Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
09.08.2018 um 19:44SirMarvel schrieb:
Was wäre denn eigentlich, wenn nun ein anderer Täter gefunden würde? Wäre der Fall dann verjährt und würde nicht mehr verfolgt? Warum gibt es überhaupt eine "Verjährung" bei solch schlimmen Kriminalfällen
Der hier verhandelte Tatbestand verjährt nach 30 Jahren. Diese Frist wird nur dann unterbrochen und beginnt neu zu laufen wenn innerhalb ihres Zeitraumes gegen Verdächtige ermittelt wird. Hätten wir also jetzt völlig neue Verdächtige, gegen die bis 2011 keine Ermittlungshandlungen getätigt wurden nützt das nichts mehr. D.h. neue Ermittlungen sind unter EMmTF nicht mehr sinnvoll.
Anders sähe es bei Mord aus. Der verjährte in D ursprünglich nach 20 Jahren wurde aber wegen der NS-Verbrechen von der Verjährung ausgenommen. Das hat den - auch für uns relevanten Nebeneffekt - dass gegen Dritte weiter ermittelt werden kann.
2r2n schrieb:
Wir können @ErwinKöster nochmal fragen, wie er das sieht, aber ich denke der bedingte Vorsatz, den ich in meinem Brief beschrieben habe und den wir hier ja auch schon im Vorfeld diskutiert haben, wird von justiziabel denkenden Menschen so interpretiert, wie er besser in ihr Denksystem passt
Das Problem ist dass diese Abgrenzungen sehr schwierig zu treffen sind. Es gibt dazu die Judikatur des BGH, die dem Eventualvorsatz eher grösseren Spielraum einräumt; und es gibt dazu die berüchtigten Lehrmeinungen, die zT kritisch und restriktiv, zT zustimmend sind. Ich stelle euch gerne in den nächsten Tagen die wichtigsten Positionen zusammen.
Dass hier bedingter Vorsatz vorliegt ist natürlich erstmal meine Interpretation, nach logischen Gesichtspunkten. Sie ist auch grundsätzlich mit dem BGH im Einklang. Wenn nach Aussage des Gerichts bereits die Verbringung in ein unterirdisches Gefängnis nebst objektiv untauglicher Belüftung usw "nahe am Mord" war, dann müsste bei zusätzlicher unsachgemässer Verabreichung einer zu hohen Dosis Lachgas diese Schwelle überschritten sein. Ein derart hohes Mass an objektiver Sorgfaltverletzung zeigt ja eigentlich schon ein billigend in Kauf nehmen. Problem: Beweise.
@robernd
Das mit dem Schiff würde dann ja zeitlich passen.
Gruss EK
Was wäre denn eigentlich, wenn nun ein anderer Täter gefunden würde? Wäre der Fall dann verjährt und würde nicht mehr verfolgt? Warum gibt es überhaupt eine "Verjährung" bei solch schlimmen Kriminalfällen
Der hier verhandelte Tatbestand verjährt nach 30 Jahren. Diese Frist wird nur dann unterbrochen und beginnt neu zu laufen wenn innerhalb ihres Zeitraumes gegen Verdächtige ermittelt wird. Hätten wir also jetzt völlig neue Verdächtige, gegen die bis 2011 keine Ermittlungshandlungen getätigt wurden nützt das nichts mehr. D.h. neue Ermittlungen sind unter EMmTF nicht mehr sinnvoll.
Anders sähe es bei Mord aus. Der verjährte in D ursprünglich nach 20 Jahren wurde aber wegen der NS-Verbrechen von der Verjährung ausgenommen. Das hat den - auch für uns relevanten Nebeneffekt - dass gegen Dritte weiter ermittelt werden kann.
2r2n schrieb:
Wir können @ErwinKöster nochmal fragen, wie er das sieht, aber ich denke der bedingte Vorsatz, den ich in meinem Brief beschrieben habe und den wir hier ja auch schon im Vorfeld diskutiert haben, wird von justiziabel denkenden Menschen so interpretiert, wie er besser in ihr Denksystem passt
Das Problem ist dass diese Abgrenzungen sehr schwierig zu treffen sind. Es gibt dazu die Judikatur des BGH, die dem Eventualvorsatz eher grösseren Spielraum einräumt; und es gibt dazu die berüchtigten Lehrmeinungen, die zT kritisch und restriktiv, zT zustimmend sind. Ich stelle euch gerne in den nächsten Tagen die wichtigsten Positionen zusammen.
Dass hier bedingter Vorsatz vorliegt ist natürlich erstmal meine Interpretation, nach logischen Gesichtspunkten. Sie ist auch grundsätzlich mit dem BGH im Einklang. Wenn nach Aussage des Gerichts bereits die Verbringung in ein unterirdisches Gefängnis nebst objektiv untauglicher Belüftung usw "nahe am Mord" war, dann müsste bei zusätzlicher unsachgemässer Verabreichung einer zu hohen Dosis Lachgas diese Schwelle überschritten sein. Ein derart hohes Mass an objektiver Sorgfaltverletzung zeigt ja eigentlich schon ein billigend in Kauf nehmen. Problem: Beweise.
@robernd
Das mit dem Schiff würde dann ja zeitlich passen.
Gruss EK