Heidi71 schrieb:Dabei hast Du Dich mit der "Aufdeckung" vermeintlicher Widersprüche und der gewagten Schlussfolgerung, dass der Täter zwingend eine andere Vorlage als die dem LKA-Gutachten zugrunde liegende Vorlage vom BR verwendet haben müsse, m. E. sehr weit aus dem Fenster gelehnt.
Ich versuche gerne auf deine Befürchtung einzugehen.
Das LKA hat mit einer vom BR angelieferten Tonträgervorlage gearbeitet, die nicht über den Sender gegangen ist. Diese Vorlage war für den Täter also definitiv nicht zu haben. Der Täter hätte lediglich eine tatsächlich gesendete Vorlage erreichen können (von mir aus auch eine gesendete Version der Tonträgervorlage). Die Tonträgervorlage enthält einen einzigartigen Jingle, bei dem fehlen bei 3 von 4 Tönen praktisch alle geradzahligen Harmonischen. Ich habe inzwischen mehrere B3-Jingles aus der Zeit um 1980 gefunden bzw. erhalten (auch aus Richtung BR), die ohne Ausnahme jeweils alle Harmonischen enthalten, also auch die geradzahligen. Auch die Telefonmitschnitte enthalten alle Harmonischen.
Deshalb verdichte sich bei mir immer mehr die Vermutung, dass diese Tonträgervorlage des BR niemals gesendet wurde. Ja, das ist noch viel schlimmer als die Behauptung, dass der Täter lediglich eine andere Vorlage verwendet hätte. Nicht auszudenken, wenn ich damit Recht hätte. Aber keine Panik, das werde ich nie beweisen können. Einmal müsste man die besagte ja mal erwischen, zumal angeblich um die Zeit immer nur die gleiche Verkehrsfunkkennung verwendet wurde.
Heidi71 schrieb:Telefonsprechkapsel, Übertrager der Gabelschaltung in den Telefonen, Modulation auf die Trägerfrequenz, TF-Zwischenverstärker, Demodulation, Ankopplung an das Aufnahmegerät im Hause Herrmann
Du hast eine ganze Reihe von Übertragungselementen aufgezählt, die zusätzliche Obertöne erzeugen können. Für eine Übertragungsstrecke ist bezeichnend, dass sie genau eine resultierende (nichtlineare) Kennlinie hat. Die mag sich durchaus durch die Eigenschaften mehrerer Elemente ergeben. Insgesamt ist es aber nur eine. Ein System aus 100 Bauteilen hat auch nur eine Kennlinie, obwohl jedes der 100 Teile seine eigene hat.
Dir sollte bekannt sein, dass eine Kennlinie, die allein geradzahlige Harmonische erzeugt, quadratisch (parabelförmig) sein muss. Die Tonfolge enthält mehrere Töne, die sich im Anteil der Harmonischen unterscheiden (speziell der Telefonmitschnitt). Kannst du mir erklären, wie wir mit nur
einer Übertragungskennlinie
alle Töne so verändere, dass letztlich der Telefonmitschnitt herauskommt? Für die Angleichung jeden Tons brauchen wir nämlich eine andere maßgeschneiderte Kennlinie. Symmetrische Kennlinien (Polynome 3., 5. usw. Grades) produzieren allein ungeradzahlige Harmonische. Bei einem wilden Gemisch von Funktionen werden neben geradzahligen auch jede Menge ungeradzahlige Harmonische erzeugt, von denen aber bereits genügend viele vorhanden sind.
Heidi71 schrieb:Ich habe lediglich dargelegt, dass es für die wesentlichen Deiner aufgeführten Widersprüche im LKA-Gutachten logische und nachvollziehbare Erklärungen gibt.
Das hört sich so an, als ob du das LKA-Gutachten kennst. Ich hatte mal einen zaghaften aber vergeblichen Anlauf unternommen, es dir zukommen zu lassen. Aber offenbar hast du es anderswo herbekommen.
Ist dir übrigens aufgefallen, dass es im gesamten Gutachten die Begriffe Oberton, Telefon, Radio und Sender praktisch nicht gibt. Ebenso wenig kommen dort Signalveränderungen durch diese Komponenten vor. Die Ausführungen enden mit einer Tonbandkassette, die genau
einen B3-Jingle enthält, dessen Amplitudenverlauf dem Telefonmitschnitt ähnlich ist.
Dass der Täter in eine Telefonzelle spaziert, eine Zusammenstellung von zwei Jingles mit Schaltgeräuschen aus dem Hut zaubert und die an Herrmanns überträgt, darf sich der geneigte Leser nur denken. Die Möglichkeit, dass die Telefonübertragung den Inhalt des mühsam produzierten Jingles verändert, wird absolut ignoriert.
Gruß RoBernd