EdgarH schrieb:Bzgl. HW: Das Fahrzeug am Tatabend in der Nähe des Tatorts, Faserspuren am Tatort (Hundehaar, Schafssfell), die zumindest eine Beteiligung nicht ausschliessen und die man zunächst einmal abklären müsste, Schweissausbrüche, die ggf. auf ein Schuldgefühl hinweisen, das Weggehen als man sich dem pot. Vergrabungsort nähert- all das sind keine Beweise, aber sehr ernstzunehmende Indizien, die ggf. zu Beweisen werden können
Wenn ich das beantworten darf,
- Der Parkplatz war vorne an der StS 2055. Würde ein Entführer wirklich sein Auto während der Tat so parken, dass es jeder sehen könnte? Außerdem stand das Fahrzeug am 16.9. abends wieder dort. W und Dr.M waren nach ihren Angaben ansitzen.
- bezüglich der Haare wurde von der Kammer eingewendet dass "ein nicht eingrenzbarer Kreis von Personen Kontakt mit der Kiste hatte." Insbesondere Journalisten und die Freiwillige Feuerwehr.
- zum Schafhaar ergab die Zeugeneinvernahme dass Ursula häufig Schafe am Nachbargrundstück gestreichelt hat. Das Haar könnte also auch von ihr sein.
- zu den Schweissausbrüchen wurde daran erinnert, dass diese Begehung 1982 stattfand, als HW noch kein offizieller Beschuldigter war, sondern als zuständiger Revierjäger vernommen wurde. Diese wurden mit dem Schock erklärt, den er angesichts der Nähe des Lochs zu seinem Hochstand bekam und seiner Alkoholabhängigkeit, da er sofort zum Wagen ging um seinen Flachmann auszufassen.
- die Angaben wann er am 15.9.81 im Revier war sind nicht eindeutig belegbar. Und auch nicht widerlegbar. W gab an frühmorgens einen Bock geschossen zu haben, deshalb hielt er einen weiteren Aufenthalt im Weingarten für ausgeschlossen. Die Abschussmeldung erledigte Dr.M., der konnte sich nicht mehr genau erinnern und machte verschiedene Angaben.
- von mehreren Zeugeneinvernahmen von KHK E. soll es auch nur Gedächtnisprotokolle geben, deren Inhalt zudem teils von den Zeugen bestritten wurde.
- merkwürdig ist, dass das Gericht die Telefongespräche von HW über das Strafmass und den Kistenbauer herunterspielt, während das bei Mazurek gegen ihn verwendet wird.
Bezüglich des Gutachtens über Todesursache und Todeszeitpunkt fragt man sich als erstes, wie der Gutachter behaupten kann "Das Kind muss furchtbare Angst gehabt haben" (in der Kiste wohlgemerkt), wenn es sich nachweislich nicht wesentlich bewegt hat. Es wurden im gleichen Atemzug "keinerlei Anzeichen einer panikartigen Reaktion festgestellt". Das ist doch krass unlogisch. Ich bin da gerade am recherchieren, ob Lachgas/Helium das CO2 aus dem Körper verdrängt, sodass die beschriebenen Symptome wie "krampfen" nicht auftreten.
Gruß EK