Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
07.04.2019 um 18:16Hallo zusammen,
ich verfolge diesen Thread schon sehr lange als stiller Leser. Zwei Aspekte habe würde ich nun gerne einbringen.
Der oder die Täter hätten schon im Frühjahr den 1. Erpresserbrief, mit Ausnahme der Telefonnummer, fertig. Sie waren sich also sehr sicher, dass der 1. Kontakt mit Familie Herrmann an einem Donnerstag stattfinden würde. Folglich wurde immer ein Dienstag als Entführungstag geplant. 1. Tag Entführung, 2. Tag Briefeinwurf, 3. Tag Kontaktaufnahme. Dies hat aus den bekannten Gründen nicht 100% so funktioniert, wie eigentlich geplant. Frage hierbei wäre jedoch: Ging es dem Täter speziell um diesen Dienstag oder generell um einen Dienstag? Hatte er bspw. immer dienstags freie Hand? Keine Familie, die ihn vermisst hätte, da die Frau immer ausser Haus ist? Einfach einen Grund, sodass ein Fehlen nicht auffallen würde. Ich bin der festen Überzeugung, dass Ursula leider ein Zufallsopfer war. Das ergibt sich schon allein aus der Örtlichkeit. Es war purer Zufall, daß genau in dem Moment, in dem sie dort an explizit dieser Stelle vorbei kam, freie Bahn war. Also entlang des Weges in beiden Richtungen nicht zufällig jemand in Sichtweite war. Wenn die Fahrradfahrerin schneller gewesen wäre, dann hätten die Täter nicht zuschlagen können und sie hätten, wenn es um sie gegangen wäre, wieder eine Woche warten müssen in der Hoffnung, dass dann niemand im Sichtfeld gewesen wäre. Scheint mir zu abwegig. Man müsste daher überlegen, warum es, unabhängig von der Turnstunde von Ursula, ein Dienstag sein musste.
Wenn man nun miteinbeziehen will, dass es der Anreisetag war und es explizit aus diesem Grund um diesen gegangen ist, dann spielt das für mich eine zweitrangige Rolle. Wir wissen nicht, ob schon in den Wochen vorher an Dienstagen Versuche gestartet wurden, die aber nicht zu einer Entführung geführt haben, da einfach kein Kind vollkommen ohne Zeugen auf dem Weg unterwegs war. Für mich wäre daher die Frage wichtig, warum musste es ein Dienstag sein? Wieso konnte der Täter nur an Dienstagen die Entführung durchführen?
Zweiter Aspekt. Die offizielle Argumentation ist ja wie folgt: freitags wollte Frau Herrmann ein Lebenszeichen von Ursula. Täter geht daraufhin zur Kiste und entdeckt, dass sie nicht mehr lebt. Er bricht die Entführung ab.
Der 2. Brief kommt montags an. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass er Freitags oder samstags abgeschickt wurde. Nachdem dem Täter aber schon klar gewesen sein muss, dass Ursula nicht mehr lebt. Dann hätte er ihn aber nicht mehr abschicken müssen, folgt man der Argumentation des Gerichts, da gerade ihr Tod der Grund für die Beendigung war. Wenn er aber sogar noch vor Freitag an der Kiste war, um Kontakt mit Ursula aufzunehmen (Telefonnummer), dann war ihm noch viel früher klar, dass sie nicht mehr lebt. Warum wurde der 2. Brief daher noch abgeschickt? Wollte er die Lösegeldübergabe trotzdem durchziehen und hat sich dann, aus Gründen die wir nicht kennen und nichts mit Ursula zu tun haben müssen, doch dagegen entschieden? War der Tod von Ursula gar nicht der Grund, dass es nach dem 2. Brief keinen Kontakt mehr gab, da er ja evtl. schon in diesem Wissen abgeschickt wurde und die Entführer es zunächst trotzdem durchziehen wollten? Ich kenne mich juristisch zu wenig aus und kenne auch nicht die Akten, aber wenn man nachweisen könnte, dass der Täter im Wissen um den Tod von Ursula, trotzdem den 2. Brief abschickte, ändert das was an der Verjährung? Er hätte in diesem Moment ja bewusst in Kauf genommen, dass er Lösegeld bekommt, ohne dass er sein Versprechen des Austausches wahr machen kann.
ich verfolge diesen Thread schon sehr lange als stiller Leser. Zwei Aspekte habe würde ich nun gerne einbringen.
Der oder die Täter hätten schon im Frühjahr den 1. Erpresserbrief, mit Ausnahme der Telefonnummer, fertig. Sie waren sich also sehr sicher, dass der 1. Kontakt mit Familie Herrmann an einem Donnerstag stattfinden würde. Folglich wurde immer ein Dienstag als Entführungstag geplant. 1. Tag Entführung, 2. Tag Briefeinwurf, 3. Tag Kontaktaufnahme. Dies hat aus den bekannten Gründen nicht 100% so funktioniert, wie eigentlich geplant. Frage hierbei wäre jedoch: Ging es dem Täter speziell um diesen Dienstag oder generell um einen Dienstag? Hatte er bspw. immer dienstags freie Hand? Keine Familie, die ihn vermisst hätte, da die Frau immer ausser Haus ist? Einfach einen Grund, sodass ein Fehlen nicht auffallen würde. Ich bin der festen Überzeugung, dass Ursula leider ein Zufallsopfer war. Das ergibt sich schon allein aus der Örtlichkeit. Es war purer Zufall, daß genau in dem Moment, in dem sie dort an explizit dieser Stelle vorbei kam, freie Bahn war. Also entlang des Weges in beiden Richtungen nicht zufällig jemand in Sichtweite war. Wenn die Fahrradfahrerin schneller gewesen wäre, dann hätten die Täter nicht zuschlagen können und sie hätten, wenn es um sie gegangen wäre, wieder eine Woche warten müssen in der Hoffnung, dass dann niemand im Sichtfeld gewesen wäre. Scheint mir zu abwegig. Man müsste daher überlegen, warum es, unabhängig von der Turnstunde von Ursula, ein Dienstag sein musste.
Wenn man nun miteinbeziehen will, dass es der Anreisetag war und es explizit aus diesem Grund um diesen gegangen ist, dann spielt das für mich eine zweitrangige Rolle. Wir wissen nicht, ob schon in den Wochen vorher an Dienstagen Versuche gestartet wurden, die aber nicht zu einer Entführung geführt haben, da einfach kein Kind vollkommen ohne Zeugen auf dem Weg unterwegs war. Für mich wäre daher die Frage wichtig, warum musste es ein Dienstag sein? Wieso konnte der Täter nur an Dienstagen die Entführung durchführen?
Zweiter Aspekt. Die offizielle Argumentation ist ja wie folgt: freitags wollte Frau Herrmann ein Lebenszeichen von Ursula. Täter geht daraufhin zur Kiste und entdeckt, dass sie nicht mehr lebt. Er bricht die Entführung ab.
Der 2. Brief kommt montags an. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass er Freitags oder samstags abgeschickt wurde. Nachdem dem Täter aber schon klar gewesen sein muss, dass Ursula nicht mehr lebt. Dann hätte er ihn aber nicht mehr abschicken müssen, folgt man der Argumentation des Gerichts, da gerade ihr Tod der Grund für die Beendigung war. Wenn er aber sogar noch vor Freitag an der Kiste war, um Kontakt mit Ursula aufzunehmen (Telefonnummer), dann war ihm noch viel früher klar, dass sie nicht mehr lebt. Warum wurde der 2. Brief daher noch abgeschickt? Wollte er die Lösegeldübergabe trotzdem durchziehen und hat sich dann, aus Gründen die wir nicht kennen und nichts mit Ursula zu tun haben müssen, doch dagegen entschieden? War der Tod von Ursula gar nicht der Grund, dass es nach dem 2. Brief keinen Kontakt mehr gab, da er ja evtl. schon in diesem Wissen abgeschickt wurde und die Entführer es zunächst trotzdem durchziehen wollten? Ich kenne mich juristisch zu wenig aus und kenne auch nicht die Akten, aber wenn man nachweisen könnte, dass der Täter im Wissen um den Tod von Ursula, trotzdem den 2. Brief abschickte, ändert das was an der Verjährung? Er hätte in diesem Moment ja bewusst in Kauf genommen, dass er Lösegeld bekommt, ohne dass er sein Versprechen des Austausches wahr machen kann.