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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.12.2017 um 16:20
Das Verkehrsfunkjingle des Bayerichen Rundfunks war einmalig in Deutschland und kam immer vor der Verkehrsmeldung im Radio sonst nirgends.
War sehr einprägsam, so das es mir, der ich es als Kind nur im Urlaub gehört habe immer noch gut in Erinnerung ist.
Hotlines gab es noch nicht, bzw waren nicht gebräuchlich.

Übrigens hatte mein Vater genau so ein Tonbandgerät von Grundig.
Ich selbst hatte ein Akai.
Deshalb weis ich, das die geringste Verstellung der Tonköpfe zu einer Veränderung der Tonhöhe führte.
Das merkte (hörte) man aber nur, wenn man dann das bespielte Tonband einmal auf einem anderen Gerät abspielte.
Deshalb brachte man die Geräte regelmäßig zur Kalibrierung und die Verstellschrauben dees Tonkopfes wurden dann mit Klarlack versucht zu fixieren.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.12.2017 um 00:01
@yasumi
Zitat von yasumiyasumi schrieb:Denn die "Tätertonfolge" entstand offenbar laut Gutachten durch eine Tonkopf-Schrägstellung am Tonbandgerät in Verbindung mit einer Lautsprecherschwäche. Die Tonfolge soll also mit diesem Tonbandgerät über Lautsprecher abgespielt, und von einem anderen Gerät mit Hilfe eines Mikrofons aufgenommen worden sein.
Das ist nicht ganz richtig. Es wird von einer FEHLStellung und nicht von einer Schrägstellung gesprochen.

Das geht aus folgendem Abschnitt der Süddeutschen, dass die Laufzeitdifferenz zwischen beiden Kanälen 0,3 Millisekunden betragen soll.
Das liegt, hat Dagmar Boss herausgefunden, daran, dass das Tonsignal auf den beiden Tonspuren des Magnetbandes mit einer minimalen Zeitverzögerung von etwa 0,3 Millisekunden ankommt.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/prozess-ursula-herrmann-spurensuche-in-der-sinuskurve-1.33296

Diese Laufzeitdifferenz kann unterschiedliche Gründe haben. Sie entsteht dann, wenn man zwischen zwei Aufzeichnungsgeräten die Bänder tauscht. Diese Laufzeitdifferenz entsteht dabei selbst dann, wenn die Tonköpfe beider Geräte genau senkrecht stehen. Ein Stereo-Tonkopf enthält in Wirklichkeit zwei Tonköpfe übereinander. Die Ausrichtung dieser Köpfe zueinander ist jedoch nie 100%ig, der eine ist in der Regel dem anderen gegenüber seitlich verschoben.

Bei einem Gerät mit nur einem Stereokopf wird dieser sowohl für Aufnahme als auch Wiedergabe genutzt. Diese unterschiedliche Ausrichtung ist dann kompensiert.

Etwas anderes ist, wenn man mit zwei unterschiedlichen Geräten arbeitet, dann kann eine solche Laufzeitdifferenz entstehen, weil die Köpfe selten ganz identisch gefertigt sein dürften.

Bei dem TK248 handelt es sich jedoch um ein Tonbandgerät der gehobenen Klasse, welches für die Aufnahme und Wiedergabe zwei unterschiedliche Stereo-Köpfe besitzt. Das kommt daher, dass ein einzelner Stereokopf immer nur ein Kompromiss darstellt, der ist nie optimal sowohl für Aufnahme als auch Wiedergabe abgestimmt. Die Spaltbreite sollte bei einem Wiedergabekopf möglichst schmal sein, für einen Schreibkopf aber wegen der besseren Durchmagnetisierung breiter sein.

Wer hier näher sich informieren will, hier ist ein Beitrag über die Tonköpfe:
http://www.rheinbergnetz.de/home/Tonbaender/Bandkopfpics/Magnettonkepfe..pdf (Archiv-Version vom 03.09.2013)

Das hat jedoch zur Folge, dass diese oben beschrieben Laufzeitdifferenz schon bei der Wiedergabe mit dem gleichen Gerät auftritt.

Das Problem bei dem ganzen Gutachten ist aber, dass diese Zeitdifferent nur dann einzig und allein dem Tonbandgerät zuordnen kann, wenn das Mikrophon genau mittig zwischen den Lautsprechern gestanden hätte. Bei einer Abweichung davon sehen die Verhältnisse ganz anders aus.

Außerdem kann es überall bei dieser Anfertigung zu einer solchen Laufzeitdifferenz gekommen sein. Außerdem muss man bedenken, dass die Aufnahmen und Wiedergabe nicht im schalltoten Raum erfolgt waren, da kommt bei dem ganzen noch die Raumakustik dazu, welche ebenfalls zu den von der Gutachterin gesprochenen Dämpfungen geführt haben kann.

Dass man dies und auch "Schwächen" eines Lautsprechers über einen solchen Übertragungsweg feststellen soll, der da lautet:

- Wiedergabe angeblich vom TK 248 über seine Lautsprecher
- Einfluss des Raumes, da kein schalltoter Raum
- Aufnahme über ein unbekanntes Mikrophon in unbekannter Stellung zu den Lautsprechern und eines unbekannten mobilen Aufnahmegerätes
- Einfluss eines weiteren Raumes (vielleicht Telefonzelle)
- Einfluss des Mikrofons des Telefons und die Lage dieses bezogen auf die Lautsprecher des mobilen Gerätes
- Der telefonische Übertragungsweg bis zum Empfänger mit der starken Beschneidung tiefer und hoher Töne.

Jeder halbwegs fachlich bewanderte würde sagen, dass man bei einem solchen komplexen System nicht wirklich noch Aussagen über die ursprünglichen Tonquelle machen kann. Welche Einflüsse die unterschiedlichen Zwischenstufen hatten, kann man im Nachhinein nicht mehr klären. So etwas ist nur in schlechten Krimis möglich, nicht aber in der Realität. Die obige Aufstellung ist die minimale Anzahl der Beeinflussungsmöglichkeiten. Die Kette kann auch noch länger sein, schließlich musste das Jingle auch erst mal aufs Band kommen, wenn das auch akustisch erfolgte, naja, dann gute Nacht.

Letztendlich wird das auch bestätigt durch die Aussage des damaligen Anwalts des Angeklagten im Verfahren, dass es schon ein anderes Tonbandgerät mit diesen Merkmalen gegeben haben soll. Vor diesem Hintergrund hätte dem Gericht klar sein müssen, dass das „Gutachten“ in Wirklichkeit nicht mehr belastbar ist. Denn wenn man in einem solch kleinen Kreis, der damals untersucht wurde, schon ein zweites Tonbandgerät gefunden hat, dürfte es Tausende von Tonbandgeräten geben, mit denen man eine solche Aufnahme mit diesen Besonderheiten produzieren kann. Das derjenige ein Alibi gehabt haben soll (vielleicht im Ausland) ist für diese Feststellung vollkommen unbeachtlich. Das war ein geglücktes Ablenkungsmanöver von der Problematik des Gutachtens durch die StA. Die Behauptete Einmaligkeit war jedenfalls dadurch widerlegt, so dass das Gutachten in Wirklichkeit seine Grundlage verloren hatte.

Ich persönlich glaube auch, dass sich der Angeklagte nicht einer solchen laienhaften Überspielmethode bedient hätte, er war schließlich Besitzer eines Fernseh- und Radioladens. Ich vermute, dort war der Falsche auf der Anklagebank.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Deshalb weiss ich, das die geringste Verstellung der Tonköpfe zu einer Veränderung der Tonhöhe führte.
Es kommt dabei nur zu einer starken Veränderung der Klangfarbe, nicht der Tonhöhe, die Höhen werden stark beeinträchtig, das Klangbild erscheint dumpf.

Dei Tonhöhe ist dann noch ein weiteres Ungewisses, dass man erst hätte klären müssen. Ist es durch fehlerhafte Geschwindigkeiten entstanden oder wurde gar ein Jingle abgespielt, das gar nicht aus dem Radio stammte? Beispilesweise war die Blütezeit von Heimorgeln die 1970er und frühen 1980er Jahre! Nur so als Idee.


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05.12.2017 um 00:28
Super Beitrag @SCMP77 ! Danke dafür.


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05.12.2017 um 00:50
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Allenfalls belastend wären da einzig und allein diese Tonfolge, wenn man die wirklich auf einem TONBAND gefunden hätte. Auf der Kassette nur dann, wenn man wirklich die Kassette gefunden hätte, die damals verwendet wurde (mit den mechanischen Schaltgeräuschen).
Ich glaube schon dass es die Kassette war mit der sich Frau Boss seit 1989 beschäftigt.
Wie Dagmar Boss, Sachverständige für Phonetik beim Landeskriminalamt Bayern, im Prozess erklärte, lag das an einer Fehleinstellung des Aufnahmekopfes. Mit dem beschlagnahmten Tonbandgerät hatte sie der SZ zufolge das Signal erneut aufgenommen, über die Lautsprecher abgespielt und diese Akustik mit oszillografischen Aufzeichnungen visualisiert. Diese sogenannten Sinuswellen sind mit denen der Erpresseranrufe identisch.
Auch die Klackgeräusche der Start - und Pausetaste sind auf der Tonkassette. Sie bilden neben den gedämpften c' das zweite Erkennungsmerkmal.


https://www.merkur.de/bayern/herrmann-prozess-lka-gutachten-tonband-meta-498542.html

@yasumi Ist kein Problem! Bisher konnte ich herausfinden dass es in den 70ern drei Versionen des B3 Verkehrsfunkjingles gab. Ich werde bei B3 recherchieren von wann bis wann die Jingles aktiv waren. Email an Hrn. Holzhaider ist schon raus.

Wer sich im übrigen an der Kategorie "wahrscheinlich" stösst dem muss man entgegenhalten, dass Rubachs Gegengutachten in Bezug auf ein behauptetes falsches Geständnis von Pfaffinger noch viel weniger Substanz aufweist:
Rubach hat ein Gutachten in Auftrag gegeben zu der Frage, ob es sich bei dem Geständnis Pfaffingers um ein falsches Geständnis handeln könnte. Die Berliner Rechtspsychologin Renate Volbert kommt zu dem Ergebnis: Es könnte sein. Aber es könnte auch nicht sein. Wirklich wissen kann man es nicht.

Die Überprüfung der Glaubwürdigkeit eines schon vor Jahren verstorbenen Zeugen ist eine Sache, bei der die Wissenschaft schnell an die Grenzen der Seriosität stößt. Volbert nennt ihre Expertise deshalb auch vorsichtig "psychologische Stellungnahme".
Zuletzt fiel mir gestern nach oftmaliger Lektüre der Berichte über die Lüftung folgendes auf: Es gibt zwei Versionen über die Todesursache. Die eine ist das Fehlen eines Ventilators, die andere das Verstopfen der Lüftungsrohre mit Laub. Strafrechtlich wäre die erste ein niederer Grad der Fahrlässigkeit.

Bei Nummer 2 aber frage ich mich wie und wann das Laub in die Lüftungsrohre gekommen ist wenn Ursula lt Autopsie spätestens nach einigen Stunden tot war? Es hat am Abend des 15.9.81 nicht geregnet. Meine Vermutung: Das Mädchen könnte um Hilfe geschrien haben, was durch die Rohre trotz Dämpfung deutlich zu hören war und Mazurek und Komplize(n) könnten daraufhin die Öffnungen mit Laub verstopft haben um die Schreie unhörbar zu machen. Das wäre aber ein Grad der Fahrlässigkeit der eine Anklage auf Mord zur Folge gehabt haben müsste!


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.12.2017 um 00:54
Quelle zim Gutachten: http://www.sueddeutsche.de/bayern/prozess-fall-ursula-herrmann-die-suche-nach-der-wahrheit-geht-weiter-1.3032817-2


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.12.2017 um 07:31
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Ich glaube schon dass es die Kassette war mit der sich Frau Boss seit 1989 beschäftigt.
Deine zitierten Quellen sprechen immer nur von dem bei Herrmanns mitgeschnittenen Aufnahme der damaligen Anrufe, nicht aber von irgendwelchen Kassetten, welche sich in Besitz Ms befinden sollen. Das kannst Du von mir aus glauben, ist aber durch rein gar nichts belegt. Denn wirklich die Orginalkassette gefunden worden wäre, welche dann in der Telefonzelle angeblich abgespielt worden wäre, hätte diese eine ganz besonderes Gewicht erhalten. Auch andere Kassetten bei M. aufgefunden worden wären hätten schon im ersten Verfahren eine Relevanz haben müssen, wei sie dann Teile der problematischen Übertragungswege nicht enthalten hätten und so zu einem besseren Gutachten geführt hätten. So etwas ist unbekannt un des gibt daher rein gar nichts stützendes für Dein Glaube.
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Auch die Klackgeräusche der Start - und Pausetaste sind auf der Tonkassette. Sie bilden neben den gedämpften c' das zweite Erkennungsmerkmal.
Wie ich schon schrieb, die gleiche Mechanik befand sich damals in vielen Geräten der Marke Grundig. Vor dem Hintergrund des oben aufgezeigten komplexen Übertragungsweges ist es mehr als fraglich, dass diese Geräusche auch ausreichend unverfälscht auf den mitgeschnittenen Anrufen war. Wie gesagt, es soll - in diesem schon sehr kleinen damals untersuchten Kreis ein anderes Tonbandgerät geben und die StA hat das im Verfahren auch letztendlich mit dem obigen Einwand auch nicht widerlegt. Es gab damit schon im Verfahren ausreichende Hinweise, das die Einmaligkeit in Wirklichkleit nicht gegeben war. Und die Argumentation eines Schreibers hier, dass der Besitzer dieses zweiten Tonbandgerätes nicht unbedingt direkt an der Tat beteiligt sein musste (vielleicht bewusst sich so ein Alibi geschaffen hat) kann man ebenfalls nicht von der Hand weisen, hier muss man ja auch von mehreren Tätern ausgehen.

Außerdem zeigt das, dass man schon damals bei Hausdurchsuchungen etc. auch solche Geräte geachtet hat, offenbar sind sie bei M damls nicht fündig geworden.
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Rubach hat ein Gutachten in Auftrag gegeben zu der Frage, ob es sich bei dem Geständnis Pfaffingers um ein falsches Geständnis handeln könnte. Die Berliner Rechtspsychologin Renate Volbert kommt zu dem Ergebnis: Es könnte sein. Aber es könnte auch nicht sein. Wirklich wissen kann man es nicht.

Die Überprüfung der Glaubwürdigkeit eines schon vor Jahren verstorbenen Zeugen ist eine Sache, bei der die Wissenschaft schnell an die Grenzen der Seriosität stößt. Volbert nennt ihre Expertise deshalb auch vorsichtig "psychologische Stellungnahme".
Das ist natürlich richtig. Aber Du verkennst hier die Bedeutung dieser Zeilen. Denn das gilt genauso auch für das Verfahren selber. Die Frage in einem Verfahren muss immer lauten, ist das Geständnis Glaubwürdig oder nicht. Wenn selbst die Wissenschaft hier keine Antwort finden kann, kann das noch weniger ein Gericht, was auf diesem Gebiet in Wirklichkeit ebenfalls Laie ist, Richter sind eben keine Götter. Daher muss man - wie der BGH nun von den Gerichten fordert - bei Geständnissen, welche erhebliche Fehler enthalten - ganz genau hinsehen und auch begründen, warum man den belastenden Teil trotzdem für richtig hält. Und wenn da Täterwissenschon vorher an die Öffentlichkeit gelangte und der Zeuge direkt an den Ort geführt wurde und dann hier nur ein Gedächntnisprotokoll des Verhörs zur Grundlage der Beurteilung dienen konnte, in dem Gedanken und Wissen des "Gedächtniszeugen" nicht selten vermischt sind, dann dürfte das nach heiútiger Ansicht des BGH kaum noch möglich sein.
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Bei Nummer 2 aber frage ich mich wie und wann das Laub in die Lüftungsrohre gekommen ist wenn Ursula lt Autopsie spätestens nach einigen Stunden tot war? Es hat am Abend des 15.9.81 nicht geregnet. Meine Vermutung: Das Mädchen könnte um Hilfe geschrien haben, was durch die Rohre trotz Dämpfung deutlich zu hören war und Mazurek und Komplize(n) könnten daraufhin die Öffnungen mit Laub verstopft haben um die Schreie unhörbar zu machen. Das wäre aber ein Grad der Fahrlässigkeit der eine Anklage auf Mord zur Folge gehabt haben müsste!
Auch wieder nur Spekulation. Ich glaube, dass man mit der Hand in ein Lüftungsrohr gedrücktes Laub, auch hätte nachweisen können. Das wird dann dabei komprimiert, wie es der durch den Wind o.ä. oder beim Eingraben, wenn da unbemerkt Laub in das Rohr fällt, nicht erfolgt wäre. Regen ist nicht das einzige, was Blätter dort hätte ansammeln können. Wenn dort eine Senke um das Rohr war, dann sammelt der Wind allein dort Blätter an. Auch beim Eingraben kann da unbemerkt Laub in das Rohr gefallen sein. Wenn beispielsweise das Rohr irgendwo einen Knick hatte, sammelt sich dann dort das Laub und kann dann zusätzlich die Luftzufuhr behindern.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.12.2017 um 22:18
Es war nicht leicht das radonmaster-Gutachten zu finden da es (aus Schock über die richterliche Weigerung?) gelöscht wurde. Aber bei ProMaze/mazurek.de gibt es dieses Gutachten noch. Ein Zitat daraus:
Es ist allgemein bekannt, dass die Akustik einer Telefonzelle und die Übermittlung durch das Telefon die Eigenschaften einer abgespielten Tonaufzeichnung ebenso wie den Klang der Sprache verändern. Trotzdem setzen die Gutachter voraus, dass der Täter bereits mit einer Aufzeichnung der endgültigen Tätertonfolge die Telefonzelle betritt, und diese später unverändert im Hause Herrmann ankommt.
Nochmal: Wissen wir jetzt genau, dass die Anrufe aus einer Telefonzelle kamen und nicht aus einem Raum von irgendwo? Wo ist der Beweis? Oder ist das nur eine Vermutung? Ich habe gelesen "Die Ermittler gehen davon aus......."

Außerdem ist auf den Bildern zu sehen wie Haider seine Aufnahmen mit einem TK248 im Freien durchführt. Ist das korrekt? Ich kenne mich als Laie zwar nicht aus mit Tönen, aber ich weiß definitiv, dass die DMSB-Techniker zB bei der FIA-Nahfeldmessmethode zwingend einen mindestens 1,20 x 1,20m großen Teppich unter das Mikro stellen müssen, wenn der Schallpegel gemessen wird, da es sonst zu Abweichungen kommen kann. Die Messung ist sonst ungenau.

Außerdem verschweigt Haider die Tatsache, dass neben der Pause- auch die Starttaste zu hören war, mit einem einzigartigen Klackton. Warum?
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:So etwas ist unbekannt un des gibt daher rein gar nichts stützendes für Dein Glaube
Bei Mazurek wurden definitiv Tonbandkassetten gefunden, auf denen ein B3 Jingle zu hören ist. Da auch -wie korrigiert - Musikstücke oben waren kann es sich einerseits um einen Zufall handeln, andererseits ist das Auffinden des auf Kassette aufgenommenen Bayern3-Jingles in der Wohnung eines (damals noch) Tatverdächtigen, der dieses Jingle bei Erpresseranrufen benutzt haben soll ein weiteres Puzzleteil. Aus der Wiedergabe der Anklageschrift (Quelle siehe oben):
Die Polizisten fanden in der Wohnung Tonbandkassetten. Darauf waren mitgeschnittene Musikstücke und dazwischen die typische Erkennungsmelodie von „Bayern 3“, wie sie bei den Schweigeanrufen zwei Tage nach der Entführung zu hören waren.
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Wie gesagt, es soll - in diesem schon sehr kleinen damals untersuchten Kreis ein anderes Tonbandgerät geben
Ist das der Typ aus den 90erJahren? Aus der Anklageschrift:
Auch weist die Verteidigung auf weitere Verdächtige hin. Bereits in den 90er Jahren sei bei einem Verdächtigen ein Tonbandgerät gefunden worden, das dieselben Tonmerkmale vorweise, wie das, das bei Werner M. gefunden wurde. Das Gerät wurde zurückgegeben, aber die Kassetten wurden 14 Jahre später, also 1998, dem Bayerischen Landeskriminalamt zur Begutachtung vorgelegt. Sie enthielten unter anderem das Erkennungssignal des Radiosenders Bayern 3, das auch in den Erpresseranrufen zu hören war. Weiter war auf den Kassetten ein Schaltimpuls zu hören, der so hohe Übereinstimmung mit den Erpresseranrufen aufwies.
Das hat sich schon erledigt. Der Betreffende hat ein wesentlich besseres Alibi als Mazurek mit seinem "Risiko":
Die Anklage fordert die Zurückweisung der Anträge. Der von der Verteidigung in Vordergrund gestellte Verdächtige scheide als Täter aus, da damals nachweislich im Ausland gelebt habe.
Q: Anklageschrift
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Außerdem zeigt das, dass man schon damals bei Hausdurchsuchungen etc. auch solche Geräte geachtet hat, offenbar sind sie bei M damls nicht fündig geworden.
Ich weiß natürlich nicht, wer die Haussuchung gemacht hat und will niemandem Unrecht tun. Aber Tatsache ist, dass - nur als Beispiel - es Ermittler gab, die ihre Ermittlungen aus einem Biergarten heraus führten und einen, der sich nur deshalb zur SoKo Herrmann versetzen ließ, weil sein Gspusi am Ammersee wohnte. Usw. Wundert es einen, wenn dann ein Gerät übersehen wird? EKHK Joachim Solon muss verzweifelt gewesen sein.
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Daher muss man - wie der BGH nun von den Gerichten fordert - bei Geständnissen, welche erhebliche Fehler enthalten - ganz genau hinsehen und auch begründen, warum man den belastenden Teil trotzdem für richtig hält.
Und da hätte ich gerne ein BGH-Urteil, dass diese Judikaturänderung aufweist. Die dafür gem GVG leg cit notwendigen Erfordernisse habe ich oben bereits dargelegt.
Und eine "Stellungnahme" haut noch wesentlich weniger in als ein definitives LKA-Gutachten, vor allem wenn die Gutachterin auf Nachfrage der Verteidigung das Wort "wahrscheinlich" relativiert:
Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft betonte Boss noch einmal, dass die Ähnlichkeit zwischen den Eigenarten des Tonbandgerätes und des Erpresser-Bandes „frappierend" ist: „,Wahrscheinlich’ ist noch sehr vorsichtig ausgedrückt." Und darin begründet, dass 28 Jahre seit den Anrufen vergangen sind. „Über ,wahrscheinlich’ kann ein Gutachten nach so langer Zeit nicht hinausgehen“, erklärte Dagmar Boss.
Frau Boss erklärt auch sehr plausibel die (auch hier im Forum) strittigen Punkte bezüglich Tonkopf und "verfälschende Positionierung des Aufnahmegerätes:
Auch Nebenkläger Michael Herrmann, der Bruder des Opfers, befragte Dagmar Boss. So sei es für ihn erstaunlich, dass der Aufnahmekopf des Gerätes, das man bei Werner M. fand, nie rejustiert werden musste. Die Schrägstellung des Aufnahmekopfes war ein zentrales Indiz im Gutachten gewesen. Boss erklärte, dass ein pfleglich behandeltes Gerät durchaus ohne Reparaturen auskommt.[Oder nie wieder verwendet wurde? Anm EK] Auch die Frage nach der möglicherweise verfälschenden Positionierung des Aufnahmegerätes bei der Versuchsanordnung der Ermittler entkräftete die Gutachterin. Die für das Tonbandgerät charakteristischen Normabweichungen seien in einem sehr breiten Positions-Spektrum nachgewiesen worden.
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.bayern-ursula-herrmann-die-schlinge-zieht-sich-zu.2cd454b7-abb1-4b79-9d37-b17b538f14a9.html
Michael Herrmann zum Beweisstück:
Obwohl das Gutachten von Dagmar Boss die Anklage in einem wesentlichen Punkt untermauert, hat Ursulas Bruder Michael Herrmann nach wie vor Zweifel an Werner M.s Schuld. Er räumt aber ein: "Isoliert betrachtet ist das Tonbandgerät ein überzeugendes Indiz." Dennoch hat der Bruder für nächsten Donnerstag neun kritische Fragen an die LKA-Gutachterin vorbereitet....
Ein Tonbandgerät spielt die Melodie von der Schuld - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Ein-Tonbandgeraet-spielt-die-Melodie-von-der-Schuld-id6717201.html
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Auch wieder nur Spekulation. Ich glaube, dass man mit der Hand in ein Lüftungsrohr gedrücktes Laub, auch hätte nachweisen können. Das wird dann dabei komprimiert, wie es der durch den Wind o.ä. oder beim Eingraben, wenn da unbemerkt Laub in das Rohr fällt, nicht erfolgt wäre. Regen ist nicht das einzige, was Blätter dort hätte ansammeln können. Wenn dort eine Senke um das Rohr war, dann sammelt der Wind allein dort Blätter an. Auch beim Eingraben kann da unbemerkt Laub in das Rohr gefallen sein. Wenn beispielsweise das Rohr irgendwo einen Knick hatte, sammelt sich dann dort das Laub und kann dann zusätzlich die Luftzufuhr behindern.
Es geht in meiner Frage darum, wie Laub im Zeitrahmen von einer bis 5 Stunden nach der Entführung von selbst in das Rohr geraten sein und komprimiert den Tod verursacht haben kann. Knick im Rohr kann ich mir nicht vorstellen oder steht da was in den Akten, eher dass das Rohr beim Eingraben aus dem Flansch gerutscht ist, doch selbst da müsste hauptsächlich Erde und kein Laub reingeraten sein. Und in der Kiste selbst war es laut Tatortfotos vom 4.10.1981 nicht. Nein nein, Laub muss komprimiert sein, um in so kurzer Zeit zu verstopfen und die Sauerstoffzufuhr zu stoppen. Und das kann von selbst nicht in dieser kurzen Zeit passiert sein. Es bleibt noch die Variante, dass die Lüftung beim nachträglichen Pflanzen der Jungfichten (wenn das gleich nach der Tat passierte!) mit einer Mischung aus Laub und Erde verstopft wurde. Aber das bedeutete genauso wie das absichtliche Zustopfen, um die Schreie zu dämpfen, eine Stufe der Fahrlässigkeit, die bereits die Schwelle zum bedingten Vorsatz überschreitet - a fortiori zu dem was RAin Marion Zech sagte:
Rechtsanwältin Marion Zech, die die Familie vertrat, bewertete die Tat anders als die Staatsanwaltschaft als Mord, nicht lediglich als Entführung mit Todesfolge. Das Vorgehen der Täter sei mit einer so großen objektiven Gefahr für das Leben des Kindes verbunden gewesen, dass man zumindest von einem bedingten Tötungsvorsatz ausgehen müsse.
Sollte es also wider Erwarten doch zu einer Neuauflage kommen wird man diese Frage auch untersuchen müssen. Da es in D meines Wissens kein absolutes reformatio in peius-Verbot gibt wäre auch eine Anklage auf Mord denkbar.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

07.12.2017 um 01:47
Bitte nicht M bzgl. weiterer Vergehen beschuldigen, die nicht bewiesen werden konnten. Im Gegensatz zu Dir kannten die Ermittler genau die Lage des Laubes, die Konstruktion der Kiste etc. Sie haben jedoch ein bewusstes Verstopfen nicht nachweisen können, aus meiner Erinnerung haben sie es nicht mal behauptet. Hast Du Fotos von der Kiste gesehen? Du hältst doch in diesem Verfahren so viel von der StA, Experten und Ermittlern und ausgerechnet da, wo es nachteilig für M. ist, vermutest Du Fehler der Ermittlern (wie auch bei der Hausdurchsuchung)?

Dagegen versuchst Du Gutachten nicht mal ansatzweise zu hinterfragen, obgleich – wie ich es auch weiter oben versucht habe zu erklären - es eigentlich für den Laien klar sein sollte, dass eine Verschiebung des Mikrofons bezogen auf die Lautsprecher ebenfalls zu Laufzeitunterschieden kommen muss. Man sollte als Laie eigentlich wissen, dass Schall eine Geschwindigkeit von 343,2 m/s beträgt. Der Schall legt in der von der Gutachterin behaupteten Zeit von 0,3ms eine Wegstrecke von 10 cm zurück. Das bedeutet, dass selbst wenn zum gleichen Zeitpunkt die Töne von beiden Lautsprechern abgestrahlt werden, sie um 0,3ms später am Mikro ankommen, wenn das Mikrophon zu einem der Lautsprecher nur 10cm weiter entfernt ist, als zum anderen Lautsprecher. Für diese Überlegung spielt es keinerlei Rolle, in was für einem Raum die Aufnahme durchgeführt wurde.

Ich finde es auch interessant, dass die Gutachterin sich wie folgt ausgedrückt haben soll:
Boss erklärte, dass ein pfleglich behandeltes Gerät durchaus ohne Reparaturen auskommt.[Oder nie wieder verwendet wurde? Anm EK]
Sollte die Gutachterin wirklich so in dieser Form versucht haben zu argumentieren, hat sie die Frage des Bruders des Opfers nur mit einem Allgemeinplatz beantwortet. Es geht hier nicht allgemein um ein pfleglich behandeltes Gerät sondern um das Gerät des Angeklagten. Die Verstellschrauben der Tonköpfe werden immer mit Lack gesichert. Man kann daher immer erkennen, ob an den Köpfen etwas verstellt wurde. Profis tun dann nach dem Verstellen natürlich auch wieder Lack drauf, aber es ist nie der Originallack, da sind dann mehrere Schichten übereinander. Man hätte daher leicht ermitteln können, ob die Köpfe verstellt oder gar ausgetauscht wurden. Für einen, der etwas von der Sache versteht und viel Erfahrung mit Tonbandgeräten hat, zeigt das deutlich, was für ein schlechtes Bild die Gutachterin abgibt. Sie hat nicht nur die möglichen Laufzeitunterschiede durch die Mikrophonaufstellung unbeachtet gelassen, sie hat – falls sie das so im Gerichtssaal gesagt haben sollte - nicht mal untersucht, ob die Köpfe verstellt oder gar ausgewechselt wurden. Das wäre eigentlich das mindeste für ein belastbares Gutachten gewesen. Je mehr ich hier über den Fall lese, umso erschreckender wird er, nicht mal das wurde wohl untersucht.

Und dann haben wir eben auch noch das zweite Tonbandgerät, was ebenfalls die besonderen Eigenschaften gehabt haben sollte. Diese Tatsache bewirkt neben den schon aufgezeigten schwerwiegenden Ungereimtheiten des Gutachtens, dass dem Gutachten die Grundlage fehlt.
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Bei Mazurek wurden definitiv Tonbandkassetten gefunden, auf denen ein B3 Jingle zu hören ist. Da auch -wie korrigiert - Musikstücke oben waren kann es sich einerseits um einen Zufall handeln, andererseits ist das Auffinden des auf Kassette aufgenommenen Bayern3-Jingles in der Wohnung eines (damals noch) Tatverdächtigen, der dieses Jingle bei Erpresseranrufen benutzt haben soll ein weiteres Puzzleteil.
Nicht wirklich. Das sagt nur aus, dass M. BR3 mitgeschnitten hat. Nicht mehr und nicht weniger. Das belegt letztendlich nur, welche Art von Musik M gern aus dem Radio gehört hatte und es auch aufgenommen hatte. Wenn man das als Puzzleteil ansieht, zeigt das eher die Voreingenommenheit. Ich habe in den 70er bis in die 80er Jahre hinein auch Musik aus dem Radio mit meinen Tonbandgeräten mitgeschnitten (bis sich die CD durchgesetzt hatte), habe aber gegenüber BR3 ein geradezu konträren Musikgeschmack. Trotzdem hat sich der Jingle durch Autofahrten in mein Gedächtnis eingeprägt, den kennt JEDER. Auch Dieter Hallervorden hatte das mal in Nonstop-Nonsens (Ende der 70er) für einen Sketch verwendet, glaube aber, dass es nicht wirklich das Original war, vielleicht ist das im Fall verwendet worden. Und zum anderen wurde das Jingle nach der Gutachterin nicht von einem Kassettenrecorder auf ein mobiles Gerät gespielt, sondern es soll von einem Tonbandgerät auf ein mobiles akustisch überspielt worden sein.


Und bzgl. reformatio in peius-Verbot, solltest Du Dich mal mit dem § 331 StPO beschäftigen. Der gilt natürlich auch für Wiederaufnahmen. Da im vorliegenden Fall nur der Angeklagte einen Wiederaufnahmeantrag machen kann, ist das so anzuwenden, als hätte nur der Angeklagte Berufung oder Revision eingelegt. Ich kann mich dunkel erinnern, dass es auch darüber längere Beiträge von unseren Anwälten (DoctorWho, KleinUndGrün etc.) gab. Da kann man nachlesen, was bei Berufung/Revision möglich ist. Ich glaube es war im Mollath-Thread, weiß es aber nicht mehr genau.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

07.12.2017 um 07:30
Man geht ja evtl. davon aus, das es 2 Täter waren. Wäre es auch möglich, das die Übertragung von einem Tonbandgerät welches beim Täter zu Hause war, über ein Funkgerät übertragen wurde auf ein 2. Funkgerät das der andere Täter der evtl. in der Telefonzelle darüber übertragen hat? Ist denn bekannt, ob es der Original Jingle war, jemand schrieb ja hier wegen Orgeln in den 80er Jahren. Es gab damals ja Dr. Böhm und Wersi und was man damit alles machen konnte. Wäre es möglich das der Jingle evtl. eingespielt war? Bei Kassettenrecorder die im Batteriebetrieb sind und diese fast leer sind, kann es ja auch vorkommen, das die Geschwindigkeit langsamer ist und die Tonhöhe anders ist als bei vollen Batterien oder wenn die Andruckrolle abgenutzt ist, das das Gerät ein wenig leiert. Bei Cassettenrecordern gibt es auch Geräte die vom Motor ein wenig schneller laufen als von anderen Firmen. Da ist die Tonhöhe dann auch anders.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

07.12.2017 um 08:25
@curt
Ja, rein theoretzisch könnte die Halbtonverschiebung durch ein weiteres uns unbekanntes Gerät gekommen sein. Aber ein Halbton bedeutet schon ein Unterschied von 8%. Das ist auch für damalige Verhältnisse sehr viel, das halte ich zwar für möglich aber eher unwahrscheinlich. An eine leere Batterie glaube ich nicht, da der Motor dann mit seinem Drehmoment an an der Grenze ist, hätte das in hohem Maße - wie Du schon schriebst - zu starken Tonhöhenschwankungen geführt, davon war aber nie etwas zu lesen.

Hier noch ein Foto des Kopfträger eines anderen TK248, wo man sehr deutlich den Lack sieht, mit dem die Schauben der Tonköpfe gesichert waren. Sobald man die Haube des Gerätes abnimmt kann man diese sehen. Sollte die Gutachterin in einem Allgemeinplatz die obige Frage beantwortet haben, ja hatte sie da nie mal unter die Haube des Gerätes geschaut? Schon sehr seltsam das Ganze.

http://www.tonbandmuseum.info/index.php?eID=tx_cms_showpic&file=uploads%2Fpics%2FGrundig-TK248-8282-kopftraeger.JPG&width=1280m&height=1024m&bodyTag=%3Cbody%20style%3D%22margin%3A0%3B%20background%3A%23fff%3B%22%3E&wrap=%3Ca%20href%3D%22javascript%3Aclose%28%29%3B%22%3E%20%7C%20%3C%2Fa%3E&md5=b2f522a47e4259239023db72ddbd072f (Archiv-Version vom 05.08.2016)

und

http://www.tonbandmuseum.info/index.php?eID=tx_cms_showpic&file=uploads%2Fpics%2FGrundig-TK248-8287-kopf.JPG&width=1280m&height=1024m&bodyTag=%3Cbody%20style%3D%22margin%3A0%3B%20background%3A%23fff%3B%22%3E&wrap=%3Ca%20href%3D%22javascript%3Aclose%28%29%3B%22%3E%20%7C%20%3C%2Fa%3E&md5=70ab39dc2d7d05ccd64bf3505a3eb7ff (Archiv-Version vom 05.08.2016)

Hier kann man sich insgesamt ein Bild über das Gerät machen:

http://www.tonbandmuseum.info/einblick-grundig-tk248.html (Archiv-Version vom 29.10.2017)


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

07.12.2017 um 09:52
@curt
Das mit dem Funkgerät wäre natürlich rein theoretisch möglich, halte das aber für unwahrscheinlich, weil damals das nicht so verbreitet war - gut es gab unter Kindern die Walkie-Talkies - aber die waren leicht abzuhören, es war mehr ein Spielzeug. Die Verwendung halte ich wiederum als wenig wahrscheinlich, möglich natürlich.

Hier zeigt sich der Einfluss des vorletzten Mediums (von der Aufnahme bis zur Wiedergabe, sei es mobiles Gerät, sei es Funkgerät oder etwas anderes) lässt sich einfach nicht klären. Hinzu kommt dann natürlich der Einfluss des Telefonnetzes selber.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

07.12.2017 um 11:40
Ich habe mir das "Gegengutachten" auf der Seite www.radonmaster.de mal genauer angeschaut, kann jedoch teilweise auch nur Mutmaßungen treffen, da mir weder das Orginal-Gutachten vom BKA noch die Aufzeichnungen des BR3-Verkehrsjingles bzw. der Erpresseranrufe vorliegen.

Allgemeines

Es fällt auf, dass der Autor des Gegengutachtens auf der einen Seite betont, dass sich mit entsprechenden Annahmen (Raumakustik, Übertragungskennlinien) aus dem BR3-Jingle eine dem am Telefonanschluß der Hermanns aufgezeichnete ähnliche Tonfolge ("Tätertonfolge") konstruieren ließe, dies jedoch gleichzeitig der Beweis sei, dass das bei WM aufgefundene Tonbandgerät dafür nicht in Frage komme. Er widerspricht sich also selbst. Seine Annahme, dass der Täter nicht das für das LKA-Gutachten verwendete BR3-Jingle verwendet haben könne, stützt sich im Wesentlichen auf die Tonhöhenverschiebung, für die es jedoch eine für mich ganz einfache Erklärung gibt, siehe unten.

Methodik

Der Autor vergleicht die Aufzeichnung der Anrufe im Hause Herrmann, die ihm offenbar vorliegt, mit einer anscheinend vom BR stammenden Studio-Aufnahme des Jingles. Hierbei ist zu beachten, dass die Übertragung über die Telefonleitung auf Sprachübertragung optimiert und bandbegrenzt (Telefonbandbreite 300..3400 Hz) und selbst innerhalb dieses Frequenzbandes nicht linear ist. Hinzu kommt noch die Übertragungskennlinie der Ankopplung am Telefonanschluß der Herrmanns, d. h. wie wurde dort angekoppelt: Galvanisch direkt am Anschluß oder z. B. über eine der damals üblichen Ankoppelspulen, die mit einem Saugfuß an das Telefongehäuse angebracht wurden und den Frequenzgang nochmals beeinflussen.
Im Gegenzug dazu ist die Audio-Bandbreite bei UKW-Übertragung 30 Hz..15 kHz, also um ein Vielfaches höher als bei der Telefonübertragung. Der beschriebene Effekt der starken Schwächung (Auslöschung) des 6. Tons des Jingles kann nur auf der Stereo-Seite des Signalwegs aufgetreten sein, z. B. durch den Versatz der Tonköpfe und die anschließende Überspielung auf ein Mono-Gerät, z. B. durch Lautsprecher. Auf dem anschließenden Mono-Signalweg ist der Effekt nicht mehr erklärbar.
Eine weitere Voraussetzung für die Auslöschung ist, dass der betreffende Ton auf dem linken und rechten Stereo-Kanal näherungsweise gleich stark bzw. laut ist, denn nur wenn beide Schallwellen von der Amplitude her nahezu gleich sind, kann bei entsprechendem Phasenversatz die eine die andere auslöschen oder zumindest stark schwächen. Da mir das Original-Jingle nicht vorliegt, kann ich nicht feststellen, ob der geschwächte 6. Ton auf dem linken und rechten Kanal ungefähr gleich laut ist.

Es werden also Aufnahmen im Detail miteinander verglichen, die unter völlig unterschiedlichen Voraussetzungen entstanden sind und die dadurch schon zwangsläufig Unterschiede aufweisen müssen, selbst wenn die eine Aufnahme aus der anderen heraus entstanden ist. Für diese Unterschiede lassen sich jedoch ganz logische Erklärungen finden:

Tonhöhenverschiebung

Diese ist für mich problemlos erklärbar: Bei den früher üblichen Diktiergeräten mit Cassetten gab es immer das Problem, die maximale Aufnahmedauer möglichst zu verlängern. Ein gängiger Trick dazu war, die Bandgeschwindigkeit herunter zu regeln. Das habe ich selbst bei meinem damaligen Normalkassetten-Diktiergerät SONY TCM-23V so gemacht. Dieses besaß eine kleine Bohrung im Gehäuse, durch die man mit einem Uhrmacher-Schraubendreher an einem Poti die Bandgeschwindigkeit feinjustieren konnte. Wenn man dieses Poti ganz an den einen Anschlag drehte, war die Bandgeschwindigkeit ca. 15 % langsamer und die maximale Aufnahmedauer entsprechend länger. Entsprechende Justagemöglichkeiten gab es mit Sicherheit auch bei anderen Fabrikaten als SONY. Der Nachteil war natürlich, dass Aufnahmen mit diesem Gerät dann bei der Wiedergabe auf anderen Geräten mit der normalen Bandgeschwindigkeit etwas zu schnell liefen und entsprechend höher klangen. Sprache war aber dennoch verständlich. Umgekehrt klangen Aufnahmen, die mit regulärer Bandgeschwindigkeit aufgenommen wurden, bei Wiedergabe mit diesem modifizierten Gerät entsprechend tiefer. Genau diesen Fall vermute ich hier: Das Jingle wurde vom Toband akustisch auf ein Cassetten-Aufnahmegerät mit normaler Bandgeschwindigkeit überspielt und diese Cassette wurde dann zum unauffälligen Abspielen, z. B. in einer Telefonzelle, in ein kompaktes Diktiergerät eingelegt, bei dem die Bandgeschwindigkeit für maximale Aufnahmedauer entsprechend reduziert war. Entweder hat der Anrufer diesen Effekt nicht bedacht oder er war sogar beabsichtigt, um den Wiedererkennungswert zu erhöhen.

Abschwächung der Schaltgeräusche der Telefonaufzeichnung

Hier unterläuft dem Gegengutachter ein massiver methodischer Fehler: Er vergleicht die Schaltgeräusche, die er im Freien direkt vor dem Tonbandgerät mit einem hochwertigen Messmikrofon aufgenommen hat, mit denen der Tätertonfolge, die am Telefonanschluß der Hermanns aufgenommen wurde. Hierzu muss man wissen, dass die Telefon-Übertragungstechnik auf den Sprachfrequenzbereich optimiert ist und parallel dazu versucht wurde, die Störgeräusche, die durch die damals übliche Pulswahl (mit einer Wählscheibe) möglichst zu unterdrücken. Die geschah u. a. durch den Gehörschutzgleichrichter im Telefon. Die Schaltgeräusche des Tonbandgeräts entsprechen näherungsweise den Knackgeräuschen durch die Pulswahl, die vom Telefon möglichst unterdrückt werden sollten. Selbst wenn also die Schaltknacke im Original ursprünglich tatsächlich so laut gewesen sein sollten, wie im Gutachten festgestellt, wären sie nach einer Telefonübertragung auf jeden Fall im Verhältnis zum Sprachfrequenzbereich deutlich abgeschwächt.
Im Gegengutachten wird versucht, den Einfluss der Telefonübertragung durch einen Tiefpass mit 3500 Hz Grenzfrequenz nachzubilden. Dies ist jedoch nicht ausreichend, da der Telefonfrequenzbereich erst ab 300 Hz aufwärts beginnt, was niederfrequente Schalt- oder Knackgeräusche zusätzlich dämpft. D. h. er hätte einen Hochpass von 300 Hz mit einem Tiefpass von 3400 Hz kombinieren müssen, um den Einfluss der Telefonübertragung halbwegs realistisch nachzubilden.
Hinzu käme noch eine Verfälschung durch die bei preiswerten Cassetten-Geräten übliche automatische Aufnahme-Aussteuerung, die diese starken Geräusche automatisch abgeschwächt hätte, um eine Übersteuerung der Aufnahme zu vermeiden.

Zusammenfassung

Das Gegengutachten liefert keinen schlüssigen Beweis, dass das LKA-Gutachten falsch ist. Die darin hergeleiteten Widersprüche im LKA-Gutachten sind logisch und einfach erklärbar.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

07.12.2017 um 13:00
@Heidi71
Oder abspielen der aufgenommen Cassette mittels eines Walkmanns, die gab es in den 80er Jahren bereits auch schon und man konnte kleine Boxen anschließen. Dort gab es ebenfalls die Schraube um den Motor langsamer oder schneller einzustellen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

07.12.2017 um 13:43
Es gab damals mal im ZDF eine Sendung 37 Grad: Ich war es nicht. Mordfall Ursula Herrmann. Dort wird drüber gesprochen, das im Wald ein grünes Klingelkabel(Draht) in 2 Metern Höhe verlegt worden war. Es sollen demnach also 2 Täter gewesen sein. Dann spricht WM das er es gar nicht nötig gehabt hätte, solch ein Kabel zu legen, da er es nötig gehabt hätte als Techniker und Besitzer von Funkgeräten. Aus diesem Grunde bin ich darauf bekommen, das es evtl. auch möglich gewesen wäre den Anruf dann über 2 Funkgeräte zu tätigen: einer von Zuhause aus und der andere in der Telefonzelle.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

07.12.2017 um 19:04
So, hab' jetzt nochmal mein altes SONY-Diktiergerät herausgesucht und nachgemessen.

In meinem obigen Post hatte ich mich geirrt, es ist ein TCM-74V, nicht ein TCM-23V, aber für meine Erklärung spielt das keine Rolle, es gab von SONY (und anderen Firmen) damals eine ganze Reihe vergleichbarer Geräte.

Zur Messung habe ich eine Cassette eingelegt, jeweils vor der Messung zurück gespult und die Zeit für 10 Umdrehungen des rechten Bandwickels gestoppt.

Messung 1: Poti ganz nach rechts, maximale Geschwindigkeit: 29 s für 10 Umdrehungen
Messung 2: Poti ganz nach links, minimale Geschwindigkeit: 37 s für 10 Umdrehungen

Daraus Verhältnis Minimal- zu Maximalgeschwindigkeit: 37s/29s = 1,28, d. h. wenn man davon ausgeht, dass bei Auslieferung das Poti in der Mitte steht und anschließend würde es ganz auf links gedreht, um die Aufnahmedauer zu maximieren (wie es ich und sicher viele andere schon vor Jahrzehnten ebenfalls getan haben), käme man sogar ziemlich genau auf die beobachteten 14 % Verringerung der Bandgeschwindigkeit, womit eine ganz einfache und logische Erklärung für die Tonhöhentransformation gegeben wäre.

Es muss natürlich nicht unbedingt ein SONY-Gerät gewesen sein, auch andere Firmen hatten damals vergleichbare Geräte im Programm und diese konnten sicherlich auch entsprechend justiert werden.

TCM-74V 1Original anzeigen (0,9 MB)

TCM-74V 2Original anzeigen (0,7 MB)


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

07.12.2017 um 19:15
Hier nochmal der Text von mir, hatte mich oben verschrieben.


Es gab damals mal im ZDF eine Sendung 37 Grad: Ich war es nicht. Mordfall Ursula Herrmann. Dort wird drüber gesprochen, das im Wald ein grünes Klingelkabel(Draht) in 2 Metern Höhe verlegt worden war. Es sollen demnach also 2 Täter gewesen sein. Dann spricht WM das er es gar nicht nötig gehabt hätte, solch ein Kabel zu legen, da er Techniker und Besitzer von Funkgeräten war. Aus diesem Grunde bin ich darauf bekommen, das es evtl. auch möglich gewesen wäre den Anruf dann über 2 Funkgeräte zu tätigen: einer von Zuhause aus und der andere in der Telefonzelle.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

07.12.2017 um 19:18
Es gab damals auch Ausländische Walkman, die etwas schneller liefen. Die Musiktitel hörten sich dann darauf abgespielt etwas flotter an, und wenn man zum Original "Sony" gewechselt hat, dann kam einen das lahm vor. Jeder Walkman oder Diktiergerät hatte bestimmt auch eine Kopfhörerbuchse, wo man dann einen kleinen Lautsprecher oder Zusatzboxen anschließen konnte.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

08.12.2017 um 01:37
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Bitte nicht M bzgl. weiterer Vergehen beschuldigen, die nicht bewiesen werden konnten.
Ich beschuldige ihn auch nicht sondern stelle nur eine logische Frage, die sich zwangsläufig aufdrängt wenn man über das Tatgeschehen nachdenkt. Vor allem der geschilderte Zusammenhang von Todeszeitpunkt und zusammengedrücktem Laub. Zumal am Tatort nicht übetmäßig viel Laub vorhanden war. Der kann nicht beiseite geschoben werden.
Natürlich habe ich Tatortfotos gesehen, es wurde ja bedauerlicherweise unmittelbar nach der Bergung der Leiche direkt in die Kiste hineinfotografiert. Kein Laub zu sehen, nur Feuchtigkeit und geringe Verunreinigungen. Und saubergemacht wird man das Ding ja hoffentlich vor dem Eintreffen der Spusi nicht haben.

Natürlich "halte ich viel" von der Arbeit der Ermittler denn StA (vor allem Dr.Baur) und Ermittler haben großartige Arbeit geleistet, unter widrigen Umständen einen Täter zu überführen der ihnen schon durch die Lappen gegangen war. Ich lasse mir aber nicht unterstellen kritiklos zu sein - wie bereits mehrfach betont waren vor allem die ersten Ermittlungen eine Katastrophe. Was da alles schiefging passierte nicht zu Ungunsten sondern zum Vorteil von WM und Helfern. Die FF Eching wurde bereits zum Ausgraben der Kiste gerufen als noch nicht einmal die Spusi da war. Bei dem Chaos wäre es nicht verwunderlich wenn man dem Laub kein besonderes Augenmerk geschenkt hätte.
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Die Verstellschrauben der Tonköpfe werden immer mit Lack gesichert. Man kann daher immer erkennen, ob an den Köpfen etwas verstellt wurde.
Darum gehts ja. Wenn der Lack im Zustand von 1981 ist ist das doch der beste Beweis, dass dieses Gerät auch schon damals die gleichen Besonderheiten hatte wie beim LKA-Gutachten! Das hieße der Zustand wurde gewissermaßen "kryokonserviert". Das TK 248 wurde doch noch von Hand gefertigt? Vermutlich ist einem der Arbeiter dieser kleine Mangel bei der Montage passiert der dann die Fehlstellung des Tonkopfes bewirkte - von 1981 bis heute. Klarlack drüber und fertig. Und Mazurek hat genau dieses Gerät mit Fingerabdruck gekauft - hätte er das nicht säße er vermutlich noch heute in seinem Niro-Laden.
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Nicht wirklich. Das sagt nur aus, dass M. BR3 mitgeschnitten hat. Nicht mehr und nicht weniger. Das belegt letztendlich nur, welche Art von Musik M gern aus dem Radio gehört hatte und es auch aufgenommen hatte. Wenn man das als Puzzleteil ansieht, zeigt das eher die Voreingenommenheit.
Soll das ein Scherz sein?? Wenn in der Wohnung des Hauptverdächtigen Aufnahmen mit dem Jingle gefunden werden welches bei dem Verbrechen verwendet wurde, das ihm zur Last gelegt wurde, dann steht nicht die Musik im Vordergrund sondern das Jingle. Bei KWW wurden auch aufgezeichnete AZ Folgen gefunden, die das Verschwinden von Birgit Meier behandelten. Heißt das jetzt dass er sie aufgenommen hat weil er ein Krimifan war??


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

08.12.2017 um 02:00
@Heidi71
Danke für die interessante Darstellung, die auch gut nachvollziehbar ist. Da werden manche Dinge gleich verständlicher.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

08.12.2017 um 11:12
@ErwinKöster
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Darum gehts ja. Wenn der Lack im Zustand von 1981 ist ist das doch der beste Beweis, dass dieses Gerät auch schon damals die gleichen Besonderheiten hatte wie beim LKA-Gutachten! Das hieße der Zustand wurde gewissermaßen "kryokonserviert".
Du hast es erfasst! Der Lack wäre DER Beweis, dass das Tonbandgerät in dieser langen Zeit von 1980 an nicht mehr verändert worden ist oder gar die Tonköpfe ausgewechselt wurden, sprich eine Reparatur an dieser für das ganze Verfahren entscheidende Stelle hätte man dadurch ausschließen können!

Dieser Beweis hätte auch sehr leicht mittels Bilder auch jedem klar gemacht werden können, sowohl dem Bruder des Opfers als auch dem Gericht (einschließlich der Laienrichter) selber.

Aber ausgerechnet diesen auf der Hand liegende Beweis - wie Du es offensichtlich jetzt auch erkennst - liefert die Gutachterin gar nicht. Sie behauptet einfach, dass pfleglich behandelte Geräte nicht unbedingt repariert werden müssten.

Und das ist eben mehr als bedenklich. Eine mögliche Reparatur ist ein zentraler Punkt in diesem Verfahren, wenn da ein offensichtlicher Beweis nicht geliefert wird, kann sich das Gericht kein Bild mehr drüber machen. Hie muss man wissen, dass die Laienrichter auch nie das Gutachten noch andere Punkte zu Gesicht bekommen, sie dürfen nur über das urteilen, was auch mündlich (auch mittels Bildern im Gerichtssaal) vorgetragen wurde.

Dieses Ausweichen der Gutachterin ist eben extrem bedenklich und schließt eine Reparatur oder ein Verstellen der Köpfe nicht mehr aus, sie lieferte keinerlei Nachweis obgleich er auf der Hand gelegen hätte!

Sollte sie wirklich ausreichende Sachkenntnisse auf dem Gebiet besitzen, wäre aber die Präsentation von Fotos dieser Verstellschrauben das erste, was zu erfwarten gewesen wäre.

Ich habe ja schon weiter oben den Link eines Bildes eines solchen Tonkopfträgers eines ANDEREN Gerätes der gleichen Serie geliefert. Auf diesem Bild ist deutlich zu erkennen, dass selbst die Befestigungen mit Lack versehen wurden, die zur Demontage des Tonkopfträgers gelöst werden müssten (Voraussetzung für den Austausch eines Tonkopfes). Das bedeutet durch ein einziges Bild hätte man zeigen können, dass weder der Tonkopf ausgewechselt wurde, noch dass je an den Köpfen gedreht wurde und kritische Stimmen wären direkt verstummt.

Wenn man dann vor Gericht aber so einen Allgemeinplatz behauptet, dann fehlt einem entweder notwendiges Wissen oder der Lack war in Wirklichkeit verletzt.

Beides ist für ein Gutachten mehr als bedenklich. Wenn dann auch nicht auf die Möglichkeit der Mikrofonaufstellung hingewiesen wird, steht eigentlich fest, dass sich das Gericht in dem Verfahren nicht mehr wirklich ein Bild von dem Gutachten machen konnte.

Und in Kombination mit dem anderen Tonbandgerät, was sogar in dem kleinen Kreis der verdächtigen Personen aufgetaucht war und wohl diese besonderen Merkmale ebenfalls aufweisen sollte, ist das noch bedenklicher.

Boss selber räumt ja auch ein, dass sie kein anderes Gerät entsprechend begutachten konnte und hatte da nur auf sich auch nur auf ein "wahrscheinlich" festlegen wollen. da ein zweites in dem Verfahren schon aufgefunden war, war das aber in Wirklichkeit nicht wirklich haltbar.

@Heidi71

Du hast prinzipiell Recht, man wird nicht beweisen können, dass das Gerät nicht verwendet wurde. Aber darum geht es - zumindest mir - nicht. man muss sich immer die Frage stellen, ob das entscheidende Gericht sich ein ausreichendes Bild machen konnte. Und das bezweifele ich aus den oben genannten Gründen.

Bzgl. der Gründe für Bandbreitenbegrenzung des Telefons und der Schutzschaltung parallel zur Hörkapsel des Telefons muss ich Dir widersprechen.

Die Banbreitenbegrenzung des Telefons erfolgt nicht um Knackgeräusche der Verteiler zu reduzieren, sondern schlicht und einfach die möglichen Gespräche bei dem damals zur Verfügung stehenden Modulationsverfahren auf einer Leitung zu erhöhen. Das war quasi eine mit den damaligen Mitteln leicht herstellbare verlustbehaftete Kompression. Heutige Verfahren wie MP3 erreichen da natürlich deutlich mehr und betrügen unser Ohr noch mehr.

Auch die primitive Schutzschaltung bestehend aus zwei antiparallel geschalteten Dioden hat auf das normale Gespräch (auch den Schaltgeräuschen der Gerätes) keinen Einfluss. Es soll verhindern, dass - im Vergleich zum normalen Tonsignal - entstehende Spannungsspitzen bei Wählvorgang reduziert wird. Am Telefon liegt von der Vermittlung über einen Widerstand von 1,5kOhm eine Gleichspannung von 60V an. Durch den Wählvorgang wird diese Spannung aber erstmal kurzgeschlossen und gelangt nach dem Wählvorgang voll wieder auf den Überträger. Bei diesem Vorgang wird dann eine Spannung von 7V auf der Sekundärseite des Überträgers induziert, vollkommen unerträglich für unser Gehör. Durch die Dioden wird sie dann auf ca. 0,5V reduziert, was dann für das Ohr wieder erträglicher ist. Auf das eigentliche Signal haben diese Dioden so gut wie keinen Einfluss, weil eigentliche Signalspannung (der Gleichspannung überlagert) deutlich niedriger ist.


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