ErwinKöster schrieb:Dass die Tat seinerzeit nicht als Mord eingestuft wurde und wird ändert nichts an der Tatsache, dass eine solche Einstufung nach damaligen und heutigen Kenntnissen (zB siehe Autopsie) durchaus plausibel und auch rechtskonform wäre.
Natürlich kann man - und das wird die StA auch getan haben - den Sachverhalt auch unter dem Aspekt der Verwirklichung eines oder mehrerer Mordmerkmale prüfen. Aber allein der Umstand, dass du als Mordmerkmale zB Grausamkeit oder Heimtücke in Betracht ziehst,
@2r2n oben aber niedrige Beweggründe für möglich hält, zeigt schon, wie wenig an Tatsachen da ist, die in Richtung eines konkreten Mordmerkmals deuten, wie vage also eigentlich der Sachverhalt ist. Die StA kann da schlecht Lotterie spielen, sie muss „Futter“ in Bezug auf ein bestimmtes Mordmerkmal haben.
Wenn sich nur darauf gestützt wird, dass ein (oder mehrere) Täter dem Opfer möglicherweise Lachgas in Überdosierung verabreicht haben, ist das nicht ausreichend, unabhängig davon, welches Mordmerkmal man hier überhaupt annehmen will.
Denn erstens ist die Verabreichung von Lachgas forensisch nicht (mehr) nachweisbar, zweitens schon gar nicht in Überdosierung, und drittens ist erst recht nicht nachweisbar, dass dem oder den Tätern bewusst war, dass sie überdosiert haben könnten, womit es mit dem bedingten Vorsatz dann äußerst schwierig wird. Da ist zu wenig für die StA, wo sie ansetzen könnte.
Ich kann sehr gut verstehen, dass das für viele unbefriedigend ist. Andererseits muss man eben sehen, dass die Anforderungen an den Nachweis für die vorsätzliche Erfüllung eines Merkmals, also an die subjektive Seite (Wissen und Wollen des Täters in Bezug auf die Verwirklichung des konkreten Straftatbestandes) hoch sind, weil schon der konkrete Straftatbestand Mord objektiv ganz
bestimmte Voraussetzungen hat. Dazu noch einmal eine Kurzübersicht zu den Mordmermalen:
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/materialien/arbeitsblaetter-zur-vorlesung-strafrecht-bt-pdf-dateien/arbeitsblaetter-zur-vorlesung-strafrecht-bt-pdf-dateien/straftaten-gegen-die-persoenlichkeitsrechte/02-mord.pdf