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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

24.10.2019 um 23:27
Zitat von AndanteAndante schrieb:Na ja, es ist ja nicht mal bezeugt, dass auf diesem Flohmarkt überhaupt ein TK248 angeboten wurde. Ohne Angebot kann natürlich auch kein Verkauf stattfinden.
Es ist noch nicht einmal bezeugt, dass M. an dem Tag auf dem Trödelmarkt war, wenn ich mich Recht erinnere.
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Das kannst du machen.
Ja, das drängt sich mir nach allem gelesenen und gehörten so auf. Aber vielleicht gibt's vertrauliche Hintergrundinformationen, die mir natürlich nicht bekannt wären.


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2r2n ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

24.10.2019 um 23:28
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:Es ist noch nicht einmal bezeugt, dass M. an dem Tag auf dem Trödelmarkt war, wenn ich mich Recht erinnere.
Doch, das is schon bezeugt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

24.10.2019 um 23:30
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Doch, das is schon bezeugt.
Oh, das wusste ich nicht. Und da hat ihn keiner mit dem großen Kasten unterm Arm gesehen?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

24.10.2019 um 23:34
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Denn ein Nachweis, dass es verkauft wurde, wäre ein Wiederaufnahmegrund.
Wenn das Wiederaufnahmegericht (welches nicht das Gericht wäre, dass bei erfolgreichem WA-Antrag den wieder aufgenommen Prozess neu zu führen hätte) hinreichend davon überzeugt ist, dass der Verkäufer glaubwürdig ist. Insoweit darf und wird sich das Wiederaufnahmegericht im Wege einer gewissen Vorprüfung den Zeugen schon ansehen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.10.2019 um 01:34
Zitat von AndanteAndante schrieb:Aber auch in Bayern wird die Polizei nicht danach bezahlt, wieviel Leute sie festnimmt. Ich denke, ganz so schlimm ist es da nicht ;-)
Dann hast du aber eine rosarote Brille auf. Sicherlich werden Polizisten danach eingestuft, wie viele Kriminalfälle sie bearbeiten. Beim Ordnungsdienst der Stadt müssen schon die Stadtpolitessen ihren Lohn von den Strafzetteln finanzieren. Und was erschwerdend hinzukommt ist, dass der Datenschutz auch eingehalten werden muss. D.h. im Arbeitsalltag NUR die mit dem Fall betrauten dürfen sich überhaupt ein Bild machen, was der andere Kollege so macht. Ich wäre für stärkere Kontrollen der Polizei!


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.10.2019 um 06:39
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:Monstra schrieb:
Die Art und Weise, wie hier der Bruder des Opfers angegangen wird, halte ich für schwer erträglich. Michael Hermann dürfte wirklich ein redliches Interesse daran, dass die Personen verurteilt werden, die für den Tod seiner Schwester verantwortlich sind. Nicht mehr und nicht weniger.


Da stimme ich vollumfänglich zu. Der Ton, der hier in letzter Zeit von einigen Teilnehmern angeschlagen wurde, war völlig unangemessen. Manche Beiträge hinterlassen einen widerlichen Nachgeschmack, der auch nicht dadurch abgemildert wird, dass sich die Schreiber gegenseitig auf die Schulter klopfen.
Vielleicht sollte sich der ein oder andere bewusst machen, dass es (gerade) hier nicht um die Diskussion eines fiktiven Krimis geht.
Ich stimme hier auch zu. Die Art und Weise der Diskussion ist teilweise doch davon bestimmt, dass man nur darauf beharrt, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Das führt hier sicherlich nicht weiter.

Bevor ich irgendeinen Kommentar zu den Dingen hier abgebe, muss ich erst einmal das immerhin 310 Seiten lange Urteil lesen, womit ich mich gerade beschäftige - ich aber bin erst auf Seite 165. Vorher masse ich mir gar kein "Urteil" an. Wie man aber an diesen Zahlen schon sieht, geht es um weit mehr als "nur" die audioforensische Untersuchung. Das sollte man schon mal im Kopf behalten.

Weiterhin ist sicherlich hilfreich sich immer wieder vor Augen zu führen, dass die hier zuletzt intensiv geführte Diskussion über die sog. Audioforensik ein Wissenschaftsgebiet betrifft, bei dem ernsthafte Teilnehmer immer wieder durchaus zugeben, dass es Grenzen gibt. Dazu hier mal einen einführenden Artikel für alle die Englisch können von einem führenden Vertreter dieser Sparte, Prof. Maher.

https://acousticstoday.org/wp-content/uploads/2015/08/Lending-an-Ear-in-the-Courtroom-Forensic-Acoustics-Forensic-acoustics-deals-with-acquisition-analysis-and-evaluation-of-audio-recordings-to-be-used-as-evidence-in-an-official-legal-inquiry..pdf (Archiv-Version vom 12.11.2020)

Interessant sind dabei seine vorsichtigen Bemerkungen hinsichtlich der heute veralteten Technik der analogen Tonbandaufnahmen und der Möglichkeit, forensisch verwertbare Aussagen zu treffen. Dazu gibt es relativ viel weiterführende Literatur für alle, die sich wirklich interessieren (im Quellenverzeichnis).

Interessant sind auch die Schlussfolgerungen hinsichtlich des Themas "Voreingenommenheit der Forensiker", die noch 2009 das Justizministerium der USA und die Nationale Akademie der Wissenschaften der USA angesprochen haben, die ein auch hier letztens erwähntes Thema ansprechen, in der Studie "Strengthening Forensic Science in the United States" ab Seite 184.

https://www.ncjrs.gov/pdffiles1/nij/grants/228091.pdf

Ernsthafte Diskutanten sind sich des Themas bewusst und vermeiden platte Aussagen dazu.

Soviel dazu, Interessierte finden hier sicherlich Lesestoff, der zum Nachdenken anregt. Da ich mich beruflich heutzutage im amerikanischen Umfeld bewege, bitte ich zu verzeihen, dass ich hier leider im Moment nur englischsprachige Quellen aufweisen kann.

Man sieht jedenfalls, dass sich in dieser Hinsicht in der Wissenschaft einiges bewegt, ob das eines Tages zur Klärung dieses Falles beitragen kann, wird sich zeigen. Jedenfalls ist die Sache lange nicht so einfach und klar, wie sich manche das vorstellen.


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2r2n ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.10.2019 um 07:19
@Rick_Blaine
Habe mir den ersten Artikel durchgelesen und leider trifft er unser Thema nicht. Bei Forensic Aoustics geht es zunächst mal um das Sachgebiet der Phonetik. Das können wir in unserem Fall hinten anstellen, denn in der Phonetik ist die Zuordnung von Geräuschen, Sprachfetzen und akustischen Ereignissen, die vergleichbar sind ein Thema (Dafür war die Phonetik Gutachterin ausgebildet und dafür hat sie einen sehr guten Ruf).
In unserem Fall muss erst geklärt werden, ob ein Vergleich überhaupt möglich ist. Und das ist ein Sachgebiet der Audioakustik, was die Tätertonfolge angeht. Hier geht es um die Bewertung von Lautsprechern, Mikrophonen und vor allem um das äußerst komplexe Thema Raumakustik.
Und bei der Bewertung der Schaltgeräusche geht es um die Laufwerkslogik von analogen Aufnahme- und Wiedergabegeräten wie Cassettenrekordern, Diktiergeräten und Tonbandgeräten. Das ist Gerätetechnik.
Beides berührt zwar die Phonetik, aber offenbar war die Gutachterin weder in Audioakustik noch in Gerätetechnik eine Spezialistin. Sonst hätte sie es abgelehnt, ein Gutachten zu schreiben.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.10.2019 um 08:05
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Wir haben speziell in Bayern ein Problem. Eventuell kommst du nicht aus Bayern...
Nun ja, Problem ist etwas polemisch.

Aber die Verurteilungsbereitschaft bei Straftaten (wie auch die Strafzumessung) ist in Bayern sicher höher als in anderen Bundesländern. In Bayern jagen noch Hundertschaften der Polizei einem Joint hierher. Politisch ist diese "harte Linie" gewünscht und gefördert, von der Bevölkerung weit überwiegend akzeptiert und begrüßt. Genauso ist es Teil des regionalen Selbstverständnisses, "gegen die Preußen [wer und was immer das ist] zusammenzuhalten".

Die Identifikation der Justiz mit Polizei und Verwaltung ist groß. Gefördert wird sie durch die bayerische Besonderheit des Rotationssystems. Das fördert die Kompetenz und das Verständnis für die Abläufe, aber die Fähigkeit zur Selbstkritik mindert sich. Das Selbstverständnis, das Richter und Staatsanwälte in ihrer Ausbildung und Karriere entwickeln, ist eher robust denn feingeistig, eher Anpassung denn Individualität. Das wird auch offen so kommuniziert. Meine Polemik "Die bayerische Justiz irrt sich nie!" ist pauschal natürlich unzutreffend, aber eben auch nicht abwegig. Interessant in diesem Zusammenhang sind die diversen Korruptionsprozesse gegen Kommunalpolitiker, da verliert man manchmal die Übersicht, warum es extrem harte oder extrem milde Urteile gibt.

In Berlin beobachte ich dagegen das Gegenteil. Auch nicht immer gut.

Für Betroffene und Strafverteidiger ist es im Einzelfall natürlich ein Problem. Aus Sicht des Rechtsstaats sind Polizei und Justiz Ländersache. Das Grundgesetz lässt also unterschiedliche "Linien" in der Rechtsprechung zu, so lange der rechtsstaatliche Rahmen gewahrt ist. Das sind insbesondere (wir hatten das schon oft) Verfahrensgarantien und formelle Anforderungen. Auch das muss man berücksichtigen, wenn es um den Prüfungsumfang durch Bundesgerichte geht, die vorrangig die Einheitlichkeit der Rechtsprechung sicherstellen sollen (und nicht Einzelfallgerechtigkeit).

Diese regionalen Besonderheiten sind nun mal ein Fakt und Lamentieren bringt nichts. Man kann nur mit den entsprechenden Rechtsbehelfen dagegen vorgehen. Oder - auch das ist zulässig - die Öffentlichkeit einbeziehen um ein Politikum zu schaffen. Das ist nicht gotteslästerlich oder majestätsbeleidigend. Sondern ein ganz normaler Vorgang.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.10.2019 um 08:26
Zitat von monstramonstra schrieb:Nun ja, Problem ist etwas polemisch.

Aber die Verurteilungsbereitschaft bei Straftaten (wie auch die Strafzumessung) ist in Bayern sicher höher als in anderen Bundesländern. In Bayern jagen noch Hundertschaften der Polizei einem Joint hierher. Politisch ist diese "harte Linie" gewünscht und gefördert, von der Bevölkerung weit überwiegend akzeptiert und begrüßt. Genauso ist es Teil des regionalen Selbstverständnisses, "gegen die Preußen [wer und was immer das ist] zusammenzuhalten".
Na ja, härtere Linie gewünscht würde ich nicht sagen. Eher vielleicht schadenfroh? Ich hatte jetzt erst kürzlich von einem SEK-Einsatz in Bayern in den Medien gelesen..... wegen Schwarzpulver und Messern. Und angezeigt wurde die beiden von Nachbarn. Also kann mittlerweile jeder Nachbar, der was gegen dich hat, die Polizei auf dich hetzen. Und wenn du Pech hast und bei so einem SEK-Einsatz einen Hund im Haus hast, kann es sein, dass der Hund das nicht überlebt. Das kann doch nicht wahr sein. Auch sind solche Polizei-Einsätze traumatisierend und unverhältnismäßig!


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25.10.2019 um 08:30
Zitat von SunziChrisSunziChris schrieb:Sicherlich werden Polizisten danach eingestuft, wie viele Kriminalfälle sie bearbeiten. Beim Ordnungsdienst der Stadt müssen schon die Stadtpolitessen ihren Lohn von den Strafzetteln finanzieren.
Beides ist falsch. Polizisten werden als Beamte nach den Beamtenbesoldungsordnungen der Bundesländer bezahlt, unabhängig von der Anzahl der Fälle die sie bearbeiten. Je nach Amt sind da verschiedene Besoldungsgruppen mit verschiedenen festen Gehaltsstufen enthalten (zB Polizeimeister, Polizeihautwachtmeister, Polizeikommissar, Polizeihauptkommissar etc.,), und danach wird bezahlt.

Politessen im Ordnungsdienst einer Kommune (sind keine Beamten, sondern ganz normale Angestellte im öffentlichen Dienst wie etwa Mitarbeiter im Einwohnermeldeamt oder im Sozialamt) bekommen von der Kommune, bei der sie angestellt sind, ebenfalls ein festes Monatsgehalt, das sich nach den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes richtet.

Man muss also als armes Bürgerlein keine Angst haben, dass man bloß deshalb verhaftet wird oder einen Strafzettel bekommt, weil der Polizist oder die Politesse sich noch was dazuverdienen will :-) Ich gebe aber zu , dass es offenbar schön schaurig für manche ist, sich so einen Unsinn vorzustellen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.10.2019 um 08:34
Zitat von AndanteAndante schrieb:Beides ist falsch. Polizisten werden als Beamte nach den Beamtenbesoldungsordnungen der Bundesländer bezahlt, unabhängig von der Anzahl der Fälle die sie bearbeiten. Je nach Amt sind da verschiedene Besoldungsgruppen mit verschiedenen festen Gehaltsstufen enthalten (zB Polizeimeister, Polizeihautwachtmeister, Polizeikommissar, Polizeihauptkommissar etc.,), und danach wird bezahlt.

Politessen im Ordnungsdienst einer Kommune (sind keine Beamten, sondern ganz normale Angestellte im öffentlichen Dienst wie etwa Mitarbeiter im Einwohnermeldeamt oder im Sozialamt) bekommen von der Kommune, bei der sie angestellt sind, ebenfalls ein festes Monatsgehalt, das sich nach den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes richte
Bei der Karriere-Leiter spielt es bei den Beamten eine große Rolle. Und unser Pressesprecher der Stadt hatte sich erst kürzlich öffentlich geäußert, weil bei uns viele Strafzettel verteilt werden, dass die eingebrachte Summe an Geldbußen gerade so hoch ist, wie die Politessen an Lohn bekommen. Ein Schelm ist, wer da Böses denkt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.10.2019 um 08:42
Zitat von monstramonstra schrieb:Aus Sicht des Rechtsstaats sind Polizei und Justiz Ländersache.
Das kann man so einfach nicht stehenlassen.

Polizei und Justiz sind insofern Ländersache, als die Bundesländer jeweils für ihr eigenes Bundesland dort Polizei und Justiz finanzieren, und zwar personell wie mit Sachmitteln (Gebäude, Fahrzeuge, IT).

Allerdings sind sehr viele Gesetze, wie etwa StPO, ZPO, StGB, BGB eben Bundesgesetze und gelten für Einwohner und Behörden und Gerichte in der ganzen BRD einheitlich. Hinzu kommen immer mehr bundeseinheitlich umzusetzende Vorgaben aus Brüssel.

Es gibt daneben natürlich auch für bestimmte Bereiche Landesgesetze (an irgendetwas müssen sich ja die Landtagsabgeordneten noch austoben, sonst wären sie arbeitslos). Die sind sich aber ziemlich ähnlich. Man muss nur mal die Regelungen über die polizeiliche Ingewahrsamnahme der Länder vergleichen, da sieht man, dass nur wenig Unterschiede bestehen - weil eben die Vorgaben der Bundesgesetze und des GG den Rahmen bestimmen.

Insofern kann man nicht von einer eigenen "Bundesländerrechtsprechung" reden.


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25.10.2019 um 08:47
Zitat von SunziChrisSunziChris schrieb:Und unser Pressesprecher der Stadt hatte sich erst kürzlich öffentlich geäußert, weil bei uns viele Strafzettel verteilt werden, dass die eingebrachte Summe an Geldbußen gerade so hoch ist, wie die Politessen an Lohn bekommen.
Hm, dann musst du dich bei der Gewerkschaft ver.di beschweren. Denn die hat den hohen Lohn für die Politessen ausgehandelt, den jetzt die Stadt wieder reinzuholen versucht :-)


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.10.2019 um 09:20
Zitat von AndanteAndante schrieb:Hm, dann musst du dich bei der Gewerkschaft ver.di beschweren. Denn die hat den hohen Lohn für die Politessen ausgehandelt, den jetzt die Stadt wieder reinzuholen versucht :-)
Deine Ratschläge sind für mich nicht zielführend. Du fährt jegliche Diskussion immer an die Wand. Du beharrst auf deinem Standpunkt und da zählt keine andere Erfahrung bzw. Meinung.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.10.2019 um 09:25
Noch eine Anmerkung: Natürlich wird in den Bundesländern, in denen Polizei und Justiz gut ausgestattet sind, die Strafverfolgungsquote und die Aufklärungsquote höher sein als in Ländern, in denen rein aus fiskalischen Gründen Polizei und Justiz ausgedörrt sind.

Wo es zuwenig Polizisten und Staatsanwälte gibt, besteht bei den Ermittlern weitaus eher die Neigung, ein Verfahren sehr schnell einzustellen ("weil ein Täter nicht ermittelt werden konnte", heißt es dann im Einstellungsbeschluss), schlicht weil man sonst der Anzeigen und der Verfahrensflut nicht mehr Herr wird. Ob das "gerecht" ist, mag jeder selber beurteilen.

Innere Sicherheit, also auch Schutz vor und Aufklärung von Verbrechen, ist nach allen bekannten Umfragen Bürgern im allgemeinen wichtig. Und Leute, die vom Wahlvolk gewählt werden wollen, wie zB die CSU in Bayern, setzt eben (auch) auf dieses Thema und demonstriert durch die Ausstattung von Polizei und Justiz, dass es ihr ernst ist. Auch das mag man begrüßen oder beklagen, aber man darf nicht verkennen, dass sich politische Entscheidungen NATÜRLICH unmittrlbar auf das Handeln von Polizei und Justiz auswirken.


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25.10.2019 um 09:48
@robernd

Danke für den Auszug aus der Erwiderung des Anwalts des Beklagten im Verfahren.

Eigentlich wollte ich hier nicht mehr schreiben, weil ich aktuell hier keinen Sinn sehe, aber dieser Beitrag erfordert es aus meiner Sicht, dass ich hier meinen Senf als „Fachmann“ einbringe.

Ich kann die Physikerin nicht verstehen. Was der Verwandte des Anwalts da beschreibt, sind physikalisch/elektrotechnische Grundlagen. Im Elektrotechnik-Studium ist das eines der zentralen Punkte eines Studiums (Vierpol). Solche Grundlagen kann man doch nicht durch ein „Experiment“ widerlegen. Ihr Experiment stellt scheinbar diesen Teil der Physik auf den Kopf. Wenn eine Experiment etwas Gegensätzliches zu solchen Grundlagen zeigt, muss man sich im Einzelnen mit dessen Aufbau auseinander setzen und untersuchen, ob der Aufbau überhaupt geeignet ist und/oder Effekte dabei auftreten, die das Experiment wertlos machen.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Die Gutachterin hat diese Argumentation auf ihre typische ausweichende Art entkräftet: Sie hat aus einem Vergleichsgerät die seitlichen Breitbandlautsprecher ausgebaut und vor Gericht so demonstriert, dass auch die Hochtonlautsprecher alleine die B3-Töne wiedergeben. Der drastische Lautstärkenverlust im Vergleich zu den Seitenlautsprechern (die alles übertönen) ist so natürlich nicht erkennbar.
Das kann sein, dass der drastische Lautstärkeverlust im Gerichtssaal nicht erkennbar war, aber ein anderer Grund ist aus meiner Sicht deutlich wahrscheinlicher.


Denn die Gründe bei dem Aufbau der Gutachterin liegen fast auf der Hand. Sie verwendet ein modifiziertes Tonbandgerät, das mittlerweile 40 Jahre auf dem Buckel hat.

Wie @robernd in seinem Beitrag schon sagt, ist die Verwendung von gepolten Kondensatoren in einer solchen Schaltung eigentlich ein NoGo, und das aus gutem Grund. Im Betrieb kommt es in der Schaltung durch die anliegende Wechselspannung standig zu Fehlpolungen des Kondensators, mit der Folge dass ein Strom durch diesen fließt und mit der Zeit das Dielektrikum (eine dünne Aluminumoxid-Schicht) zerstört wird. Im Gegensatz zum Verdampfen des Elektrolyts, bei dem der Kondensator nur seine Kapazität verliert aber hochohmig bleibt, entsteht beim Abbau des Dielektrikums ein Kurzschluss! Das hat die Folge, als hätte man einen Kondensator mit einem Draht überbrückt!

Außerdem kann allein durch die lange Lagerung das Dielektrikum defekte aufweisen. Ist ein Gerät in Betrieb und ist der Mittelwert der angelegten Spannung richtig gepolt, tritt durch den Elektrolyt ein Selbstheilungseffekt ein. Liegt es lange rum, kann ein Kurzschluss auftreten.

Fachleute sind daher bei der Inbetriebnahme von Geräten sehr vorsichtig, wenn sie wissen, dass das Gerät schon lange nicht mehr benutzt wurde. Solche Kondensatoren in Netzteilen ersetzt man am besten vor jeder Inbetriebnahme, die Gefahr ist groß, dass sich der Inhalt des Kondensators durch eine kleine Explosion im inneren des Geräts verteilt und das kann der Wiederinbetriebnahme einen Strich durch die Rechnung machen (leider eigene Erfahrung). Sicherungen lösen dann manchmal zu spät aus.

Wenn aber die Gutachterin einen defekten Kondensator (mit Kurzschluss) in ihrem Versuchsaufbau hat (was hier anzunehmen ist), ist dieses natürlich nicht geeignet, elektrotechnische Grundlagen zu widerlegen (was sie aber versucht).

Wie gesagt, hier gilt das Sprichwort: „Wer misst, misst Mist“. Auch eine Gutachterin darf die Physik nicht neu erfinden.

So, das war’s dann auch wieder mit meinem Senf.


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