Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
27.01.2021 um 11:23monstra schrieb:Das Urteil ist aber handwerklich sauber. Man kann dem Gericht nicht absprechen, dass es nach bestem Wissen und Gewissen geurteilt hat, auch wenn man bei einigen Indizien anderer Ansicht ist. Aber das LG hätte nicht zwingend anderer Ansicht sein müssen (z.B. Aussage des P.). Das ist schwer zu akzeptieren, aber so ist das RechtNicht nur das Urteil ist handwerklich sauber. Der Prozess, so, wie er geführt wurde, war es auch. Es ist kein einziger Aspekt der Verteidigung untergegangen, jeder wurde behandelt. Hier im Thread werden gerne die „alten“ Argumente der Verteidigung, mit denen man im Prozess nicht durchdringen konnte, wieder und wieder hervorgeholt, und es wird so getan, als habe das Gericht selbige nicht berücksichtigt. Leuten, die das Urteil nicht gelesen haben, kann man natürlich dann weismachen, das die Strafkammer in dem Punkt unsauber gearbeitet habe, was aber nicht stimmt.
Es kann sich auch keiner beschweren, dass das Urteil schwer zu lesen sei. Da ist nichts „Juristisches“ dran, es wird kein unverständliches Kauderwelsch mit unverständlichen Abkürzungen geredet, es werden keine Theorien gewälzt, es wird nicht eine einzige Kommentarstelle zitiert. Es wird schlicht und einfach umfassende und sorgfältige Sachverhaltsarbeit gemacht, wie sich das gehört.
Das Unbehagen des wissenschafts- und technikgläubigenLaien. der gerne bitte, bitte, doch irgendwas an „forensischen Beweisen“, wenigstens etwas DNA oder daktyloskopische Spuren hätte, bevor er sich durchringen kann, überhaupt grundsätzlich jemanden für schuldig zu befinden, ist vorliegend aufgrund der Fülle von belastenden Indizien, aufgrund der Massen von Zeugenaussagen (dass sich die Zeugen alle untereinander gegen den Angeklagten verschworen haben, kann niemand ernsthaft glauben) und aufgrund der Widersprüche in den eigenen Angaben des Angeklagten kaum noch verständlich.