Andante schrieb:Was heißt „Gegenargumente“? Mazurek selber hat das plötzliche ungewohnte Polizeifunkabhören in der Werkstatt just ab dem 16.9. eingeräumt, obwohl er nach eigenem Bekunden weder Ursula noch die Familie Herrmann näher kannte oder sich für sie interessierte. Da braucht es keine Gegenargumente.
Dazu schreibe ich jetzt nichts mehr ausser diese Analogie:
"Gelegenheit macht Diebe" oder Analogie: "Gelegenheit macht Lauscher". So einfach ist das erklärt. Subjektiver Tatbestand: Neugier
:)))
Ich war damals acht als das Verbrechen passierte und wusste schon damals, dass man den Polizeifunk abhören konnte. Woher ich diese Erkenntnis hatte, na von einem Erwachsenen. Gezeigt wurde es mir leider nie (Sichtweise von damals) und dabei beließ ich es dann aber auch. Aber das Wissen darüber war da. Also nichts besonderes. Und für einen Radio und Fernsehtechniker sowieso nicht.
Nicht dass ich den Herrn WM schützen möchte oder ihn als unschuldig betrachte. Nein ganz bestimmt nicht!
Aber in diesem Fall gibt es einfach so viele Ungereimtheiten und je mehr über das Urteil diskutiert wird und Einzelheiten bekannt werden, desto fraglicher erscheint es mir persönlich, ob richtig entschiedne wurde. Ich höre mir da ausdrücklich die Ansichten beider Seiten an, wie das wahrscheinlich noch hunderte oder tausende andere User tun, die aber keinen Account haben oder sich nicht an der Diskussion direkt beteiligen.
Andante schrieb:Aber es steht ja jedem frei, Mazurek als den größten Pechvogel am gesamten Ammersse anzusehen, in dessen Person sich gaaanz zufällig viele belastende Umstände vereinen, so viele, wie in niemandem sonst. Vielleicht liegt es an der bereits öfter erwähnten begrenzten menschlichen Erkenntnis, dass manchen eine Gesamtschau so schwer fällt.
Zitat: "...,so viele, wie in niemandem sonst."
Hm - diese Aussage gibt mir schon zu denken. Gegen niemand sonst wurde auch zig Jahre nach der Tat noch mal ermittelt. Und warum? Weil andere dringend verdächtige schon verstorben waren.
Unabhängig davon kann ein Verfasser eines Sachverhalts oder eines Urteils entweder in die eine Richtung begründen oder in die andere. Nichts anderes macht ihr hier doch die ganze Zeit. Die einen schreiben warum das Indiz für sich nichts wert ist und die anderen halten dagegen. Sogenanntes "Totschlagargument" ist dann die "Gesamtschau" und Begründung. Genau so hätte aber doch auch in die andere Richtung entschieden werden können und dann hiesse es gegenüber den "Zweiflern" vielleicht: "In der Gesamtschau konnte man eben nicht zu der Überzeugung kommen, dass der Angeklagte die Tat begangen hat". Dann wäre die Gesamtschau anders herum ein "Totschlagargument".
Sehe es mir nach wenn ich mich nicht wie ein Richter oder Jurist ausgedrückt habe, aber ich glaube es ist für jeden nachvollziehbar was gemeint ist.
So und deswegen ist das aaO viel zitierte Urteil existent aber klar ist für mich in dem Fall gar nichts. Und in der Gesamtschau auch nicht.