JosephConrad schrieb:Aber angenommen, es würde Herrn Mazurek gelingen durch Gegengutachten, neue Indizien, etc. am Ende freigesprochen zu werden.
Bei den vielen anzunehmenden Fehlern des LKA-Gutachtens hätte Werne M. eine gute Chance auf einen Freispruch.
Das Hauptproblem ist jedoch, dass speziell das beschlagnahmte Grundig Tonbandgerät in der Asservatenkammer schmort, und wahrscheinlich dort niemand ohne Gerichtsverfügung herankommt. Außerdem ließe sich die Behauptung nicht widerlegen, dass es sich dort nicht in den letzten 10 Jahren seit dem Gutachten verändert hätte. Es war jedoch nie wirklich ein Thema, dass es sich während der 25 Jahre nach der Tat und vor dem Gutachten verändert hätte. Hinzu kommt, das im Bayerischen LKA jede Menge unveröffentlichter Messergebnisse existieren, die sich ebenfalls einer unabhängigen Bewertung entziehen.
Es ist wie mit der Henne und dem Ei. Ohne Gerichtsbeschluss keine neue Bewertung. Ohne neue Bewertung fehlen gewichtige, (höchstwahrscheinlich) vorhandenen Fakten für eine Wiederaufnahme.
Wenn das fragliche Gerät verfügbar wäre, gäbe es selbstverständlich Eigenschaften, die sich auch heute noch objektiv prüfen ließen.
- Aus meiner Sicht am vielversprechendsten wäre der Sicherungslack des Wiedergabekopfes. Wenn es diese Sorte vor der Tat (bis 1981) noch nicht gegeben hätte, wäre das Gutachten vom Tisch.
- Ein zweiter Punkt wäre die angebliche schwäche des linken Frontlautsprechers. Aus meiner Sicht handelt es sich dabei um eine Fehlinterpretation aufgrund der Akustik des Arbeitsraums. Wenn unter professionellen Messbedingungen diese Schwäche nicht vorhanden wäre, hätten wir zumindest einen bewiesenen eklatanten Fehler im Gutachten.
- Die Schaltgeräusche des TK 248 wurden unter anderen Bedingungen analysiert als sie der Täter angeblich überspielt hat. Das war vor dem Zivilprozess nicht bekannt. Analyse: 50 cm Abstand von oben. Überspielen: 10 cm Abstand von vorne. Ich habe den Verdacht, dass die abgestrahlten Geräusche in beiden Fällen unterschiedlich sind. Damit werde ich mich demnächst beschäftigen. Sollte sich der Verdacht mit dem Vergleichsgerät bestätigen, wäre es nur ein zusätzlicher Mosaikstein, den zunächst niemand zu würdigen weiß.
Vor Gericht geht es prinzipiell bei technischen Problemstellungen nicht um technische Fakten, weil Richter die nicht einordnen können. Es geht darum, welcher Gutachter einen anderen gegebenenfalls als weniger glaubwürdig darstellen kann.