Kielius schrieb:Vielleicht kann ich helfen.
Die Familie des Jungen bat Aktenzeichen XY um eine erneute TV-Fahndung, um den Fall zu klären.
Außerdem wurde die Belohnung deutlich erhöht.
Ich ging bisher davon aus, dass das Ziel der Fernsehfahndung ist, einen Täter zu ermitteln, der dann auch strafrechtlich verfolgt werden kann. Die Ermittlung eines Täters, gegen den das Ermittlungsverfahrens direkt wegen eines Verfahrenshindernisses - Verjährung - eingestellt werden muss, sah ich bisher nicht als Ziel der Sendung. Auch wenn ich absolut verstehen kann, dass den Angehörigen eine Klärung wichtig ist. Der Zeitpunkt der Ausstrahlung gibt mir Rätsel auf.