2r2n schrieb:Die Kausalität wurde von Beklagtenseite nicht angezweifelt. Insofern bestand kein Anlass für das Gericht, die Kausalität zu hinterfragen.
2r2n schrieb:Nein, das ist zivilrechtlich total unüblich. Wenn die zwei Klageparteien übereinkommen, zu einem Sachverhalt eine Klärung zu bekommen, hat das Gericht hier mitzumachen.
Mazurek muss deinen Anspruch ja bestritten haben, anders kommt gar kein Prozess zustande. Ihr brauchtet Uneinigkeit.
Er muss also erwidert haben, dass er für deinen Tinnitus nicht verantwortlich ist.
Warum er für den Tinnitus nicht verantwortlich ist, kann er dem Gericht nicht diktieren. Das prüft es in eigener Kompetenz. Er konnte nur sagen, "nicht meinetwegen".
Am ehesten war die Kuh vom Eis zu bekommen, wenn dein Tinnitus irgendwoanders herrührt, was übrigens auch naheliegend ist, denn ein Indiz, dass er vielleicht doch nicht unbedingt vom Prozessführen kommt, war darin zu sehen, dass du freiwillig Nebenkläger warst und nun schon wieder freiwillig einen Prozess führtest.
Andante schrieb:Ich weiß nicht, wie die Beweisfrage genau gelautet hat, zu der der medizinische Gutachter befragt wurde. Aber irgendeine Tatsache muss da unklar gewesen sein.
Neben der Frage der Kausalität war ja vermutlich auch zu klären, wie groß die Beeinträchtigung durch den Tinnitus tatsächlich ist. Das ist ja auch sehr unterschiedlich. Es gibt Leute, die werden fast wahnsinnig durch ihre Ohrgeräusche, während andere das recht gut kompensieren können. Und dann gibt es auch Leute, die behaupten nur, dass der Tinnitus wahnsinnig belastend sei.
2r2n schrieb:Das war schon eine Farce, dass wir ihn einbestellen mussten, damit er das gleiche sagt, wie er schon schriftlich dargelegt hat.
Wenn das Gericht beispielsweise in der Anamnese Auffälligkeiten entdeckt hat, z. B andere psychische Faktoren, die einen Tinnitus hervorrufen könnten, welche der Gutachter nicht erwähnt oder nicht ausreichend diskutiert hat, darf das Gericht, das das Gutachten auswerten muss, das Ergebnis der Begutachtung durchaus auch anzweifeln und noch einmal nachfragen. Das zu hinterfragen ist keine Farce.
Andante schrieb:Dass eigentlicher Hintergrund deines Prozesses ein anderer war
@2r2n: Habt ihr eigentlich gegenüber dem Gericht von Anfang an deutlich gemacht, dass es euch nur darum geht, das Urteil der Strafkammer in Frage zu stellen und gar nicht um Feststellung eines Schmerzensgeldanspruchs und dass ihr folgende Erwartungen habt:
2r2n schrieb:hat das Gericht hier mitzumachen.
2r2n schrieb:Und demütigend für mich war es obendrein.
Demütigen lassen hättest du dich jedenfalls nicht müssen. Einfach die Klage zurücknehmen.
2r2n schrieb:Mazurek sitzt im Gefängnis. Er kann nicht ermitteln.
Ich denke, er hat einen Privatdetektiv beauftragt? Dass er im Gefängnis sitzt, ist mir schon bewusst.