Seps13 schrieb:1981 war das Gerät aber auch schon 7-12 Jahre alt, wenn das Modell von 1969 bis 1974 produziert wurde.
M. hätte dann 2007 also ein technisch völlig überholtes Gerät gekauft, dass fast 40 Jahre auf dem Buckel hat.
Ausgerechnet dieses alte Ding, das in den 70ern/Anfang der 80er vielleicht noch gebräuchlich war, aber sicher nicht mehr in den 2000ern, wird ihm dann zum Verhängnis.
1970 war ungefähr die Blütezeit dieser Geräte. Danach kamen Kassettengeräte, über die echte Tonbandliebhaber nur die Nase gerümpft haben. Werner M. gehörte sicher nicht zu den Liebhabern. Heute gibt es für derartige Oldtimer einen eigenen Markt. Sie werden restauriert und an Liebhaber verkauft. Verschleißteile für so alte Geräte gibt es längst wieder. Recht lukrativ ist auch der Handel mit Tonbandspulen.
Seps13 schrieb:Antrag auf Besichtigung nach § 147 StPO? Darlegung eines berechtigten Interesses wegen eines angestrebten WAVs.
So einfach ist es nicht. Der Gutachter muss das Gerät genauer untersuchen und die Messungen der Gutachterin in einem Schalltoten Raum prüfen. Den gibt es im LKA nicht. Außerdem muss er Lackproben nehmen und diese analysieren lassen. Möglicherweise wurde das alte Asservat auch vernichtet.
Seps13 schrieb:Das ist echt ganz schön hoch gegriffen. Wieviel hast du denn bisher in Rechnung gestellt?
Der Verteidiger hat von Anfang an klar gemacht, dass nicht einmal an eine Unkostenerstattung zu denken ist. Außerdem hat er die Zivilverhandlung ebenfalls kostenlos geführt. Bei einem professionellen Gutachter funktioniert das so nicht.
Ich habe damit ca. 2000 Stunden verbracht und nur bereits vorhandenen Einrichtungen verwendet. Ich kenne den Stundenlohn eines vereidigten Gutachters nicht. Er wird aber sicher sein Labor und auch den angemieteten Messraum in Rechnung stellen. Statt Messraum habe ich die grüne Wiese im Garten benutzt. Das ist zwar besser als ein LKA-Labor, aber nicht besonders professionell.
Wir sollten im Kopf behalten, dass die Gutachterin für ihren Gastauftritt im Zivilverfahren 12000 EUR abgerechnet hat.
Ein erstes Gutachten zu erstellen, ist wesentlich leichter als es zu widerlegen. Zum Widerlegen muss ich mich nämlich mit Details intensiv beschäftigen, über die ich bei der ersten Erstellung nicht einmal einen Gedanken verschwendet hätte.
Um es wirklich gerichtsfest zu machen, wird man sicher mehrere Gutachter bemühen müssen, weil jeder nur einen schmalen Fachbereich abdeckt. Ich weiß nicht, welcher Elektroakustik-Gutachter auch Telefonübertragungen, Sendetechnik und Tonband-Schnitttechnik begutachten dürfte.