Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
23.06.2019 um 18:35JosephConrad schrieb:So gesehen hatte die Gutachterin mit der Aussage Recht: um zu prüfen, ob die Bänder mit dem Gerät aufgenommen wurden oder nicht, ist es ausreichend, dass Lösch- und Aufnahmekopf seit der Herstellung unverändert im Gerät verbaut sind. Der Wiedergabekopf spielt hier keine Rolle.Nicht ganz, die Gutachterin sagte das nicht im Zusammenhang mit den Messungen an den Tonbändern, sondern als sie den Zustand des Gerätes beschrieb.
Das Gericht schrieb:
Aufrund der überzeugenden und nachvollziehbaren Ausführungen der Sachverständigen Dr. Boss hält es die Kammer auch für ausgeschlossen, dass die festgestellten individuellen Defekte des Tonbandgerätes Grundig TK 248 auf Verschleißerscheinungen oder sonstiger Einwirkungen Dritter in den Jahren nach 1981 zurückzuführen sind und daher zur Zeit der Erpresseranrufe noch gar nicht vorgelegen haben können.In diesem Zusammenhang folgte der von @robernd zitierte Abschnitt aus dem Urteil.
Es ist offensichtlich, dass ein Eingriff Dritter erfolgte, welche auch auf die Abschwächung des 6. Tons Einfluss gehabt hätte. Wann wurde nicht untersucht.
JosephConrad schrieb:Natürlich unabhängig davon ist die Frage, ob seit 1981 Veränderungen am Gerät vorgenommen wurden, die das Indiz des "abgeschwächten 6. Tons" ungültig machen. Und das wurde anscheinend ja nicht überprüft (ungeachtet der Annahme, dass das Mikrophon mittig vor dem Gerät plaziert wurde).So ist es. Dadurch ist aber in Wirklichkeit das Fundament des ganzen Gutachtens weggebrochen. Es wurde zum einen das Alter des Lacks nicht überprüft, zum anderen wurde nicht beachtet, dass einen andere Mikrofoneinstellung zu dem gleichen Effekt geführt haben könnten.
Da die Mikrofonaufstellung bei der Aufnahme in Wirklichkeit unbekannt ist, ist die Aussagekraft des 6. geschwächten Tons gleich Null und ohne die Altersbestimmung hat das Gutachten in diesem Punkt ebenfalls keinen Aussagekraft.
Da die Gutachterin bei den Vergleichsgeräten nur dann die Schaltgeräusche untersucht hatte, wenn sie diesen unterdrückten 6. Ton bei diesen festgestellt hat, sind auch diese Vergleiche von ihr für die Katz.
Und dann erzählt sie uns eine Phantasiestory ohne jeglichen Beleg, dass man so einen Geräuschkulisse erzeugt haben könnte (was in Wirklichkeit mit damaligen Mitteln - zumindest mit denen, welche M zur Verfügung gestanden haben - nicht möglich gewesen wäre). Wäre sie Angeklagte gewesen, hätte dies das Gericht sicherlich als Ausrede erkannt, aber so - wo die Gutachterin das gesagt hat, was das Gericht hören wollte, gibt der Vorsitzende der Gutachterin noch die Hand. Da ist man wirklich sprachlos.