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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

23.06.2019 um 18:35
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:So gesehen hatte die Gutachterin mit der Aussage Recht: um zu prüfen, ob die Bänder mit dem Gerät aufgenommen wurden oder nicht, ist es ausreichend, dass Lösch- und Aufnahmekopf seit der Herstellung unverändert im Gerät verbaut sind. Der Wiedergabekopf spielt hier keine Rolle.
Nicht ganz, die Gutachterin sagte das nicht im Zusammenhang mit den Messungen an den Tonbändern, sondern als sie den Zustand des Gerätes beschrieb.

Das Gericht schrieb:
Aufrund der überzeugenden und nachvollziehbaren Ausführungen der Sachverständigen Dr. Boss hält es die Kammer auch für ausgeschlossen, dass die festgestellten individuellen Defekte des Tonbandgerätes Grundig TK 248 auf Verschleißerscheinungen oder sonstiger Einwirkungen Dritter in den Jahren nach 1981 zurückzuführen sind und daher zur Zeit der Erpresseranrufe noch gar nicht vorgelegen haben können.
In diesem Zusammenhang folgte der von @robernd zitierte Abschnitt aus dem Urteil.

Es ist offensichtlich, dass ein Eingriff Dritter erfolgte, welche auch auf die Abschwächung des 6. Tons Einfluss gehabt hätte. Wann wurde nicht untersucht.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Natürlich unabhängig davon ist die Frage, ob seit 1981 Veränderungen am Gerät vorgenommen wurden, die das Indiz des "abgeschwächten 6. Tons" ungültig machen. Und das wurde anscheinend ja nicht überprüft (ungeachtet der Annahme, dass das Mikrophon mittig vor dem Gerät plaziert wurde).
So ist es. Dadurch ist aber in Wirklichkeit das Fundament des ganzen Gutachtens weggebrochen. Es wurde zum einen das Alter des Lacks nicht überprüft, zum anderen wurde nicht beachtet, dass einen andere Mikrofoneinstellung zu dem gleichen Effekt geführt haben könnten.

Da die Mikrofonaufstellung bei der Aufnahme in Wirklichkeit unbekannt ist, ist die Aussagekraft des 6. geschwächten Tons gleich Null und ohne die Altersbestimmung hat das Gutachten in diesem Punkt ebenfalls keinen Aussagekraft.


Da die Gutachterin bei den Vergleichsgeräten nur dann die Schaltgeräusche untersucht hatte, wenn sie diesen unterdrückten 6. Ton bei diesen festgestellt hat, sind auch diese Vergleiche von ihr für die Katz.

Und dann erzählt sie uns eine Phantasiestory ohne jeglichen Beleg, dass man so einen Geräuschkulisse erzeugt haben könnte (was in Wirklichkeit mit damaligen Mitteln - zumindest mit denen, welche M zur Verfügung gestanden haben - nicht möglich gewesen wäre). Wäre sie Angeklagte gewesen, hätte dies das Gericht sicherlich als Ausrede erkannt, aber so - wo die Gutachterin das gesagt hat, was das Gericht hören wollte, gibt der Vorsitzende der Gutachterin noch die Hand. Da ist man wirklich sprachlos.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

23.06.2019 um 19:27
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Nicht ganz, die Gutachterin sagte das nicht im Zusammenhang mit den Messungen an den Tonbändern, sondern als sie den Zustand des Gerätes beschrieb.

Das Gericht schrieb:

Aufrund der überzeugenden und nachvollziehbaren Ausführungen der Sachverständigen Dr. Boss hält es die Kammer auch für ausgeschlossen, dass die festgestellten individuellen Defekte des Tonbandgerätes Grundig TK 248 auf Verschleißerscheinungen oder sonstiger Einwirkungen Dritter in den Jahren nach 1981 zurückzuführen sind und daher zur Zeit der Erpresseranrufe noch gar nicht vorgelegen haben können.
Hat das die Gutachterin wirklich gesagt, oder hat das Gericht das so interpretiert?


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23.06.2019 um 19:34
@JosephConrad
Da Strafprozesse noch sehr ar­cha­isch ablaufen und weder einen Tonaufzeichnung noch ein Wort-Protokoll erstellt wird, kann man das nicht wissen. Das ist die Kritik, welche auch Anwälte bzgl. der Strafgerichte äußern, sie wissen nicht, was die Richter aufgeschnappt haben, eine wirklich effektive Verteidigung ist da in manchen Fällen nicht möglich. Sie sehen dann nur das Urteil und haben selber evtl. etwas ganz anderes verstanden. Ein Urteil müsste aus meiner Sicht nachvollziehbar sein, ohne Wortprotokolle/Aufzeichnungen von Zeugen-/Gutachteraussagen ist das aber im Ansatz schon nicht gegeben.

Mit dem "Lesen" von Strafrechtsurteilen ist es in Wirklichkeit nicht getan, was die Zeugen/Gutachter wirklich gesagt haben, ist ein Geheimnis. Es ist eben kein Wunder, dass es so wenig erfolgreiche Revisionen gibt. Das ist im Zivilprozess anders, dort gibt es immer in der Tatsacheninstanz Wortprotokolle.

In ihrem Gutachten, das sich mit der Abschwächung des 6. Tones befasst und mit der Geräuschkulisse, ist von diesem wesentlichen Element nichts zu finden. Daher ist es sehr naheliegend, dass sie das so auch gesagt hat, andernfalls hätte sie ihr Gutachten noch korrigieren müssen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

23.06.2019 um 19:48
Ich möchte jetzt noch einen etwas längeren Teil aus dem Urteil zitieren, auf den @JosefK1914-2 schon verwiesen hat:

"Auch die Überprüfung des Schraubensicherungslacks hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass seit dem Zusammenschnitt der Erpresseranrufe im Jahr 1981 bis zur Sicherstellung des Tonbandgerätes am 30.10.2007 an dem Aufnahmeknopf manipuliert wurde, so dass dieser heute eine andere Stellung aufweisen könnte als damals. Nach den Ausführungen der Sachverständigen (Name) verfügt das fragliche Tonbandgerät Grundig TK 248 über separate Tonköpfe für die Aufnahme und die Wiedergabe. Eine Untersuchung des Schraubensicherungslacks, der den Zweck hat, dass sich die Schrauben nicht von selbst verstellen, habe lediglich ergeben, dass die Befestigungsschraube des Wiedergabekopfes über mehrere Lackschichten verfügte. Daraus könne der Schluss gezogen werden, dass ganz sicher irgendwann einmal an der Befestigungsschraube des Wiedergabekopfes herumgeschraubt worden sei. Der Wiedergabekopf habe aber keinerlei Relevanz für ihre gutachtliche Äußerung, die sich auf den Aufnahmekopf beziehe. Der Lack an den Schrauben des Aufnahmekopfes sei zwar nicht ganz intakt gewesen, aber nicht neu verlackt. Wenn man ein Gerät normal betreibe, könne es über die gesamte Lebensdauer nicht notwendig werden, nachzujustieren. Beim untersuchten Tonbandgerät Grundig TK 248 sei der gute Zustand auffallend gewesen, der entweder auf geringe Benutzung oder pflegliche Behandlung zurückzuführen sei und sich auch darin zeige, dass die Spurlage sehr gleich gewesen sei, was bei Geräten dieses Alters nicht üblich sei."

Die oben enthaltenen Aussage
"Der Wiedergabekopf habe aber keinerlei Relevanz für ihre gutachtliche Äußerung, die sich auf den Aufnahmekopf beziehe."
ist absoluter Schwachsinn. Wesentlich ist der Unterschied in den Stellungen von Aufnahme- und Wiedergabekopf. Die Aussagen im Gutachten beziehen sich in der Tat fast ausschließlich auf die Fehlstellung des Aufnahmekopfs. Daraus zu schließen, dass der Wiedergabekopf keine Relevanz hat, ist schlicht dumm und wahrscheinlich auch keine Aussage der Gutachterin. Zum Wiedergabekopf heißt es im Gutachten nur, dass er Normstellung hat.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Es ist von "wenigen" Schrauben die Rede, bei denen der Lack mehrschichtig ist. Von den Schrauben des Aufnahme-, bzw. Wiedergabekopfes steht hier jetzt nichts. Hier wäre die Frage wie viele Schrauben und welche das sind.
Könnte es sein, dass es auch die Befestigungsschrauben der Brücke waren und dass jemand diese aufgeschraubt hat, um ein darunterliegendes Bauteil zu ersetzen, zu reparieren?
Welche Schrauben sonst noch zwei Lackschichten hatten, geht aus den Texten nicht hervor. Es war mindestens die Justierschraube des Wiedergabekopfs. Die Kopfbrücke ist ein sehr massives mechanisches Bauteil, das mit ebenso massiven Schrauben befestigt ist. An der Brücke sind alle Köpfe und eventuell noch Umlenkbolzen oder -rollenen befestigt. Der Aus- und Einbau der Kopfbrücke verändert die Kopfjustierungen nicht. Zur Kopfjustierung ist der Ausbau nicht erforderlich.

Kopfbruecke TK248
Bild der Kopfbrücke aus der schlecht kopierten Serviceanleitung (etwas nachbearbeitet).

Im Zusammenhang mit dem Tonbandgerät ist das der "intelligenteste" Satz des Gerichts:

"Für die Kammer war allein entscheidend, dass mit dem fraglichen Tonbandgerät Grundig TK 248 das vorstehend dargestellte Ergebnis erzielt werden konnte, nicht warum."

Ähnliche Aussagen kenne ich auch von anderen Juristen. Aus der Tatsache, dass in der beschriebenen Anordnung das Wunschergebnis eintritt (wenn ich das nicht bestätigen könnte, hätte ich etwas falsch gemacht), schließen diese Leute, dass der Täter auch diese Anordnung verwendet hat, und der Besitzer des TK 248 auch der Täter ist.

Die Aussage hat nur einen Schönheitsfehler:
Ich kann für das TK 248 mindestens eine zweite Anordnung angeben, die das Ergebnis ebenfalls erzielt. In diesem Fall funktioniert es aber ohne die Besonderheit des beschlagnahmten TK 248 (Zeitversatz der Spuren). Das bedeutet, diese zweite Anornung liefert genau das im Gutachten dargestellte Ergebnis mit allen TK 248 der Welt. Konkret ist das die Geräteeinstellung Mono (alle Lautspreche geben dasselbe Signal wieder), und das Mikrofon zur akustischen Überspielung ist 20 cm weiter nach rechts geschoben als in der LKA-Darstellung.
Ich kann auch eine dritte Anordnung angeben. Die funktioniert mit einem einfachen Mono-Kassettenrecorder. Durch leichtes Drehen des Recorders lässt sich beliebig wechseln zwischen 6. Ton ist laut und 6. Ton ist leise (das ist das mit dem TK 248 dargestellte Ergebnis).

Sind wir konsequent und fragen nicht warum, dann erhalten wir allein durch die Logik des Gerichts drei gleichwertige Szenarien und letztlich drei unterschiedliche Täter. Hier möchte ich nicht weiter spinnen. Zumindest würde ich mir zutrauen, auch mit den privaten Anlagen der Richter die Tätertonfolge zu erzeugen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

23.06.2019 um 19:56
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Daher ist es sehr naheliegend, dass sie das so auch gesagt hat, andernfalls hätte sie ihr Gutachten noch korrigieren müssen.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Die oben enthaltenen Aussage
"Der Wiedergabekopf habe aber keinerlei Relevanz für ihre gutachtliche Äußerung, die sich auf den Aufnahmekopf beziehe."
ist absoluter Schwachsinn. Wesentlich ist der Unterschied in den Stellungen von Aufnahme- und Wiedergabekopf. Die Aussagen im Gutachten beziehen sich in der Tat fast ausschließlich auf die Fehlstellung des Aufnahmekopfs. Daraus zu schließen, dass der Wiedergabekopf keine Relevanz hat, ist schlicht dumm und wahrscheinlich auch keine Aussage der Gutachterin. Zum Wiedergabekopf heißt es im Gutachten nur, dass er Normstellung hat.
Hier hängt es vom Kontext ab. Wenn sie die gutachterliche Äußerung, die sich auf den Aufnahmekopf bezieht, nur im Kontext der Untersuchung der Bänder gemacht hat, so ist das korrekt. Wie Du schon sagtest, um herauszufinden ob sie mit dem Gerät aufgenommen wurden, braucht man den Wiedergabekopf nicht.

Warum hätte die Gutachterin das allgemein bezogen auf das Gerät sagen sollen? Sie hatte doch beschrieben, dass am Wiedergabekopf "herumgeschraubt" wurde.

Für mich klingt das so, als ob das Gericht die Äußerung bezogen auf die Untersuchung der Bänder missverstanden- und daraus Schlüsse für die Korrektheit der anderen Aussagen bezogen auf das ganze Gerät gezogen hat.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

23.06.2019 um 20:21
@robernd
Wobei ich mich die ganze Zeit frage: wenn man auf einem der Bänder den BR3 Jingle gefunden hätte, so wäre es natürlich wichtig, ob genau diese Aufnahme auch mit dem Gerät gemacht wurde und dann muss man halt auch prüfen ob die genannten Tonköpfe noch original eingestellt sind. Aber wegen Karel Gott und dem ganzen Rest macht doch dies überhaupt keinen Sinn. Gab es denn eine "verdächtige" Aufnahme der die Lackuntersuchung losgetreten hat?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

23.06.2019 um 20:21
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Hier hängt es vom Kontext ab. Wenn sie die gutachterliche Äußerung, die sich auf den Aufnahmekopf bezieht, nur im Kontext der Untersuchung der Bänder gemacht hat, so ist das korrekt. Wie Du schon sagtest, um herauszufinden ob sie mit dem Gerät aufgenommen wurden, braucht man den Wiedergabekopf nicht.
Wie gesagt, der Kontext - wie es das Gericht aufgeschnappt hat - geht aus dem Urteil hervor und der ist nicht der, den Du hier ohne Grundlage vermutest, das ist schon sehr konstruiert.

Selbst wenn das Gericht das fehlerhaft zugeordnet hat, entlasten kann es die Gutachterin nicht.

Denn diese ganz entscheidende Tatsache hätte von vornherein ins Gutachten gehört und entsprechend berücksichtigt werden müssen. Ein "wahrscheinlich" wäre da ohne Datierung der 2 Schicht nicht möglich gewesen. Auch die unbekannte Mikrofonaufstellung lässt ein "wahrscheinlich" nicht zu.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

23.06.2019 um 20:31
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Wobei ich mich die ganze Zeit frage: wenn man auf einem der Bänder den BR3 Jingle gefunden hätte, so wäre es natürlich wichtig, ob genau diese Aufnahme auch mit dem Gerät gemacht wurde und dann muss man halt auch prüfen ob die genannten Tonköpfe noch original eingestellt sind.
Das hätte man so oder so machen MÜSSEN.

Rein theoretisch könnte da aber eine richtige Überlegung hinter stecken, nehmen wir mal an, man hätte erkannt, dass der Aufnahmekopf verstellt worden wäre und man hätte Tonbänder gefunden, die mit der aktuellen Stellung aufgenommen wurden und andere mit einer anderen, da hätte man evtl. den Zeitpunkt der Fehljustierung nicht nur anhand des Lackes sondern auch anhand der aufgenommen Sendungen näher datieren können. Vermutlich wäre letzteres auch genauer gewesen. Konnte man aber nicht, da der Aufnahmekopf nie anders justiert war.

In Wirklichkeit waren die beschlagnahmten Tonbänder teilweise in Halb- und teilweise in Viertel-Spur-Technik beschrieben, allesamt nicht mit dem TK 248. Wie gesagt, ganz typisch für ein Sammelsurium von Bändern, die man auf einem Flohmarkt ersteht.


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23.06.2019 um 21:00
Hier noch ein Link auf Foto aus dem Tonbandmuseum, was es doch deutlich besser zeigt, als die Service-Anleitung des TK248:

http://www.tonbandmuseum.info/index.php?eID=tx_cms_showpic&file=uploads%2Fpics%2FGrundig-TK248-8287-kopf.JPG&width=1280m&height=1024m&bodyTag=%3Cbody%20style%3D%22margin%3A0%3B%20background%3A%23fff%3B%22%3E&wrap=%3Ca%20href%3D%22javascript%3Aclose%28%29%3B%22%3E%20%7C%20%3C%2Fa%3E&md5=70ab39dc2d7d05ccd64bf3505a3eb7ff (Archiv-Version vom 05.08.2016)

Hier siehst Du den Ausschnitt mit dem Aufnahme- und Wiedergabekopf. Der Aufnahmekopf ist auf der linken Seite, der Wiedergabekopf auf der rechten. Auf der Oberseite der Montageplatte sind für jeden Kopf 3 Justage-Schrauben. Das Gerät des Tonbandmuseums hatte noch den Originallack drauf. Bei Ms Maschine mussten nach der Aussage der Gutachterin die Schrauben des rechten Kopfes mehrere Lackschichten besitzen, sprich nachjustiert worden sein.


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23.06.2019 um 21:08
PS: Soweit ich das erkennen kann, werden durch die beiden Federn jeweils rechts von den Köpfen die Köpfe gegen das rechte Einstellschraubenpaar gepresst. Nur die linke Einstellschraube ist jeweils wirklich mit dem Tonkopf verbunden. Daher die unterschiedlichen Arten von Justierschrauben.


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23.06.2019 um 21:18
Hab gerade bemerkt, dass das nicht immer mit dem Link auf das Bild klappt.

Hier nochmal das Bild mit einem besseren Link:

http://www.tonbandmuseum.info/uploads/pics/Grundig-TK248-8287-kopf.JPG


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23.06.2019 um 21:39
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Selbst wenn das Gericht das fehlerhaft zugeordnet hat, entlasten kann es die Gutachterin nicht.
Denn diese ganz entscheidende Tatsache hätte von vornherein ins Gutachten gehört und entsprechend berücksichtigt werden müssen. Ein "wahrscheinlich" wäre da ohne Datierung der 2 Schicht nicht möglich gewesen. Auch die unbekannte Mikrofonaufstellung lässt ein "wahrscheinlich" nicht zu.
Ich habe das Gutachten und die Urteilsbegründing nicht vorliegen und war auch nicht bei der Verhandlung zugegen. Daher weiss ich leider nicht, was in welchem Kontext geschrieben oder gesagt wurde. Hier bin ich darauf angewiesen das @robernd oder @2r2n gnädig Fragmente daraus veröffentlichen.
Eine Datierung des Lacks wäre seinerzeit auf jeden Fall richtig gewesen. Dies zu kritisieren ist aber mit dem heutigen Wissen eigentlich eine Mogelpackung: was wenn man das heute nachholt und es sich herausstellt, dass der Lack vor 1981 aufgetragen wurde? Damals hingegen wäre das logisch gewesen, denn die Gutachterin ging warum auch immer davon aus, dass eine andere Position des Aufnahmegerätes während des Überspielvorgangs, als die direkt mittig vor dem TK248, "unwahrscheinlich" sei. Damit hätte sie akzeptieren müssen, dass eine nachträgliche Verstellung des Wiedergabekopfes ihre Messergebnisse disqualifiziert.


Was anderes: ich habe versucht mit der Suchfunktion den u.g. Text im Thread zu finden. Wo hast Du ihn her, gibt es eine Quelle?
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Aufrund der überzeugenden und nachvollziehbaren Ausführungen der Sachverständigen Dr. Boss hält es die Kammer auch für ausgeschlossen, dass die festgestellten individuellen Defekte des Tonbandgerätes Grundig TK 248 auf Verschleißerscheinungen oder sonstiger Einwirkungen Dritter in den Jahren nach 1981 zurückzuführen sind und daher zur Zeit der Erpresseranrufe noch gar nicht vorgelegen haben können.



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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

23.06.2019 um 21:49
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Eine Datierung des Lacks wäre seinerzeit auf jeden Fall richtig gewesen. Dies zu kritisieren ist aber mit dem heutigen Wissen eigentlich eine Mogelpackung: was wenn man das heute nachholt und es sich herausstellt, dass der Lack vor 1981 aufgetragen wurde?
Nein, diese Untersuchung hätte damals schon erfolgen MÜSSEN. Von Mogelpackung kann man da auf keinen Fall sprechen, insbesondere, wenn die Gutachterin es selber damals diese wichtige Untersuchung unterlassen hat. Du versuchst hier einen groben Fehler der Gutachterin letztlich M anzulasten, in dem Du hier entsprechende Spekulationen aufstellst, mogeln versuchst Du eher.

Selbst wenn es sich herausstellen würde, dass die Nachjustierung vor 1981 erfolget, bleibt immer noch die Mikrofonaufstellung. Ein einziger Effekt von Beiden macht das Gutachten zunichte, genaugenommen ist es schon nie haltbar gewesen.

Aber auch ohne die Lackuntersuchung kann man schon mehr schließen, ein solch dejustiertes Tonbandgeräte hätte man kaum für Eigenaufnahmen verwendetet. Der Fehler durch die Dejustierung hätte man leicht akustisch durch einen starken Höhenabfall erkennen können.


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23.06.2019 um 22:18
JosefK1914-2 schrieb (Beitrag gelöscht):Alles klar, "schönen" Abend noch, ich denke eine sachliche Diskussion, welche ich ersichtlich über mehrere Beiträge mit Dir versucht habe, ist mit Dir leider nicht möglich.
Mensch Meier, Du wirst einfach zu schnell persönlich, selbst wenn sich irgendwelche Aussagen gar nicht auf Dich beziehen. Es reicht schon, dass man scheinbar anderer Meinung ist, das habe ich in der Diskussion zwischen Dir und @Andante hier mehrfach beobachtet. Bitte reflektiere das mal ehrlich.

Als ich von einer Mogelpackung sprach, so meine ich nicht Dich oder eine Deiner Aussagen. Vielmehr wäre es logischer und ehrlicher ein neues Gutachten zu erstellen. Das hatte ich aber schon im Januar also vor fast einem halben Jahr gepostet:
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb am 15.01.2019:Hug schrieb:
Das wäre natürlich schon schwerwiegend. Wenn wegen einem nicht eingeholten Lackgutachten und einer verstrichenen Frist M. bis in die Ewigkeit im Gefängnis sitzt ...

Was soll das bringen? Was wenn sich herausstellt, dass die 2. Lackschicht auch aus altem Lack ist, ist damit dann das Gutachten bestätigt?

Ich dachte das Gutachten von @robernd hat gezeigt, dass mit der Raumakustik die Effekte erzielt werden können und das die Stellung der Tonkopftaumelschraube keine Rolle spielt. Daher wäre es mMn. besser wenn die Verteidigung ein Gegengutachten vorlegt.



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24.06.2019 um 00:42
JosefK1914-2 schrieb (Beitrag gelöscht):Nö!
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Als ich von einer Mogelpackung sprach, so meine ich nicht Dich oder eine Deiner Aussagen. Vielmehr wäre es logischer und ehrlicher ein neues Gutachten zu erstellen. Das hatte ich aber schon im Januar also vor fast einem halben Jahr gepostet:
Wie man in den Wald reinruft ….. Eigentlich hättest Du eigentlich das Gutachten als Mogelpackung bezeichnen müssen.

Es ging von einer willkürlichen Mikrofonposition aus, wobei dem Gutachten auch ein Zirkelschluss zugrunde lag, von einer naheliegenden oder wahrscheinlichen Aufnahmeposition kann man nur sprechen, wenn man weiß, dass das Gerät verwendet wurde (was aber erst zu beweisen wäre, klarer Zirkelschluss). Wenn man etwas Erfahrung mit diesen Geräten besitzt, weiß man, dass man die Geräte so positioniert, dass die Vorderseite des Geräts dicht an der Tischkante steht. Man muss gut rankommen, um die Spulen zu wechseln und das Band einzufädeln. Ein Mikrophon davor würde jemand mit Erfahrung dort für unwahrscheinlich halten. Rein theoretisch konnte man das TK 248 auch senkrecht betreiben, dann war diese Position sogar unmöglich.

Dann die Geräuschkulisse, die mit dem TK 248 nicht zu erreichen ist (was sowohl die Geräusche als auch die Lautstärke betrifft).

Dann die nicht berücksichtigte nachjustierte Wiedergabekopf.

Und dann das Nichtberücksichtigen der Raumakustik.

Ich denke, manches könnte ich noch vergessen haben.


So etwas würde ich dann wirklich als Mogelpackung bezeichnen.


Ein neues Gutachten wollte sowohl M als auch @2r2n erreichen, das Gericht hat sich nur dagegen mit Händen und Füßen gewehrt. Und die hanebüchenen Ausreden der Gutachterin toleriert und ihr noch die Hand geschüttelt. Was nun?


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24.06.2019 um 19:56
@JosephConrad
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Wenn man etwas Erfahrung mit diesen Geräten besitzt, weiß man, dass man die Geräte so positioniert, dass die Vorderseite des Geräts dicht an der Tischkante steht. Man muss gut rankommen, um die Spulen zu wechseln und das Band einzufädeln.
Nur zur Verdeutlichung, wie man normalerweise das TK 248 liegend betreibt, die Gutachterin Dr. Boss zeigt es höchstpersönlich:


https://www.augsburger-allgemeine.de/img/migration/crop6701606/2166561235-cv16_9-w1880/Ursula-Herrmann-Prozess-in-Augsburg.jpg

Du siehst, 10 cm vor den Frontlautsprechern ist nichts, wo man ein weiteres Aufnahmegerät hinstellen könnte. Die Aufstellung, welche die Gutachterin für die Messungen hergenommen hat, ist sichtlich praxisfremd.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

24.06.2019 um 21:18
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Du siehst, 10 cm vor den Frontlautsprechern ist nichts, wo man ein weiteres Aufnahmegerät hinstellen könnte. Die Aufstellung, welche die Gutachterin für die Messungen hergenommen hat, ist sichtlich praxisfremd.
Du erklärst das wirklich mit viel Herzblut. Aber auch ich sehe das genau wie Du. Warum die Gutachterin diesen Schluss gezogen hat, erschließt sich mir nicht. Ich hätte das damals mit einem kleinen Cassettenrekorder oder Diktiergerät direkt von Radio aufgenommen. Wozu so ein Trümmer von Tonband?
Ich hätte damals übrigens einen ITT (SL 58?) Kasettenrecorder.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

24.06.2019 um 21:28
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Wozu so ein Trümmer von Tonband?
Eben! Wozu?

Vielleicht wird umgekehrt gedacht ein Schuh draus.

Das auf dem Flohmarkt gekaufte TK 248 war für die Ermittler ein guter Aufhänger.

Man hatte ohnehin ganz wenig an forensischen „Beweisen“!

Die Behauptung,genau dieses Tonbandgerät sei es wahrscheinlich gewesen, ist gewagt.

Unterm Strich halte ich die Verurteilung von Mazurek für nicht haltbar.


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24.06.2019 um 23:41
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Eben! Wozu?

Vielleicht wird umgekehrt gedacht ein Schuh draus.

Das auf dem Flohmarkt gekaufte TK 248 war für die Ermittler ein guter Aufhänger.

Man hatte ohnehin ganz wenig an forensischen „Beweisen“!

Die Behauptung,genau dieses Tonbandgerät sei es wahrscheinlich gewesen, ist gewagt.

Unterm Strich halte ich die Verurteilung von Mazurek für nicht haltbar.
Nein, ich glaube nicht an eine Verschwörung zwischen Gutachterin, Staatsanwaltschaft und Richtern.


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24.06.2019 um 23:50
Es nützt sowieso alles nichts. Das Urteil gegen Mazurek ist rechtskräftig, so falsch es in den Augen einiger gewesen sein mag. Da kann man noch so sehr über die Falschheit dieses Urteils räsonnieren.

Die Frage ist, wie dieses Urteil aus der Welt geschafft werden kann. Und das geht nur durch einen erfolgreichen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens. Die Voraussetzungen dafür ergeben sich aus der StPO und müssen nun mal erfüllt werden.


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