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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

24.10.2019 um 03:17
Zitat von AndanteAndante schrieb:Umso eher hätten sich wohl hilfreiche Zeugen des Handels - oder des bloßen Vorhandenseins des TK auf dem Flohmarkt - bei der Polizei gemeldet, weil sie gewusst hätten, dass sie damit etwas zur Aufklärung des Falles beitragen können.
Eher nicht. Die meisten Leute wollen auch bei eindeutiger Sachlage nicht vor Gericht aussagen.
Denn einmal angenommen, der Zeuge muss dann bestätigen wo er wieder das Tonbandgerät her hatte.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

24.10.2019 um 06:44
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Ich glaube nicht, dass die Rechtsanwältin gesagt hat. Sie weiß, dass "überlegene Forschungsmittel" in einem WAV von Bedeutung sind, aber nicht in einer öffentlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht. Dort stellt man einen Beweisantrag und begründet diesen mit (relativ) einfachen Argumenten.
Nun, dass Literaturangaben und eine wissenschaftliche Herleitung wichtig wären, hat sie mir schon gesagt. Das mit den überlegenen Forschungsmitteln dann wohl nicht (Ist jetzt über 10 Jahre her). Ich bekam auf jeden Fall keine Unterstützung von ihr. Warum, weiß ich nicht. Vermutlich, weil sie die Haltung des Gerichts schon kannte.
Meinen Eltern wurde übrigens die Nebenklage vom LKA empfohlen, ebenso die Anwältin, die eine Spezialistin für Nebenklagevertretung ist. Das war im Herbst 2008. Meine Eltern haben dann uns Kinder informiert und ich habe mich entschlossen, sie in diesem schweren Gang zu unterstützen. Deshalb bekam ich Anfang 2009 Akteneinsicht und habe versucht, mir einen Überblick zu verschaffen, was für einen vollkommenen Laien, wie ich war, ziemlich schwierig ist bei dem undurchdringlichen System einer Aktenführung. Außerdem, ich habe es schon einmal erwähnt, hat mich das ganze Thema vor Mitte 2008 überhaupt nicht interessiert. Ich kannte den Unterschied zwischen einem Richter, einem Staatsanwalt und einem Verteidiger nicht. Die ganze Kriminalistik hatte für mich nicht diese Anziehung, die sie offenbar für viele Menschen hat. Ich hatte zudem schon in den 80ern meinen Frieden mit unserem Familienschicksal gemacht. Eine womöglich Aufklärung überließ ich den Behörden. Das hat sich mit der Nebenklage dann geändert.


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24.10.2019 um 08:49
Zitat von SunziChrisSunziChris schrieb:Die meisten Leute wollen auch bei eindeutiger Sachlage nicht vor Gericht aussagen.
Zunächst ging es ja nur um eine Aussage bei der Polizei. Aber es wäre schon traurig, wenn allgemein keine Bereitschaft vorhanden wäre, bei der Aufklärung von Verbrechen zu helfen. Wer selbst einmal zum Verbrechensopfer wird oder Angehörige/Freunde hat, denen das passiert, wäre auch froh, wenn Umstehende dem Opfer helfen oder zumindest später als Zeuge zur Verfügung stehen würden.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

24.10.2019 um 08:53
Zitat von AndanteAndante schrieb:Zunächst ging es ja nur um eine Aussage bei der Polizei. Aber es wäre schon traurig, wenn allgemein keine Bereitschaft vorhanden wäre, bei der Aufklärung von Verbrechen zu helfen. Wer selbst einmal zum Verbrechensopfer wird, wäre auch froh, wenn Umstehende ihm helfen oder zumindest später als Zeuge zur Verfügung stehen würden.
Ist aber so. Freiwillig stellt sich fast niemand mehr als Zeuge. Die Aussage vor der Polizei ist ja gerade das, was die wenigsten machen wollen.


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24.10.2019 um 08:59
Zitat von SunziChrisSunziChris schrieb:Freiwillig stellt sich fast niemand mehr als Zeuge.
Ganz so ist es nicht. Es gibt schon noch Leute, die etwas verantwortungsvoller sind (oder Wichtigtuer oder sonstige Verwirrte, die es zahlreich gibt, siehe etwa im Fall Rebecca Reusch, wo zahllose Leute die Vermisste gesehen haben wollen). Und hier war die Frage ja auch eine ganz kurze und einfache, die den meisten potentiellen Zeugen nun wirklich nichts abverlangte. Trotzdem hat sich keiner gemeldet.


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24.10.2019 um 09:00
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:ließ es nur die Anhörung der Phonetik Gutachterin zu.
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Das Gericht hat die Zulassung eines weiteren Gutachtens abgelehnt.
Hat die Verteidigung denn wenigstens einen eigenen Sachverständigen geladen (§ 220 StPO)?
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Meine Nebenklageanwältin hat mir dann gesagt, dass ich hier nur tätig werden kann, wenn ich mit Literatur belegen kann, dass es überlegene Forschungsmittel gibt.
Oder wenn man belegen kann, dass das Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder Widersprüche enthält. Interessant, dass die Anwältin offenbar keine Angriffspunkte in Bezug auf Widersprüche oder falsche Voraussetzungen im Gutachten sah und daher nur den Aspekt der überlegenen Forschungsmittel ansprach. Mazureks Anwalt ging es dann ja wohl ebenso.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

24.10.2019 um 09:06
Nach § 244 Abs. 3 StPO darf ein Beweisantrag der Verteidigung nur aus ganz bestimmten Gründen abgelehnt werden. Wurde er zu Unrecht abgelehnt, kann das ein Verfahrensfehler sein, der mit Erfolg in der Revision gerügt werden kann. Aber wenn kein Beweisantrag gestellt wurde, nutzt das eben nichts.
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 244 Beweisaufnahme; Untersuchungsgrundsatz; Ablehnung von Beweisanträgen

(1) Nach der Vernehmung des Angeklagten folgt die Beweisaufnahme.
(2) Das Gericht hat zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind.
(3) Ein Beweisantrag ist abzulehnen, wenn die Erhebung des Beweises unzulässig ist. Im übrigen darf ein Beweisantrag nur abgelehnt werden, wenn eine Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist, wenn die Tatsache, die bewiesen werden soll, für die Entscheidung ohne Bedeutung oder schon erwiesen ist, wenn das Beweismittel völlig ungeeignet oder wenn es unerreichbar ist, wenn der Antrag zum Zweck der Prozeßverschleppung gestellt ist oder wenn eine erhebliche Behauptung, die zur Entlastung des Angeklagten bewiesen werden soll, so behandelt werden kann, als wäre die behauptete Tatsache wahr.



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24.10.2019 um 09:17
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Interessant, dass die Anwältin offenbar keine Angriffspunkte in Bezug auf Widersprüche oder falsche Voraussetzungen im Gutachten sah
Sie hat sich mit dem Sachverhalt nicht ausgekannt und sah, sicherlich zurecht, die Verteidigung hier in der Pflicht. Sie hatte schon ein wenig Bauchschmerzen, dass ich quasi der Verteidigung zur Seite stand.
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Hat die Verteidigung denn wenigstens einen eigenen Sachverständigen geladen (§ 220 StPO)?
Das geht aus den Akten nicht hervor, weil das dann ja im Verfahren geschehen sein muss. Das steht also nicht in den Akten, sondern muss irgendwo in den Terminsberichten, die mir meine Anwältin immer zuschickte, zu finden sein. Ich war ja bei weitem nicht bei allen Verhandlungstagen anwesend. Ich kann mich aber nicht erinnern, dass ein eigener Sachverständiger geladen war. Ich dachte immer, das Gericht war einfach dagegen. Aber wenn das nach § 220 StPO so vorgesehen ist, muss es andere Gründe geben.


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24.10.2019 um 09:32
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Sie hatte schon ein wenig Bauchschmerzen, dass ich quasi der Verteidigung zur Seite stand.
Das glaube ich gerne, dass das für deine Anwältin eine heikle und unangenehme Situation war, in irgendeiner Weise prozessual schizophren, wie übrigens auch die Lage im Zivilprozess, wo Kläger und Beklagter sich, was die Anspruchsgrundlagen betrifft, im Regelfall als prozessuale Gegner gegenüberstehen, nicht als (heimliche) Freunde.

Normalerweise steht im Strafprozess von der Sache her die Nebenklage eben auf Seiten der Anklage und muss entsprechend agieren. Ein Anwalt, der "offiziell" den Nebenkläger vertritt, vom Mandanten aber signalisiert bekommt, dass der den Angeklagten zu unterstützen wünscht, hat es da schwer.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

24.10.2019 um 09:39
Zitat von AndanteAndante schrieb:Normalerweise steht im Strafprozess von der Sache her die Nebenklage eben auf Seiten der Anklage und muss entsprechend agieren
Von dieser Warte aus ist es auch konsequent, dass eine - ernst gemeinte - Nebenklage gerade KEIN neues Gutachten gefordert hat, was zur ENTlastung des Angeklagten führen soll. Mit der Forderung nach einem solchen Gutachten hätte sich die Nebenklage in Widerspruch zu ihrer prozessualen Stellung und zu dem gesetzt, was eine Nebenklage im Regelfall will.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

24.10.2019 um 11:13
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Im weiteren Verlauf des Jahres 2008 gingen Schreiben zwischen Verteidiger und Gutachterin (selbstverständlich über das Ermittlungsgericht) hin und her, infolgedessen die Gutachterin ihre Ergebnisse ergänzen musste, weil die Verteidigung die Plausibilität (zurecht) infrage gestellt hat. Die Argumentation zeugt von hohem Sachverstand, offenbar hatte die Verteidigung fachliche Beratung.
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Seps13 schrieb:
Hat die Verteidigung denn wenigstens einen eigenen Sachverständigen geladen (§ 220 StPO)?

Das geht aus den Akten nicht hervor, weil das dann ja im Verfahren geschehen sein muss. Das steht also nicht in den Akten, sondern muss irgendwo in den Terminsberichten, die mir meine Anwältin immer zuschickte, zu finden sein.
Der Verteidiger hatte eine fachliche Beratung durch einen Verwandten. Von dem gibt es mehr als 100 Seiten handschriftliche Stellungnahmen zum LKA-Gutachten. Das war übrigens die erste Information, die ich (von Werner M.) bekam, nachdem ich meine Unterstützung angeboten hatte. Das Gutachten selbst habe ich erst später gesehen.
Hier zwei nur Seiten davon, um deutlich zu machen, wie detailreich die Ausführungen sind. Es geht um die Lautstärke der Hochtonlautsprecher, vor die die Gutachterin ihre Mikrofone aufgebaut hat.

Lautsprecher 2

Lautsprecher 3Original anzeigen (0,3 MB)

Darin wird hergeleitet, dass die vorderen Lautsprecher allein durch die Beschaltung im Tonbandgerät die B3-Jingles nur mit einem Lautstärkenverlust von 12 dB (Faktor 4) abstrahlen. Diese Argumentation konnte weder der Verteidiger noch das Gericht verstehen. Im Vergleich dazu ist meine Gegendarstellung ausgesprochen grob.
Der Fachmann ist offenbar ein ausgezeichneter Theoretiker, dem allerdings die praktische Erfahrung auf diesem Spezialgebiet fehlt. Zu den 12 dB Lautstärkeverlust durch die Beschaltung kommt nämlich noch der Frequenzgang der typischen Hochtonlautsprecher hinzu, die Töne um 1 kHz und tiefer systembedingt deutlich reduziert wiedergeben, weil sie für Töne über 5 kHz konstruiert sind. Demnach ist es also ziemlich unsinnig, ein Mikrofon 10 cm vor das Tonbandgerät zu stellen.

Die Gutachterin hat diese Argumentation auf ihre typische ausweichende Art entkräftet: Sie hat aus einem Vergleichsgerät die seitlichen Breitbandlautsprecher ausgebaut und vor Gericht so demonstriert, dass auch die Hochtonlautsprecher alleine die B3-Töne wiedergeben. Der drastische Lautstärkenverlust im Vergleich zu den Seitenlautsprechern (die alles übertönen) ist so natürlich nicht erkennbar.

Ein kommerzielles, zweites Gutachten, das das LKA-Gutachten sauber und belastbar widerlegt, schätze ich persönlich auf einen Preis von mindestens 100.000 EUR (falls es mit nur einem Gutachter getan ist). Ich meine mich zu erinnern, dass die Gutachterin allein für Ihre Aussage vor dem Zivilgericht 12.000 EUR in Rechnung gestellt hat.

Trotz zäher Experimente ist es der Gutachterin übrigens nicht gelungen, den leisen 6. Ton des B3-Jingles allein mit der Schrägstellung des Aufnahmekopfes zu erklären. Sie hat außerdem noch eine Schwäche des linken Frontlautsprechers dafür bemüht. Diese hat sie allerdings nie genauer beschrieben.
Wenn sich die Gutachterin nur entfernt mit Elektronik ausgekannt hätte, müsste ihr die Beschaltung der Hochtonlautsprecher sofort auffallen, wie sie in der Service-Anleitung dargestellt ist:

Lautsprecherbeschaltung
Die Kreisen stellen die Anschlussbuchsen des Gerätes dar. Sie Symbole darunter zeigen die vier Lautsprecher, von denen die Hochtonlautsprecher über Elektrolytkondensatoren angeschlossen sind. Jeder Elektroniker weiß, dass Elektrolytkondensatoren altern und dabei einen Teil ihrer Kapazität verlieren. Wenn also einer der Lautsprecher eine "Schwäche" zeigt, sind zu allererst diese Kondensatoren zu prüfen. Sollte dort tatsächlich ein Kapazitätsverlust feststellbar sein, ist es fast sicher, dass dieser 25 Jahre früher noch nicht bestand. Wer schon einmal Lautsprecherboxen gebaut hat, weiß darüber hinaus, dass die hier verwendeten gepolten Elektrolytkondensatoren für Lautsprecherbeschaltungen ungeeignet sind und besonders schnell verenden.
Aus meiner Sicht ist die Gutachterin Opfer ihrer eigenen unzulänglichen Raumakustik geworden. Meine Untersuchungen am Vergleichsgerät ergeben, dass diese Lautsprecherschwäche für den Effekt überhaupt nicht erforderlich ist.

So hat übrigens die Gutachterin die Lautsprechermessung ausgeführt, allerdings ohne Ergebnisse zu veröffentlichen:

LKA-Schallpegel

Beachtet bitte, den am linken Rand sichtbaren Handschallpegelmesser. So etwas ist auch in einem Bericht der Computerzeitschrift c't erwähnt. Und zwar als Beispiel, wie man Schallmessungen nicht macht:

HandschallpegelmeserOriginal anzeigen (0,2 MB)
Der Auszug stammt aus c' 2017, Heft 12 "Ruhe! Messung läuft! - Wie das c't-Labor Lärm misst"
Hier geht es lediglich um Lärmmessungen an Computerkomponenten, also eher eine untergeordnete Problemstellung.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

24.10.2019 um 11:24
Zitat von AndanteAndante schrieb:Von dieser Warte aus ist es auch konsequent, dass eine - ernst gemeinte - Nebenklage gerade KEIN neues Gutachten gefordert hat, was zur ENTlastung des Angeklagten führen soll. Mit der Forderung nach einem solchen Gutachten hätte sich die Nebenklage in Widerspruch zu ihrer prozessualen Stellung und zu dem gesetzt, was eine Nebenklage im Regelfall will.
Die Neben"klage" hat aber in aufwendiger Recherche die (angeblich - da bin ich Laie) fundamentalen Schwachpunkte des Tonbandgutachtens rausgearbeitet und arbeitet offenbar (in?)offiziell mit dem Anwalt des Verurteilten zusammen.

Warum hieraus nie ein offizielles Gegengutachten entstanden ist, entzieht sich meiner Einsichtsfähigkeit. Dass es keine hierzu qualifizierten Gutachter gebe, glaube ich definitiv nicht.

Wenn ich das lese:
Der Verteidiger hatte eine fachliche Beratung durch einen Verwandten. Von dem gibt es mehr als 100 Seiten handschriftliche Stellungnahmen zum LKA-Gutachten.
zweifele ich etwas an der Ernsthaftigkeit der Bemühungen, das immerhin zur Verurteilung führende, Gutachten wirklich zu entkräften.

Der Beschuß des Gutachtens auf vorjuristischer Ebene erinnert mich diesbezüglich etwas an die behauptete Identifizierung des Verkäufers des Tonbandgerätes. Solange da nichts substantiviert und verifiziert wird, macht das lediglich den Eindruck von Nebelkerzen tragenden Strohmännern, die in der Öffentlichkeit Stimmung machen sollen (was ja auch offenbar funktioniert), aber nüchtern betrachtet keinerlei Relevanz für die Schuld oder Unschuld des Verurteilten aufweisen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

24.10.2019 um 11:41
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:Die Neben"klage" hat aber in aufwendiger Recherche die (angeblich - da bin ich Laie) fundamentalen Schwachpunkte des Tonbandgutachtens rausgearbeitet und arbeitet offenbar (in?)offiziell mit dem Anwalt des Verurteilten zusammen.
Da braucht es keine aufwendige Recherche. Das erkennt jeder, der sich mit Audioakustik auskennt, in kürzester Zeit. Ich hab das nur 2009 nicht glauben wollen und mich außerdem gescheut, ein hochoffizielles Gutachten einer staatlichen Behörde infragezustellen. Außerdem war ich, wie von @Andante treffend beschrieben, Nebenkläger.

Und wie kommst du darauf, dass ich mit Herrn Rubach zusammenarbeite? Das geschieht weder offiziell noch inoffiziell. Ich bin einfach nur auf die selben Ergebnisse gekommen. Das ist bei der Sachlage nicht schwer.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

24.10.2019 um 11:59
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Da braucht es keine aufwendige Recherche. Das erkennt jeder, der sich mit Audioakustik auskennt, in kürzester Zeit.
Da ist sie wieder, die Behauptung, das Gutachten des LKA sei offensichtlich falsch und jeder(!) könne dies erkennen, der sich mit Audioakustik auskenne. Bei Bedarf wird aber behauptet, es gäbe keine Sachverständige/ Gutachter für die Erstellung solcher Gutachten/ Gegengutachten.

Was davon trifft jetzt zu?
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Außerdem war ich, wie von @Andante treffend beschrieben, Nebenkläger.
Ja und es ist selbstverständlich die Aufgabe der Verteidigung, Beweisanträge für Entlastungsbeweise zu stellen. Auf die Verteidigung trifft all das nicht zu, was Dich damals (vermeintlich) davon abgehalten hat, das Gutachten des LKA anzugehen.

Und wieder bin ich bei der Frage: Warum wurde der Beweisantrag nicht gestellt?
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Ich kann mich aber nicht erinnern, dass ein eigener Sachverständiger geladen war. Ich dachte immer, das Gericht war einfach dagegen. Aber wenn das nach § 220 StPO so vorgesehen ist, muss es andere Gründe geben.
Bei allem Respekt: Man kann doch in einer derart ernsten Sache nicht einfach ins Blaue hinein behaupten. Und dann auch noch vor und in den Medien.

Das Gericht (korrekt: die Große Strafkammer) ist verpflichtet, Beweisanträgen nachzugehen. Das Gericht darf Beweisanträge nur dann ablehnen, wenn diese offensichtlich(!) nur der Verfahrensverzögerung dienen (damals nannte man das "Telefonbuchanträge").

Wenn es andere Gründe gegeben haben soll, dass kein "Gegen-" Gutachten in die Verhandlung eingeführt wurde, dann liegen diese mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit beim Verurteilten begründet.

Die permanente Behauptung, das Gutachten des LKA sei falsch, halte ich wie @trailhamster für eine Nebelkerze von (Entschuldigung) Menschen, die sich wichtig machen (und schlimmer noch) über andere erheben wollen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

24.10.2019 um 12:09
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Die permanente Behauptung, das Gutachten des LKA sei falsch, halte ich wie @trailhamster für eine Nebelkerze von (Entschuldigung) Menschen, die sich wichtig machen (und schlimmer noch) über andere erheben wollen.
Willst du damit sagen, dass du das Gutachten - völlig abgelöst von der Frage nach dessen inhaltlichen und methodischen Mängeln - grundsätzlich für richtig hältst, weil die Verteidigung ebenso wie die Nebenklage es nicht hinbekommen haben, zum richtigen Zeitpunkt Einspruch in der korrekten juristischen Form zu erheben? Vermischt du da nicht zwei Ebenen, die getrennt voneinander betrachtet werden sollten?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

24.10.2019 um 12:14
@robernd

Die von Dir gezeigten handschriftlichen Stellugnahmen sind vom 10.12.2009 (oben rechts stehend). Der Angeklagte wurde im März 2010 verurteilt.

Warum wurden erst am Ende der Beweisaufnahme diese handschriftlichen Stellungnahmen erarbeitet, wenn bereits im Ermittlungsverfahren (und damit gute eineinhalb Jahre zuvor) Einsicht in das Gutachten des LKA genommen werden konnte?

Weiter oben wurde behauptet, dass der Verurteilte wegen(!) des Gutachtens des LKA verhaftet wurde. Wenn dem tatsächlich so gewesen ist, dann hatte dieses Gutachten für alle Verfahrensbeteiligten einer derart erhebliche Bedeutung, dass es nicht ignoriert werden konnte.

Und die Verteidigung fragt nach eineinhalb/ zwei Jahren erst bei einem Verwandten an, ob dieser etwas zum Gutachten des LKA schreiben könne?
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:Willst du damit sagen, dass du das Gutachten - völlig abgelöst von der Frage nach dessen inhaltlichen und methodischen Mängeln - grundsätzlich für richtig hältst
Werden meine Beiträge eigentlich auch gelesen oder wird nur reflexartig darauf reagiert?

Ich halte das Gutachten des LKA weder für falsch noch für richtig. Ich habe schlicht keine Ahnung von dem Gutachten. Ich kenne es nicht und in der behandelten Materie bin ich Laie. Im Gegensatz zu den zahlreichen Experten in diesem Forum, die mir aber leider nicht die Frage beantworten können oder wollen, warum das Gutachten nicht bereits im Ermittlungsverfahren angegangen wurde. War doch total einfach die Fehler darin zu erkennen.

Also: Warum wurde es nicht mittels eines Beweisantrags angegangen?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

24.10.2019 um 12:16
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:Solange da nichts substantiviert und verifiziert wird, macht das lediglich den Eindruck von Nebelkerzen tragenden Strohmännern, die in der Öffentlichkeit Stimmung machen sollen (was ja auch offenbar funktioniert),
Besonders perfide ist, dass Mazurek da auch mit den bewussten oder unbewussten Ressentiments weiter Bevölkerungskreise gegen Sinti und Roma arbeitet.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

24.10.2019 um 12:26
Zitat von AndanteAndante schrieb:Besonders perfide ist, dass Mazurek da auch mit den bewussten oder unbewussten Ressentiments weiter Bevölkerungskreise gegen Sinti und Roma arbeitet.
Was nicht nur verwerflich, sondern aus seiner Sicht sogar auch noch taktisch unklug ist. Angesichts meiner Einschätzung von ihm, die ich nicht zuletzt durch die O-Töne im podcast gewonnen habe, passt das aber ganz gut zusammen.
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Also: Warum wurde es nicht mittels eines Beweisantrags angegangen?
Weil man es nicht wollte, da man es (ich unterstelle das mal) nicht erfolgversprechend gekonnt hätte.

So aber hat man ein selbstreferentiell angeblich falsches Gutachten, ohne dass diese Unterstellung offiziell geklärt werden könnte/müsste/dürfte.

Die weiter lebende Behauptung (die eng mit der Assoziation Fehlurteil verknüpft ist) ist vermutlich in der öffentlichen Strategie hilfreicher, als ihre Klärung auf der juristischen Ebene.

Gleiches gilt für die Assoziationskette Kabel-Landschulheimschüler-Schülervater-Straßenbauunternehmen-Strauß-Spezi.

Da ist kein juristisch relevantes Beef dran, aber eine Menge Assoziationspotential in die gewünschte Richtung.


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24.10.2019 um 13:05
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Da hat sich dann niemand von den Flohmarktverkäufern gemeldet. Mit der Polizei will man auf keinen Fall zu tun haben, wenn man als Verkäufer in den Verdacht gerät, mit der Entführung und Tötung eines Kindes zu tun zu haben.
Weil diesbezüglich ebenfalls Nebelkerzen gezündet werden:

Bitte den Aufruf korrekt lesen. Dort steht: "An die Besucher des Flohmarktes in Beverungen"

Es sind immer wieder solche Kleinigkeiten, die falsch wiedergegeben werden und dann ist man nicht mehr weit mit Unterstellungen zu arbeiten, wie sie dann anschließend (hier) erfolgten.


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24.10.2019 um 15:05
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Da hat sich dann niemand von den Flohmarktverkäufern gemeldet. Mit der Polizei will man auf keinen Fall zu tun haben, wenn man als Verkäufer in den Verdacht gerät, mit der Entführung und Tötung eines Kindes zu tun zu haben.
Interessant dazu fand ich noch die folgenden Informationen. Da werden ja Zeugen benannt, aber scheinbar kam da nichts weiter heraus.

AUGSBURG - Im Prozess um die Entführung und den Tod von Ursula Herrmann erinnert sich eine Flohmarktverkäuferin an den Angeklagten Werner M.. Er will das belastende Tonbandgerät auf einem Flohmarkt gekauft haben.

Hilft ihre Aussage dem Angeklagten, den Kopf noch aus der Schlinge zu ziehen? Eine Verkäuferin vom Flohmarkt in Beverungen kann sich erinnern, Tonbandgeräte in der fraglichen Zeit verkauft zu haben, so wie es Werner M. bei der Polizei behauptete. Auch von der Personenbeschreibung passt Renate K. (45) in sein Bild. Die Frau meinte ebenfalls: „Er kommt mir bekannt vor.“
https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.bayern-ursula-herrmann-prozess-hoffnung-fuer-werner-m.a9540512-202d-4bf3-85ec-cf5313de5146.html
... Trotz „intensivster“ Bemühungen ist es dem LKA nicht gelungen, den von mir exakt beschriebenen Verkauf mit Beschreibung der Personen und Örtlichkeiten zu ermitteln.
Im Strafprozeß brachte die Zeugin Edeltraud K. den Namen Andreas H. vermutlich aus Versehen ins Spiel.
Keiner der Flohmarktbeschicker, größtenteils Sinti und Roma oder arbeitslose Hartz-4 Empfänger, will von dem Tonbandkauf irgend etwas mitbekommen, gehört und gesehen haben.

Mitte November 2015 lernte ich den hier einsitzenden T. aus Hameln a.d. Weser kennen. Bei dem Wort „Hameln“ „klingelte“ es bei mir und ich begann den „Kollegen“ auszufragen. Freimütig erzählte er mir über sein Verwandtschaftsverhältnis zu dem mehrfach vorbestraften Andreas H., ebenso seine Bekanntschaft zu dem ebenfalls vorbestraften Flohmarktveranstalter Gerhard N.
T. ist die Geschichte von 2007 gut bekannt, er fürchtet nur, dass Andreas H. den Tonbandgeräteverkauf nicht freiwillig zugibt, weil das Gerät aus einer Straftat stammen könnte bzw. in einer Straftat eine Rolle spielte.

Der vorgenannte Gerhard N. und ein Michael F. hatten bzw. haben Trödelläden in Stadtoldendorf spez. auch für Tonbandgeräte und Gerhard N. sei wegen diverser Delikte vorbestraft und hat aus diesem Grund den Namen seiner Ehefrau angenommen. Eine wichtige Rolle spielte im Drama der Ex-Bergmann, heute Mineralienhändler Helmut H. Dieser betrieb am 14.10.2007 mangels Stromnetz auf dem Flohmarktgelände in Beverungen einen Ökostrom-Generator, der auf der Weserwiese kaum hörbar arbeitete und für die Energie für seinen und einen anderen Ausstellungsstand sorgte.
Aus der Unterstützergruppe Mazurek
... Aber fast noch wichtiger ist den Fahndern, die Eheleute durch ihren Besuch zu verunsichern. Das Ehepaar, so das Kalkül, würde nach ihrem Abzug über die Tat reden wollen. Heimlich sind sämtliche Räume – außer der Toilette – verwanzt, um ihre Gespräche abzuhören. Ein Münchner Ermittlungsrichter hat für 48 Stunden den Großen Lauschangriff genehmigt. Doch die Maßnahme erweist sich zunächst als Fehlschlag. Recht viel mehr als lautes Schnarchen bekommen die Richter nicht zu hören.

Doch dann, Wochen später, führen die Eheleute verräterische Telefongespräche. Was sie nicht ahnen: ihre Telefone werden weiterhin überwacht. Die Kripo wird so Zeuge wie Werner und Gabriele M. sich sehr intensiv mit der Frage beschäftigen, wann das Verbrechen an der zehnjährigen Schülerin verjährt. Dabei witzeln sie: „Vielleicht wer’ma ja nur wegen Dummheit bestraft.“ Ihr Gesprächspartner ist Dieter J., zusammen mit seiner Ehefrau Mitbeschuldigter.

Bei der Durchsuchung des Wohn- und Geschäftshauses in Kappeln finden die Fahnder ein altes Tonbandgerät der Marke Grundig und beschlagnahmen es. Der Erpresser hatte 1981 in mehreren Anrufen bei der Familie Herrmann den Signalton vor den Verkehrsdurchsagen im bayerischen Rundfunk vorgespielt. Bei der Analyse kam Dr. Dagmar Boss, eine Expertin für forensische Phonetik, zum Ergebnis, dass es sich „wahrscheinlich“ um jenes Gerät handelt, auf dem damals die von der Polizei aufgezeichneten Erpresseranrufe abgespielt wurden.

Aber reicht ein „wahrscheinlich“ aus, um Werner M. zu verurteilen? Sicherlich nicht. Doch die Staatsanwaltschaft nennt in der Anklage noch mehr belastendende Indizien.

Werner M. behauptet, das Tonbandgerät erst zwei Wochen vor dem ungebetenen Besuch aus München auf einem Flohmarkt in Beverungen, einer Kleinstadt im Kreis Höxter, gekauf zu haben. Doch die von der Polizei befragten Aussteller sowie zwei Martkbesucher versicherten, an dem Tag sei keines angeboten worden.
https://www.news.bayern/vielleicht-werma-ja-nur-wegen-dummheit-bestraft-73315.html


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