@raptor83 Eben. Da gibt es auch nichts zu interpretieren...
Früher waren das tatsächlich mal Nummernschilder, die das Format und Aussehen der amerikanischen hatten. Die waren so cremefarben und das Kennzeichen bestand aus "VA" und dann einer Nummer.
Das ist aber schon furchtbar lange her.
Ich arbeite inzwischen seit 15 Jahren bei den Amis und als ich damals anfing, gab es diese Kennzeichen schon nicht mehr. Oder höchstens noch vereinzelt, aber die wurden damals schon nicht mehr ausgegeben.
Damals gab es jedenfalls schon die deutschen Look-alikes, die mit AF und HK am Anfang für private Fahrzeuge, ob es noch andere Kürzel gab, weiß ich ad hoc nicht mehr.
Es kann sein, dass man angefangen hatte, diese Kennzeichen nach den Anschlägen des 11.9.2001 auszugeben, um die Soldaten zu schützen. Halt damit nicht mehr jeder auf den ersten Blick sehen konnte, dass es sich um ein Privatfahrzeug eines US Militärangehörigen handelt.
Und dann ging man eben noch einen Schritt weiter und befand, dass die Schilder immer noch zu auffällig seien. Und dann gab es eben die mit Kürzel des Landkreises, in dem sich der Stützpunkt befindet, flapsig gesagt...
Das sind Kennzeichen-Kombinationen, die für die deutsche Zulassungsbehörde gesperrt sind.
Wenn zB die deutsche Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle eine Halterabfrage macht (in der Datenbank des Kraftfahrbundesamts), dann bekommen die eine Rückmeldung, dass das Kennzeichen gesperrt ist. Daraus können die dann schließen (zumindest in den Dienststellen, die damit ständig zu tun haben), dass es sich um ein US Fahrzeug handelt - auch wieder kurz gesagt. Ihr wisst, was ich meine...
Die rufen dann bei meinen Kollegen oder mir an und bitten uns um eine Halterfeststellung.
Umgekehrt sehen wir übrigens auch nichts, wenn wir ein deutsches Kennzeichen in unserem System abfragen...)
Jedenfalls sind diese gesperrten Kennzeichen unserer Zulassungsbehörde zugeordnet.
Der einzige Unterschied, der mir jetzt grad einfällt, ist, dass die Kennzeichen schon vorgefertigt sind und es Wunschkennzeichen wie bei uns nicht gibt..
Aber das sind Feinheiten, die ich im Detail auch nicht weiß.
Es gibt eine Zentrale und auf dem Stützpunkt eine Zulassungsstelle, intern werden auch Punkte für Verstöße vergeben, wie in D auch (neben den deutschen Punkten, die sich ein paar Spezialisten mit Fleiß erarbeiten) und egal, ob man genug deutsche oder amerikanische Punkte zusammen hat, auch hier gibt es Sanktionen (intern normalerweise Führerscheinentzug). Denn eine Führerscheinstelle gibt es hier auch, die Soldaten und ihre Angehörigen müssen, sobald sie hier in D fahren wollen, eine theoretische Prüfung ablegen, natürlich auf der Grundlage, dass sie bereits einen US Führerschein haben.
Umgekehrt ist es so, dass die Rückkehrer, also die Soldaten, die nach ihrer Dienstzeit hier wieder in die Staaten zurück versetzt werden, auch zwingend ihre Fahrzeuge im Rahmen des Clearings abmelden müssen.
Klar, da gibt es auch immer welche, die mal durch das System rutschen, aber ich würde sagen, zu 99% deckt sich da die Realität mit den Vorgaben.
Anyways, lange Rede kurzer Sinn - das alles ist durch Abkommen, Gesetze und Verordnungen genau reguliert, so dass es da überhaupt keinen Interpretationsspielraum gibt.
Die Zeugen hätten lediglich durch das Fahrzeug selbst darauf schließen können, dass es sich um den Wagen eines Militärangehörigen handelt.
Aber da die ganzen Aussagen eh so vage waren, ist hier einfach alles möglich...