Ich möchte klar stellen, dass ich mich nie über eine Verbindung zwischen der Ursache MHs Tinnitus und der Schuld oder Unschuld Mazureks ausgelassen habe.
Andante schrieb:Es ist nicht rechtsstaatlich, wenn der Zugang zu Beweismitteln gesetzlich für bestimmte Prozessbeteiligte generell eingeschränkt wird, für andere aber nicht, und dadurch eine prozessuale Ungleichheit geschaffen wird.
Genau das ist der konkrete Anlass, warum ich mich um das TK 248 Gutachten bemüht habe. Ein Bekannter war in einen Verkehrsunfall verwickelt. Ein Verkehrs-Gutachter sollte die Umstände des Unfalls ermitteln. Der Gutachter hat sich darauf beschränkt, mit ihm zur Verfügung stehenden technischen Mitteln, nachträglich die Geschwindigkeit des Bekannten herauszubekommen. Dafür hat er an einem anderen Tag bei anderen Straßenverhältnissen Bremsversuche und Beschleunigungsmessungen mit ungeeichten Geräten für den Motorsport gemacht. Eine Abschätzung des Messfehlers laut Fehlerfortpflanzungsgesetz ist nicht erfolgt. So etwas lernen Physiker während des Anfängerpraktikums. Ähnlich wie der Verkehrs-Gutachter hat auch die Phonetikerin offenbar nie ein Anfängerpraktikum gemacht. Deshalb gibt es auch in den LKA-Ausführungen keine Abschätzung eines Messfehlers oder einer Wahrscheinlichkeit.
Die mangelhafte Technik ist nur die Spitze des Eisbergs. Das Verkehrs-Gutachten lag dem Rechtsanwalt des Bekannten vor. Er hat uns keine Kopie ausgehändigt mit dem Argument, dass der Beschuldigte sie gar nicht haben dürfe. Ob das so rechtens ist, kann ich nicht beurteilen. Fakt ist, dass dadurch meine fachliche Unterstützung des Bekannten massiv behindert wurde. Stattdessen durften wir Einsicht nehmen. Bevor wir damit fertig waren, hat uns der Anwalt aus der Kanzlei geworfen (Mittagspause). Der Rechtsanwalt hatte meine Ausführungen dazu nicht ansatzweise zur Kenntnis genommen. Offenbar tritt man in der Branche einem Gutachter nicht vor das Schienbein. Beim Verfahren hat der Bekannte dann Teile meiner Ausführungen selbst vertreten. Bemerkenswert ist, dass er damit die Staatsanwältin überzeugen konnte, die dann für eine mildere Strafe gesorgt hat als sie ursprünglich gefordert hatte.
Diese Anekdote war der einzige Grund, warum bei mir auch ein "Anfangsverdacht" gegen das Gutachten des LKA aufgrund der Berichterstattung in der Zeitung über das Zivilverfahren aufkeimte. Während des Strafprozesses war ich noch unbeleckt von Erfahrung mit Juristen. Ursache meines Engagements zu WMs Gunsten ist die Justiz. Dieses beruht also auf negativen Erfahrungen mit unserem Rechtsstaat und nicht auf möglicher Schuld oder Unschuld von WM.
Als MH Anklage erhob, gab es seitens der Verteidigung keine Strategie gegen das LKA-Gutachten. Die hat sich erst durch meine Mitwirkung ergeben. Zu der Zeit ging es darum, das vorhandene Gutachten zu entkräften. Eine Stunde nachdem das Gericht sein Desinteresse daran bekundet hatte, war meine vollständige Gegendarstellung im Internet verfügbar.
Bereits mit der Befragung der Gutachterin ist ein Strategiewechsel deutlich geworden. Meine ursprüngliche Gegendarstellung ist damit juristisch von untergeordneter Bedeutung. Sie ist aber noch immer nützlich, um Schwächen des Gutachtens aufzuzeigen.
Als ich das erste Mal vorsichtig mit MH Kontakt aufnahm, war ich erstaunt, dass meine wesentlichen Argumente bereits bekannt waren, aber eben nur MH. Deshalb kann ich gut nachempfinden, wie es ihm mit diesem Wissen ging. Mir wäre es auch nicht besser gegangen.