@2r2n Herzlich willkommen hier im Forum. Ich glaube es ist ein großer Schritt, sich hier Teilnehmer zu werden um quasi Rede und Antwort zu stehen, weil das auch immer sehr aufwühlend ist, vielen Dank.
Auf der anderen Seite dürfte es auch sehr schwierig sein mit der Ungewissheit zu leben, wenn man begründete Zweifel hat, dass einem das Gericht eine ausreichende Antwort gegeben hat.
Ich persönlich kann das Tonbandgutachten relativ gut beurteilen, weil ich Elektrotechnik-Ingenieur bin und selber Jahrzehnte Tonbandgeräte genutzt und auch bei einem Defekt selber repariert hatte. Aus meiner Sicht lässt das Gutachten viel zu viele Fragen offen und ich glaube ein wirklich verlässliches Gutachten lässt sich nach eine solche langen Zeit und mit den wenig bekannten Kriterien nicht wirklich erstellen. Dem Gutachten ist zu entnehmen, dass man zwar von Ebay sich solche Geräte beschafft hat, aber dieser nicht wirklich zum Vergleich herangezogen werden konnten, weil sie in einem zu schlechten Zustand waren. Ebay dürfte bei diesen Dingen auch eine schlechte Quelle sein, da werden eher Dinge vom Dachboden einer Erbschaft verscherbelt, die nicht wirklich über die Zeit vernünftig erhalten wurden. Da muss man dann erst sehr viel Arbeit reinstecken, manchmal ist das dann auch nicht mehr sinnvoll. Dahingehend findet man heute im Internet Seiten von Liebhabern, die diese Geräte gehegt und gepflegt haben. Vielleicht hatte M nur das Pech, eine Maschine zu besitzen, bei der solche Untersuchungen überhaupt nur möglich waren. Wie er an dieses gekommen ist, ist aber eine der ungeklärten Fragen und aktuell auch eine belastende. Ob er diese schon damals besessen hat und man hat sie nur bei den früheren Hausdurchsuchungen übersehen, niemand weiß es.
Ich persönlich glaube jedenfalls, dass die vier Geräusche, die bei dem Drücken der Pause-Taste entstehen, allenfalls nur ein Merkmal dieser Familie sind und u.U. damit zusammenhängt, dass es sich um ein Einmotoren-Laufwerk handelt, da bei denen beim Drücken der Pausetaste viele einzelne Vorgänge ablaufen müssen. Dass es nur ein Merkmal dieses einen Gerätes ist, kann ich mir nicht vorstellen.
Ich persönlich kann mir auch nicht vorstellen, dass M auf eine solch laienhafte Methode zurückgegriffen hätte, die der akustischen Überspielung, das passt einfach nicht zusammen.
Aus meiner Sicht sollte man daher das Gutachten des Bandgerätes aus dem Focus nehmen und die anderen Punkte betrachten, die sich nach der langen Zeit geändert haben sollen.
Da ist zum einen die nicht wirklich geklärte Herkunft des Gerätes. Ich persönlich kann das nicht beurteilen, wie sicher man sein kann, dass es nicht doch auf dem Flohmarkt verkauft wurde, das wirst Du sicherlich besser beurteilen können, weil Du sicherlich persönlich die Aussagen der Zeugen kennst.
Was sich aber auch geändert haben soll, ist die Frage des Alibis. Hier gibt es aus meiner Sicht keine wirklich greifbare Information. Es wäre aber ein wichtiger Punkt, da hier im Forum schon gemutmaßt wird, dass die Alibigeber u. U. zu den möglichen Komplizen gehören.
Daher wäre der Hintergrund dieses angeblich nicht mehr existierenden Alibis wichtig. Wie ist es dazu gekommen, dass es plötzlich obsolet geworden war. Man darf hier nicht vergessen, unsere Erinnerungen sind kein Film, sie verändern sich im Laufe der Zeit. Dadurch ist es eher normal, dass dann Zeugenaussagen nach einer so langen Zeit sich u.U. auch stärker widersprechen, obgleich die Aussagen eine wahre Grundlage besitzen. Für mich ist daher dieser Punkt sehr wichtig. Die Frage für mich ist, ob man ausschließen konnte, dass das Alibi nur durch die Länge der Zeit, die seitdem vergangen ist (wegen der möglichen Verfälschungen der Erinnerungen) obsolet wurde, sondern dass man ganz andere konkrete Hinweise für dessen mögliche Falschheit hatte?