Ich habe jetzt nicht den ganzen Thread gelesen, allerdings möchte ich einfach mal den Fall aus der anderen Richtung aufrollen, da mit persönlich erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Verurteilung gekommen sind und ich daher fast zu 100 Prozent davon ausgehe, dass der wahre Täter noch auf freiem Fuß ist.
Der Prozess an sich ist für mich schon eine Darstellung juristischer Inkompetenz, vor allem wenn man den grade laufenden Prozess des Bruders gegen den vermeintlichen Täter betrachtet.
1. Das Geständnis des angeblichen Mittäters P. erwies sich als völlig haltlos, da in der gegenwärtigen Verhandlung der beteiligte Beamte bereits ausgesagt hatte, dass es sich lediglich um ein von P. verfasstes Gedächtnisprotokoll handeln solle, welches erst
zwei Monate nach der Festnahme entstanden sein soll. Dabei stellt sich schnell heraus, dass es ein echtes Geständnis mit Unterschrift nie gab, das Gericht die Aussagen des Beamten aber so wertete, als wenn diese der Weisheit letzter Schluss wären. Die Anfertigung des Protokolls ging wohl auf den Druck des damaligen Leiters der Sonderkommission zurück, der dringend Ergebnisse forderte.P. wies durch diesen Umstand sogar darauf hin, dass das ganze Protokoll seine Erfindung sei, wobei er diese nur mit mehr Details ausgeschmückt hätte.
Auch das angebliche Täterwissen stammte demnach aus einem Polizeibericht, der bereits 1981 an die Presse gegeben wurde - ausreichend Zeit also, damit P. die Informationen aus diesem entnehmen konnte. Der am 23. November vernommene Beamte wies ausdrücklich darauf hin, dass er P. für einen psychopathischen Alkoholiker hielt, dem man kein Wort glauben könnte. Allerdings ist es grade dieses Geständnis, dass Werner M. bis heute schwer belastet, obwohl es Aufgrund der Umstände niemals als Beweismittel hätte zugelassen werden dürfen.
2. Das Gutachten über den Tonträger und das verwendete Grundig Modell TK 248 ist inzwischen mehrfach angegriffen worden und war bereits zum Zeitpunkt der Verwendung als Beweis vor Gericht, nicht als solcher zulässig. Selbst im bestehenden Wiki-Artikel wird darauf hingewiesen, dass das Gutachten einige technische Details nicht berücksichtigte. Schon aus diesem Grund kann es nicht ernst genommen werden.
In diesem Zusammenhang sollte erwähnt werden, dass niemals überprüft wurde, welchen Einfluss die damals verwendete Telefonleitung auf den Klang hatte. Schließlich handelte es sich um einfache Kupferleitungen, die nicht wie heute durch digitale Technik in der Sprachqualität aufgewertet wurden.
Das Grundig Modell TK 248 wiegt fast 13 Kilo, ein Gewicht das nicht so einfach mit sich herumzuschleppen ist und was in einer öffentlichen Telefonzelle mit Sicherheit für Aufmerksamkeit gesorgt hätte.
Einen genaueren Einblick in die technischen Eigenschaften kann man sich hier:
http://www.tonbandmuseum.info/einblick-grundig-tk248.html (Archiv-Version vom 06.07.2018)und hier
http://www.hifi-wiki.de/index.php/Grundig_TK_248verschaffen.
Da kommt ein handliches Gerät schon in eher in Frage, wobei aufgrund der verwendeten Teile die erwähnten Störungen bei einer Unzahl an Geräten die damals verkauft wurden, hätten auftreten können. Somit ist die Fixierung auf genau dieses Modell bereits ein absoluter Fehler. Selbst die Behauptung, dass unzählige hunderte Geräte getestet wurden lässt sich nicht halten, da bei einer Überspielung auf ein kleineres Gerät wesentlich Probleme auftreten, die auch bei jedem anderen Gerät zu den entsprechenden Eigenheiten führen können. Hier kommt es in Abhängigkeit zu den verwendeten Geräten immer zu Inkonsistenzen, da anderes als bei heutigen digitalen Medien, ein analoges Tonband bei jeder Aufzeichnung andere Muster aufweist. Bereits der zweite Versuch nach wenigen Minuten kann schon andere Klangmuster verursachen. Ein Umstand, der damals auch nicht berücksichtigt wurde.
Die einzige Verbindung - außer der Tatsache, dass das Gerät beim ihm gefunden wurde - besteht darin, dass Werner M. damals ein Elektronikfachgeschäft besessen haben soll. Dabei vermuteten die Ermittler damals nur, dass Werner M. hoch verschuldet war, ein konkreter Beweis konnte nie gefunden werden. Lediglich dieser Umstand der Annahme einer Verschuldung führte dazu, dass er überhaupt in den näheren Täterkreis einbezogen wurde, da auch die damaligen Alibis bestätigen, dass er nicht an der Tat beteiligt sein konnte. Diese wurden im Übrigen niemals entkräftet, sondern später einfach nur vom Gericht übergangen.
Die Argumentationsbasis: "Er hatte ein Elektronikfachgeschäft und 27 Jahre später haben wir ein Tonbandgerät gefunden krankt allein schon daran, dass mittels dieser Beweiskette so gut wie jeder als Täter in jedem Fall in Verdacht gebracht werden kann. Demnach müsste sogar ich mit einem Fall aus meiner Heimatstadt in Verbindung stehen, weil ich damals einen An- und Verkauf besaß, der die bei einer Tat verwendeten Seile - zum Glück nicht mit Todesfolge - auch verkaufte. Zumindest hätte ich Zugang zu diesen gehabt. 20 Jahre später findet man diese nun bei mir und die logische Schlussfolgerung nach einem Materialgutachten ist: Die Fasern und wesentliche Eigenschaften stimmen überein, dass ist unser Täter, denn die Seile stammen aus der gleichen Produktionslinie, wurden aber ansonsten auch 100.00 Mal verkauft. An dieser Stelle kann jedes beliebige Beispiel eingefügt werden, dass genauso gelagert ist.
Meine Schlussfolgerung zu dem Ganzen ist, dass die Verjährungsfrist sich dem Ende nährte und man unbedingt einen Täter präsentieren wollte. Da sucht man sich einfach jemanden der schon einmal unter Verdacht stand und konstruierte den Fall um ihn herum, damit alles schön passend ist. Schließlich geht es um ein kleines Mädchen, wobei die emotionalen Reaktionen von Beamten auch durchaus verständlich sind.
3. Des Weiteren gibt es immer noch die ungeklärte DNA-Spur, die sowohl an einer Schraube in der Kiste , als im Fall Böhringer einen Knauf in der Küche und an einem Glas gefunden wurde. Hier hat sich mittlerweile bestätigt, dass es sich um keine Verunreinigung durch einen Ermittler der Spurensicherung gehandelt haben kann.
Der Journalist Gunther Scholz arbeitet das Ganze, auch in Mitwirkung mit den vermeintlichen Tätern, in dieser meiner Meinung nach, hervorragenden Doku auf:
https://www.zdf.de/dokumentation/37-grad/ich-war-es-nicht-zwei-urteile-und-viele-zweifel-100.html (Archiv-Version vom 24.03.2018) Unterm strich steht für mich fest, hier sitzen zwei Unschuldige im Gefängnis, da einfach ein Täter her musste. In beiden Fällen handelt es sich um reine Indizien-Prozesse, in welcher die Zuständigen Richter nur eine schnelle Verurteilung erzielen wollten, weil es zum einen um ein Kind (verständlich) und um eine sehr grausame Tat (auch verständliche Reaktion seitens der Richter und Beteiligten) geht. Juristisch gesehen ist dies aber ein Schlag in die Tonne, weil der Wahre Täter immer noch auf freiem Fuß ist.
Link zum Wiki-Artikel:
(Besonders empfehlenswert der Abschnitt über das Zivilverfahren - dort wird einiges klargestellt)
Wikipedia: Entführung von Ursula HerrmannHier eine Gegendarstellung zum Gutachten des LKA Bayern:
https://www.radonmaster.de/werner-mazurek/zum_grundig-tk248/index.html