robernd schrieb:Sollte dort tatsächlich ein Kapazitätsverlust feststellbar sein, ist es fast sicher, dass dieser 25 Jahre früher noch nicht bestand.
1981 war das Gerät aber auch schon 7-12 Jahre alt, wenn das Modell von 1969 bis 1974 produziert wurde.
M. hätte dann 2007 also ein technisch völlig überholtes Gerät gekauft, dass fast 40 Jahre auf dem Buckel hat.
Ausgerechnet dieses alte Ding, das in den 70ern/Anfang der 80er vielleicht noch gebräuchlich war, aber sicher nicht mehr in den 2000ern, wird ihm dann zum Verhängnis.
HeinzHaferkamp schrieb:Man hat anhand Mazureks Beschreibung einen Händler ausfindig machen können.
Einmal eine Frau:
JosephConrad schrieb:Eine Verkäuferin vom Flohmarkt in Beverungen kann sich erinnern, Tonbandgeräte in der fraglichen Zeit verkauft zu haben, so wie es Werner M. bei der Polizei behauptete. Auch von der Personenbeschreibung passt Renate K. (45) in sein Bild.
Einmal einen Mann:
JosephConrad schrieb am 22.06.2019:Der Verkäufer Andreas H. hat sich warum auch immer (vorbestraft, Angst vor Steuer, Herkunft des Gerätes? ) nicht gemeldet
:ask:2r2n schrieb:Mit der Polizei will man auf keinen Fall zu tun haben, wenn man als Verkäufer in den Verdacht gerät, mit der Entführung und Tötung eines Kindes zu tun zu haben.
Wenn ich beispielsweise ein rotes Fahrrad auf einem bestimmten Flohmarkt verkauft habe und so einen Aufruf einer Suche nach Verkäufern von roten Fahrrädern lese, würde ich doch nicht denken, dass ich mit einem Verbrechen in Verbindung gebracht werde, sondern dass ich dem Käufer ein Alibi liefern kann. Ich hätte überhaupt kein Problem damit, mich zu melden.
robernd schrieb:Wie kommt ein fremder Gutachter daran?
Antrag auf Besichtigung nach § 147 StPO? Darlegung eines berechtigten Interesses wegen eines angestrebten WAVs.
robernd schrieb:Falls es der Angeklagte ist, wie soll er 100.000 EUR auftreiben?
Das ist echt ganz schön hoch gegriffen. Wieviel hast du denn bisher in Rechnung gestellt?