Andante schrieb:Es müsste für ein erfolgreiches Wiederaufnahmeverfahren schon noch einiges andere an neuen Tatsachen oder Beweismitteln im Sinne von § 359 Nr. 5 StPO hinzukommen, um das Indiziengeböude des Urteils ernsthaft zu erschüttern. Dass von Mazurek das bei ihm gefundene TK 248 für die Tat nicht benutzt worden sein könnte, sei es aus technischen Gründen oder aber alternativ, weil Mazurek es zur Tatzeit gar nicht in Besitz hatte, wäre eben beides „nicht ausreichend“.
Sehe ich auch so.
Das Tonbandgerät ist eben nur eines von mehreren Indizien, zwar ein durchaus wichtiges, aber eben nicht das einzige, das W.M. belastet.
Wenn sich tatsächlich dieser Verkäufer finden sollte, sich tatsächlich auch noch daran erinnert, dass er das Gerät am besagten Tag 2 Wochen vor der Hausdurchsuchung auf dem besagten Flohmarkt an W.M. verkauft haben sollte, dann heißt das eben nur, dass W.M. dieses Gerät nicht für die Anrufe benutzt haben kann.
Dann kann er zum Tatzeitpunkt ja aber trotzdem ein anderes Tonbandgerät besessen haben.
Das würde nur besagen, dass er für die Tat nicht dieses Tatmittel benutzt hat, was nicht zwangsläufig bedeutet, dass er nicht der Täter ist.
Wenn man es genau überlegt, wäre das ja sogar die allerungünstigste Kombi für ihn: es stellt sich heraus, dass die Aussage des Gutachtens falsch war und es demnach nicht zwangsläufig das bei M. gefunden Gerät war, mit dem der Jingle aufgezeichnet und abgespielt wurde.
Und es findet sich der Händler, der Stein und Bein schwört, M. das Gerät 2 Wochen vor der Hausdurchsuchung verkauft hat. Meinetwegen kann er das sogar mit Dokumenten belegen, weil er damals ein Kassenbuch am Stand geführt hat, in dem er die Seriennummer des Gerätes, den Kaufpreis und den Namen des Käufers notiert hat.
Das würde ihm ja aber nicht helfen, weil es laut dem Gutachten ja eh nicht dieses Gerät war, das für die Erpressung benutzt wurde. Dann muss man halt annehmen, dass er es mit einem anderen Gerät gemacht hat.
Würde das Gutachten aber weiter bestehen, müsste man annehmen, dass W.M. das enorme Pech hatte, als ehemaliger Nachbar und Verdächtiger auf einem 400 km weit entfernten Flohmarkt und 27 Jahre später ausgerechnet das Tatgerät erstanden hat, das somit über Umwege in seine Hände gekommen ist. Das ist natürlich extrem unwahrscheinlich, aber ausgeschlossen ist es eben nicht.
Aber das ist nur fiktiv, denn ganz sicher wird M. den Verkäufer niemals finden. Wen es gar nicht gibt, denn kann man ja auch nicht finden, egal über wie viele Flohmärkte man sich schieben lässt.