Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
28.02.2024 um 16:59Mauser schrieb:Demzufolge ist es legitim zu schreiben das Gutachten der Universit Zürich ist zu dem Ergebnis gekommen das die Verwendung eines TK 248 sicher ausschließt...Danke für die Zusammenfassung, sehr interessant. Was ich aber nicht ganz verstehe : oben hieß es, dass die sog. Tätertonfolge mit dem gedämpften sechsten Ton mit jedem anderen Gerät mit entsprechender Mikrofonposition reproduzierbar ist. Auf einen schrägen Tonkopf kommt es da nicht an. Wieso kann dann das Gutachten der Uni Zürich die Verwendung eines TK248 ausschließen?
Für mich liest sich das eher so, dass das im Prozess verwendete Gutachten Müll ist und falsch gewürdigt wurde. Aber den Umkehrschluss, dass ein TK248 ausgeschlossen werden kann sehe ich irgendwie noch nicht. Oder übersehe ich hier was?