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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
2r2n ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

21.08.2019 um 22:42
Hier ist ein Bericht, in dem Herr Feller zu Wort kommt:
https://www.augsburg.tv/mediathek/video/keine-neuen-ermittlungen-im-fall-ursula-herrmann/

Bei der Gelegenheit will ich noch sagen, dass die aktuellen Presseberichte zu falschen Schlussfolgerungen kommen. Sie sprechen davon, dass ich resigniere oder aufgebe. Es entsteht der Eindruck, dass ich ausgebrannt bin oder nicht mehr kann.
Das stimmt alles nicht.
Ich will nur nicht mehr in der Öffentlichkeit stehen, weil es am Ende nicht mehr um die Sache ging, sondern um "den Bruder". Klar, das ist eine Folge der Medienpräsenz des letzten Jahres. Ich habe gelernt, dass Medienberichte immer ein Gesicht brauchen. Das war dann meins. Und das führte dann dazu, dass sie am liebsten das Foto hernahmen, wo ich nach einer Reise nach Kuba mit einer Bindehautentzündung zurückkam. Hier sehe ich besonders leidend aus und das passt gut zum Thema.
Ich leide aber nicht. Ich will nun ein Thema voranbringen, das nicht nur mir wichtig ist, sondern einer Vielzahl von Menschen in Bayern und Deutschland: Eine funktionierende Justiz.
Das hat mit dem Statement der StA Augsburg heute eine Abfuhr erfahren. Weil das viele Menschen als sehr unangenehm empfinden, hoffe ich, dass diese Menschen sich engagieren. Und sich nicht auf ein Gesicht verlassen, das durch die Presse geistert. Ich fände es also gut, wenn ihr hier weiterdiskutiert, gerne auch kontrovers.
Ich bin hier weiter dabei, werde nur nicht mehr in den Medien auftauchen. So hoffe ich. Aber natürlich machen die Journalisten, was sie wollen. Grade hab ich entdeckt, dass die Augsburger Allgemeine schreibt: Ursula Hermanns Bruder gibt den Kampf seines Lebens auf.
Was für eine Falschmeldung! Hier sind gleich zwei Fehler enthalten:
1. Das ist nicht der Kampf meines Lebens: Ich habe vor gut einem Jahr der StA Indizien vorgelegt. Das war alles. Das ist kein Kampf.
2. "Aufgeben" stimmt einfach nicht. Ich glaube nur, dass jetzt andere dran sind, um in die Öffentlichkeit zu gehen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

22.08.2019 um 08:25
Und hier ein Bericht der Süddeutschen:

https://sz.de/1.4571116

Bedauerlich. @2r2n aber verständlich.


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2r2n ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

22.08.2019 um 08:42
@monstra
Das ist so ein typisches Beispiel, wie Medien interpretieren. Herr Deussing hat mich gestern kontaktiert, ob er mit mir sprechen kann. Dann hab ich ihm gesagt, dass Herr Feller das übernimmt, weil ich ja laut Presseerklärung nicht mehr in der Öffentlichkeit stehen will.
Was macht er daraus: "Michael Herrmann resigniert" und daneben das Kubabild. Es ist wirklich irre.
Also ich sags nochmal: Ich resignier nicht, ich gebe nicht auf und ich will mich nicht ins Schneckenhaus zurückziehen. Ich setze mich nur nicht mehr der Öffentlichkeit aus.
Unser thread hier ist keine Öffentlichkeit. Öffentlichkeit ist, wenn tausende oder manchmal Millionen von Menschen Meldungen kriegen, die bereits gefiltert sind, also bereits eine Interpretation der Wirklichkeit. Und jeder einzelne interpretiert dann nochmal. Das ufert dann wirklich aus und entfernt sich immer weiter von der Realität.
Hier sind es ein paar Menschen, ich weiß nicht wieviele, sind es über hundert oder sind es vielleicht nur 50. Die diskutieren und das ist ein guter Vorgang, weil man seine Meinung überprüfen kann, wenn andere Argumente gebracht werden.
Hier bin ich gerne weiter dabei. Und eines ist ja auch sicher: Der Fall ist ungelöst. Auch wenn unser Justizsystem das meint.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

22.08.2019 um 11:24
Das Nächste, das ansteht, ist nun die Berufungsverhandlung im Zivilprozess.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

22.08.2019 um 14:13
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Also ich sags nochmal: Ich resignier nicht, ich gebe nicht auf und ich will mich nicht ins Schneckenhaus zurückziehen. Ich setze mich nur nicht mehr der Öffentlichkeit aus.
Tja, so sind die Medien. Da muss es krachen und rauchen. Die SZ macht das zwar anders als die BILD, aber verkaufen wollen sie ihr Produkt auch. Ich bezog mich eigentlich auf die Presseerklärung darüber und nicht auf Resignation, sondern Rückzug aus der Öffentlichkeit.

Nun kann ich persönlich sehr gut verstehen, dass eine Öffentlichkeitspräsenz sehr anstrengend und belastend ist. Ich habe viel mit Personen zu tun, die im Licht der Öffentlichkeit stehen - und bin froh, unerkannt im Supermarkt einkaufen gehen zu können... Es stellt sich auch die Frage, inwieweit eine Öffentlichkeitskampagne dem Ziel (noch) helfen kann. Das werdet Ihr sicher abgewogen haben.

Dir @2r2n alles Gute und vor allem irgendwann doch noch den verdienten Erfolg!


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

22.08.2019 um 16:31
Das Thema muss einer breiteren Masse zugänglich gemacht werden.
Z.B. Frau Darsow hat eine Facebook-Seite, die einige Follower hat. Und das, obwohl sehr wahrscheinlich der Richtige sitzt. Dann sollten sich doch bei den neuen Indizien im Fall Herrmann bestimmt einige Leute dafür interessieren. Vielleicht kommt so Bewegung rein.

@2r2n
Hast du Ideen, wie wir jetzt helfen können?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

22.08.2019 um 18:40
Auch ich bedaure, dass auch @2r2n an der Justiz gescheitert ist. Trotzdem schaut er nicht hasserfüllt auf unsere Staatsanwälte und Richter. Das sollten wir ihm hoch anrechnen. Und die Staatsanwälte und Richter eigentlich auch. Ich wünsche Michael eine einigermaßen entspannte Zeit und bin sicher, dass er sich nicht ganz zurückziehen wird.
Ich bin zuversichtlich, dass uns doch noch ein Durchbruch gelingt. Zumindest habe ich persönlich den Fall (auch) noch nicht zu den Akten gelegt.

Ich traue mir zu, in einem Video die Behauptungen des Gutachtens Punkt für Punkt zu widerlegen. Das kostet leider viel Zeit. Für meine Gegendarstellung zum Tonbandgutachten habe ich bereits über ein Jahr investiert. Während dieses Jahres hatte ich praktisch nichts anderes gemacht. Wenn ich die Gewissheit hätte, dass sich jemand dafür interessiert, würde ich auch das noch auf mich nehmen. In diesem Punkt bin ich aber weniger optimistisch.

@Delphi10
Eine Facebook-Seite (Archiv-Version vom 21.08.2019) gibt es bereits. Auf meiner Internetseite findet ihr im Wesentlichen Informationen über das Gutachten zum Tonbandgerät.

Das hilft uns aber nicht wirklich weiter. Aus meiner Sicht ist es am wichtigsten, Werner M.s Rechtsanwalt zu bewegen, die Wiederaufnahme des Strafverfahrens in die Wege zu leiten. Sachlich ist es aus meiner Sicht kein Problem, weil das Gutachten zum Tonbandgerät, das der Verurteilung zugrunde liegt, fehlerhaft und darüber hinaus unvollständig ist. Ich wäre allerdings überfordert, das unserem Rechtssystem beizubringen.

In der Technik geht es allein darum, ob ein Verfahren funktioniert oder nicht. Und hier geht es allein um Technik und um nichts anderes. Objektiv ist es völlig irrelevant, ob ein Gericht vielleicht meint, ob es funktioniert oder nicht.
Das Gutachten erhebt nicht einmal den Anspruch, dass die Werner M. unterstellte Vorgehensweise zur Erzeugung der Erpresseranrufe funktioniert, weil es überhaupt keine vollständige Vorgehensweise beschreibt. Es wird lediglich aus einzelnen Teilaspekten hergeleitet, dass das bei M. beschlagnahmte Bandgerät "wahrscheinlich" verwendet wurde. Es ist allgemein bekannt, dass die Täter eine Tonbandaufzeichnung durch das Telefon übertragen haben. Es ist auch bekannt, dass eine Telefonübertragung Klänge verändert. Im gesamten Gutachten taucht aber der Begriff "Telefon" überhaupt nicht auf. Das sollte auch Leuten mit Null technischem Sachverstand zu denken geben.

Vielleicht ein weniger komplexes Beispiel: Xaver Mayer beschreibt Teile einer Glühbirne (Fassung, Glaskolben, Glühdraht) und behauptet, dass damit jeder sein Zimmer erleuchten kann. Weil Xaver Mayer ein genialer Mensch ist, glaubt ihm das Gericht, und stellt fest, dass die Birne "wahrscheinlich" leuchtet. Und Ende der Diskussion. Jeder normale Mensch würde verlangen: "Schalte das Ding doch einmal ein!" Genau dieser letzte Schritt der Realisierung fehlt im Gutachten. Und dann kommt so ein Hansel wie ich und behauptet, die Glühbirne kann gar nicht funktionieren. Ich habe tatsächlich eine Glühbirne und biete an, zu zeigen, dass sie nicht funktioniert. Weil ich nicht als genialer Mensch gerichtsbekannt bin, bekomme ich niemals die Chance, meine Behauptung zu beweisen. Ihr wisst wahrscheinlich, warum die Lampe nicht brennt: Der Glaskolben darf nicht mit Luft gefüllt sein.

Unser großes Problem ist es, einen sachkundigen und vor Gericht überzeugenden Gutachter zu finden. Und bei so einer Auswahl haben Gerichte ihre eigenen Maßstäbe. Es reicht nicht, wenn irgendjemand nur zeigt, dass die Erzeugung der Telefonvorlage mit Werner M.s Gerät nicht möglich ist.
Die konkrete Frage ist also: Woher einen solchen Gutachter nehmen? Wer hat eine Idee?
Und: Jeder Gutachter hat sein eng begrenztes Spezialgebiet. Um also so ein fachübergreifendes Gutachten Punkt für Punkt zu widerlegen bräuchten wir mehrere Gutachter mit unterschiedlichen Fachgebieten (von Elektroakustik bis zur Schneidetechnik von Tonbändern). Einzige Ausnahme ist vermutlich die Gutachterin des LKA.


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2r2n ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

22.08.2019 um 21:57
@robernd
@Delphi10

der Facebook link führt nicht zu Facebook, sondern zum BR. Ganz oben wieder - na? - ja, das Kuba-Bild (als ich mit einer Bindehautentzündung im September 2017 aus Kuba zurückkam), das so schön leidend aussieht. Naja, egal...
Die Facebook Seite des Unterstützerkreises ist nicht sehr informativ. Es werden dort ab und zu Presse-links gepostet und dann regt sich irgendjemand über die deutsche Justiz auf. Mit solchen Leuten möchte ich nichts zu tun haben. So eine Haltung bringt überhaupt nichts.
Ich glaube auch, dass solche Aktivitäten generell nichts bringen. Und jetzt nachdem der Staat entschieden hat, laufen sie vollkommen ins Leere. Übrigens: Wenn ich sage, ich respektiere die Entscheidung des Staates, bringe ich zum Ausdruck, dass die Mechanismen der Justiz, die hier versagt haben, in den meisten anderen Fällen funktionieren. In der Regel funktioniert der Rechtsstaat. Und Ausnahmen bestätigen die Regel.
Wer jetzt noch weiter diese Ausnahme "Der Fall UH" im Blick hat, kann sich gerne mit anderen, die sich auch engagieren wollen, solidarisieren. Speziell Leute mit Kenntnissen, die justiziabel verwertbar sind, sind hier gefragt.
Jetzt steht noch das Berufungsverfahren der Zivilklage aus und da wollen wir mal sehen, was daraus wird...


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

22.08.2019 um 22:31
Zitat von roberndrobernd schrieb:Aus meiner Sicht ist es am wichtigsten, Werner M.s Rechtsanwalt zu bewegen, die Wiederaufnahme des Strafverfahrens in die Wege zu leiten. Sachlich ist es aus meiner Sicht kein Problem, weil das Gutachten zum Tonbandgerät, das der Verurteilung zugrunde liegt, fehlerhaft und darüber hinaus unvollständig ist. Ich wäre allerdings überfordert, das unserem Rechtssystem beizubringen.
@robernd
Im 4. Teil des BR2-podcast schildert Werner Mazureks Anwalt Walter Rubach (durchaus auch zu meiner eigenen Überraschung!), dass aus seiner Sicht wesentlich für die Verurteilung von WM die nachträgliche Neubewertung des Pfaffinger-Geständnisses war und eben nicht das hier schon bis zur Erschöpfung durchdiskutierte LKA-Tonbandgutachten!
Ich persönlich denke, dass Herr Rubach als versierter Strafverteidiger dies am besten beurteilen können müsste.

Wenn also selbst der Verteidiger von WM diesem LKA-Tonbandgutachten überhaupt nicht die Bedeutung beimisst, die ihm einige juristische Laien hier zuschreiben, halte ich Deinen Ansatz, jetzt zum x-ten mal wieder mit dem Tonbandgerät anzufangen, für von vorneherein zum Scheitern verurteilt.

Von daher würde ich vermuten, dass der Ansatz mit dem Alternativtäter noch am sinnvollsten ist, obwohl ich der Schüler-Theorie von @2r2n nichts abgewinnen kann. Das Hauptproblem dabei bleibt natürlich die Verjährung für alles außer Mord.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

23.08.2019 um 10:02
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:der Facebook link führt nicht zu Facebook, sondern zum BR.
Sorry, da bin ich wohl auf einen Link der Facebook Seite hereingefallen. Soll ich den Link korrigieren, auch wenn du dann schon wieder auf dem Bildschirm erscheinst? Ich tue es der Vollständigkeit halber:
https://www.facebook.com/pg/Unterstützergruppe-Werner-Mazurek-739821619489142
Der Informationsgehalt beschränkt sich in der Regel auf unterschiedliche Zitate. Es gibt nur wenige Infos, die darüber hinaus gehen. Facebook nervt mich übrigens ungemein, weil ich ständig aufgefordert werde, endlich Mitglied zu werden.
Das war ich noch nie, das bin ich nicht und das werde ich auch nie. - Notruf eines Abstinenzlers ;)
Zitat von Heidi71Heidi71 schrieb:Im 4. Teil des BR2-podcast schildert Werner Mazureks Anwalt Walter Rubach (durchaus auch zu meiner eigenen Überraschung!), dass aus seiner Sicht wesentlich für die Verurteilung von WM die nachträgliche Neubewertung des Pfaffinger-Geständnisses war und eben nicht das hier schon bis zur Erschöpfung durchdiskutierte LKA-Tonbandgutachten!
Ich persönlich denke, dass Herr Rubach als versierter Strafverteidiger dies am besten beurteilen können müsste.
An dieser Stelle setzte die Verteidigungsstrategie bereits am Anfang der Zivilverhandlung an. Die an den Verhören beteiligten Kriminalbeamten haben auch unter heutiger Sicht erklärt, dass sie P. für unglaubwürdig halten. RA Rubach hat anhand einer Pressemitteilung klar gemacht, dass P. sein Täterwissen vollständig aus den Medien erlangen konnte. In den Medien war eine falsche Position des (angeblich) von P. gegrabenen Lochs angegeben, die sich P. zu eigen gemacht hat.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

23.08.2019 um 12:43
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Wenn ich sage, ich respektiere die Entscheidung des Staates, bringe ich zum Ausdruck, dass die Mechanismen der Justiz, die hier versagt haben, in den meisten anderen Fällen funktionieren. In der Regel funktioniert der Rechtsstaat. Und Ausnahmen bestätigen die Regel.
Vielen Dank für diese deutliche und tapfere Einstellung!

Das sollte man bei allen ungewissen Fällen und vorschnellen Verurteilungen immer bedenken:

Unser Rechtsstaat dürfte eines der besten Rechtssysteme auf der Welt sein. Denn er ist in bewusster Abkehr vom Unrechtsstaat des Nationalsozialismus (und auch des Stalinismus in der DDR) entwickelt worden. In der Regel funktioniert er gut. Auch in Bayern.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

23.08.2019 um 17:14
Zitat von monstramonstra schrieb:Unser Rechtsstaat dürfte eines der besten Rechtssysteme auf der Welt sein. Denn er ist in bewusster Abkehr vom Unrechtsstaat des Nationalsozialismus (und auch des Stalinismus in der DDR) entwickelt worden. In der Regel funktioniert er gut. Auch in Bayern.
Hier fragt man sich allgemein, welche Kriterien ein gutes Rechtssystem erfüllen muss. Zu viele Täter laufen zu lassen, ist nicht gut. Zu viele Unschuldige zu verurteilen, ist auch nicht gut.

Eine ganz ähnliche Problemstellung gibt es in der Medizin. Beim Etablieren eines Diagnoseverfahrens müssen die Anzahlen von falsch positiven und falsch negativen Diagnosen minimiert werden. Falsch positiv bedeutet, dass das Verfahren eine Krankheit erkennt, die der Patient aber nicht hat. Falsch negativ bedeutet, dass eine vorhandene Krankheit nicht erkannt wird. Fehlerfreie Diagnoseverfahren gibt es nicht. Ein Verfahren ist praktisch unbrauchbar, wenn es keine falsch positiven Diagnosen liefert, aber dafür zu viele wirkliche Krankheiten übersieht. Und umgekehrt.

Ebenso kann man es im Rechtssystem sehen. Falsch positive Urteile (der Verurteilte ist unschuldig) lassen sich nur vermeiden, wenn man viele falsch negative Urteile (der Schuldige wird freigesprochen) akzeptiert. Es besteht also prinzipiell der Zwang, auch Unschuldige ins Gefängnis zu stecken. Es führt kein Weg daran Vorbei.
Wie gut unterschiedliche reale Systeme (unterschiedlicher Länder) die Anzahlen von Fehlurteilen minimieren, kann ich nicht beurteilen. Es wäre aber nötig, darüber nachzudenken bzw. unterschiedliche Systeme unter diesem Gesichtspunkt zu vergleichen. Es ist natürlich es eine Frage der Philosophie, ob falsch positiven und negativen Urteilen gleiche oder unterschiedliche Gewichte zugewiesen werden.

In Fall von Werner M. haben wir es nach meiner Überzeugung mit einem falsch positiven Urteil zu tun.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

23.08.2019 um 17:51
Da es an einem Referenzmaßstab außerhalb des Instanzenzuges fehlt, können wir die Zahl der Fehlurteile nicht bestimmten.

Friedrich der Große, immerhin noch weit weg vom Rechtsstaat des 20. Jahrhunderts, meinte dazu in der Abhandlung "Über die Gründe, Gesetze einzuführen oder abzuschaffen":
"Jemand wird angeklagt. Indizien sind vorhanden. Der Richter ist ungewiss und will sich Klarheit verschaffen. Der Unglückliche wird gefoltert. Ist er unschuldig — welche Barbarei, ihn solche Martern erleiden zu lassen! Zwingt ihn die Stärke der Qual zum Zeugnis gegen sich selbst —welche schreckliche Unmenschlichkeit ist es dann, einen tugendhaften Bürger auf bloßen Verdacht hin nicht nur den grausamsten Schmerzen auszusetzen, sondern ihn auch noch zum Tode zu verurteilen! Es ist besser, zwanzig Schuldige freizusprechen, als einen Unschuldigen aufzuopfern!"
Jedenfalls bei schweren Straftaten dürfte die Quote so nicht sein. Das mag aber daran liegen, dass die Ermittlungsbehörden heute - wohl im Gegensatz zum 18. Jahrhundert - die Fälle aussortieren, bei denen die Zweifel überwiegen. Es liegt aber auch daran, dass eine schreckliche Tat Sühne verlangt und daher die Bereitschaft, auch bei objektiven Zweifeln zu verurteilen, deutlich größer ist.

Diesem Problem stellen sich weder Politik noch Rechtswissenschaft wirklich, von der Justiz ganz zu schweigen.

Bernd Rüthers, ein hochverdienter Rechtstheoretiker, meint hierzu:
Dabei steht das redliche Bemühen der Richter, nach bestem Wissen und Gewissen Gerechtigkeit zu suchen, in der Regel außer Zweifel. Für die Rechtsuchenden aber gilt die Einsicht des Richters und Schriftstellers Herbert Rosendorfer:
Justiz hat mit Gerechtigkeit so viel zu tun wie die Landeskirchenverwaltung mit dem lieben Gott.
Gerichte bieten rechtskräftige Entscheidungen. Mehr können sie nicht leisten, und mehr sollte von ihnen nicht erwartet werden.
https://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/gastbeitrag-richter-ohne-grenzen-1997202.html?printPagedArticle=true#pageIndex_4


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

23.08.2019 um 18:17
Zitat von monstramonstra schrieb:Bernd Rüthers, ein hochverdienter Rechtstheoretiker, meint hierzu:
Dabei steht das redliche Bemühen der Richter, nach bestem Wissen und Gewissen Gerechtigkeit zu suchen, in der Regel außer Zweifel. Für die Rechtsuchenden aber gilt die Einsicht des Richters und Schriftstellers Herbert Rosendorfer:
„Justiz hat mit Gerechtigkeit so viel zu tun wie die Landeskirchenverwaltung mit dem lieben Gott.“
Gerichte bieten rechtskräftige Entscheidungen. Mehr können sie nicht leisten, und mehr sollte von ihnen nicht erwartet werden.
Der gute Mann hat den Nagel auf den Kopf getroffen mit dieser Aussage.
Ich denke auch, dass dem Grunde nach unser Rechtssystem eigentlich funktioniert. Eklatant dysfunktional finde ich allerdings den Umgang mit potenziellen Fehlern, die ( auch in einem guten Rechtssystem) nunmal nicht ausgeschlossen sind. Die Hürden ein Urteil erneut überprüfen zu lassen oder ggf. einen Sachverhalt neu zu ermitteln, sind mMn viel zu hoch. Diese Umstände implizieren, dass der Gesetztgeber eine Unfehlbarkeit der Justiz voraussetzt. Und da liegt mMn die tatsächliche Schwäche in unserem System.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

23.08.2019 um 19:11
Werner Mazurek wäre vielleicht bei einem anderen Gutachten zum Tonband nicht verurteilt worden.
Die Frage ob er unschuldig ist oder nicht wird aber von diesem Aspekt mMn. nicht berührt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

23.08.2019 um 21:15
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Werner Mazurek wäre vielleicht bei einem anderen Gutachten zum Tonband nicht verurteilt worden.
Die Frage ob er unschuldig ist oder nicht wird aber von diesem Aspekt mMn. nicht berührt.
So sehe ich das auch.

Ich habe mich ungefähr ein Jahr lang allein mit dem Tonbandgerät beschäftigt und während dieser Zeit noch keine Meinung zu Schuld und Unschuld gehabt. Es ging mir allein darum, ein aus meiner Sicht fehlerhaftes Gutachten zu widerlegen.
Selbst den Urteilstext kannte ich damals noch nicht.

Nachdem ich damit fertig war, habe ich mich auch für den riesigen Aktenhaufen interessiert. Bei der Gelegenheit bin ich über jede Menge Ungereimtheiten im Urteil und auch verschiedenen anderen Gutachten gestolpert. Aus meiner naturwissenschaftlich-technischen Sicht passt fast nichts zusammen. Erst damit ergaben sich ernsthafte Zweifel an Werner M.s Schuld.

Die Akten enthalten viele Details über seine Ausbildung, Tätigkeit und Denkweise. Nach und nach konnte ich mich in M.s Mentalität und auch Handlungsweise hineinversetzen (nicht dass ich sie gebilligt hätte). Wahrscheinlich, weil wir beide als Techniker ähnliche Denkweisen haben. Außerdem habe ich mir wie auch M. sehr vieles selbst beigebracht*. Erst dadurch wurde mir klar: Werner M. passt nicht zur Handlungsweise der Täter.

* Beispiel: Während der Schulzeit habe ich von unseren großen Elektronikfirmen Telefunken, Siemens und Philips profitiert. Irgendwie habe ich es fertig gebracht, in deren Postverteiler zu gelangen. Die haben mir regelmäßig Unterlagen über neue Bauteile geschickt, die eigentlich für die Entwicklungsabteilungen der Industrie gedacht waren. Das war meine Technik-Ausbildung, und weniger Studium oder gar Bastel-Bausätze für Jugendliche.


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23.08.2019 um 22:45
Zitat von monstramonstra schrieb:Bernd Rüthers, ein hochverdienter Rechtstheoretiker, meint hierzu:
Dabei steht das redliche Bemühen der Richter, nach bestem Wissen und Gewissen Gerechtigkeit zu suchen, in der Regel außer Zweifel. Für die Rechtsuchenden aber gilt die Einsicht des Richters und Schriftstellers Herbert Rosendorfer:
„Justiz hat mit Gerechtigkeit so viel zu tun wie die Landeskirchenverwaltung mit dem lieben Gott.“
Gerichte bieten rechtskräftige Entscheidungen. Mehr können sie nicht leisten, und mehr sollte von ihnen nicht erwartet werden.
Der letzte Satz bedarf einer notwendigen Ergänzung dahin, dass Gerichte (gilt für Behörden genauso) rechtskräftige Entscheidungen auf der Grundlage dessen bieten, was ihnen die Legislative an abschließenden Instrumentarien, sprich Gesetzen, vorgibt. Das gilt nicht nur für das materielle Recht, sondern auch für das Prozessrecht, also das formelle Recht.

Nicht die Justiz entscheidet, was zu welchem Zeitpunkt geltendes Recht ist, sondern das tut immer noch die Legislative.

Gerade im vorliegenden Fall Ursula Herrmann ist die StA nun mal an die vom Gesetzgeber festgelegten Verjährungsfristen gebunden. Und wenn der Gesetzgeber bestimmt hat, dass erpresserischer Menschenraub spätestens nach 30 Jahren verjährt, kann die StA nach Ablauf dieser Fristniemanden mehr wegen dieser Straftat verfolgen. Täte sie es, würde sie sich über ein geltendes Gesetz hinwegsetzen.

Man kann der StA nun vorwerfen, dass sie nicht wegen des einzig noch in Frage kommenden nicht verjährten Deliktes Mord ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Da sind wir dann aber wieder bei der Frage, ob hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte im Sinne von § 152 Abs. 2 StPO für die Erfüllung wenigstens eines der Mordmerkmale des § 211 Abs. 2 StGB bestehen. Wir hatten die Diskussion schon.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

23.08.2019 um 22:58
Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Wer Demokratie und Gewaltenteilung ernst nimmt, muss auch die jeder der drei Staatsgewalten eingeräumten Entscheidungsbefugnisse innerhalb der ihnen gesetzten Grenzen ernst nehmen.

Und wenn es (justiz-)politischer Wille des frei gewählten Parlaments ist, dass erpresserischer Menschenraub nach 30 Jahren verjährt und nicht etwa nach 25 oder 40 oder 50 Jahren oder nie, ist das von den Gerichten und den StAen hinzunehmen.
Gerichte sind keine Ersatzgesetzgeber, die frei nach Schnauze sich über Gesetze hinwegsetzen können, wie es ihnen passt. Ausnahme Verfassungswidrigkeit, wo Besonderes gilt. Aber nicht jedes Gesetz ist gleich verfassungswidrig. Auch das hatten wir schon mal in der Diskussion.


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24.08.2019 um 20:37
Hallo, ich habe zwei Fragen und konnte dazu in der Suche nichts finden. Falls das schon einmal behandelt wurde, dann entschuldigung wenn ich es übersah! ✌️

Ich befürworte die Argumente, daß das Landschulheim bzw. Schüler von dort in die Entführung involviert gewesen sein könnten.

Bezüglich der vermuteten Betäubung mittels Lachgas: meiner persönlichen Einschätzung nach dürfte aufgrund von Krimis o. Aktenzeichen XY die Betäubung mittels Chloroform 1981 bekannter gewesen sein. Eigentlich sogar noch bis in die 90-iger hinein. Bekannt war auch, daß es den Empfänger halt vollkommen ausschaltet. Das Lachgas ebenfalls sedierend und richtig dosiert schwach anästhetisch wirkt, dürfte damals (noch) nicht in der breiten Masse bekannt gewesen sein. Auch war es 1981 sicherlich nicht jedermann möglich an Lachgas zu kommen.

Kann es sein, daß einer aus der Tätergruppe einen medizinischen Background hatte? Vielleicht als gut begüterter Arzt-oder Zahnarztssohn das LEH besuchte, aus Vatis Praxis einen Inhaler mit dem Lachgas besorgte, weil er von da eben wusste, daß das kurzzeitig willenlos aber nich gänzlich bewußtlos macht, es aber aufgrund der fehlenden Dosierungskenntnise falsch angewandt hatte? Oder ein Schüler der ehrenamtlich im Rettungsdienst oder der Feuerwehr war, o. ä. ?

Desweiteren las ich vor einigen Wochen in einem Artikel, man hätte damals „vergessen“ eine Baustelle, ich meine es wäre in Kaufering gewesen bzgl. des Bitumenanstrichs oder des Lacks zu filzen. Und es würde da eine Verbindung zum LEH geben, weil der Sohn eines Poliers oder dort beteiligten Firma Schüler dort war, stimmt das?

Mein Vater war Anfang der 80-iger in München aif div. Baustellen tätig und von ihm weiß ich, daß die Polizei dort wohl (mehrmals ?) Razzien durchführte auch in den privaten Wohnlagern der Firmen, weil sie den Lack gesucht haben.

Sorry, falls das alles schon thematisiert wurde und ich unnötig den Thread aufgebläht habe!


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

24.08.2019 um 20:58
@margaretha
also es war so, dass keine Betäubungsmittel bei der Autopsie festgestellt wurden. Da das Kind sich aber anscheinend vor seinem Tod in der Kiste nicht mehr bewgt hatte und auf dem Schoss noch ein unausgepackter Trainingsanzug lag, vermutete man, es könnte betäubt gewesen sein. Eine Betäubung mit Lachgas kann man anscheinend als einzige später nicht mehr nachweisen. Daher wurde vermutet, dass Ursula Herrmann mit Lachgas betäubt wurde. Bei der Autopsie wurde ein erhöhter Hirndruck festgestellt, der würde zu so einer Betäubung passen. Lachgas konnte und kann man in Kartuschen für Sahnespender überall kaufen. Kontrovers war hier aber die Diskussion über die Frage, wie es schnell verabreicht werden konnte.
Beim Bitumen, mit dem der Kistendeckel angestrichen wurde, war es bemerkenswert, dass viele Firmen um Vergleichsproben angeschrieben wurden aber nicht die des Vaters eines LEH Schülers im nahen Kaufering. Der Vater war damals ein Spezl von FJS.

Kannst Du mit der Suchfunktion aber alleslecht im Thread finden.


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