@roberndDanke für den Auszug aus der Erwiderung des Anwalts des Beklagten im Verfahren.
Eigentlich wollte ich hier nicht mehr schreiben, weil ich aktuell hier keinen Sinn sehe, aber dieser Beitrag erfordert es aus meiner Sicht, dass ich hier meinen Senf als „Fachmann“ einbringe.
Ich kann die Physikerin nicht verstehen. Was der Verwandte des Anwalts da beschreibt, sind physikalisch/elektrotechnische Grundlagen. Im Elektrotechnik-Studium ist das eines der zentralen Punkte eines Studiums (Vierpol). Solche Grundlagen kann man doch nicht durch ein „Experiment“ widerlegen. Ihr Experiment stellt scheinbar diesen Teil der Physik auf den Kopf. Wenn eine Experiment etwas Gegensätzliches zu solchen Grundlagen zeigt, muss man sich im Einzelnen mit dessen Aufbau auseinander setzen und untersuchen, ob der Aufbau überhaupt geeignet ist und/oder Effekte dabei auftreten, die das Experiment wertlos machen.
robernd schrieb:Die Gutachterin hat diese Argumentation auf ihre typische ausweichende Art entkräftet: Sie hat aus einem Vergleichsgerät die seitlichen Breitbandlautsprecher ausgebaut und vor Gericht so demonstriert, dass auch die Hochtonlautsprecher alleine die B3-Töne wiedergeben. Der drastische Lautstärkenverlust im Vergleich zu den Seitenlautsprechern (die alles übertönen) ist so natürlich nicht erkennbar.
Das kann sein, dass der drastische Lautstärkeverlust im Gerichtssaal nicht erkennbar war, aber ein anderer Grund ist aus meiner Sicht deutlich wahrscheinlicher.
Denn die Gründe bei dem Aufbau der Gutachterin liegen fast auf der Hand. Sie verwendet ein modifiziertes Tonbandgerät, das mittlerweile 40 Jahre auf dem Buckel hat.
Wie
@robernd in seinem Beitrag schon sagt, ist die Verwendung von gepolten Kondensatoren in einer solchen Schaltung eigentlich ein NoGo, und das aus gutem Grund. Im Betrieb kommt es in der Schaltung durch die anliegende Wechselspannung standig zu Fehlpolungen des Kondensators, mit der Folge dass ein Strom durch diesen fließt und mit der Zeit das Dielektrikum (eine dünne Aluminumoxid-Schicht) zerstört wird. Im Gegensatz zum Verdampfen des Elektrolyts, bei dem der Kondensator nur seine Kapazität verliert aber hochohmig bleibt, entsteht beim Abbau des Dielektrikums ein Kurzschluss! Das hat die Folge, als hätte man einen Kondensator mit einem Draht überbrückt!
Außerdem kann allein durch die lange Lagerung das Dielektrikum defekte aufweisen. Ist ein Gerät in Betrieb und ist der Mittelwert der angelegten Spannung richtig gepolt, tritt durch den Elektrolyt ein Selbstheilungseffekt ein. Liegt es lange rum, kann ein Kurzschluss auftreten.
Fachleute sind daher bei der Inbetriebnahme von Geräten sehr vorsichtig, wenn sie wissen, dass das Gerät schon lange nicht mehr benutzt wurde. Solche Kondensatoren in Netzteilen ersetzt man am besten vor jeder Inbetriebnahme, die Gefahr ist groß, dass sich der Inhalt des Kondensators durch eine kleine Explosion im inneren des Geräts verteilt und das kann der Wiederinbetriebnahme einen Strich durch die Rechnung machen (leider eigene Erfahrung). Sicherungen lösen dann manchmal zu spät aus.
Wenn aber die Gutachterin einen defekten Kondensator (mit Kurzschluss) in ihrem Versuchsaufbau hat (was hier anzunehmen ist), ist dieses natürlich nicht geeignet, elektrotechnische Grundlagen zu widerlegen (was sie aber versucht).
Wie gesagt, hier gilt das Sprichwort: „Wer misst, misst Mist“. Auch eine Gutachterin darf die Physik nicht neu erfinden.
So, das war’s dann auch wieder mit meinem Senf.