Andante schrieb:Hinzu kommt, dass er sich nach eigenen Angaben zum Schein "arm" gerechnet haben will, um Unterhalt an seine Ex zu sparen (und vermutlich einige weitere Gläubiger zu täuschen).
Nicht nur das. Er teilt in dem Schreiben an das Gericht mit, dass er "nur" 785 DM als Geschäftsführer seiner GmbH bekommen haben will (Seite 2 seiner Erklärung). Er teilt weiter mit, dass für seine übrigen regelmäßigen Verbindlichkeiten "die GmbH" aufgekommen sei. Das erwähnt er um klarzustellen, dass es seiner GmbH gut ging und er insofern keinen Grund gehabt hätte, mittels eines Verbrechens an Geld zu kommen.
Allerdings: Wenn seine GmbH für seine Verbindlichkeiten aufkam, handelt es sich entweder um verdeckte Gewinnausschüttungen (gegenüber dem Gesellschafter) oder aber um Gehaltsauszahlungen gegenüber dem Geschäftsführer (also ihm).
Gesellschaftsrechtlich wie steuerrechtlich das klassische Vorgehen von "Selbständigen", die sich mittels einer Gesellschaftsform wie der GmbH Vorteile verschaffen wollen um anderweitigen Verbindlichkeiten zu entgehen (Steuerverbindlichkeiten oder (wie hier) Unterhaltszahlungen). Dieses Vorgehen stellt regelmäßig den Straftatbestand der Steuerhinterzung dar oder aber der Untreue.
In der "Erklärung" schreibt er weiter, dass seine damilige Verlobte eine Rente von 1.200 DM und er ein Gehalt von den o.g. 785 DM plus zusätzlich einer "Entschädigung" (woher und warum auch immer - ich unterstelle großzügig, dass die Verlobte das Geld erhalten hat) von 38.000 DM erhalten hätten. Und er schreibt weiter, "wir hatten also keine finanziellen Probleme".
Wenn man sein Gehalt und die Rente seiner Verlobten zusammenrechnet kommt man auf etwa rund(!) 1.000 €(!). Plus der "Entschädigung" von etwa 19.000 €(!).
Wer sich hier für besonders schlau hält, der ignoriert die Zahlen und geht auch weiterhin davon aus, dass der Mann selbstverständlich keine finanziellen Sorgen hatte.
Nur: Warum musste er dann zur Vermeidung von Untehaltszahlungen "tricksen", wenn doch alles so wunderbar war?