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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.02.2021 um 19:14
Zitat von monstramonstra schrieb:Andante schrieb:
Was meinst du damit, dass ein einzelnes Indiz so oder so interpretierbar ist? Nenne doch mal ein Beispiel.
- Aussage des P. Lässt sich als wahre oder falsche Aussage interpretieren.

- Aussage des Mazurek bei den abgehörten Gesprächen zur Verjährung: Lässt sich als Äußerung eines unbescholtenen Beschuldigten oder als Hinweis auf Tatbeteiligung interpretieren.

- Gutachten TK 248: Lässt sich als Nachweis der Verwendung des TK 248 von Mazurek interpretieren - oder als missglückten Versuch, etwas nachzuweisen.

- Zeugenaussage über Tonbandspielereien anno 1973: Lässt sich als Nachweis eines TK 248 im Eigentum des Mazurek interpretieren - oder als unzuverlässige Erinnerung, die nicht mehr enthält wie die Tatsache, dass Mazurek 1973 ein Tonbandgerät besaß, mit dem er Radioaufnahmen nachmachte.

- Bretter in der Halle: Bestandteile der Kiste oder Material für Fischkutter? Beides möglich.

Usw. Beide Möglichkeiten sind gut vertretbar und begründbar, das ist hier sehr häufig, viel häufiger als in anderen Fällen, wo bei wesentlichen Kernindizen andere Interpretation abwegig wären.

Das Gericht wählte hier immer die belastende Variante. Auch bei sehr alten, sehr unzuverlässigen und sehr ungenauen Aussagen. Warum? Weil die Gesamtschau als "Vorgesamtschau" schon im Hinterkopf war, spätestens nach den Plädoyers. Und weil die Bewertung eben schon im Lichte des voraussichtlichen Ergebnisses der Gesamtschau erfolge. Diese "Vorgesamtschau" ist auch notwendig, weil ein Ergebnis nicht durch Addition der Indizien bzw. der entsprechenden Bewertungen gefunden werden kann.

"Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile." - Das trifft auch auf die Gesamtwürdigung eines Falles zu. Die Beweiswürdigung ist ein mehrschichtiger Erkenntnisprozess, der nicht nur aus 2 Stufen besteht. Das ist eine sehr geraffte Sicht. Wir arbeiten alle mit vorläufigen Bewertungen und Schlussfolgerungen im Lichte dieser Erkenntnisse, bevor Details genauer betrachtet und Ergebnisse wieder abgeändert werden.

Hier sagt sich ein Gericht, "wir haben (fiktiv) 15 Indizien, die können alle so oder so interpretiert werden. Aber wir glauben, in dieser Zahl, in dieser Kombination, können diese Tatsachen gegen einen Unbescholtenen nicht zusammen kommen. Das kann eben kein Zufall mehr sein. Auch wenn man diese Tatsachen jeweils anders interpretieren könnte."
Und von diesem Denkergebnis ausgehend, werden dann die Beweise eingesammelt, die zum Schluss die Begründung ausmachen. Und das ist dann halt ein Kunstwerk.

Rechtlich ist das möglich und zulässig. Dafür gibt es auch schwerwiegende Gründe. Und meist ist das auch kein Problem, nur eben in diesen relativ wenigen Fällen, wo man es vielleicht zu weit getrieben hat. Wo es gar kein Indiz gibt, das nicht bewertungsfrei wäre. Denn dann ist es völlig normal, dass nicht nur Verurteilte, sondern auch Angehörige der Opfer, sogar Ermittlungsbeteiligte wie Polizisten und Staatsanwälte kommen und sagen: Wir sehen das nicht so.

Dann waren vielleicht die Richter überzeugt. Aber das Urteil überzeugt nicht.
Danke für diese objektive Betrachtungsweise subjektiver Sichtweisen. Sehr schön geschrieben.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.02.2021 um 19:18
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Das Zeugnisverweigerungsrecht gibt es aus vielen sehr guten Gründen. Eine Familie soll nicht dadurch belastet werden, dass der eine gegen den anderen aussagen muss. Der Wert der Sollidargemeinschaft "Familie" wird als höher angesehen, als die Pflicht, als Zeuge zur Aufklärung einer Straftat beizutragen.

Ich kann nur für meine Person sprechen: Müsste ich als Kind als Zeuge in einem Strafverfahren eines Familienmitglieds aussagen, dann entweder weil ich a) von seiner Unschuld überzeugt bin (und sofern für einen Freispruch kämpfe) oder b) weil ich das Familienmitglied nicht mag und mir die Aufklärung des Verbrechens wichtiger ist, als die Freiheit des Familienangehörigen.

Würdest Du "gegen" Deinen Vater/ Deine Mutter aussagen?
Das was Du schreibst ist schon nachvollziehbar.

Stammen diese Erkenntnisse aus einer Zeugenvernehmung mit Belehrung vor Gericht oder die Polizei oder beides oder aus einer „losen Befragung mit informatorischen Charakter“?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.02.2021 um 19:20
Gibt es noch Asservate, an denen man DNA nachweisen kann?


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Ram13 ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.02.2021 um 19:27
Zitat von FaktenfinderFaktenfinder schrieb:Stammen diese Erkenntnisse aus einer Zeugenvernehmung mit Belehrung vor Gericht oder die Polizei oder beides oder aus einer „losen Befragung mit informatorischen Charakter“?
Das meinte ich vorhin: Muss ich das Urteil hier vorlesen? Ich habe doch sogar die Seite angegeben.

Die Zeugenaussage erfolgte vor Gericht.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.02.2021 um 19:27
Hast Du wirklich das Urteil gelesen?
M.M. Ist es schlüssig, isbn. im Vergleich zu den Einlassungen des Bruders M.H.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.02.2021 um 19:29
@Ram13

Da Du wuieder aus der Versenkung aufgetaucht bist und Dich in Nebensächlichkeiten verlierst, mal noch eine Erinnerung/Richtigstellung:
Zitat von Ram13Ram13 schrieb am 10.02.2021:Du lässt dich leider von den Beahauptungen täuschen, die hier immer wieder unnötig diskutiert werden.

Lies das Gutachten des LKA. Es ist verständlich (und im Gegensatz zur sog. Gegendarstellung) sachlich und neutral geschrieben. Im Gutachten wird davon ausgegangen (und es wird begründet), dass die B3-Tonfolge mit dem TK über ein Kabel von einem Radio aufgenommen wurde (im Gutachten wird erklärt, warum davon auszugehen ist). Anschließend wurde (nachdem die Tonfolge mittels TK geschnitten wurde), die Tonfolge über die Lautsprecher des TK abgespielt und mittels des internen Mikro eines mobilen Kassettenrecorders oder eines Diktiergerätes aufgenommen.
Wenn jemand neu ist kommt er natürlich erst mal mit der direkten Überspielung. Das ist ganz normal und hier behauptet auch niemand, der schon länger dabei ist, dass das Jingle direkt per Kabel überspielt wurde. Die Gegendarstellung von @robernd setzt sich mit dieser akustischen Überspielung sehr ausführlich auseinander.

ich warte übrigens immer noch auf einen Nachweis von Dir, dass da Gutachten vollständig ist. Wenn Du soviel von dem Gutachten hälst, wie Du in diesem Beitrag behauptest, müsste der Nachweis der Vollständigkeit Dir sicher gelingen.

Beitrag von 245HCT74 (Seite 523)
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Die Feststellungen zur der Zeugenaussage der Tochter finden sich auf Seite 182 des Urteils.
Ja, das geblubere des Urteils kenne ich und darauf habe ich mich im letzten Beitrag auch bezogen
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Bei Sichtung der in der Kiste gefundenen Literatur wurde der Tochter klar, dass es sich um ihr bekannte Comics und Heftchen handelte, die allesamt damals im Hause Mazurek zu finden waren und teilweise auch von ihr gelesen wurden. In dem Moment musste ich auch klar geworden sein, dass wenn sie dies wahrheitsgemäß dem Gericht mitteilt, sie ihren Vater erheblich belastet. Ich finde es schon erstaunlich, dass sie sich überhaupt bereit erklärt hat, als Zeugin auszusagen.
Das wäre in meinen Augen nur belastend, wenn die Literatur, welche sich ursprünglich im Besitz von M befand, wirklich in der Kiste vorgefunden wäre. Sie wurde aber neu gekauft. Das das Gericht und auch Du wieder ein solches Bohei daraus macht ist wieder bezeichnend.
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Würdest Du "gegen" Deinen Vater/ Deine Mutter aussagen?
Das gibt nur Auskunft über das Verhältnis zwischen Vater und Tochter. Und das ist auch recht bekannt, dass die Kinder unter M nichts zu lachen hatten. Es gibt schwerwiegendere Familienzwiste. Da schrecken manchmal Töchter vor anonymen Anzeigen nicht zurück.

Und möglicherweise hat auch die öffentliche Reklame der StA mit dem TK248 selbst eine n Eindruck bei der Tochter hinterlassen, dass sie es für möglich hielt. Es ist eben nicht zu fassen, dass die StA Augsburg so extrem schlecht gearbeitet hat und das Gutachten nicht auf Vollständigkeit untersucht hat und dann in dieser Art die Webetrommel gerührt hat. So etwas beeinflusst nicht nur Zeugen, welche etwas über das TK248 aussagen sollen, sondern auaćh alle andern, unfassbar!

Eigentlich sollte jeder, der etwas von Zeugenbeeinflussung versteht an das Hirn fassen vor einer solch fehlenden Professionalität.


Wie gesagt, ich warte schon lange auf einen Nachweis der Vollständigkeit des Gutachtens von Dir, Du versuchst Dich hier nur noch mit Nebensächlichkeiten, bisschen wenig oder?. Wie gesagt, ohne TK248 hätte es laut dem Vorgesetzten möglicherweise erst gar kein Verfahren gegeben und die Reklame der StA wird sicher Zeugen beeinflusst haben.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.02.2021 um 19:47
Zitat von 245HCT74245HCT74 schrieb:Es ist eben nicht zu fassen, dass die StA Augsburg so extrem schlecht gearbeitet hat und das Gutachten nicht auf Vollständigkeit untersucht hat und dann in dieser Art die Webetrommel gerührt hat. So etwas beeinflusst nicht nur Zeugen, welche etwas über das TK248 aussagen sollen, sondern auaćh alle andern, unfassbar!

Eigentlich sollte jeder, der etwas von Zeugenbeeinflussung versteht an das Hirn fassen vor einer solch fehlenden Professionalität.
Jetzt wird es lustig.So gesehen müsste es ja schon Zeugenbeeinflussung sein, wenn überhaupt Anklage gegen jemanden erhoben wird. Denn das macht die StA bekanntlich nur, wenn sie von einer gewissen Verurteilungswahrscheinlichkeit ausgeht. Oder wenn die StA in spektakulären Fällen Pressemitteilungen herausgibt oder eine Pressekonferenz abhält

Und besteht schon die Gefahr der Zeugenbeeinflussung, wenn ein Verteidiger sich interviewen lässt und dabei öffentlich die Unschuld seines Mandanten betont?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.02.2021 um 19:54
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Würdest Du "gegen" Deinen Vater/ Deine Mutter aussagen?
Ich finde keine Antwort darauf, aber ich verstehe, was du meinst.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.02.2021 um 20:10
Zitat von 245HCT74245HCT74 schrieb:Das wäre in meinen Augen nur belastend, wenn die Literatur, welche sich ursprünglich im Besitz von M befand, wirklich in der Kiste vorgefunden wäre. Sie wurde aber neu gekauft.
Herrschaftszeiten, die Literatur wurde NICHT neu gekauft. Wurde doch gerade eben erklärt. Die Hefte haben verschiedene Nummern, die Tochter hat die Literatur erkannt. Sie hat sie also schon vorher gesehen, zum Teil selber gelesen, zum Teil erklärte sie, das sei Lektüre des Stiefbruders.
Zitat von 245HCT74245HCT74 schrieb:Ja, das geblubere des Urteils kenne ich
Anscheinend nicht, sonst wüsstest du, dass das Zeug nicht neu war.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.02.2021 um 20:34
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Bei Sichtung der in der Kiste gefundenen Literatur wurde der Tochter klar, dass es sich um ihr bekannte Comics und Heftchen handelte, die allesamt damals im Hause Mazurek zu finden waren und teilweise auch von ihr gelesen wurden
Diese Angaben lassen zwei Schlüsse zu:
1. Sie hat die Hefte als exakt die Hefte erkannt, die sich vorher bei ihr Zuhause befunden haben. Das konnte sie erkennen an bestimmten Merkmalen, die nur die Hefte aus dem Hause Mazurek aufwiesen zb Gekritzel oder Bemalungen, eine bestimmte Art von Eselsohren, irgendwas was es nur im Hause Mazurek gab und diese Hefte einzigartig machte. Genau von dieser Einzigartigkeit der Wiedererkennung ist aber gar nicht die Rede.
2. Sie hat die Hefte erkannt, weil sie diese Art Hefte selber las und diese Zuhause rumlagen, wie es bei Millionen anderer auch war. Eine pauschale Aussage ala "ja ich kenne und lese Donald Duck Hefte, aber ich kann nicht sagen, dass dieses spezielle Heft von mir gelesen wurde und in unserem Haushalt lag".

Insofern halte ich diese Aussage auch wieder für frei interpretierbar. Man kann es eben so oder so deuten. Es wäre eben Aufgabe des Gerichts oder der Ermittlungsbehörden gewesen nachzufragen, ob sie die Hefte klar als die im Hause mazureks vorhandenen erkennt und woran genau.anscheinend hat die pauschale Aussage als Beweis für mazureks schuld aber gereicht. Ob sich die Tochter darüber im Klaren war, was das heisst, ist auch offen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.02.2021 um 20:52
Wenn man die Augen ganz fest zumacht und entschlossen ist, sich von bestimmten Umständen nicht, aber auch gar nicht ablenken zu lassen, gelingt es natürlich Mazurek als Täter auszuschließen. Man muss halt folgendes machen:

- Motiv totschweigen
- Handwerkliche Fähigkeiten herunterspielen („So ne Kiste bauen kann jeder unbegabte Gymnasiast mit etwas Werkunterrich“)
- plötzliches Polizeifunkabhören ab 16.9. in der Werkstatt totschweigen
- sagen, dass alle Zeugen, die Mazurek Belastendes aussagten, vom LKA-TK-Gutachten oder von sonstwas so furchtbar beeinflusst waren, dass sie sich reihenweise irrten, gilt insbesondere für die beiden Zeugen, die bei Mazurek um die Tatzeit ein Spulentonbandgerät, vermutlich sogar ein TK 248, sahen
- nicht bewiesenen Erwerb des TK 2007 in Beverungen totschweigen
- Besitz eines Spulentonbandgerätes in Kappeln an der Schlei (Urteil S. 248) totschweigen
- Laken aus der Halle, zu der Mazurek und Pfaffinger Zugang hatten und das beim Rohrsystem der Kiste verwendet wurde, totschweigen
-sagen, dass Pfaffinger sich um die letzten Gehirnzellen gesoffen und nichts als Blödsinn erzählt hat
- Mazureks Fernglas an der Entführungsstelle totschweigen
- Mazureks konstruiertes und dann geplatztes Alibi totschweigen
- Mazureks Leugnen, die Bild am Sonntag, aus der Teile der Erpresserbriefe stammen, im Haus gehabt und gelesen zu haben, totschweigen
- Mazureks und Pfaffingers Leugnen, einander näher gekannt zu haben, totschweigen
- die Aussage von Mazureks Tochter, das die Lektüre in der Kiste im Haushalt von Mezurek vorkam, negieren, stattdessen ohne Beleg mal eben so erklären, die Lektüre sei neu gekauft gewesen
- sagen, dass Mazurek Ursula niemals entführt hätte, weil er wusste, dass die Herrmanns das Lösegeld nicht aufbringen können, obwohl Mazurek selber sagte, dass Staat oder Kirche das Lösegeld schon aufbringen würden.

Wenn man noch ein bisschen mehr totschweigt bzw. sich zurechtbiegt und dann noch Ursula als Zufallsopfer hinstellt - heureka, schwupps ist Mazurek aber so was von unschuldig.....


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Ram13 ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.02.2021 um 20:53
Zitat von 245HCT74245HCT74 schrieb:Die Gegendarstellung von @robernd setzt sich mit dieser akustischen Überspielung sehr ausführlich auseinander.
Die sog. Gegendarstellung ist tendenziös und unsachlich geschrieben. Sie unterstellt dem Gutachten des LKA Annahmen, die dort gar nicht gemacht wurden. Insofern sei mir gestattet, mal so gar nichts von @robernds laienhafter Gegendarstellung zu halten. Selbst im Zivilprozess (einem Parteienprozess) wurde es als Beweismittel nicht anerkannt und @robernd (ausweislich seiner eigenen Darstellung) mehrmals vom Gericht ob seiner unsachlichen Fragestellungen ermahnt.
Zitat von 245HCT74245HCT74 schrieb:Ja, das geblubere des Urteils kenne ich
Zitat von 245HCT74245HCT74 schrieb:Das das Gericht und auch Du wieder ein solches Bohei daraus macht
Ja, was ist davon nun zu halten? Sagt das etwas über die Qualität des Urteils aus, oder vielleicht mehr über Deine Einstellung zu einem rechtsstaatlich legitimierten Gericht?
Zitat von 245HCT74245HCT74 schrieb:Eigentlich sollte jeder, der etwas von Zeugenbeeinflussung versteht an das Hirn fassen vor einer solch fehlenden Professionalität.
Es steht ja jedem frei zu glauben, mehr über Zeugenbeeinflussung zu wissen, als erfahrene Strafrichter. Muss man aber auch nicht ernst nehmen.
Zitat von 245HCT74245HCT74 schrieb:Wie gesagt, ich warte schon lange auf einen Nachweis der Vollständigkeit des Gutachtens von Dir, Du versuchst Dich hier nur noch mit Nebensächlichkeiten, bisschen wenig oder?
Dir geht es um die unendlich vielen denkbaren Positionen des Mikros bei der Überspielung, oder?

Entschuldige bitte, dass ich auf Deinen Hinweis auf "Unvollständigkeit" immer noch nicht reagiert habe. Das liegt daran, dass ich den Vorwurf für Unsinn halte. Im Gutachten wird dargelegt, wie die Vergleichsaufnahme zustande kam (mittig vor den Lautsprechern). Bereits bei dieser Position ergab sich das Bild, dass der fünfte Ton leiser ist, als die anderen Töne. @robernd musste bei seiner "Gegendarstellung" das Mikro weit nach rechts platzieren, um ein ähnliches(!) Bild mit seinem nicht näher beschriebenen TK248 zu bekommen. Gleichwohl war in seiner Versuchsanordnung der fünfte Ton nicht leiser, sondern wurde in etwa (und allenfalls) gleich laut, wie die anderen Töne. Ich finde das nicht überzeugend. Insofern halte ich auch Deinen darauf bezogenen Einwand nicht für überzeugend.

Ich halte auch die Annahme für wenig überzeugend (sodenn man es denn annehmen wollte), dass die Überspielung auf ein Diktiergerät oder einen Kassettenrekorder irgndwo weit weg von den Lautsprechern erfolgt sei.
Zitat von 245HCT74245HCT74 schrieb:Wie gesagt, ohne TK248 hätte es laut dem Vorgesetzten möglicherweise erst gar kein Verfahren gegeben
Kannst Du mir bitte sagen, wie, warum und wann das TK248 von der StA sichergestellt wurde? Vielleicht kommst Du selbst darauf, welche Rolle das TK248 gespielt hat, als man das Haus von Mazurek durchsucht hat.
Zitat von max63max63 schrieb:Ich finde keine Antwort darauf, aber ich verstehe, was du meinst.
Man muss darauf (also auf meine Frage) keine Antwort finden. Eine solche lässt sich erst finden, wenn man sich tatsächlich in einer solchen Situation befindet, wie die Tochter von Mazurek. Zur Motivation der Tochter, lässt sich das Gericht im Urteil (selbstverständlich) nicht aus, weil die Motivation keinen Beweiswert hat. Ich hingegen darf mutmaßen: Der Tochter tat das Schicksal von Ursula auch Jahrzente später noch sehr leid. Und ich glaube, dass sie eine Ahnung hatte, dass ihr Vater etwas mit dem Verbrechen zu tun gehabt hat. Am Ende wollte sie aber nicht gegen ihren Vater aussagen, sondern zur Aufklärung des Verbrechens beitragen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.02.2021 um 20:54
Zitat von AndanteAndante schrieb:Jetzt wird es lustig.So gesehen müsste es ja schon Zeugenbeeinflussung sein, wenn überhaupt Anklage gegen jemanden erhoben wird. Denn das macht die StA bekanntlich nur, wenn sie von einer gewissen Verurteilungswahrscheinlichkeit ausgeht. Oder wenn die StA in spektakulären Fällen Pressemitteilungen herausgibt oder eine Pressekonferenz abhält
Lustig bist Du, wenn Du solch geringe Ansprüche an die StA stellst, ehe sie öffentliche Behauptungen aufstellt. Ich erwarte, dass die StA solche Gutachten schlicht und einfach VORHER VERNÜNFTIG überprüft, ehe sie da so tut, als objektive Beweise vorliegen würden. Das ist definitiv ein vollkommen extremes unprofessionelles verhalten der StA.

Schlechter geht es nimmer, wenn sie ein Gutachten nicht mal nach unvollständigen WENN-Konstruktionen überprüft. Solche WENN-Konstruktionen können selbst Kinder überprüfen. Welche Qualität liefert sie, wenn es um weitaus schwierigere Fragen geht.


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18.02.2021 um 20:54
Zitat von AndanteAndante schrieb:Herrschaftszeiten, die Literatur wurde NICHT neu gekauft.
Welcher Seite des Urteils kann ich das entnehmen?

Das steht weder auf Seite 31 noch auf Seite 182.

Dort heißt es:
Dies steht zur Überzeugung der Kammer fest aufgrund der glaubhaften Angaben der Zeugin der Tochter des Angeklagten, die im Rahmen einer Inaugenscheinnahme des in der Kiste befindlichen Lesestoffs erklärte, dass es solche Bücher in ihrem Haushalt gegeben habe und ihr schon „alles irgendwie bekannt“ vorkomme. Die Zeugin ...trug vor, dass sie in ihrer Kindheit fast ausschließlich nur Comics gelesen habe. Zu dem ihr aus dem Kisteninhalt vorgelegten Heft „Clever und Smart'' erklärte sie, dieses mit Sicherheit selbst gelesen zu haben. Von den Donald-Duck-Heftchen hätten sie sich immer die neueste Ausgabe beim Kiosk in Eching oder beim Edeka geholt. Auch das Buch ,Am Marterpfahl der Irokesen“ komme ihr bekannt vor, so etwas habe ihr Stiefbruder gelesen. Es habe in ihrem Haushalt auch solche Romane und Western gegeben, wie sie in der Kiste enthalten gewesen seien.
Quelle: Urteil, S. 182.
Zitat von Spekulatius666Spekulatius666 schrieb:Insofern halte ich diese Aussage auch wieder für frei interpretierbar.
In der Tat. Ein belastendes Indiz ist die Aussage natürlich trotzdem. Wie sehr kann nur der entscheiden, der die Tochter als Zeugin vernommen hat.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.02.2021 um 20:55
WMs Tochter hat bestätigt, dass sie und ihr Stiefbruder einzelne Titel aus dieser Sammlung ebenfalls gelesen haben. Sie hat nicht gesagt, dass es ihre eigenen Bücher waren.

Ich gehe ohnehin davon aus, dass die Kiste und alles enthaltene Material seitens der Täter abgeschrieben war. Nach der Lösegeldübergabe (oder was auch immer da geplant war) hätte man den Standort der Kiste bekannt gegeben.

Daher wurden die Bücher, die Verpflegung und das Baumaterial unauffällig beschafft, da hat keiner sieben Riegel auf einmal gekauft.

Es wäre auch ein Leichtes gewesen, die Sachen aus der Kiste zu entfernen. Das hat man nicht getan, also stammten die Bücher bestimmt nicht aus dem Haushalt einer der Täter.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.02.2021 um 20:56
Zitat von monstramonstra schrieb:In der Tat. Ein belastendes Indiz ist die Aussage natürlich trotzdem. Wie sehr kann nur der entscheiden, der die Tochter als Zeugin vernommen hat.
Das bezweifel ich, denn selbst diese ist durch den blöden Zirkus der StA bzgl. des TK248 beeinflusst worden. Richter sind auch keine Hellseher!


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Ram13 ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.02.2021 um 21:06
Zitat von AndanteAndante schrieb:heureka, schwupps ist Mazurek aber so was von unschuldig....
Nicht nur unschuldig! Sondern ein ganz großer Pechvogel, der dem Belastungseifer diverser Ermittlungsbeamter und Staatsanwälte zum Opfer viel, dessen Verteidiger zu blöd waren, ihn zu verteidigen und der sich einem Gericht gegenübersah, das von Zeugenaussagen und Zeugenbeeinflussung weniger Ahnung hatte, als z.B. @245HCT74.

Im Leben nichts auf die Kette bekommen, etliche unbezahlte Schulden gemacht, keinen Rückhalt bei den eigenen und den Stiefkindern und dann noch das!

Aber: Hier im Forum wird seine Reputation wieder hergestellt.

Ich hoffe, er ist für diese gemachte Arbeit wenigstens dankbar.

Wenn er es denn wäre, äußert er sie leider nicht in den Dokus oder Podcasts.

Etwas undankbar ist er schon, oder?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.02.2021 um 21:12
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Nicht nur unschuldig! Sondern ein ganz großer Pechvogel, der dem Belastungseifer diverser Ermittlungsbeamter und Staatsanwälte zum Opfer viel, dessen Verteidiger zu blöd waren, ihn zu verteidigen und der sich einem Gericht gegenübersah, das von Zeugenaussagen und Zeugenbeeinflussung weniger Ahnung hatte, als z.B. @245HCT74.
Eh Du persönlich wirst, ich warte immer noch auf einen Nachweis der Vollständigkeit des Gutachtens. Also nun komm mal endlich rüber damit!

Wie gesagt, wenn Du das nicht schaffst, bestätigt das mir die extrem schlechte Arbeit der StA UND des Gerichts zumindest in diesem Punkt. Wie gesagt, Kinder können das meist besser.

Die sehe ich jedenfalls in vielen anderen Punkten - gerade den sogenannten Säulen des Urteils - ebenfalls.


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Ram13 ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.02.2021 um 21:12
Zitat von monstramonstra schrieb:Wie sehr kann nur der entscheiden, der die Tochter als Zeugin vernommen hat.
Kurze Info: Es war die große Strafkammer des LG Augsburg: Drei Berufsrichter, zwei Schöffen. Dazu zwei Staatsanwälte und weitere fünf Rechtsanwälte, plus zwei Angeklagte, plus Nebenkläger konnten sie ebenfalls als Zeugin vernehmen.

So eine Konstellation bekommen wir hier im Forum nicht hin.


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18.02.2021 um 21:13
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Etwas undankbar ist er schon, oder?
Wenn man auf dank angewiesen ist...ich persönlich nicht. Der Mensch Mazurek ist mir völlig gleichgültig, ich erwarte gar nichts, nicht Mal irgendeine Art Reaktion.

Ich Frage mich, ob du und deine Clique eigentlich Dankbarkeit vom Gericht erwarten könnt bei eurem Einsatz. Wenn nicht, wäre das echt undankbar.


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