war, um genau dieses Ziel (Psychiatrie statt Knast) zu erreichen.
Kann mir nicht vorstellen, dass er so schnell wieder auf freien Fuß kommt.
das hoffe ich auch. Aber ich habe gewisse Zweifel, immerhin ist es ihm ja ganz offenbar gelungen, eine Gutachterin zu täuschen!
ThoFra schrieb:Angesichts der Umstände der Tat, deren Planung und Motiv hätte ich es nicht richtig gefunden, ihn nach Jugendstrafrecht zu verurteilen, denn dann wäre er - meines Wissens nach - spätestens nach 10 Jahren Höchststrafe wieder raus gekommen.
bei Mord können es auch im Jugendstrafrecht bis zu 15 Jahre sein bei Feststellung einer besonderen Schwere der Tat (was ich hier zweifellos als gegeben ansehen würde).
Aber abseits davon: das hier ist kein Fall für das Jugendstrafrecht! Die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Volljährige sollte sich beschränken (so jedenfalls meine Ansicht) auf Fälle, wo a) eine klare Entwicklungsverzögerung, eine Retardierung beim Täter vorliegt, b) diese so signifikant ist, dass der Täter nicht als Volljähriger begriffen werden kann (also zumindest an der Grenze der Kriterien zur Notwendigkeit einer Betreuung liegt) und c) dies für die Tat offenbar eine Rolle spielte.
Hätte der Täter also einfach die Serie gesehen, gedacht "Geil, das will ich auch" und wäre spontan losgezogen, jemanden nach seinem Vorbild zu ermorden, ohne das Verständnis, dass das falsch ist und man nicht einfach das, was da im TV läuft nachspielen und ausleben darf, dann könnte man darüber nachdenken, ob hier die Bedingungen für Jugendstrafrecht vorliegen. Aber hier hat der Täter bewiesenermaßen eigene Recherche betrieben, sich informiert, die Tat geplant und ist auch nach der Tat planvoll vorgegangen. Das spricht sehr eindeutig gegen mangelnde Einsichtsfähigkeit aufgrund Entwicklungsverzögerung und damit eindeutig gegen die Anwendung von Jugendstrafrecht.