HeinzHaferkamp
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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
18.02.2021 um 21:14Die Spektralanalyse einer Stimme ist eine gängige Methode, um eine bestimmte Person zu identifizieren. Das muss dem LKA bekannt sein. Wendet man diese Methode auf die Tätertonfolge und die Rekonstruktion anhand der B3 Vorlage an, so muss eigentlich auch die Gutachterin zugeben, dass der Ursprung der Tonfolgen nicht identisch ist.
Außerdem muss die Senkung von Tempo und damit verbunden der Tonhöhe zwangsläufig nach der Überspielung erfolgt sein, sonst platzt die Theorie mit der Fehlstellung des Tonkopfes. Das TK248 nimmt ein Monosignal auch nicht auf zwei Spuren gleichzeitig auf, da braucht man ein spezielles Kabel oder man muss die Auslösemechanik der Bedienknöpfe überlisten.
Da ist rein objektiv so viel Pippi Langstrumpf im Spiel, dass man das Gutachten seitens der Anklage lieber zurückgehalten hätte. Aber den Laien beeindruckt es natürlich sehr.
Außerdem muss die Senkung von Tempo und damit verbunden der Tonhöhe zwangsläufig nach der Überspielung erfolgt sein, sonst platzt die Theorie mit der Fehlstellung des Tonkopfes. Das TK248 nimmt ein Monosignal auch nicht auf zwei Spuren gleichzeitig auf, da braucht man ein spezielles Kabel oder man muss die Auslösemechanik der Bedienknöpfe überlisten.
Da ist rein objektiv so viel Pippi Langstrumpf im Spiel, dass man das Gutachten seitens der Anklage lieber zurückgehalten hätte. Aber den Laien beeindruckt es natürlich sehr.