trailhamster schrieb:Die hypothetische Widerlegung des Tonbandbeweises würde keine Unschuld des Verurteilten belegen.
Deutschland behauptet von sich, ein "Rechtsstaat" zu sein. Da braucht ein Angeklagter nicht seine Unschuld zu beweisen, was in der Regel auch kaum möglich ist. Nur wenn die StA doch Ermittlungen aufgenommen hätte und die wirklichen Täter wären ermittelt worden (selbst wenn M Täter war, bis heute wurden die anderen Mittäter nicht ermittelt), sähe das vielleicht anders aus.
Andante schrieb:Wenn aber das Gutachten zum Tonband so grottig schlecht und falsch war, wie einige meinen, warum um Himmels willen versucht es Mazurek nicht endlich mit einem WA-Antrag, mit welchem ein neues Gutachten eines anerkannten Experten vorgelegt wird, der die absolute Unzulänglichkeit des ersten Gutachtens nachweist?
Das dürftest Du ganz genau wissen, man müsste ein Gutachter finden, der bzgl. der zu beantwortenden Fragen über deutlich überragendere Mittel verfügt, im Vergleich zum ursprünglichen Gutachter. Für Tonbandtechnik braucht man keine überragende Mittel, nur einen Gutachter, der von der Sache eine Ahnung hat.
Das letzteres im ersten Verfahren nicht vorlag, ist für Leute, welche ausreichend Kenntnisse über die Tonbandtechnik und Akustik verfügen, offensichtlich.
Das Problem solcher Verfahren ist, dass Richter schon mit der Bestellung der Gutachters überfordert sind. Wegen des fachlichen Unverstandes besteht die Gefahr, dass sie Gutachten von Personen erstellen lassen, die fachlich dazu nicht geeignet sind. Die Gutachterin im vorliegenden Verfahren war eine Phonetikerin.
Hier ging es aber um Tonbandgerätetechnik und hauptsächlich Akustik, was nicht wirklich ein Spezialgebiet eines Phonetikers ist. Folglich hat sie nicht die Bedeutung des verletzten Lackes am Wiedergabekopf im Bezug zu den mit dem Tonbandgerät beschlagnahmten Tonbändern verstanden. Eigentlich hätte sie stutzig werden müssen, dass kein einziges Tonband mit dem TK248 bespielt wurde. Für Tonbandgeräteinsider liegt der Grund nahe und belegen in Wirklichkeit eher die Flohmarkt-Darstellung von M.
Und die Dämpfung des 6. Tons ist abhängig von der relativen Position der Aufnahme- und Wiedergabeköpfe untereinander. Der erneuerte Lack hatte natürlich eine immense Bedeutung, wie hier schon mehrfach versucht wurde klar zu machen. Auch das war der Gutachterin der schriftlichen Begründung des Strafurteils nach nicht klar (wobei man hier nicht weiß, ob das der Richter damals nur falsch verstanden hat).
Im Zivilverfahren hat die Gutachterin auch zugeben müssen, dass der sogenannte "Fingerabdruck" des Gerätes, der geschwächte 6. Ton von dem groß in der Presse gesprochen wurde, in Wirklichkeit von jedem anderen Gerät stammen kann, wenn die Position des Mikrofons nicht mittig zu den Lautsprechern sondern um 10 cm verschoben ist. Der besagte Fingerabdruck existiert eben gar nicht, er lässt sich mit jedem anderen Gerät mit 2 Lautsprechern erzeugen.
Eigentlich genauso wie im Badewannen"mord". Da werden Rechtsmediziner zu Rate gezogen, die von Physik nur rudimentäre Kenntnisse haben, und die behaupten, dass angeblich eine Ausgangsposition aus der Mitte der Badewanne nicht möglich sei. Im dortigen Fall sind sogar noch zwei andere Gutachter zu Wort gekommen, der eine sagt recht deutlich, dass so ein Sturz nicht vorhersehbar ist, man kann nicht von der Endposition auf die Ausgangsposition schließen, ein Beweis sei nicht möglich. Der andere beschrieb letztlich den Sturz als chaotisches System, wo ebenfalls Schlüsse auf die Ausgangsposition nicht wirklich möglich seien. Das hat aber das Gericht nicht verstanden, sondern einfach der Gerichtsmedizinern geglaubt ohne sich wirklich mit der Aussage der anderen Gutachter ausreichend zu beschäftigen. Das ist eben das Problem, Richter als auch Anwälte sind damit in Wirklichkeit überfordert, es sind eben keine Physiker, da steckt auch nicht unbedingt böser Wille hinter.
Im Strafrecht erfolgen nicht mal Wortprotokolle von den Aussagen des Gutachters. Das macht die Sache dann noch schwieriger, alle außer dem Gutachter sind Laien auf diesem Gebiet. Da kann man dann nicht viel von den mitgeschriebenen Notizen erwarten.
Letztlich entscheidet dann ein Richter nur nach dem Eindruck, den der Gutachter auf ihn macht, mehr geht kaum. Damit erkennt man aber keine Fehler. Genauso wie Laien hier in diesem Thread, welche auf diesem Gebiet keinen Kenntnisse besitzen, die werden natürlich der Gutachterin eher glauben, als irgend jemanden anderen.