Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
19.02.2021 um 01:02Ram13 schrieb:gleichwohl war in seiner Versuchsanordnung der fünfte Ton nicht leiser, sondern wurde in etwa (und allenfalls) gleich laut, wie die anderen Töne. Ich finde das nicht überzeugend. Insofern halte ich auch Deinen darauf bezogenen Einwand nicht für überzeugend.Eh Du hier so einen wissenschaftlichen Unsinn von Dir gibst, frag einfach einen Physiker, der wird Dir bestätigen, dass durch die Raumakustik alles möglich ist. ein Verstärkung und sogar eine vollständige Auslöschung.
Ich hatte dazu auch noch einen Beitrag von @2r2n gefunden, der damals wohl bei einem Sachverständigenbüros für Akustik und Audiotechnik angefragt hatte. Und sein abschließendes Statement zu der Sache lautete:
"Ich halte die sichere Beantwortung der Frage, ob das Gerät ein Tatmittel war zudem tatsächlich für nahezu nicht zu beantworten. Die Anzahl der unbekannten Einflüsse und Variablen ist schlicht zu hoch."Quelle: Beitrag von 2r2n (Seite 301)
das zeigt deutlich, Laien sollten die Finger davon lassen unvollständige Gutachten ohne ausreichendes physikalisches Wissen zu ergänzen. Das hätte die StA/das Gericht von der Gutachterin verlangen MÜSSEN.
Glücklicherweise gibt es bei physikalischen Effekten wenig zu deuteln, es nennt sich Interferenz. da gibt es genügend Abhandlungen im Internet, damit der man sich auch als Laie beschäftigen kann (wenn er will).
Und was dem Gutachten ebenfalls fehlt, ist der beschädigte Lack des Hörkopfes. Der hat mal anders gestanden, das wird im Urteil Seite 214 sogar bestätigt.
EineDas Gutachten geht aber bei ihren Messungen von einem normgerecht eingestellten Hörkopf aus, wie man das auf Seite 24 oben des Gutachtens erkennt. Und damit ist es natürlich Unsinn was im Urteil steht, selbst laut Gutachten spielt die Stellung des Wiedergabekopfes eine Rolle.
Untersuchung des Schraubensicherungslacks, der den Zweck hat, dass sich
die Schrauben nicht von selbst verstellen, habe lediglich ergeben, dass die
Befestigungsschraube des Wiedergabekopfes über mehrere Lackschichten
verfügte. Daraus könne der Schluss gezogen werden, dass ganz sicher
irgendwann einmal an der Befestigungsschraube des Wiedergabekopfes
herumgeschraubt worden sei. Der Wiedergabekopf habe aber keinerlei
Relevanz für ihre gutachtliche Äußèrung, die sich auf den Aufnahmekopf
beziehe.
Wird diese Aufzeichnung bei der Wiedergabe mit einem normgerechten Wiedergabekopf abgespielt, ergibt sich ein Zeitversatz zwischen den beiden Kanälen der Stereo-Aufzeichnung11. Der für den vorliegenden Fall anhand der visualisierten Spurlage errechnete Zeitversatz beträgt etwa 0,363 ms.Durch diesen Versatz verschieben sich die einzelnen Sinusschwingungen auf dem rechten und linken Kanal gegeneinander und stören sich gegenseitig, so dass im Ergebnis einzelne Töne gedämpft werden.Den beschädigten Lack hatte die Gutachterin erst gar nicht im schriftlichen Gutachten erwähnt, was man ausnahmsweise nicht der StA anlasten kann. Aber hätte sich das Gericht mit der Seite 24 des Gutachtens einfach mal beschäftigt, hätte es den physikalischen Unsinn der Seite 214 im Urteil nicht geschrieben.
Denn durch die Erwähnung in der Verhandlung ist auch dadurch in einem weiteren wesentlichen Punkt nicht mehr vollständig.
Aber gut, ein Richter ist damit sicher überfordert, dass will ich dem Gericht mal nicht anlasten. Aber einen unvollständige WENN-Konstruktion sollten StA und Gericht unbedingt erkennen. Wie gesagt, Kinder können das besser.
Aber wie gesagt, das Thema schließe ich jetzt, Du hast mir nun ebenfalls (unfreiwillig) bestätigt.
Hier nochmal das Bild der Gutachterin, wo sie dokumentiert, wie man ein TK248 hinstellen würde um es vernünftig zu bedienen. Ein Mono-Aufnahmegerät stellt man dann einfach irgendwo seitlich hin, wo ist fast egal, Hauptsache es behindert einen nicht an der Bedienung des Tk248.
Das Gerät ermöglicht auch den Betrieb in senkrechter Aufstellung. dann kann man ein Aufnahmegerät bei bestem Willen nicht mehr in der Position der Gutachterin halten. Wie gesagt, selbst Ansätze einer Begründung ihrer angenommenen Aufnahmeposition fehlen komplett. Wie gesagt, ein offensichtlich unvollständiges Gutachten.
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Ram13 schrieb:Das tut er aber nicht.Du kannst hier nicht den Spieß umdrehen. Sollte Rubach doch daran arbeiten, wird das kaum jemand wissen. Wenn Du aber diese Behauptung aufstellst, dass er NICHT daran arbeitet, hast Du das auch zu belegen. Auch ein @Ram13 hat hier keinerlei Sonderrechte.
Hast Du andere (prüfbare) Informationen?