Andante schrieb:Na ja, Einigkeit bestand eben nur bezüglich des schädigenden Ereignisses (Strafprozess) und Gesundheitsstörung.
"Offiziell" keine Einigkeit bestand bezüglich Mazureks Verantwortlichkeit für das schädigende Ereignis.
Prozesstaktisch, unterstellt, dass M. tatsächlich die Kausalität zwischen öffentlicher Verhandlung und Tinitus nicht bestritten hat, wäre das ein unkluges zivilprozessuales Vorgehen.
M. müsste also dem Gericht mitgeteilt haben: Ja, ich bestreite nicht, dass der wegen mir(!) stattgefundene Strafprozess ursächlich für den Tinitus des Klägers war, aber(!), ich war doch gar nicht der Täter.
Zivilrechtlich wäre damit praktisch der Prozess entschieden. Das Zivilgericht hätte nur noch prüfen müssen, ob M. wie auch immer eine Ursache für die gegen ihn erfolgte öffentliche Verhandlung gesetzt hat. Und ja, hat er. Er hat sich schlicht verdächtig gemacht. Seine Aussagen haben dazu beigetragen.
Aber selbstverständlich bekommen wir hier nicht die ganze Wahrheit um den Zivilprozess mitgeteilt. Man tut so, als würde man das Eine oder das Andere irgendwie nicht verstehen. Als wäre der eigenen RA nicht (auch) dafür da, diese Dinge zu erklären.
Im Ernst: Ich glaube diesen ganzen inhaltlichen Quatsch mit dem Zivilprozess nicht. Wie kommt man eigentlich ernsthaft auf die Idee, ein Strafurteil mit einem Zivilurteil widerlegen zu wollen?
Man geht zu einem RA, erklärt ihm das eigene Vorhaben und jeder(!) RA wird sofort (schon aus haftungsrechtlichen Gründen) erklären, dass man selbstverständlich kein Strafurteil mittels eines Zivilprozesses widerlegen könne. Und jeder RA würde mitteilen, dass man diese Zeit und vor allem das notwendige Geld in ein WAA stecken solle, als den widersinnigen Umweg über ein Zivilgericht zu wählen.