@yasumi yasumi schrieb:Denn die "Tätertonfolge" entstand offenbar laut Gutachten durch eine Tonkopf-Schrägstellung am Tonbandgerät in Verbindung mit einer Lautsprecherschwäche. Die Tonfolge soll also mit diesem Tonbandgerät über Lautsprecher abgespielt, und von einem anderen Gerät mit Hilfe eines Mikrofons aufgenommen worden sein.
Das ist nicht ganz richtig. Es wird von einer FEHLStellung und nicht von einer Schrägstellung gesprochen.
Das geht aus folgendem Abschnitt der Süddeutschen, dass die Laufzeitdifferenz zwischen beiden Kanälen 0,3 Millisekunden betragen soll.
Das liegt, hat Dagmar Boss herausgefunden, daran, dass das Tonsignal auf den beiden Tonspuren des Magnetbandes mit einer minimalen Zeitverzögerung von etwa 0,3 Millisekunden ankommt.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/prozess-ursula-herrmann-spurensuche-in-der-sinuskurve-1.33296Diese Laufzeitdifferenz kann unterschiedliche Gründe haben. Sie entsteht dann, wenn man zwischen zwei Aufzeichnungsgeräten die Bänder tauscht. Diese Laufzeitdifferenz entsteht dabei selbst dann, wenn die Tonköpfe beider Geräte genau senkrecht stehen. Ein Stereo-Tonkopf enthält in Wirklichkeit zwei Tonköpfe übereinander. Die Ausrichtung dieser Köpfe zueinander ist jedoch nie 100%ig, der eine ist in der Regel dem anderen gegenüber seitlich verschoben.
Bei einem Gerät mit nur einem Stereokopf wird dieser sowohl für Aufnahme als auch Wiedergabe genutzt. Diese unterschiedliche Ausrichtung ist dann kompensiert.
Etwas anderes ist, wenn man mit zwei unterschiedlichen Geräten arbeitet, dann kann eine solche Laufzeitdifferenz entstehen, weil die Köpfe selten ganz identisch gefertigt sein dürften.
Bei dem TK248 handelt es sich jedoch um ein Tonbandgerät der gehobenen Klasse, welches für die Aufnahme und Wiedergabe zwei unterschiedliche Stereo-Köpfe besitzt. Das kommt daher, dass ein einzelner Stereokopf immer nur ein Kompromiss darstellt, der ist nie optimal sowohl für Aufnahme als auch Wiedergabe abgestimmt. Die Spaltbreite sollte bei einem Wiedergabekopf möglichst schmal sein, für einen Schreibkopf aber wegen der besseren Durchmagnetisierung breiter sein.
Wer hier näher sich informieren will, hier ist ein Beitrag über die Tonköpfe:
http://www.rheinbergnetz.de/home/Tonbaender/Bandkopfpics/Magnettonkepfe..pdf (Archiv-Version vom 03.09.2013)Das hat jedoch zur Folge, dass diese oben beschrieben Laufzeitdifferenz schon bei der Wiedergabe mit dem gleichen Gerät auftritt.
Das Problem bei dem ganzen Gutachten ist aber, dass diese Zeitdifferent nur dann einzig und allein dem Tonbandgerät zuordnen kann, wenn das Mikrophon genau mittig zwischen den Lautsprechern gestanden hätte. Bei einer Abweichung davon sehen die Verhältnisse ganz anders aus.
Außerdem kann es überall bei dieser Anfertigung zu einer solchen Laufzeitdifferenz gekommen sein. Außerdem muss man bedenken, dass die Aufnahmen und Wiedergabe nicht im schalltoten Raum erfolgt waren, da kommt bei dem ganzen noch die Raumakustik dazu, welche ebenfalls zu den von der Gutachterin gesprochenen Dämpfungen geführt haben kann.
Dass man dies und auch "Schwächen" eines Lautsprechers über einen solchen Übertragungsweg feststellen soll, der da lautet:
- Wiedergabe angeblich vom TK 248 über seine Lautsprecher
- Einfluss des Raumes, da kein schalltoter Raum
- Aufnahme über ein unbekanntes Mikrophon in unbekannter Stellung zu den Lautsprechern und eines unbekannten mobilen Aufnahmegerätes
- Einfluss eines weiteren Raumes (vielleicht Telefonzelle)
- Einfluss des Mikrofons des Telefons und die Lage dieses bezogen auf die Lautsprecher des mobilen Gerätes
- Der telefonische Übertragungsweg bis zum Empfänger mit der starken Beschneidung tiefer und hoher Töne.
Jeder halbwegs fachlich bewanderte würde sagen, dass man bei einem solchen komplexen System nicht wirklich noch Aussagen über die ursprünglichen Tonquelle machen kann. Welche Einflüsse die unterschiedlichen Zwischenstufen hatten, kann man im Nachhinein nicht mehr klären. So etwas ist nur in schlechten Krimis möglich, nicht aber in der Realität. Die obige Aufstellung ist die minimale Anzahl der Beeinflussungsmöglichkeiten. Die Kette kann auch noch länger sein, schließlich musste das Jingle auch erst mal aufs Band kommen, wenn das auch akustisch erfolgte, naja, dann gute Nacht.
Letztendlich wird das auch bestätigt durch die Aussage des damaligen Anwalts des Angeklagten im Verfahren, dass es schon ein anderes Tonbandgerät mit diesen Merkmalen gegeben haben soll. Vor diesem Hintergrund hätte dem Gericht klar sein müssen, dass das „Gutachten“ in Wirklichkeit nicht mehr belastbar ist. Denn wenn man in einem solch kleinen Kreis, der damals untersucht wurde, schon ein zweites Tonbandgerät gefunden hat, dürfte es Tausende von Tonbandgeräten geben, mit denen man eine solche Aufnahme mit diesen Besonderheiten produzieren kann. Das derjenige ein Alibi gehabt haben soll (vielleicht im Ausland) ist für diese Feststellung vollkommen unbeachtlich. Das war ein geglücktes Ablenkungsmanöver von der Problematik des Gutachtens durch die StA. Die Behauptete Einmaligkeit war jedenfalls dadurch widerlegt, so dass das Gutachten in Wirklichkeit seine Grundlage verloren hatte.
Ich persönlich glaube auch, dass sich der Angeklagte nicht einer solchen laienhaften Überspielmethode bedient hätte, er war schließlich Besitzer eines Fernseh- und Radioladens. Ich vermute, dort war der Falsche auf der Anklagebank.
Nightrider64 schrieb:Deshalb weiss ich, das die geringste Verstellung der Tonköpfe zu einer Veränderung der Tonhöhe führte.
Es kommt dabei nur zu einer starken Veränderung der Klangfarbe, nicht der Tonhöhe, die Höhen werden stark beeinträchtig, das Klangbild erscheint dumpf.
Dei Tonhöhe ist dann noch ein weiteres Ungewisses, dass man erst hätte klären müssen. Ist es durch fehlerhafte Geschwindigkeiten entstanden oder wurde gar ein Jingle abgespielt, das gar nicht aus dem Radio stammte? Beispilesweise war die Blütezeit von Heimorgeln die 1970er und frühen 1980er Jahre! Nur so als Idee.