Ram13 schrieb:Irre, oder? Der hat den Mazurek verklagt, weil er ihn für schuldig hielt.
Hielt er Mazurek wegen oder trotz des vermeintlich total falschen Gutachtens für schuldig?
Das zeigt nur, wie wenig Du die Sache insgesamt verstehst und wie wenig Du Dich allgemein in die Lage von Menschen in solchen Situationen hineinversetzen kannst.
Michael Herrmann ist ein Mensch, der – mehr als viel andere - Wert legt, dass der richtige im als Täter verurteilt wurde. Schon in dem Strafprozess bekam er Zweifel. Er hatte schon im Verfahren gegenüber dem Gutachten schwerste Bedenken. Offenbar wurden die durch die Urteilsbegründung nicht ausgeräumt.
Das ist auch verständlich, darüber haben wir des lang und breiten nun diskutiert. Das ist auch eine sehr subjektive Entscheidung und in diese subjektive Entscheidung hat hier einfach NIEMAND Michel Hermann reinzureden.
Ich halte diese Bedenken für vollkommen verständlich und auf dieser Basis hätte M nicht verurteilt werden dürfen. Auch ist – wie selbst
@Ram13 zugeben musste – das Gutachten unvollständig und hätte ohne weiter Ergänzungen durch die GUTACHTERIN nie in das Verfahren eingeführt werden dürfen.
Ram13 schrieb:Du möchtest nun sagen, dass Michael Herrmann das Gutachten falsch fand (weil er als Religions- und Musiklehrer "Fachmann" sei)
Zumindest wird er die fehlende Vollständigkeit erkannt haben und hat auch im Verfahren bedenken geäußert. Durch sein Nachfragen kam das auch erst mit dem beschädigten Lack des Hörkopfes zum Vorschein, was auch von vornherein in das Gutachten selber rein gehört hätte.
Es gibt also einen fast offensichtlichen kapitalen Fehler, den er auch durch seien Musikertätigkeit (er hat wohl auch ein kleines Aufnahmestudio) erkannt hatte, aber vor Gericht für ihn subjektives (und auch für mich nachvollziehbar) kein ausreichendes Gehör fand. Er ist da durch seine Tätigkeit weitaus mehr Fachmann als Du. Immerhin hat er dadurch mit Raumakustik im Zusammenhang mit Aufnahmetechnik praktische Erfahrungen. Da der Vorsitzende Richter noch bei der Urteilsverkündung sagte, dass ohne das TK248 es möglicherweise nicht zu einem Verfahren gekommen wäre, wird sich bei Michael Hermann die Skepsis gegenüber der rechtlichen Wahrheit noch weiter verstärkt haben.
Michael Herrmann hatte also sehr viele Gründe, dass in diesem Verfahren die Wahrheit nicht ausreichend an das Tageslicht gekommen war. Man darf auch nicht vergessen, keine Komplizen wurden angeklagt, der ganze Tatablauf ist nur mit zwei Tätern kaum zu schaffen. Die von der Justiz präsentierte "Wahrheit" wies und weist viele Lücken auf.
Da das deutsche Recht hier im Strafverfahren für die Nebenklage keine weiteren rechtlichen Möglichkeiten vorsieht (die Nebenklage hat keine Möglichkeit der Revision) konnte er über das Strafverfahren nicht mehr weiter diese dürftige rechtliche Wahrheit hinterfragen.
Der Staat hat nachvollziehbar der Opferfamilie keine ausreichenden Antworten gegeben.
Es ist nachvollziehbar, dass Michael Hermann nach dem Strafverfahren immer noch davon Ausgegangen war, dass M WAHRSCHEINLICH der Täter war. Aber die Antworten der Justiz sind offenbar für ihn nicht ausreichend nachvollziehbar gewesen. Das geht hier auch anderen genau so. Menschen mit mehr Rechtsempfinden sind solche Konstellationen nicht leicht zu ertragen. Sie wissen nicht, ob wirklich der richtige im Gefängnis sitzt. Menschen mit weniger Rechtsempfinden werden eher denken, es wird schon der richtige im Gefängnis sitzen und wenn nicht, wo gehobelt wird, fallen Späne, 100%ige sichere Urteile gäbe es nicht und solche Fehlurteile werden aus deren Sicht schon nur die Ausnahme sein (wobei zu der Beantwortung dieser Frage in Wirklichkeit keinerlei Anhaltspunkte gibt, es ist nur eine Hoffnung dazu gibt es keinerlei Statistiken, welche diese Hoffnung irgendwie belegt). Ich persönlich denke, dass diese sich - zumindest in diesem Fall - viel zu einfach machen.
Was macht man in einer solchen für einen Nebenkläger subjektiv nicht leicht ertragbaren Situation?
Michael Herrmann an den bekannten Weg bestritten beim dem die Justiz ihm schwere Stolpersteine in den Weg gelegt hat, das Verfahren erst nach vielen Jahren abgeschlossen hatte mit einem weitaus weniger zufrieden stellenden Ergebnis. Die Zweifel an Ms Schuld wurden für ihn dadurch noch weiter verstärkt.