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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

07.10.2019 um 00:01
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Beweise gibt es in einem Indizienprozess aber eben nicht, sonst waere es keiner!
Selbstverständlich gibt es in einem Indizienprozess Beweise! Wie kommst du auf die Idee, dass es dort keine Beweise gäbe? Verstehst du unter „Beweisen“ etwa nur so etwas DNA und Fingerabdrücke?

Das wäre ein Irrtum. Zu den zugelassenen Beweismitteln der StPO gehört der Zeugenbeweis, der Beweis durch Sachverständigengutachten (dh der Sachverständige erläutert DNA- und Fingerabdruckbefunde, DNA etc. sind nicht aus sich selbst heraus „Beweise“, sie werden es erst im Zusammenhang mit der gutachterlichen Erläuterung), der Urkundsbeweis, der Augenscheinsbeweis (heißt, das Gericht geht wenn nötig aus dem Gerichtssaal raus und schaut sich den Tatort an) und die Einlassung des Angeklagten.

Aus allen DIESEN in der Hauptverhandlung erhobenen Beweisen bildet sich das Gericht seine Meinung, und zwar auch in einem sog. Indizienprozess, der letztlich landläufig nur deshalb Indizienprozess genannt wird, weil es an einem fehlt: einem belastbaren Geständnis des Angeklagten.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

07.10.2019 um 01:00
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:Die hypothetische Widerlegung des Tonbandbeweises würde keine Unschuld des Verurteilten belegen.
Deutschland behauptet von sich, ein "Rechtsstaat" zu sein. Da braucht ein Angeklagter nicht seine Unschuld zu beweisen, was in der Regel auch kaum möglich ist. Nur wenn die StA doch Ermittlungen aufgenommen hätte und die wirklichen Täter wären ermittelt worden (selbst wenn M Täter war, bis heute wurden die anderen Mittäter nicht ermittelt), sähe das vielleicht anders aus.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wenn aber das Gutachten zum Tonband so grottig schlecht und falsch war, wie einige meinen, warum um Himmels willen versucht es Mazurek nicht endlich mit einem WA-Antrag, mit welchem ein neues Gutachten eines anerkannten Experten vorgelegt wird, der die absolute Unzulänglichkeit des ersten Gutachtens nachweist?
Das dürftest Du ganz genau wissen, man müsste ein Gutachter finden, der bzgl. der zu beantwortenden Fragen über deutlich überragendere Mittel verfügt, im Vergleich zum ursprünglichen Gutachter. Für Tonbandtechnik braucht man keine überragende Mittel, nur einen Gutachter, der von der Sache eine Ahnung hat.

Das letzteres im ersten Verfahren nicht vorlag, ist für Leute, welche ausreichend Kenntnisse über die Tonbandtechnik und Akustik verfügen, offensichtlich.

Das Problem solcher Verfahren ist, dass Richter schon mit der Bestellung der Gutachters überfordert sind. Wegen des fachlichen Unverstandes besteht die Gefahr, dass sie Gutachten von Personen erstellen lassen, die fachlich dazu nicht geeignet sind. Die Gutachterin im vorliegenden Verfahren war eine Phonetikerin.

Hier ging es aber um Tonbandgerätetechnik und hauptsächlich Akustik, was nicht wirklich ein Spezialgebiet eines Phonetikers ist. Folglich hat sie nicht die Bedeutung des verletzten Lackes am Wiedergabekopf im Bezug zu den mit dem Tonbandgerät beschlagnahmten Tonbändern verstanden. Eigentlich hätte sie stutzig werden müssen, dass kein einziges Tonband mit dem TK248 bespielt wurde. Für Tonbandgeräteinsider liegt der Grund nahe und belegen in Wirklichkeit eher die Flohmarkt-Darstellung von M.

Und die Dämpfung des 6. Tons ist abhängig von der relativen Position der Aufnahme- und Wiedergabeköpfe untereinander. Der erneuerte Lack hatte natürlich eine immense Bedeutung, wie hier schon mehrfach versucht wurde klar zu machen. Auch das war der Gutachterin der schriftlichen Begründung des Strafurteils nach nicht klar (wobei man hier nicht weiß, ob das der Richter damals nur falsch verstanden hat).

Im Zivilverfahren hat die Gutachterin auch zugeben müssen, dass der sogenannte "Fingerabdruck" des Gerätes, der geschwächte 6. Ton von dem groß in der Presse gesprochen wurde, in Wirklichkeit von jedem anderen Gerät stammen kann, wenn die Position des Mikrofons nicht mittig zu den Lautsprechern sondern um 10 cm verschoben ist. Der besagte Fingerabdruck existiert eben gar nicht, er lässt sich mit jedem anderen Gerät mit 2 Lautsprechern erzeugen.

Eigentlich genauso wie im Badewannen"mord". Da werden Rechtsmediziner zu Rate gezogen, die von Physik nur rudimentäre Kenntnisse haben, und die behaupten, dass angeblich eine Ausgangsposition aus der Mitte der Badewanne nicht möglich sei. Im dortigen Fall sind sogar noch zwei andere Gutachter zu Wort gekommen, der eine sagt recht deutlich, dass so ein Sturz nicht vorhersehbar ist, man kann nicht von der Endposition auf die Ausgangsposition schließen, ein Beweis sei nicht möglich. Der andere beschrieb letztlich den Sturz als chaotisches System, wo ebenfalls Schlüsse auf die Ausgangsposition nicht wirklich möglich seien. Das hat aber das Gericht nicht verstanden, sondern einfach der Gerichtsmedizinern geglaubt ohne sich wirklich mit der Aussage der anderen Gutachter ausreichend zu beschäftigen. Das ist eben das Problem, Richter als auch Anwälte sind damit in Wirklichkeit überfordert, es sind eben keine Physiker, da steckt auch nicht unbedingt böser Wille hinter.

Im Strafrecht erfolgen nicht mal Wortprotokolle von den Aussagen des Gutachters. Das macht die Sache dann noch schwieriger, alle außer dem Gutachter sind Laien auf diesem Gebiet. Da kann man dann nicht viel von den mitgeschriebenen Notizen erwarten.

Letztlich entscheidet dann ein Richter nur nach dem Eindruck, den der Gutachter auf ihn macht, mehr geht kaum. Damit erkennt man aber keine Fehler. Genauso wie Laien hier in diesem Thread, welche auf diesem Gebiet keinen Kenntnisse besitzen, die werden natürlich der Gutachterin eher glauben, als irgend jemanden anderen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

07.10.2019 um 07:25
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wenn aber das Gutachten zum Tonband so grottig schlecht und falsch war, wie einige meinen, warum um Himmels willen versucht es Mazurek nicht endlich mit einem WA-Antrag, mit welchem ein neues Gutachten eines anerkannten Experten vorgelegt wird, der die absolute Unzulänglichkeit des ersten Gutachtens nachweist?
Wir wissen alle, dass WAV in der Regel scheitern. In unserem Fall schon alleine aufgrund der Vorgabe der "Überlegenen Forschungsmittel". Es ist altehrwürdige Physik, die das Gutachten ad absurdum führen würde. Also keine neuen Erkenntnisse in der Forschung. Ich habe das Gericht 2009 darauf hingewiesen. Hier Auszüge daraus (Die Unterpunkte sind nur kurz angerissen):


Die in Bd VII 1, S. 51 – 79 dargelegten Untersuchungsergebnisse sind zwar bemerkenswert, aber gleichzeitig unvollständig bzw. einseitig.

1.1. Zum einen haben meine Recherchen beim BR ergeben, dass es kein der Tätertonfolge vergleichbares B3 Signal gibt...

1.2. Die dargelegte Tempominderung um 14 % von 1064 Hz auf 917 Hz (höchster Ton)...

1.3. Falls es doch ein Vergleichssignal gibt, ist noch zu beachten, dass zwei Phänomene existieren, die sich einer Beurteilung entziehen (und dieser Hinweis fehlt im Gutachten)...

Bei der von mir geschilderten Sachlage erscheint die Einstufung des aufgefundenen TK 248 („wahrscheinlich“) freundlich ausgedrückt als merkwürdig.



Mein Schreiben ans Gericht wurde zwar verlesen, aber weil Nebenkläger so etwas normalerweise nicht machen, nicht weiter ernst genommen.
Aber Leute, wir hatten dieses Thema schon so oft. Ich bin dafür, dass wir es ruhen lassen. Die juristischen Möglichkeiten zum TK 248 sind aus meiner Sicht ausgeschöpft. Außer natürlich, ein Gutachter findet sich, der doch "Überlegene Forschungsmethoden" vorweisen kann. Oder: Der Verkäufer des Geräts findet sich.


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07.10.2019 um 08:47
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Hier ging es aber um Tonbandgerätetechnik und hauptsächlich Akustik, was nicht wirklich ein Spezialgebiet eines Phonetikers ist.
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Wir wissen alle, dass WAV in der Regel scheitern. In unserem Fall schon alleine aufgrund der Vorgabe der "Überlegenen Forschungsmittel"

Das ist aber nicht ganz korrekt.
Ein Gutachter ist dann "neu", wenn er einem anderen Fachbereich angehört als der im Prozess gehörte Sachverständige oder dem gleichen Fachbereich angehört, aber über überlegene Forschungsmittel verfügt. Angeblich ist ja hier die Expertise eines anderen Fachbereichs betroffen. Damit könnte Novität eines entsprechenden Gutachtens durchaus gegeben sein.

Wenn dann noch unzweifelhaft nachgewiesen wird, dass ein oder sogar das Kernindiz zu Unrecht herangezogen wurde, dann hat ein WA gute Chancen.

Bei Darsow beträfe das die Internetreche. Wenn der Nachweis gelänge, dass jemand anderes die Bastelanleitung für einen Schalldämpfer recherchiert hat, würde das Urteil verpuffen. Bei Genditzki ist eine Computersimulation ein anderer Fachbereich, der sich aber mit der gleichen relevanten Frage (Sturz möglich?) beschäftigt. Die Simulation ist allerdings voraussichtlich nicht geeignet, weil sie keinen plausiblen Sturz des 87jährigen Opfers in die Badewanne mit zur Auffindeposition identischer Endlage zeigt. Das ist dann eine Frage der Beweiskraft.

Ob nun hier alles an einem Tonband hängt, weiß ich nicht. Auch nicht, ob ein entsprechender anderer Fachbereich das nachweisen kann, was behauptet wird.
Aber ein WAA mit einem neuen technischen Gutachten würde nicht bereits zwangsläufig an "fehlenden überlegenen Forschungsmitteln" scheitern.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wenn aber das Gutachten zum Tonband so grottig schlecht und falsch war, wie einige meinen, warum um Himmels willen versucht es Mazurek nicht endlich mit einem WA-Antrag, mit welchem ein neues Gutachten eines anerkannten Experten vorgelegt wird, der die absolute Unzulänglichkeit des ersten Gutachtens nachweist? Das müsste doch nun ein Klacks sein angesichts der behaupteten abgrundtief miesen Qualität des ersten Gutachtens. Ich verstehe es immer noch nicht. Das wäre der schnellste Weg zum Freispruch. Alle anderen Wege dauern länger, und ihr Erfolg ist mehr als fraglich.
Daher eine berechtigte Frage.


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07.10.2019 um 08:52
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Ein Gutachter ist dann "neu", wenn er einem anderen Fachbereich angehört als der im Prozess gehörte Sachverständige
Es wurde hier erwähnt, dass die beauftragte Gutachterin als Phonetikerin nicht geeignete Gutachterin gewesen sei. Deswegen ja meine Frage, ob ein anderer Gutachter des geeigneteren Fachbereichs gefragt werden sollte. Welcher Fachbereich das nun genau ist, weiß ich nicht, aber die Experten hier müssten das ja wissen.


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07.10.2019 um 11:10
Zitat von AndanteAndante schrieb:Aus allen DIESEN in der Hauptverhandlung erhobenen Beweisen bildet sich das Gericht seine Meinung, und zwar auch in einem sog. Indizienprozess, der letztlich landläufig nur deshalb Indizienprozess genannt wird, weil es an einem fehlt: einem belastbaren Geständnis des Angeklagten.
So und hier verlange ich dann bitte mal Belege zum Thema Indiz und Beweis, und zur Beweiskraft. Ich wuesste auch gerne mehr zur Beweiskraft von Gestaendnissen, und wie selbige belegt werden muessen.

Du gehst ebenso davon aus, dass man zu einer Verurteilung mittels Beweis ein Gestaendnis braucht. Auch hierzu haette ich gerne einen Beleg.

Deiner Logik nach muesste jemand, der bei einer Tat von einer Ueberwachungskamera aufgezeichnet wird, diese aber abstreitet, in einem Indizienprozess verurteilt werden.

Ich haette gerne nicht einfach nur Deine Ausfuehrungen, sondern richtige Belegstellen.


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07.10.2019 um 12:23
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:So und hier verlange ich dann bitte mal Belege zum Thema Indiz und Beweis, und zur Beweiskraft. Ich wuesste auch gerne mehr zur Beweiskraft von Gestaendnissen, und wie selbige belegt werden muessen.Du gehst ebenso davon aus, dass man zu einer Verurteilung mittels Beweis ein Gestaendnis braucht. Auch hierzu haette ich gerne einen Beleg.Deiner Logik nach muesste jemand, der bei einer Tat von einer Ueberwachungskamera aufgezeichnet wird, diese aber abstreitet, in einem Indizienprozess verurteilt werden. Ich haette gerne nicht einfach nur Deine Ausfuehrungen, sondern richtige Belegstellen.
Die Sache ist einfacher, als es klingt. Im Grunde ist jeder Strafprozess ein Indizienprozess. Die Summe aller Indizien (in der StPO "Beweismittel" genannt) beweist die Schuld des Angeklagten. Also den Sachverhalt, den das Gericht zu seiner Überzeugung festgestellt hat.

Umgangssprachlich bezeichnen wir die Indizien bzw. Beweismittel zumeist dann als Beweis, wenn sie unserer Überzeugung nach ohne jeden weiteren Hilfsbeweis eine Tatsache belegen können. Deshalb streitet man so oft, ob "Beweis" oder "Indiz", weil mit der Begriffswahl eine subjektive qualitative Bewertung verbunden ist. Und wir grenzen - umgangssprachlich - den Indizienprozess vom Geständnisprozess ab, obwohl dieser Unterschied mit der Abschaffung der Folter und dem Geständnis als allein zulässigen Beweismittel seit 200 Jahren passe sind.

Die StPO kennt das so nicht, da ist der Zeugenbeweis ein Beweis(-mittel), egal ob der Zeuge lügt oder nicht. Das Geständnis ebenso. In der Summe müssen diese Beweismittel (Indizien) nach der Überzeugung des Gerichts einen Sachverhalt belegen (beweisen), der die Schuld begründet.
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:Dieses Narrativ (verfolgte Unschuld wird Opfer eines tiefen Staats oder einer korrupten oder rassistischen Justiz) ist das Narrativ des größten Teils der Netflix-True crime Produktionen.
Dieses Narrativ kann ich selbst im von Dir verlinkten "offenen Brief" des Bruders nicht erkennen. Wer spricht hier vom "tiefen Staat" oder einer "korrupten oder rassistischen Justiz"? Im Übrigen finde ich auch ansonsten Deinen herablassenden Stil zu den Motiven des Bruders und anderer engagierter Personen ziemlich agitierend und unangemessen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

07.10.2019 um 12:27
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Du gehst ebenso davon aus, dass man zu einer Verurteilung mittels Beweis ein Gestaendnis braucht
Nein, ein Geständnis ist gerade nicht unabdingbare Voraussetzung für eine Verurteilung. Sonst gäbe es ja keine Verurteilungen, weil natürlich rin Täter nie gestehen würde, wenn er wüsste, dass er nur verurteilt werden kann, wenn er gesteht.

Eben deshalb muss es andere Mittel und Wege geben, einen Täter zu überführen, auch wenn er nicht gestanden hat. Diese Mittel der Überführung, also die Beweismittel nach der StPO, habe ich oben aufgezählt.

Hier ist für jedermann verständlich erklärt, was es mit Indiz und Beweis auf sich hat. Ein Indiz ist eben nicht ein halber oder ungenügender Beweis, wie sich das manche vorstellen.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/indizien-und-beweise-im-deutschen-strafprozess-bgh-und-strafverteidigerpraxis_131340.html


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2r2n ehemaliges Mitglied

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07.10.2019 um 12:28
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Das ist aber nicht ganz korrekt.
Ein Gutachter ist dann "neu", wenn er einem anderen Fachbereich angehört als der im Prozess gehörte Sachverständige
Das wäre in der Tat interessant. Gibt es eine Art Auflistung der verschiedenen Bereiche, die vor Gericht verhandelbar sind? Vielleicht gibt es den Fachbereich Audio-Akustik aber separiert nicht, weil er vor 50 Jahren noch eher ein Bereich der Phonetik war...

@monstra
Danke für die Erklärung! Und auch danke fürs Geraderücken der Ideen von @trailhamster. Ich habe ihm schon privat geschrieben, um eine sachliche Diskussion führen zu können.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

07.10.2019 um 12:39
Zitat von AndanteAndante schrieb:Selbstverständlich gibt es in einem Indizienprozess Beweise! Wie kommst du auf die Idee, dass es dort keine Beweise gäbe?
Weil sie den Strengbeweis meint, der im Strafprozess für die Ermittlung der Schuld- und Straffrage zwingend notwendig ist. Dieser umfasst folgende Beweismittel:

Sachverständigengutachten
richterlicher Augenschein
urkundlicher Beweis
Zeugenaussage
und natürlich das Geständnis.

Die fahren dann voll ein. Wenn solche schlagenden Beweise vorliegen ist der Fall meist klar.

Beim Indizienbeweis wird dagegen mittels Vorliegen einer oder mehrerer Hilfstatsachen logisch auf die zu beweisende Haupttatsache (Täterschaft) geschlossen, man hat also nicht den einzelnen schlagenden Beweis, sondern eine Indizienreihe, mittels der durch die freie Beweiswürdigung Schuld oder Unschuld ermittelt werden soll. Wobei es wie bereits geschrieben keine festen Würdigungsregeln in der StPO gibt, sondern das Gericht muss (wie es so schön heißt) " sich mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit zufriedengeben, der letzte (theoretische) Zweifel nicht ausschließt, ihnen aber praktisch Schweigen gebietet." Ein klassisches Beispiel dafür haben wir ja hier.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

07.10.2019 um 13:10
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Oder: Der Verkäufer des Geräts findet sich.
Den hat doch der Verurteilte nach eigenen Aussagen mittels seiner Privatdetektive schon ausgemacht und ist gerade dabei, ihn so "in die Enge zu treiben", dass er nicht mehr "aus der Sache raus kommt". (O-Ton seines Interviews im BR podcast).

Die Auflösung ist also nahe.
Zitat von monstramonstra schrieb:m Übrigen finde ich auch ansonsten Deinen herablassenden Stil zu den Motiven des Bruders und anderer engagierter Personen ziemlich agitierend und unangemessen.
Ich habe den Eindruck widergegeben, den ich aufgrund verschiedener Interviews gewonnen habe. Nicht mehr und nicht weniger. Immerhin ist man aufgrund der "Alternativhypothesen", die suggeriert wurden, schon auf den Sohn (zu der Zeit Schüler in besagtem Schulheim) eines Waffenhändlers gekommen, der wiederum Spezi von FJS gewesen sei. Da ist es zu Verschwörungstheorien nicht mehr weit.

Zum Tonband: ich habe noch nirgendwo eine fachlich begründete und belegbare Darstellung gefunden, warum der Schluß der Gutachterin Boss, die Aufnahmen des von den Erpressern mittels Telephon gesendeten BR-Jingles seien mit "Wahrscheinlichkeit" auf dem im Besitz des Verurteilten gefundenen Tonbands aufgenommen worden, falsch sei.

Wie hier schon mehrfach erwähnt, wäre es ein einfaches gewesen, ein Gegengutachten eines anerkannten Experten anfertigen zu lassen, der hätte nachweisen können, dass solche Akustikphänomene auch in praxi durch andere Geräte und andere technische Konstellationen erzeugt werden können. Und zwar in so großer Zahl, dass die gefundenen Merkmale es nicht wahrscheinlich erscheinen lassen, dass die Jingleaufnahmen vom Täter-Tonband stammen.

Dies geschah nicht, Es gibt nur theoretische Erwägungen und Zweifel an der Kompetenz der Gutachterin, die im Übrigen auch nicht wirklich begründet werden, bis auf die Tatsache, dass diese Spezialistin für "Phonetik" und nicht für "Audio-Akustik" sei (wobei Audio-Akustik kein mir bekannter eigenständiger Forensikbereich ist). Sollte die Gutachterin jedoch keinerlei eigenständige Expertise im Bereich der geprüften Technologie (Tonband) gehabt oder aber keinen diesbezüglichen Experten bei der Begutachtung hinzugezogen haben, wäre dies in der Tat fragwürdig. Noch fragwürdiger wäre es jedoch, wenn dies dann von der Verteidigung nicht dánkbar aufgegriffen wurde.

Von daher glaube ich, dass die Gutachterin durchaus kompetent ist und man auf ein fundiertes Gegengutachten wohlweislich der geringen Erfolgsaussichten wegen verzichtet hat.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

07.10.2019 um 13:19
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Die fahren dann voll ein. Wenn solche schlagenden Beweise vorliegen ist der Fall meist klar.
Noch nicht. Zeugenaussagen, Geständnisse, gutachterliche Aussagen sind erst einmal als solche bloß da.

Sie werden zu Beweisen für oder gegen den Angeklagten erst dadurch, dass das Gericht sie zu solchen macht. Sprich: Das Gericht muss jede einzelne Zeugenaussage daraufhin bewerten, was sie für die Wahrheitsfindung bedeutet, ob die Aussage glaubhaft und der Zeuge glaubwürdig ist etc. Und genaus so muss das Gericht bewerten, was es von der gutachterlichen Aussage hält und was diese für die Wahrheitsfindung bedeutet. Wenn beispielsweise der Gutachter ausführt, man habe DNA-Spuren des Angeklagten am Tatort gefunden, der Angeklagte aber für die Tatzeit ein Alibi präsentiert, muss das Gericht untersuchen, was es mit dem Alibi auf sich hat. Immerhin kann die DNA-Spur des Angeklagten ja auch zu einem anderen Zeitpunkt an den Tatort gekommen sein.


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07.10.2019 um 13:31
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Das wäre in der Tat interessant. Gibt es eine Art Auflistung der verschiedenen Bereiche, die vor Gericht verhandelbar sind? Vielleicht gibt es den Fachbereich Audio-Akustik aber separiert nicht, weil er vor 50 Jahren noch eher ein Bereich der Phonetik war...
Einmal gegoogelt, und man findet soundsoviele vereidigte Sachverständige für Audio- und Elektroakustik.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

07.10.2019 um 15:14
Vielleicht eine banale Frage: wozu haben die Anrufe konkret gedient? Gesprochen wurde nichts, nur das BR Jingle gespielt, die Lösegeldforderung wurde per Briefen Übermut. Wozu also der ganze Aufwand mit den Anrufen, deren Vorbereitungen u.v.a. auch dem damit verbundenen Risiko. Ist für mich nicht nachvollziehbar. Gibt es dazu Einschätzungen?


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2r2n ehemaliges Mitglied

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07.10.2019 um 15:54
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:Da ist es zu Verschwörungstheorien nicht mehr weit.
Das ist keine Verschwörungstheorie, sondern steht in den Akten.


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07.10.2019 um 15:55
@EdgarH

Die Eltern sollten bei den Anrufen bestaetigen, dass sie zahlen moechten/werden.
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:Wie hier schon mehrfach erwähnt, wäre es ein einfaches gewesen, ein Gegengutachten eines anerkannten Experten anfertigen zu lassen, der hätte nachweisen können, dass solche Akustikphänomene auch in praxi durch andere Geräte und andere technische Konstellationen erzeugt werden können.
Das hat @robernd doch schon laengst getan, vor Gericht und auch im BR.
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:Da ist es zu Verschwörungstheorien nicht mehr weit.
VTs sind mir in diesem Fall keine bekannt. Rassismus und tiefer Staat kommen uebrigens auch nicht vor, ausser in Deinen Beitraegen. Und was hat die angebliche thematische Ausrichtung von Netflix mit einem Fall zu tun, der gar nicht bei Netflix erscheinen wird? Ich habe uebrigens noch nie Netflix gesehen, mich hat das also zB schon einmal sicher nicht beeinflusst?

@2r2n kann besser Aussagen zu seinen Motiven treffen. Ich wollte aber nur anmerken, dass Du seinen Brief falsch verstanden haben koenntest.


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2r2n ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

07.10.2019 um 16:01
Zitat von AndanteAndante schrieb:Einmal gegoogelt, und man findet soundsoviele vereidigte Sachverständige für Audio- und Elektroakustik.
Ich hab jetzt auf die Schnelle keine gefunden. Nur das hier:
https://www.bundesverband-gutachter.de/component/cck/?cck=user&option=com_cck&view=list&searchfield_generic=beschallung&search=svsuche&task=search

Und verschiedene Planungsbüros. Aber hier sind die meisten auf Beschallungstechnik oder Haustechnik spezialisiert. Vielleicht hab ich aber falsch gesucht. Könntest du mir da links schicken, gerne auch per PN.


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07.10.2019 um 16:20
@2r2n

Unter "Audio-Forensik" ist etwas zu finden. U.a. das Fraunhofer-Institut scheint da labormäßig gut ausgerüstet zu sein.


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07.10.2019 um 16:47
Gerade gefunden: Einen 1988 gegründeten gemeinnützigen Verein namens dega-Akustik e.V. (www.dega-akustik.de), der als Dachverband der deutschen Akustiker fungiert. Unter diesem Dach gibt es Fachausschüsse für alles und jedes, etwa für Elektroakustik, für musikalische Akustik etc. Dort anfragen kostet sicher nichts....


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07.10.2019 um 17:49
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Das ist keine Verschwörungstheorie, sondern steht in den Akten.
Bei allem Respekt, in den Akten steht meines Wissens, dass der Sohn des besagten JF-Strauß Spezis sich zusammen mit einem Mitschüler das ominöse "Klingelkabel" (das die Polizei über ein Jahr so verdächtig fand, dass sie es einfach in den Bäumen hängen liess) angeeignet hatte und in seinem Zimmer aufbewahrte.

Alles andere (siehe den Artikel in der AZ von Frau Nina Job verfasst/19.03.2019) steht so sicher nicht in den Akten. Jedenfalls nicht in den Akten der Ermittlungsbehörden und nicht mit dieser Suggestivität.
Die Firma des Strauß-Spezls hielt ein Patent auf eine Fräsmaschine. Einer der damaligen größten Hersteller hatte seinen Sitz in Italien und hieß Pama. Dieser Name stand auch auf einem Transistorradio, das bei dem toten Mädchen in der Kiste gefunden wurde.
und so weiter...

https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.staatsanwalt-prueft-neue-indizien-fall-ursula-herrmann-welche-rolle-spielt-der-strauss-spezl.da947dc4-f202-4ed8-a4d4-2c17e850fb30.html

Meines Wissens wiesen die Schüler übrigens anlässlich einer Befragung im Schulheim von sich aus auf das Kabel hin, das sie an sich genommen hatten. Aber da mag ich mich täuschen und lasse mich gerne korrigieren. Wenn das Kabel im Rahmen einer Durchsuchung gefunden worden sein sollte, würde sich die Sache (etwas) anders darstellen. Dass zwei Jugendliche, die den Tod eines Kindes verursacht haben, ein angeblich wichtiges Beweisstück wieder vom Tatort entfernen (nachdem es die Polizei dort als nicht relevant zur Kenntnis genommen und dort belassen hatte) und dann ausgerechnet in ihrem Zimmer deponieren, wäre schon kurios.


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