Andante schrieb:Mir scheint, dass du DU die Stelle nicht ausreichend gelesen hast. Dort spricht keine Zeuge von „Phantasie“. Sondern DAS GERICHT spricht davon, dass es sich um keine Phantasie des Zeugen handele. Der eine Zeuge gab an, vor dem angeblichen Flohmarktkauf in Beverungen ein Spulentonbandgerät im Lagerraum neben WMs Büro in Kappeln an der Schlei gesehen zu haben (Urt. S. 248):
Ich habe das Zustandekommen der Zeugenaussage beschrieben. Und im Urteil steht wirklich folgender Satz:
Nach
einigem Herumdrucksen meinte er schließlich, in seiner „Phantasie“ ein Bild
zu haben, dass er den Angeklagten nach der Veräußerung der Fernsehklinik
mit so einem Gmndig Spulentonbandgerät gesehen habe.
Quelle: Urteil Seite 246.
Naja, ich denke, ob es sich um einen Phantasie oder nicht handelt, kann natürlich das Gericht nicht wirklich wissen. Ich habe da genauere Überlegungen angestellt, die es unwahrscheinlich machen, dass dieser Zeuge wirklich ein TK248 gesehen hat. Solche Gedanken stellt das Gericht interessanterweise erst gar nicht an.
Und auch die andere Zeugenaussage findet man die Aussage , dass das Tonbandgerät "abgerundet" gewesen sein soll. Naja, von mir aus mag er ein Tonbandgerät gesehen haben, aber abgerundet ist am TK248 kein bisschen. Das TK248 hat grundsätzlich nur rechte Winkel ohne jegliche "Rundungen". Mit so etwas gebe ich mich erst gar nicht ab, denn mit einem Nachweis eines TK248 hat diese Zeugenaussage nicht die Bohne etwas zu tun. Was das Gericht damit beweisen will, ist mir wieder extrem schleierhaft. Hat das Gericht das TK248 vor den Zeugenaussagen irgendwann eigentlich in Augenschein genommen? Langsam zweifel ich selbst daran.
Vor solchen Dingen, welche nun wirklich nicht mit einem TK248 zu tun haben können, kann ich den "Bewertungen" des Gerichts nicht wirklich etwas abgewinnen. Etwas Verstand habe ich eben auch und nicht jedes Tonbandgerät ist gleich ein TK248, was aber offenbar das Gericht annimmt.