Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
21.02.2021 um 15:26monstra schrieb:Der Kläger hat zudem eher den Strafprozess als schädigendes Ereignis erlebt, nicht die Tat selbst.Wenn er den Strafprozess als schädigendes Ereignis ansah, hätte er allerdings nicht Mazurek als Schädiger verklagen dürfen.
Denn, ich schrieb es schon mal, Mazurek wollte diesen Prozess nicht, hat außer am Anfang und am Ende, nichts im Prozess gesagt. Was im Prozess im einzelnen passierte, kann man ihm nicht zurechnen. Die bloße Tatsache, dass er Angeklagter war, reicht für einen Zurechnungszusammenhang im Schmerzensgeldprozess nicht aus. Die conditio-sine-qua-non-Formel hilft da nicht weiter.
So oder so: Der Zivilprozess war, rechtlich gesehen, eine ziemlich aussichtslose Sache.