@Andante Du wirst aber nie im Gesetz finden, wann die es rechtstaatlich das Rechtssicherheitsprinzip nicht haltbar ist. Es sind immer Abwägungen zu treffen, nichts ist absolut. Rechtssicherheit ist ein Begriff, deren Folgen zwar in den Gesetzen zu finden ist, der Begriff selber wird aber rein nur aus der Rechtsstaatlichkeit abgeleitet.
Und diese ist letztendlich im GG nur in einem Artikel zu finden, dem Art 28. Es gehört eben zu einem Rechtsstaat, ohne dass es explizit genannt werden muss.
Kommen wir mal auf den vorliegenden Fall zurück, so gibt schon das vorhandene einfachrechtliche Gesetz/Richtlinie der StA auch schon ausreichend Spielraum. Dort steht:
Ob und inwieweit die Strafverfolgungsbehörden sich in diesen Fällen um weitere Aufklärung bemühen, richtet sich nach Verhältnismäßigkeitserwägungen
Verhältnismäßigkeitserwägungen sollten hier eben schon berücksichtigen, dass evtl. ein unschuldiger in Haft ist. Ich denke, dass sollte auch in Deinen Augen ein ausreichender Grund sein, dass hier die StA soweit wie möglich die Ermittlungen voran treibt. Ein direkter gesetzlicher Anspruch besteht hier nicht, aber die Notwendigkeit leitet sich aus dem Rechtsstaatprinzip schon ab.
Klar, das Ergebnis kann man hier nicht wissen, ob überhaupt zum Schluss etwas rauskommt, aber man dürfte kaum einen Grund haben, die Ermittlungen einzustellen, nur weil die Tat als solches verjährt sein soll also nicht mehr verfolgbar, das wäre mit Rechtsstaatlichkeit definitiv nicht mehr vereinbar.
Und letztlich zeigen das ja auch andere Fällen nicht so gehandhabt wird, wie Du es hier behauptest. Erinnern wir uns mal an den Fall Frederike von Möhlmann. Dort erfolgte ein DNA-Abgleich und die StA hat verkündet, dass der Freigesprochene mit hoher Wahrscheinlichkeit der Täter war. Deinen Gedanken entsprechend hätte man dort niemals einen DNA-Vergleich mit dem Freigesprochenen durchführen dürfen, weil er nicht mehr belangt werden konnte. Rechtstaatlichkeit hat eben manchmal doch den Vorrang vor rein formalem. Oder behauptest Du der StA hat sich da rechtswidrig verhalten?